Sie ist die Verbindung der einzelnen Gefechte die den Krieg ausmachen, zum Zweck des Feldzuges und des Krieges.
Weiß man zu fechten, weiß man zu siegen, so ist Wenig mehr übrig. Denn glückliche Erfolge zu verbinden ist leicht, weil es eine bloße Sache geübter Urtheilskraft ist und nicht mehr, wie die Leitung des Gefechtes, auf be- sonderem Wissen beruht.
Die wenigen Grundsätze welche darin vorkommen, die vorzüglich auf der Verfassung der Staaten und Armeen beruhen, werden sich daher dem Wesentlichen nach sehr kurz zusammenfassen lassen.
1. Allgemeine Grundsätze.
1. Es giebt beim Kriegführen drei Hauptzwecke:
a) die feindliche bewaffnete Macht zu besiegen und auf- zureiben;
b) sich in Besitz der todten Streitkräfte und der andern Quellen der feindlichen Armee zu setzen, und
c) die öffentliche Meinung zu gewinnen.
2. Um den ersten Zweck zu erreichen richtet man seine Hauptoperation immer gegen die feindliche Hauptar- mee oder doch gegen einen sehr bedeutenden Theil der feindlichen Macht; denn nur wenn man damit anfängt diese zu schlagen, kann man den andern beiden Zwecken mit Erfolg nachgehen.
3. Um die feindlichen todten Kräfte zu erobern rich- tet man seine Operationen gegen diejenigen Punkte wo diese Kräfte am meisten konzentrirt sind: Hauptstädte, Nieder- lagen, große Festungen. Auf dem Wege zu ihnen wird
man
III.Strategie.
Sie iſt die Verbindung der einzelnen Gefechte die den Krieg ausmachen, zum Zweck des Feldzuges und des Krieges.
Weiß man zu fechten, weiß man zu ſiegen, ſo iſt Wenig mehr uͤbrig. Denn gluͤckliche Erfolge zu verbinden iſt leicht, weil es eine bloße Sache geuͤbter Urtheilskraft iſt und nicht mehr, wie die Leitung des Gefechtes, auf be- ſonderem Wiſſen beruht.
Die wenigen Grundſaͤtze welche darin vorkommen, die vorzuͤglich auf der Verfaſſung der Staaten und Armeen beruhen, werden ſich daher dem Weſentlichen nach ſehr kurz zuſammenfaſſen laſſen.
1. Allgemeine Grundſaͤtze.
1. Es giebt beim Kriegfuͤhren drei Hauptzwecke:
a) die feindliche bewaffnete Macht zu beſiegen und auf- zureiben;
b) ſich in Beſitz der todten Streitkraͤfte und der andern Quellen der feindlichen Armee zu ſetzen, und
c) die oͤffentliche Meinung zu gewinnen.
2. Um den erſten Zweck zu erreichen richtet man ſeine Hauptoperation immer gegen die feindliche Hauptar- mee oder doch gegen einen ſehr bedeutenden Theil der feindlichen Macht; denn nur wenn man damit anfaͤngt dieſe zu ſchlagen, kann man den andern beiden Zwecken mit Erfolg nachgehen.
3. Um die feindlichen todten Kraͤfte zu erobern rich- tet man ſeine Operationen gegen diejenigen Punkte wo dieſe Kraͤfte am meiſten konzentrirt ſind: Hauptſtaͤdte, Nieder- lagen, große Feſtungen. Auf dem Wege zu ihnen wird
man
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III. Strategie.
Sie iſt die Verbindung der einzelnen Gefechte die
den Krieg ausmachen, zum Zweck des Feldzuges und des
Krieges.
Weiß man zu fechten, weiß man zu ſiegen, ſo iſt
Wenig mehr uͤbrig. Denn gluͤckliche Erfolge zu verbinden
iſt leicht, weil es eine bloße Sache geuͤbter Urtheilskraft
iſt und nicht mehr, wie die Leitung des Gefechtes, auf be-
ſonderem Wiſſen beruht.
Die wenigen Grundſaͤtze welche darin vorkommen, die
vorzuͤglich auf der Verfaſſung der Staaten und Armeen
beruhen, werden ſich daher dem Weſentlichen nach ſehr
kurz zuſammenfaſſen laſſen.
1. Allgemeine Grundſaͤtze.
1. Es giebt beim Kriegfuͤhren drei Hauptzwecke:
a) die feindliche bewaffnete Macht zu beſiegen und auf-
zureiben;
b) ſich in Beſitz der todten Streitkraͤfte und der andern
Quellen der feindlichen Armee zu ſetzen, und
c) die oͤffentliche Meinung zu gewinnen.
2. Um den erſten Zweck zu erreichen richtet man
ſeine Hauptoperation immer gegen die feindliche Hauptar-
mee oder doch gegen einen ſehr bedeutenden Theil der
feindlichen Macht; denn nur wenn man damit anfaͤngt
dieſe zu ſchlagen, kann man den andern beiden Zwecken
mit Erfolg nachgehen.
3. Um die feindlichen todten Kraͤfte zu erobern rich-
tet man ſeine Operationen gegen diejenigen Punkte wo dieſe
Kraͤfte am meiſten konzentrirt ſind: Hauptſtaͤdte, Nieder-
lagen, große Feſtungen. Auf dem Wege zu ihnen wird
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/254>, abgerufen am 19.01.2025.
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