Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.es aber offte vergessen wird / kan der Glocken schlag darzu erinnerung geben / das sie an solch Gebet zuthun gedencken / wenn sie hören pro Pace leuten / sie sein im Hause / im Garten / auff der Gassen / oder auff dem Felde. Vnd mag man alsdann die Kinder im Hause auch singen lassen / Erhalt vns HERr bey deinem Wort / etc. Item / Verleihe vns Frieden gnediglich. Solch Gebet ist in diesen letzten gefehrlichen zeiten hoch von nöten. es aber offte vergessen wird / kan der Glocken schlag darzu erinnerung geben / das sie an solch Gebet zuthun gedencken / wenn sie hören pro Pace leuten / sie sein im Hause / im Garten / auff der Gassen / oder auff dem Felde. Vnd mag man alsdañ die Kinder im Hause auch singen lassen / Erhalt vns HERr bey deinem Wort / etc. Item / Verleihe vns Frieden gnediglich. Solch Gebet ist in diesen letzten gefehrlichen zeiten hoch von nöten. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0306" n="158"/> es aber offte vergessen wird / kan der Glocken schlag darzu erinnerung geben / das sie an solch Gebet zuthun gedencken / wenn sie hören pro Pace leuten / sie sein im Hause / im Garten / auff der Gassen / oder auff dem Felde. Vnd mag man alsdañ die Kinder im Hause auch singen lassen / Erhalt vns HERr bey deinem Wort / etc. Item / Verleihe vns Frieden gnediglich. Solch Gebet ist in diesen letzten gefehrlichen zeiten hoch von nöten.</p> </div> </body> </text> </TEI> [158/0306]
es aber offte vergessen wird / kan der Glocken schlag darzu erinnerung geben / das sie an solch Gebet zuthun gedencken / wenn sie hören pro Pace leuten / sie sein im Hause / im Garten / auff der Gassen / oder auff dem Felde. Vnd mag man alsdañ die Kinder im Hause auch singen lassen / Erhalt vns HERr bey deinem Wort / etc. Item / Verleihe vns Frieden gnediglich. Solch Gebet ist in diesen letzten gefehrlichen zeiten hoch von nöten.
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| Zitationshilfe: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/306>, abgerufen am 25.09.2024. |


