zu erreichen. Wenn der im Vortheil befindliche Verthei- diger ihm Zeit dazu läßt, so ist es allerdings in der Na- tur der positiven Absicht des Angreifenden einen solchen letzten Versuch zu machen.
183 a. Ein Vertheidiger der in merklichem Nachtheil ist und dennoch die Entscheidung geben will, thut Etwas was ganz gegen die Natur der Dinge und als eine Hand- lung der Verzweiflung zu betrachten ist.
183 b. Der Erfolg im Entscheidungsakt richtet sich nach den eben entwickelten Verhältnissen, so daß er in der Regel nur für Den sein wird welcher die Entscheidung giebt wenn diese aus natürlichen Verhältnissen hervorgeht.
184. Wo noch Alles im Gleichgewicht war ist der Erfolg gewöhnlich für Den welcher die Entscheidung giebt, denn in dem Augenblick einer zur Entscheidung gereiften Schlacht, wo sich die Kräfte an einander ausgerungen haben, ist das positive Prinzip von viel größerem Gewicht als im Anfang derselben.
185. Der Feldherr welcher die Entscheidung empfängt kann entweder sich dadurch augenblicklich zum Rückzug be- stimmen lassen und allem weitern Gefecht ausweichen, oder er kann das Gefecht noch fortsetzen.
186. Setzt er es fort so kann es nur sein
a) als Anfang seines Rückzugs, indem er dadurch Zeit zu gewinnen sucht seine Einleitungen zu treffen;
b) als einen wirklichen Kampf worin noch Erfolg zu hoffen ist.
187. Befindet sich der Feldherr welcher die Entschei- dung annimmt in sehr günstigen Verhältnissen, so kann er dabei auch auf der Vertheidigung bleiben.
188 a. Ist aber die Entscheidung aus natürlichen d. h. günstigen Verhältnissen dessen der sie giebt hervorgegangen,
zu erreichen. Wenn der im Vortheil befindliche Verthei- diger ihm Zeit dazu laͤßt, ſo iſt es allerdings in der Na- tur der poſitiven Abſicht des Angreifenden einen ſolchen letzten Verſuch zu machen.
183 a. Ein Vertheidiger der in merklichem Nachtheil iſt und dennoch die Entſcheidung geben will, thut Etwas was ganz gegen die Natur der Dinge und als eine Hand- lung der Verzweiflung zu betrachten iſt.
183 b. Der Erfolg im Entſcheidungsakt richtet ſich nach den eben entwickelten Verhaͤltniſſen, ſo daß er in der Regel nur fuͤr Den ſein wird welcher die Entſcheidung giebt wenn dieſe aus natuͤrlichen Verhaͤltniſſen hervorgeht.
184. Wo noch Alles im Gleichgewicht war iſt der Erfolg gewoͤhnlich fuͤr Den welcher die Entſcheidung giebt, denn in dem Augenblick einer zur Entſcheidung gereiften Schlacht, wo ſich die Kraͤfte an einander ausgerungen haben, iſt das poſitive Prinzip von viel groͤßerem Gewicht als im Anfang derſelben.
185. Der Feldherr welcher die Entſcheidung empfaͤngt kann entweder ſich dadurch augenblicklich zum Ruͤckzug be- ſtimmen laſſen und allem weitern Gefecht ausweichen, oder er kann das Gefecht noch fortſetzen.
186. Setzt er es fort ſo kann es nur ſein
a) als Anfang ſeines Ruͤckzugs, indem er dadurch Zeit zu gewinnen ſucht ſeine Einleitungen zu treffen;
b) als einen wirklichen Kampf worin noch Erfolg zu hoffen iſt.
187. Befindet ſich der Feldherr welcher die Entſchei- dung annimmt in ſehr guͤnſtigen Verhaͤltniſſen, ſo kann er dabei auch auf der Vertheidigung bleiben.
188 a. Iſt aber die Entſcheidung aus natuͤrlichen d. h. guͤnſtigen Verhaͤltniſſen deſſen der ſie giebt hervorgegangen,
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zu erreichen. Wenn der im Vortheil befindliche Verthei-
diger ihm Zeit dazu laͤßt, ſo iſt es allerdings in der Na-
tur der poſitiven Abſicht des Angreifenden einen ſolchen
letzten Verſuch zu machen.
183 a. Ein Vertheidiger der in merklichem Nachtheil
iſt und dennoch die Entſcheidung geben will, thut Etwas
was ganz gegen die Natur der Dinge und als eine Hand-
lung der Verzweiflung zu betrachten iſt.
183 b. Der Erfolg im Entſcheidungsakt richtet ſich
nach den eben entwickelten Verhaͤltniſſen, ſo daß er in der
Regel nur fuͤr Den ſein wird welcher die Entſcheidung
giebt wenn dieſe aus natuͤrlichen Verhaͤltniſſen hervorgeht.
184. Wo noch Alles im Gleichgewicht war iſt der
Erfolg gewoͤhnlich fuͤr Den welcher die Entſcheidung giebt,
denn in dem Augenblick einer zur Entſcheidung gereiften
Schlacht, wo ſich die Kraͤfte an einander ausgerungen
haben, iſt das poſitive Prinzip von viel groͤßerem Gewicht
als im Anfang derſelben.
185. Der Feldherr welcher die Entſcheidung empfaͤngt
kann entweder ſich dadurch augenblicklich zum Ruͤckzug be-
ſtimmen laſſen und allem weitern Gefecht ausweichen, oder
er kann das Gefecht noch fortſetzen.
186. Setzt er es fort ſo kann es nur ſein
a) als Anfang ſeines Ruͤckzugs, indem er dadurch Zeit
zu gewinnen ſucht ſeine Einleitungen zu treffen;
b) als einen wirklichen Kampf worin noch Erfolg zu
hoffen iſt.
187. Befindet ſich der Feldherr welcher die Entſchei-
dung annimmt in ſehr guͤnſtigen Verhaͤltniſſen, ſo kann
er dabei auch auf der Vertheidigung bleiben.
188 a. Iſt aber die Entſcheidung aus natuͤrlichen d. h.
guͤnſtigen Verhaͤltniſſen deſſen der ſie giebt hervorgegangen,
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/327>, abgerufen am 25.06.2022.
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