Flintenfeuers und folglich seiner beträchtlichen Dauer wenn es wirksam werden soll, muß jener Einfluß wegen dieser Dauer größer und entscheidender werden. Aus diesem Grunde schon muß eine gewisse allgemeine Zeiteintheilung für das Zerstörungs- und Entscheidungsgefecht auch bei der Brigade entstehen.
205. Aber ein noch wesentlicherer Grund ist daß man sich zur Entscheidung gern frischer, wenigstens anderer Truppen als zum Zerstörungsakte bedient; diese aber wer- den von den Reserven genommen und die Reserven müssen ihrer Natur nach ein gemeinschaftliches Gut sein, können nicht bataillonsweise vorher vertheilt werden.
206. So wie nun das Bedürfniß eines allgemeinen Abschnittes des Gefechts von den einzelnen Bataillonen zu der Brigade übergeht, so geht es von dieser zur Division über und von der Division zu noch größern Abtheilungen.
207. Da aber die Theile eines Ganzen (Glieder der ersten Ordnung) immer unabhängiger werden je größer das Ganze ist, so wird allerdings auch die Einheit des Ganzen weniger beschränkend auf sie wirken, und so entsteht es daß innerhalb eines Theilgefechts immer mehr Entschei- dungsakte vorkommen können und werden je größer das Ganze ist.
208. Es werden also die Entscheidungen bei einem größern Theile sich nicht in dem Maaße zu einem einzigen Ganzen vereinigen, wie dies bei dem kleinern Theile der Fall ist, sondern sich in Zeit und Raum mehr vertheilen, doch wird immer noch eine merkliche Sonderung der bei- den verschiedenen Thätigkeiten nach Anfang und Ende hin bemerkbar bleiben.
209. Nun können die Theile so groß, ihre Trennung von einander kann so bedeutend werden daß ihre Thätig-
Flintenfeuers und folglich ſeiner betraͤchtlichen Dauer wenn es wirkſam werden ſoll, muß jener Einfluß wegen dieſer Dauer groͤßer und entſcheidender werden. Aus dieſem Grunde ſchon muß eine gewiſſe allgemeine Zeiteintheilung fuͤr das Zerſtoͤrungs- und Entſcheidungsgefecht auch bei der Brigade entſtehen.
205. Aber ein noch weſentlicherer Grund iſt daß man ſich zur Entſcheidung gern friſcher, wenigſtens anderer Truppen als zum Zerſtoͤrungsakte bedient; dieſe aber wer- den von den Reſerven genommen und die Reſerven muͤſſen ihrer Natur nach ein gemeinſchaftliches Gut ſein, koͤnnen nicht bataillonsweiſe vorher vertheilt werden.
206. So wie nun das Beduͤrfniß eines allgemeinen Abſchnittes des Gefechts von den einzelnen Bataillonen zu der Brigade uͤbergeht, ſo geht es von dieſer zur Diviſion uͤber und von der Diviſion zu noch groͤßern Abtheilungen.
207. Da aber die Theile eines Ganzen (Glieder der erſten Ordnung) immer unabhaͤngiger werden je groͤßer das Ganze iſt, ſo wird allerdings auch die Einheit des Ganzen weniger beſchraͤnkend auf ſie wirken, und ſo entſteht es daß innerhalb eines Theilgefechts immer mehr Entſchei- dungsakte vorkommen koͤnnen und werden je groͤßer das Ganze iſt.
208. Es werden alſo die Entſcheidungen bei einem groͤßern Theile ſich nicht in dem Maaße zu einem einzigen Ganzen vereinigen, wie dies bei dem kleinern Theile der Fall iſt, ſondern ſich in Zeit und Raum mehr vertheilen, doch wird immer noch eine merkliche Sonderung der bei- den verſchiedenen Thaͤtigkeiten nach Anfang und Ende hin bemerkbar bleiben.
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Flintenfeuers und folglich ſeiner betraͤchtlichen Dauer wenn
es wirkſam werden ſoll, muß jener Einfluß wegen dieſer
Dauer groͤßer und entſcheidender werden. Aus dieſem
Grunde ſchon muß eine gewiſſe allgemeine Zeiteintheilung
fuͤr das Zerſtoͤrungs- und Entſcheidungsgefecht auch bei
der Brigade entſtehen.
205. Aber ein noch weſentlicherer Grund iſt daß man
ſich zur Entſcheidung gern friſcher, wenigſtens anderer
Truppen als zum Zerſtoͤrungsakte bedient; dieſe aber wer-
den von den Reſerven genommen und die Reſerven muͤſſen
ihrer Natur nach ein gemeinſchaftliches Gut ſein, koͤnnen
nicht bataillonsweiſe vorher vertheilt werden.
206. So wie nun das Beduͤrfniß eines allgemeinen
Abſchnittes des Gefechts von den einzelnen Bataillonen zu
der Brigade uͤbergeht, ſo geht es von dieſer zur Diviſion
uͤber und von der Diviſion zu noch groͤßern Abtheilungen.
207. Da aber die Theile eines Ganzen (Glieder der
erſten Ordnung) immer unabhaͤngiger werden je groͤßer das
Ganze iſt, ſo wird allerdings auch die Einheit des Ganzen
weniger beſchraͤnkend auf ſie wirken, und ſo entſteht es
daß innerhalb eines Theilgefechts immer mehr Entſchei-
dungsakte vorkommen koͤnnen und werden je groͤßer das
Ganze iſt.
208. Es werden alſo die Entſcheidungen bei einem
groͤßern Theile ſich nicht in dem Maaße zu einem einzigen
Ganzen vereinigen, wie dies bei dem kleinern Theile der
Fall iſt, ſondern ſich in Zeit und Raum mehr vertheilen,
doch wird immer noch eine merkliche Sonderung der bei-
den verſchiedenen Thaͤtigkeiten nach Anfang und Ende hin
bemerkbar bleiben.
209. Nun koͤnnen die Theile ſo groß, ihre Trennung
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten de… [mehr]
Clausewitz' "Vom Kriege" erschien zu Lebzeiten des Autors nicht als selbstständige Publikation. Es wurde posthum, zwischen 1832 und 1834, als Bde. 1-3 der "Hinterlassenen Werke des Generals Carl von Clausewitz" von dessen Witwe Marie von Clausewitz herausgegeben.
Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/331>, abgerufen am 25.04.2024.
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