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Buri, Maximilian von: Ueber Causalität und deren Verantwortung. Leipzig, 1873.

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vorhandene Möglichkeit, die ihn das Thier und nicht den
Treiber tödten lassen werde. Die Ansicht v. B. würde hier
auf den d. event. in seiner unhaltbaren Gestalt zurückführen.

Eine Verschiedenheit zwischen Aberration und Ver-
wechslung will v. B. (S. 76) darin begründet finden, daß
es im ersteren Falle gar nicht gewiß sei, ob B ohne das
Dazwischentreten des C auch wirklich getroffen worden sein
würde. Aber auch für die Verwechslung bleibt selbstver-
ständlich die Erwägung übrig, daß, wenn statt des C der B
des Wegs gekommen wäre, derselbe vielleicht dem Schusse
ausgewichen sein würde. -- Zur Widerlegung des weiteren
Beispiels v. B., daß, im Falle auf das Treffen der Scheibe
B eine Belohnung von fünf Gulden und auf das Treffen
der Scheibe C die gleiche Belohnung gesetzt sei, A die Be-
lohnung nicht in Anspruch nehmen könne, wenn er auf die
Scheibe B gezielt aber die Scheibe C getroffen habe, wohl
aber, wenn er auf die getroffene Scheibe C gezielt habe, in
der Meinung, sie sei die Scheibe B -- wird wohl die Be-
merkung genügen, daß, wenn dem A je fünf Gulden für
das Erschießen von B und C versprochen worden sind, er
sowohl im Falle der Aberration wie in dem der Verwechslung
seine Belohnung beanspruchen kann. Von dem Erweisen
einer besonderen Geschicklichkeit ist eben bei dem Todtschießen
keine Rede.

Zu einer interessanten Combination endlich gelangt man,
wenn man die Verwechslung und die Aberration in einem
Beispiel zusammenfaßt. A will von B und C, welche so
nahe neben einanderstehen, daß nach seiner Ueberzeugung
sein Schuß jeden von Beiden mit einiger Wahrscheinlichkeit
treffen kann, den C tödten. Jn der Meinung, B sei C,
richtet er seinen Schuß auf B, trifft aber durch Aberration
wirklich den C. Nach der v. B. vertretenen Theorie müßte

vorhandene Möglichkeit, die ihn das Thier und nicht den
Treiber tödten laſſen werde. Die Anſicht v. B. würde hier
auf den d. event. in ſeiner unhaltbaren Geſtalt zurückführen.

Eine Verſchiedenheit zwiſchen Aberration und Ver-
wechslung will v. B. (S. 76) darin begründet finden, daß
es im erſteren Falle gar nicht gewiß ſei, ob B ohne das
Dazwiſchentreten des C auch wirklich getroffen worden ſein
würde. Aber auch für die Verwechslung bleibt ſelbſtver-
ſtändlich die Erwägung übrig, daß, wenn ſtatt des C der B
des Wegs gekommen wäre, derſelbe vielleicht dem Schuſſe
ausgewichen ſein würde. — Zur Widerlegung des weiteren
Beiſpiels v. B., daß, im Falle auf das Treffen der Scheibe
B eine Belohnung von fünf Gulden und auf das Treffen
der Scheibe C die gleiche Belohnung geſetzt ſei, A die Be-
lohnung nicht in Anſpruch nehmen könne, wenn er auf die
Scheibe B gezielt aber die Scheibe C getroffen habe, wohl
aber, wenn er auf die getroffene Scheibe C gezielt habe, in
der Meinung, ſie ſei die Scheibe B — wird wohl die Be-
merkung genügen, daß, wenn dem A je fünf Gulden für
das Erſchießen von B und C verſprochen worden ſind, er
ſowohl im Falle der Aberration wie in dem der Verwechslung
ſeine Belohnung beanſpruchen kann. Von dem Erweiſen
einer beſonderen Geſchicklichkeit iſt eben bei dem Todtſchießen
keine Rede.

Zu einer intereſſanten Combination endlich gelangt man,
wenn man die Verwechslung und die Aberration in einem
Beiſpiel zuſammenfaßt. A will von B und C, welche ſo
nahe neben einanderſtehen, daß nach ſeiner Ueberzeugung
ſein Schuß jeden von Beiden mit einiger Wahrſcheinlichkeit
treffen kann, den C tödten. Jn der Meinung, B ſei C,
richtet er ſeinen Schuß auf B, trifft aber durch Aberration
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[86/0090] vorhandene Möglichkeit, die ihn das Thier und nicht den Treiber tödten laſſen werde. Die Anſicht v. B. würde hier auf den d. event. in ſeiner unhaltbaren Geſtalt zurückführen. Eine Verſchiedenheit zwiſchen Aberration und Ver- wechslung will v. B. (S. 76) darin begründet finden, daß es im erſteren Falle gar nicht gewiß ſei, ob B ohne das Dazwiſchentreten des C auch wirklich getroffen worden ſein würde. Aber auch für die Verwechslung bleibt ſelbſtver- ſtändlich die Erwägung übrig, daß, wenn ſtatt des C der B des Wegs gekommen wäre, derſelbe vielleicht dem Schuſſe ausgewichen ſein würde. — Zur Widerlegung des weiteren Beiſpiels v. B., daß, im Falle auf das Treffen der Scheibe B eine Belohnung von fünf Gulden und auf das Treffen der Scheibe C die gleiche Belohnung geſetzt ſei, A die Be- lohnung nicht in Anſpruch nehmen könne, wenn er auf die Scheibe B gezielt aber die Scheibe C getroffen habe, wohl aber, wenn er auf die getroffene Scheibe C gezielt habe, in der Meinung, ſie ſei die Scheibe B — wird wohl die Be- merkung genügen, daß, wenn dem A je fünf Gulden für das Erſchießen von B und C verſprochen worden ſind, er ſowohl im Falle der Aberration wie in dem der Verwechslung ſeine Belohnung beanſpruchen kann. Von dem Erweiſen einer beſonderen Geſchicklichkeit iſt eben bei dem Todtſchießen keine Rede. Zu einer intereſſanten Combination endlich gelangt man, wenn man die Verwechslung und die Aberration in einem Beiſpiel zuſammenfaßt. A will von B und C, welche ſo nahe neben einanderſtehen, daß nach ſeiner Ueberzeugung ſein Schuß jeden von Beiden mit einiger Wahrſcheinlichkeit treffen kann, den C tödten. Jn der Meinung, B ſei C, richtet er ſeinen Schuß auf B, trifft aber durch Aberration wirklich den C. Nach der v. B. vertretenen Theorie müßte

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Zitationshilfe: Buri, Maximilian von: Ueber Causalität und deren Verantwortung. Leipzig, 1873, S. 86. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buri_causalitaet_1873/90>, abgerufen am 23.04.2024.