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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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der Augspürgischen Confession verwandte Landsfürst / mit S. L. vnnd nunmehr vnserer Landtschafften beliebung ein Christliche vnd in GOttes Wort wolgegründete Kirchenordnung / darnach man sich in Lehr vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen sachen richten solte / promulgiren lassen / das gleichwol etliche vnsere Land Stende / Amptleute / Bürgermeister vnd Räthe in vnsern Stedten / Schultheissen / Richter / Vögte / Gogrefen / vnnd andere Beuelchhaber / so in vnsern Fürstenthümben / Graff: vnd Herrschafften / Obrigkeit vnd Gericht zuuerwalten haben / solcher vnser Kirchenordnung zugehorsamen / vnd ob derselben zuhalten / in gleichem vnsers / in derselben bestettigten Consistorij Befehlichen / Decretis, Vrtheilen / Bescheiden / Commissionibus, Inhibitionibus, Citationibus, vnnd andern Processen zu pariren / oder dieselbe zu exequiren / zu zeiten sich weigern / oder seumig erzeigen / Das auch fürs andere / mit der Kirchen Disciplin vnd aufflegung der öffentlichen Busse / allerley vngleicheit vnd vnrichtigkeit vorberürter Kirchen Ordnung folio 239. 240. vnd 255. zuwider fürlauffen / in dem das etliche Prediger mit den jenigen / so Abgötterey / Gottslesterung / Zauberey / Todtschlag / Ehebruch / Hurerey / oder Diebstal begehen / oder in Neid vnd Haß / Fressen vnd Sauffen / Geitz vnd dergleichen öffentlichen Sünden leben / sonderlich / da es fürnehme vnnd solche Personen seind / dahero sie oder die jhren etwas zugewarten / oder sich zubefahren haben / durch die Finger sehen / andere aber nach jhrem eigenen wolgefallen / bißweilen auch vmb jhrer Priuat sachen vnd jrrungen willen / so sie / oder jhre angehörigen mit den Leuten haben / dieselben von der heiligen

der Augspürgischen Confession verwandte Landsfürst / mit S. L. vnnd nunmehr vnserer Landtschafften beliebung ein Christliche vñ in GOttes Wort wolgegründete Kirchenordnung / darnach man sich in Lehr vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen sachen richten solte / promulgiren lassen / das gleichwol etliche vnsere Land Stende / Amptleute / Bürgermeister vnd Räthe in vnsern Stedten / Schultheissen / Richter / Vögte / Gogrefen / vnnd andere Beuelchhaber / so in vnsern Fürstenthümben / Graff: vnd Herrschafften / Obrigkeit vnd Gericht zuuerwalten haben / solcher vnser Kirchenordnũg zugehorsamen / vnd ob derselben zuhalten / in gleichem vnsers / in derselben bestettigten Consistorij Befehlichen / Decretis, Vrtheilen / Bescheiden / Commissionibus, Inhibitionibus, Citationibus, vnnd andern Processen zu pariren / oder dieselbe zu exequiren / zu zeiten sich weigern / oder seumig erzeigen / Das auch fürs andere / mit der Kirchen Disciplin vnd aufflegung der öffentlichen Busse / allerley vngleicheit vnd vnrichtigkeit vorberürter Kirchen Ordnung folio 239. 240. vnd 255. zuwider fürlauffen / in dem das etliche Prediger mit den jenigen / so Abgötterey / Gottslesterung / Zauberey / Todtschlag / Ehebruch / Hurerey / oder Diebstal begehen / oder in Neid vnd Haß / Fressen vnd Sauffen / Geitz vnd dergleichen öffentlichen Sünden leben / sonderlich / da es fürnehme vnnd solche Personen seind / dahero sie oder die jhren etwas zugewarten / oder sich zubefahren haben / durch die Finger sehen / andere aber nach jhrem eigenen wolgefallen / bißweilen auch vmb jhrer Priuat sachen vnd jrrungen willen / so sie / oder jhre angehörigen mit den Leuten haben / dieselben von der heiligen

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[0093] der Augspürgischen Confession verwandte Landsfürst / mit S. L. vnnd nunmehr vnserer Landtschafften beliebung ein Christliche vñ in GOttes Wort wolgegründete Kirchenordnung / darnach man sich in Lehr vnd Ceremonien / so wol auch in Ehe vnd andern Geistlichen sachen richten solte / promulgiren lassen / das gleichwol etliche vnsere Land Stende / Amptleute / Bürgermeister vnd Räthe in vnsern Stedten / Schultheissen / Richter / Vögte / Gogrefen / vnnd andere Beuelchhaber / so in vnsern Fürstenthümben / Graff: vnd Herrschafften / Obrigkeit vnd Gericht zuuerwalten haben / solcher vnser Kirchenordnũg zugehorsamen / vnd ob derselben zuhalten / in gleichem vnsers / in derselben bestettigten Consistorij Befehlichen / Decretis, Vrtheilen / Bescheiden / Commissionibus, Inhibitionibus, Citationibus, vnnd andern Processen zu pariren / oder dieselbe zu exequiren / zu zeiten sich weigern / oder seumig erzeigen / Das auch fürs andere / mit der Kirchen Disciplin vnd aufflegung der öffentlichen Busse / allerley vngleicheit vnd vnrichtigkeit vorberürter Kirchen Ordnung folio 239. 240. vnd 255. zuwider fürlauffen / in dem das etliche Prediger mit den jenigen / so Abgötterey / Gottslesterung / Zauberey / Todtschlag / Ehebruch / Hurerey / oder Diebstal begehen / oder in Neid vnd Haß / Fressen vnd Sauffen / Geitz vnd dergleichen öffentlichen Sünden leben / sonderlich / da es fürnehme vnnd solche Personen seind / dahero sie oder die jhren etwas zugewarten / oder sich zubefahren haben / durch die Finger sehen / andere aber nach jhrem eigenen wolgefallen / bißweilen auch vmb jhrer Priuat sachen vnd jrrungen willen / so sie / oder jhre angehörigen mit den Leuten haben / dieselben von der heiligen

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Anmerkungen zur Transkription:

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/93>, abgerufen am 25.04.2024.