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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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scheide / sie jhres begangenen excessus erinnere / auch zur Busse ermahne / vnd das er denselbigen an das Fürstliche Consistorium Amptshalben gelangen lassen müsse / auch ehe er dahero / wie es mit jhr zuhalten / bescheidt erlangt / allerhandt ergerniß vnnd vnrichtigkeit zuuermeiden / sie zu Gefatterschafft vnd heiligem Nachtmal (jedoch den nohtfall / da kein Bußfertiger zuuerseumen / in allwege ausgenommen) nicht gestatten könne / mit guter bescheidenheit vermelde / auch darauff ohn allen verzug solchen fall / sampt seinem Raht vnnd gutdüncken / vngesaumbt / an den Superintendenten des orts / oder / doderselbe weit abgesessen / an vnser Consistorium / mit gutem satten wahren grunde / vnd allen nottürfftigen vmbstenden / vnd sonderlich / ob der Sünder sich bußfertig oder halstarrig erzeige / mit hindansetzung aller affection / schrifftlich berichte / da bey die warheit nicht verschweige / noch auch jemands mit mehrem als befindlich / beschüldige / vnd darüber nach laut vnserer Kirchen Ordnung / vnd der Personen verhandlung vnd halsstarrigkeit / vnsers oder vnsers Geistlichen Consistorij gebürlichen bescheidts erwarte / auch / damit sich des verzugs halben niemandt zubeklagen habe / vnsere Beampten solche von den Superintendenten oder Pastorn jhnen zugebrachte Brieffe / wo sonsten gleich keine Botschafft verhanden / jedoch vngesaumbt bey der ersten ablauffenden von vns verordenten Post / in vnser Geistlich Consistorium alhie schicken / vnd vnsere deputirte Consistorial: vnnd Kirchen Rethe solche sachen bey sich nicht liggen lassen / sondern fürderlichst verabscheiden / vnnd beantworten / Vnd weil dieses keines weges von vns dahin gemeinet / das mit denen / so öffentlich gesündiget / durch die Finger

scheide / sie jhres begangenen excessus erinnere / auch zur Busse ermahne / vnd das er denselbigen an das Fürstliche Consistorium Amptshalben gelangen lassen müsse / auch ehe er dahero / wie es mit jhr zuhalten / bescheidt erlangt / allerhandt ergerniß vnnd vnrichtigkeit zuuermeiden / sie zu Gefatterschafft vnd heiligem Nachtmal (jedoch den nohtfall / da kein Bußfertiger zuuerseumen / in allwege ausgenommen) nicht gestatten könne / mit guter bescheidenheit vermelde / auch darauff ohn allen verzug solchen fall / sampt seinem Raht vnnd gutdüncken / vngesaumbt / an den Superintendenten des orts / oder / doderselbe weit abgesessen / an vnser Consistorium / mit gutem satten wahren grunde / vnd allen nottürfftigen vmbstenden / vnd sonderlich / ob der Sünder sich bußfertig oder halstarrig erzeige / mit hindansetzung aller affection / schrifftlich berichte / da bey die warheit nicht verschweige / noch auch jemands mit mehrem als befindlich / beschüldige / vnd darüber nach laut vnserer Kirchen Ordnung / vnd der Personen verhandlung vnd halsstarrigkeit / vnsers oder vnsers Geistlichen Consistorij gebürlichen bescheidts erwarte / auch / damit sich des verzugs halben niemandt zubeklagẽ habe / vnsere Beampten solche von den Superintendenten oder Pastorn jhnen zugebrachte Brieffe / wo sonsten gleich keine Botschafft verhanden / jedoch vngesaumbt bey der ersten ablauffenden von vns verordenten Post / in vnser Geistlich Consistorium alhie schicken / vnd vnsere deputirte Consistorial: vnnd Kirchen Rethe solche sachen bey sich nicht liggen lassen / sondern fürderlichst verabscheiden / vnnd beantworten / Vnd weil dieses keines weges von vns dahin gemeinet / das mit denen / so öffentlich gesündiget / durch die Finger

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[0096] scheide / sie jhres begangenen excessus erinnere / auch zur Busse ermahne / vnd das er denselbigen an das Fürstliche Consistorium Amptshalben gelangen lassen müsse / auch ehe er dahero / wie es mit jhr zuhalten / bescheidt erlangt / allerhandt ergerniß vnnd vnrichtigkeit zuuermeiden / sie zu Gefatterschafft vnd heiligem Nachtmal (jedoch den nohtfall / da kein Bußfertiger zuuerseumen / in allwege ausgenommen) nicht gestatten könne / mit guter bescheidenheit vermelde / auch darauff ohn allen verzug solchen fall / sampt seinem Raht vnnd gutdüncken / vngesaumbt / an den Superintendenten des orts / oder / doderselbe weit abgesessen / an vnser Consistorium / mit gutem satten wahren grunde / vnd allen nottürfftigen vmbstenden / vnd sonderlich / ob der Sünder sich bußfertig oder halstarrig erzeige / mit hindansetzung aller affection / schrifftlich berichte / da bey die warheit nicht verschweige / noch auch jemands mit mehrem als befindlich / beschüldige / vnd darüber nach laut vnserer Kirchen Ordnung / vnd der Personen verhandlung vnd halsstarrigkeit / vnsers oder vnsers Geistlichen Consistorij gebürlichen bescheidts erwarte / auch / damit sich des verzugs halben niemandt zubeklagẽ habe / vnsere Beampten solche von den Superintendenten oder Pastorn jhnen zugebrachte Brieffe / wo sonsten gleich keine Botschafft verhanden / jedoch vngesaumbt bey der ersten ablauffenden von vns verordenten Post / in vnser Geistlich Consistorium alhie schicken / vnd vnsere deputirte Consistorial: vnnd Kirchen Rethe solche sachen bey sich nicht liggen lassen / sondern fürderlichst verabscheiden / vnnd beantworten / Vnd weil dieses keines weges von vns dahin gemeinet / das mit denen / so öffentlich gesündiget / durch die Finger

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/96>, abgerufen am 25.04.2024.