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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574.

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gebraucht werden / nach dem befehl vnd verordnung des HErrn Christi / Nemlich / das den busfertigen / die durch den Glauben bey Gott Gnad vnd Vergehung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgetheilet sol werden / vnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in warer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbusfer tigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die Sünde nicht gelöset / Sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. 16. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldet / das der vnterscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo Sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte Gewissen des berichter werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlick / vnd volkommen / beide Busse vnd Glauben sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / Leiden vnd sterben Ihesu Christi. Vnd eben darumb sol die Absolution gebrauchet werden /

gebraucht werden / nach dem befehl vnd verordnung des HErrn Christi / Nemlich / das den busfertigen / die durch den Glauben bey Gott Gnad vnd Vergehung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgetheilet sol werden / vnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in warer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbusfer tigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die Sünde nicht gelöset / Sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. 16. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldet / das der vnterscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo Sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte Gewissen des berichter werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlick / vnd volkommen / beide Busse vnd Glauben sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / Leiden vnd sterben Ihesu Christi. Vnd eben darumb sol die Absolution gebrauchet werden /

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[0135] gebraucht werden / nach dem befehl vnd verordnung des HErrn Christi / Nemlich / das den busfertigen / die durch den Glauben bey Gott Gnad vnd Vergehung der Sünden vmb Christus willen suchen / die Absolution mitgetheilet sol werden / vnd das die der Absolution sich zutrösten haben / so dieselbige in warer Busse / durch rechten Glauben nutzen vnd brauchen: Dann den vnbusfer tigen vnd vngleubigen sollen nach Christi befehl die Sünde nicht gelöset / Sondern gebunden vnd behalten werden / Matth. 16. Johan. 20. Vnd der vrsachen halben behalten wir die Beicht / wie vorgemeldet / das der vnterscheidt nach Christi befehl gehalten könne werden / wo Sünden zulösen / oder zubinden sey. Es müssen aber auch betrübte Gewissen des berichter werden / das die Absolution nicht darauff stehe / wie fest / starck / köstlick / vnd volkommen / beide Busse vnd Glauben sey / Sondern der grundt stehet allein auff dem gehorsam / Leiden vnd sterben Ihesu Christi. Vnd eben darumb sol die Absolution gebrauchet werden /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Repetition und Erklerung welche gemeine öffentliche Schriffte und Confessiones, das rechte Corpus Doctrinae, das ist, summarischer Jnhalt, Fürbild, und Richtschnur der reinen Lehre sein ... Wolfenbüttel, 1574, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_repetition_1574/135>, abgerufen am 29.03.2024.