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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cammer Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherung berurter abgehandelter Summen / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kommen wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90.

VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cam̃er Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherũg berurter abgehandelter Sum̃en / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kom̃en wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90.

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[0138] VOn GOttes gnaden / Wir Heinrich Julius / Postulirter Bischoff zu Halberstadt / vnd Hertzog zu Braunschweig vnnd Lüneburgk / Erkleren vns gegen euch den Hochgelarten vnd Erbarn vnsern Cantzler / Cam̃er Raht vnd lieben getrewen / Johan Jageman der Rechte Doctorn in gnaden dahin / Das wir auff ewer erinnerung vnnd wolmeinlichs radtlichs gudtachten / vor diesmal mit vnsers gewesenen Hoff gerichts Secretarien / Eberhardt Eggelings seligen Erben auß Lifflandt von Reuel / vnnd deren vns gegen den Drittenpfenning angebottene heliebung friedt vnd einig / Begern darumb in gnaden vnd wollen / das jhr jhnen ernants jres verwanten verlassenschafft gegen gnugsame versicherũg berurter abgehandelter Sum̃en / nuhmer ohn einig hinderniß folgen lasset / Dieweil wir aber vns deß Drittenpfennigs an berurts vnsers gewesenen Dieners nachlaß / auß keinen andern vrsachen / dann das seine Erbschafft nicht alleine ausserhalb vnser Fürstenthumb vnd Lande / sondern auch ausser dem gantzen heiligen Römischen Reich kom̃en wil / vnternehmen / So soll hiedurch andern vnsern Dienern / mit denen sich nach GOttes willen Todtsfelle zutragen / vnd diese beschaffenheit haben möchte / Wofern jhre Erben in dem heiligen Reich sein vnnd pleiben werden / kein eingangk gemacht / sondern sie deswegen mit eintziehung des Drittenpfennigs / verschonet pleiben / Vrkundtlich geben vnter vnserm Handtzeichen vnd furgedrucktem Braunschweigischen Cantzley Secret / zu Wulffenbüttel am 17. Februarij Anno. 90.

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/138>, abgerufen am 23.04.2024.