Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.NAch dem wir durch den fall vnd vbertretung vnser aller Eltern Adam vnnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir auß vns selbs nichts guts thun können / viel weniger die Gebott vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz GOttes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / wie geschrieben stehet im Buch des Gesetzes / vnd aber wir vns selbs / noch kein Crcatur im Himel vnd auff Erden / auß solchem jammer vnnd verdamnuß hat helffen können / so hat sich GOtt der Allmechtige vber vns erbarmet / vnd vus vnaußsprechlicher liebe / seinen einigen Sohn IHESVM CHRISTVM / in diese Welt gesandt / vnd jn Menschliche Natur / Fleisch / vnd Blut / von der Jungfraw Maria lassen annehmen / auff jne alle vnser / vns der gantzen Welt Sünden gelegt / der sie auch für vns getragen / vnd am Galgen des Creutzes gestorben / vnnd am dritten tage wieder aufferstanden ist / vnd damit die Sünde vnd vbertrettung vnser Eltern / vnd vnser selbs gebüsset / vnd vns GOTt dem Allmechtigen wiederumb versönet hat / das wir nun gerecht / vnnd Kinder GOTtes werden / vnd das ewige leben / vnd seligkeit haben sollen. Damit wir nun solchs desto gewisser sein / vnd dieser grossen vnaußsprechlichen barmhertzigkeit / neb vnd wolthat / nicht vergessen solten / So hat IHESVS NAch dem wir durch den fall vnd vbertretung vnser aller Eltern Adam vnnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir auß vns selbs nichts guts thun können / viel weniger die Gebott vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz GOttes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / wie geschrieben stehet im Buch des Gesetzes / vnd aber wir vns selbs / noch kein Crcatur im Himel vnd auff Erden / auß solchem jammer vnnd verdamnuß hat helffen können / so hat sich GOtt der Allmechtige vber vns erbarmet / vnd vus vnaußsprechlicher liebe / seinen einigen Sohn IHESVM CHRISTVM / in diese Welt gesandt / vnd jn Menschliche Natur / Fleisch / vnd Blut / von der Jungfraw Maria lassen annehmen / auff jne alle vnser / vns der gantzen Welt Sünden gelegt / der sie auch für vns getragen / vnd am Galgen des Creutzes gestorben / vnnd am dritten tage wieder aufferstanden ist / vnd damit die Sünde vnd vbertrettung vnser Eltern / vnd vnser selbs gebüsset / vnd vns GOTt dem Allmechtigen wiederumb versönet hat / das wir nun gerecht / vnnd Kinder GOTtes werden / vnd das ewige leben / vnd seligkeit haben sollen. Damit wir nun solchs desto gewisser sein / vnd dieser grossen vnaußsprechlichen barmhertzigkeit / neb vnd wolthat / nicht vergessen solten / So hat IHESVS <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0172" n="28"/> <p>NAch dem wir durch den fall vnd vbertretung vnser aller Eltern Adam vnnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir auß vns selbs nichts guts thun können / viel weniger die Gebott vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz GOttes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / wie geschrieben stehet im Buch des Gesetzes / vnd aber wir vns selbs / noch kein Crcatur im Himel vnd auff Erden / auß solchem jammer vnnd verdamnuß hat helffen können / so hat sich GOtt der Allmechtige vber vns erbarmet / vnd vus vnaußsprechlicher liebe / seinen einigen Sohn IHESVM CHRISTVM / in diese Welt gesandt / vnd jn Menschliche Natur / Fleisch / vnd Blut / von der Jungfraw Maria lassen annehmen / auff jne alle vnser / vns der gantzen Welt Sünden gelegt / der sie auch für vns getragen / vnd am Galgen des Creutzes gestorben / vnnd am dritten tage wieder aufferstanden ist / vnd damit die Sünde vnd vbertrettung vnser Eltern / vnd vnser selbs gebüsset / vnd vns GOTt dem Allmechtigen wiederumb versönet hat / das wir nun gerecht / vnnd Kinder GOTtes werden / vnd das ewige leben / vnd seligkeit haben sollen.</p> <p>Damit wir nun solchs desto gewisser sein / vnd dieser grossen vnaußsprechlichen barmhertzigkeit / neb vnd wolthat / nicht vergessen solten / So hat IHESVS </p> </div> </body> </text> </TEI> [28/0172]
NAch dem wir durch den fall vnd vbertretung vnser aller Eltern Adam vnnd Eua / sein in Sünde gefallen / vnd des ewigen todes schüldig worden / auch durch solche Sünde vnser Leib vnd Seelen / dermassen geschwecht vnd verdorben sein / das wir auß vns selbs nichts guts thun können / viel weniger die Gebott vnd willen Gottes halten / vnd derhalben nach dem Gesetz GOttes verflucht / vnd ewiglich verdampt solten sein / wie geschrieben stehet im Buch des Gesetzes / vnd aber wir vns selbs / noch kein Crcatur im Himel vnd auff Erden / auß solchem jammer vnnd verdamnuß hat helffen können / so hat sich GOtt der Allmechtige vber vns erbarmet / vnd vus vnaußsprechlicher liebe / seinen einigen Sohn IHESVM CHRISTVM / in diese Welt gesandt / vnd jn Menschliche Natur / Fleisch / vnd Blut / von der Jungfraw Maria lassen annehmen / auff jne alle vnser / vns der gantzen Welt Sünden gelegt / der sie auch für vns getragen / vnd am Galgen des Creutzes gestorben / vnnd am dritten tage wieder aufferstanden ist / vnd damit die Sünde vnd vbertrettung vnser Eltern / vnd vnser selbs gebüsset / vnd vns GOTt dem Allmechtigen wiederumb versönet hat / das wir nun gerecht / vnnd Kinder GOTtes werden / vnd das ewige leben / vnd seligkeit haben sollen.
Damit wir nun solchs desto gewisser sein / vnd dieser grossen vnaußsprechlichen barmhertzigkeit / neb vnd wolthat / nicht vergessen solten / So hat IHESVS
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| Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/172>, abgerufen am 26.09.2024. |


