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Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834.

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bleibt; die Folge ist in jedem Falle Kraftverschwendung,
sie kann aber auch ein positiver Nachtheil sein, weil die
Reife der Entscheidung nicht ganz allein von der Dauer
der Zerstörung abhängt, sondern auch von andern Umstän-
den d. h. von der günstigen Gelegenheit.

Plan des Gefechts. Definition.

220a. Der Plan des Gefechts macht die Einheit
desselben möglich; jedes gemeinschaftliche Handeln bedarf
einer solchen Einheit. Diese Einheit ist nichts Anderes
als der Zweck des Gefechts; von ihm gehen die Bestim-
mungen aus welche für alle Theile nöthig sind um den
Zweck auf die beste Art zu erreichen. Die Feststellung des
Zwecks und der aus ihm folgenden Bestimmungen ist also
der Plan.

220b. Wir verstehen hier unter Plan alle Bestim-
mungen welche für das Gefecht gegeben werden, sei es vor
demselben bei seinem Anfange oder in seinem Verlaufe;
also die ganze Einwirkung der Intelligenz auf die Materie.

220c. Offenbar besteht aber ein wesentlicher Unter-
schied zwischen solchen Bestimmungen die nothwendig vorher
gegeben werden müssen und die sich vorher geben lassen
auf der einen Seite und solchen auf der andern die der
Augenblick erzeugt.

220d. Das Erstere ist der Plan im eigentlichen
Sinne, das Letztere kann man die Führung nennen.

221. Da diese Bestimmungen die der Augenblick
erzeugt ihren reichhaltigsten Quell in der Wechselwirkung
beider Gegner haben, so werden wir erst dann diesen Un-
terschied festhalten und näher betrachten wenn wir uns
mit der Wechselwirkung beschäftigen.

222. Ein Theil des Plans liegt schon stereotypisch

III 21

bleibt; die Folge iſt in jedem Falle Kraftverſchwendung,
ſie kann aber auch ein poſitiver Nachtheil ſein, weil die
Reife der Entſcheidung nicht ganz allein von der Dauer
der Zerſtoͤrung abhaͤngt, ſondern auch von andern Umſtaͤn-
den d. h. von der guͤnſtigen Gelegenheit.

Plan des Gefechts. Definition.

220a. Der Plan des Gefechts macht die Einheit
deſſelben moͤglich; jedes gemeinſchaftliche Handeln bedarf
einer ſolchen Einheit. Dieſe Einheit iſt nichts Anderes
als der Zweck des Gefechts; von ihm gehen die Beſtim-
mungen aus welche fuͤr alle Theile noͤthig ſind um den
Zweck auf die beſte Art zu erreichen. Die Feſtſtellung des
Zwecks und der aus ihm folgenden Beſtimmungen iſt alſo
der Plan.

220b. Wir verſtehen hier unter Plan alle Beſtim-
mungen welche fuͤr das Gefecht gegeben werden, ſei es vor
demſelben bei ſeinem Anfange oder in ſeinem Verlaufe;
alſo die ganze Einwirkung der Intelligenz auf die Materie.

220c. Offenbar beſteht aber ein weſentlicher Unter-
ſchied zwiſchen ſolchen Beſtimmungen die nothwendig vorher
gegeben werden muͤſſen und die ſich vorher geben laſſen
auf der einen Seite und ſolchen auf der andern die der
Augenblick erzeugt.

220d. Das Erſtere iſt der Plan im eigentlichen
Sinne, das Letztere kann man die Fuͤhrung nennen.

221. Da dieſe Beſtimmungen die der Augenblick
erzeugt ihren reichhaltigſten Quell in der Wechſelwirkung
beider Gegner haben, ſo werden wir erſt dann dieſen Un-
terſchied feſthalten und naͤher betrachten wenn wir uns
mit der Wechſelwirkung beſchaͤftigen.

222. Ein Theil des Plans liegt ſchon ſtereotypiſch

III 21
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[321/0335] bleibt; die Folge iſt in jedem Falle Kraftverſchwendung, ſie kann aber auch ein poſitiver Nachtheil ſein, weil die Reife der Entſcheidung nicht ganz allein von der Dauer der Zerſtoͤrung abhaͤngt, ſondern auch von andern Umſtaͤn- den d. h. von der guͤnſtigen Gelegenheit. Plan des Gefechts. Definition. 220a. Der Plan des Gefechts macht die Einheit deſſelben moͤglich; jedes gemeinſchaftliche Handeln bedarf einer ſolchen Einheit. Dieſe Einheit iſt nichts Anderes als der Zweck des Gefechts; von ihm gehen die Beſtim- mungen aus welche fuͤr alle Theile noͤthig ſind um den Zweck auf die beſte Art zu erreichen. Die Feſtſtellung des Zwecks und der aus ihm folgenden Beſtimmungen iſt alſo der Plan. 220b. Wir verſtehen hier unter Plan alle Beſtim- mungen welche fuͤr das Gefecht gegeben werden, ſei es vor demſelben bei ſeinem Anfange oder in ſeinem Verlaufe; alſo die ganze Einwirkung der Intelligenz auf die Materie. 220c. Offenbar beſteht aber ein weſentlicher Unter- ſchied zwiſchen ſolchen Beſtimmungen die nothwendig vorher gegeben werden muͤſſen und die ſich vorher geben laſſen auf der einen Seite und ſolchen auf der andern die der Augenblick erzeugt. 220d. Das Erſtere iſt der Plan im eigentlichen Sinne, das Letztere kann man die Fuͤhrung nennen. 221. Da dieſe Beſtimmungen die der Augenblick erzeugt ihren reichhaltigſten Quell in der Wechſelwirkung beider Gegner haben, ſo werden wir erſt dann dieſen Un- terſchied feſthalten und naͤher betrachten wenn wir uns mit der Wechſelwirkung beſchaͤftigen. 222. Ein Theil des Plans liegt ſchon ſtereotypiſch III 21

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Zitationshilfe: Clausewitz, Carl von: Vom Kriege. Bd. 3. Berlin, 1834, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clausewitz_krieg03_1834/335>, abgerufen am 16.04.2024.