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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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nuhn berichtet werden / das ewre Bürger / sonderlich aber die Gilden sich bißdaher vnterstanden haben sollen / den vnsern das verkauffen vff ewren Jarmarckten zuhindern vnnd zusperren / So haben Wir euch angedeutete gelegenheit hiemit gnediger meinung andeuten wollen / Nicht zweiffelnde / jhr werdet beschaffen / das den vnsern bey den ewren das jennige / dessen sie dies orts befugt zu sein vermeinen / der billigkeit nach auch recht sein müge / oder aber sie die ewern zuuerhütung angedreuter straffen vnnd schimpffs auß vnsern Fürstenthumben vff Jarmarckten vnnd Kirchmessen gleichsfals zuruck zubleiben gebieten / Darnach jhr euch neben jhnen zuachten / vnnd Wir sindt euch vnd gemeiner Stadt sonsten zu gnaden geneigt / Datum vff vnser Veste Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno 1597.

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nuhn berichtet werden / das ewre Bürger / sonderlich aber die Gilden sich bißdaher vnterstanden haben sollen / den vnsern das verkauffen vff ewren Jarmarckten zuhindern vnnd zusperren / So haben Wir euch angedeutete gelegenheit hiemit gnediger meinung andeuten wollen / Nicht zweiffelnde / jhr werdet beschaffen / das den vnsern bey den ewren das jennige / dessen sie dies orts befugt zu sein vermeinen / der billigkeit nach auch recht sein müge / oder aber sie die ewern zuuerhütung angedreuter straffen vnnd schimpffs auß vnsern Fürstenthumben vff Jarmarckten vnnd Kirchmessen gleichsfals zuruck zubleiben gebieten / Darnach jhr euch neben jhnen zuachten / vnnd Wir sindt euch vnd gemeiner Stadt sonsten zu gnaden geneigt / Datum vff vnser Veste Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno 1597.

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[0051] nuhn berichtet werden / das ewre Bürger / sonderlich aber die Gilden sich bißdaher vnterstanden haben sollen / den vnsern das verkauffen vff ewren Jarmarckten zuhindern vnnd zusperren / So haben Wir euch angedeutete gelegenheit hiemit gnediger meinung andeuten wollen / Nicht zweiffelnde / jhr werdet beschaffen / das den vnsern bey den ewren das jennige / dessen sie dies orts befugt zu sein vermeinen / der billigkeit nach auch recht sein müge / oder aber sie die ewern zuuerhütung angedreuter straffen vnnd schimpffs auß vnsern Fürstenthumben vff Jarmarckten vnnd Kirchmessen gleichsfals zuruck zubleiben gebieten / Darnach jhr euch neben jhnen zuachten / vnnd Wir sindt euch vnd gemeiner Stadt sonsten zu gnaden geneigt / Datum vff vnser Veste Wulffenbüttel am 18. Augusti Anno 1597. [Abbildung]

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/51>, abgerufen am 25.04.2024.