Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604.attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselben neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0016"/> attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0016]
attentaten klagen / welche der albereit eingefürten Hauptsache anhengig / an sportulgeldt nichts genommen / der anschlag nicht nach des Clegers affection, sondern secundum verum rei litigiosae valorem gemacht / vnd dann in den sachen / so etzliche Tausent betreffen / nach zimlichen billigen dingen obgesetzte sportulae moderirt vnd darüber des Herrn Hoffrichters / Vice Hoffrichters / vnd deren Assessorn, so deßwegen / das sie dauon nichts zugeniessen / ausser allen verdacht seyn / judicium vnd guthachten vernommen / Dannoch der sportul oder anderer in der Fürstlichen Braunschweigischen Hoffgerichts Ordnunge specificirten gebüer halber der Proces nicht gehemmet / sondern wider die seumigen allein verfahren / vnd wenn jhr Procurator auff des Hoffgerichts Fiscalis jhnen zugestelte richtige designation jnnerhalb zweyen negstuolgenden Hoffgerichten keinen willen machet / jhnen sub poena dupli ad proximam solutionem zu thuen / oder in verbleibunge dessen der hülffe gewertig zusein vfferlegt / doch verlegtes Vrtheilgeldt vor eröffnunge deroselbẽ neben dem Botenlohn / wie auch / ehe die attestationes herausser gegeben werden / Die gebüer vor Zeugen verhör / deßgleichen Copeygeldt jederzeit also fort richtig gemacht / vnd / wenn das geschehen / alßdann damit niemandts vffgehalten / noch mit dem Schreibgeldt sonderbar vortheil gesucht / sondern zu befürderunge der Partheyen / was abzuschreiben / zu mundiren oder zu ingrossirn, nicht nach Gunst oder eigen Nutz / sondern ins gemein vnter die Cantzeleyschreiber / Copijsten / Pedellen / vnd Jungen / so Correct vnd tauglich Schreiben / wie vor diesem geschehen / außgetheilet / vnd jedem / so Schreibet / wenn vff leder seyten des Blats 24. versiculi zubefinden / die darauff
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| Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Unnd S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig/ Calenbergischen theils zu Gandersheimb. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt2_1604/16>, abgerufen am 06.08.2024. |


