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Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Zweiter Theil. Leipzig, 1804.

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einem längern Gedichte auch nicht ganz unbefriedigt seyn. p2c_682.002
Aber alle Episoden und Digressionen müssen doch nicht gewaltsam p2c_682.003
herbeygezogen, sondern passend seyn, und am Ende p2c_682.004
dazu beytragen, die Ansicht des Hauptgegenstandes zu erleichtern. p2c_682.005
Auch muß immer Ein Hauptgedanke im p2c_682.006
Plane durchgeführt werden, auf welchen der Dichter zurückkehrt. p2c_682.007
So ist z. B. in Thomsons Sommer der Hauptgedanke: p2c_682.008
Die Beschreibung eines Sommertags. Er beginnt p2c_682.009
mit Sonnenaufgang. Hier folgt eine lyrische Hymne an die p2c_682.010
Sonne. Weiterhin kommen noch vor als Episoden die Geschichte p2c_682.011
von Damon und Musidora - eine Lobrede auf p2c_682.012
Großbrittannien, und das ganze schließt mit dem Preis der p2c_682.013
Philosophie. Alles dieses ist aber so eng in das Gemälde p2c_682.014
eines Sommertags verwebt, daß dadurch das an sich todte p2c_682.015
Gemälde poetisch lebendig wird. Der beschreibende Dichter p2c_682.016
muß also nicht dem Mahler gleichen, und mit ihm wetteifern p2c_682.017
wollen. Er muß mehr der empfindende Mensch seyn, p2c_682.018
der vor einem Gemälde steht, und seine Gedanken, als p2c_682.019
Nebenideen, die dieses Gemälde in ihm veranlaßt, mittheilt. p2c_682.020
Durch diese zufälligen Bemerkungen und Ausgüsse von Empfindungen p2c_682.021
bey jedem Theile des Gegenstandes, lernen wir p2c_682.022
am Ende ohne allen Zwang das Gemälde selbst kennen und p2c_682.023
uns vorstellen.

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§. 3.

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Die herrschende ästhetische Empfindung in dem p2c_682.026
höhern beschreibenden Gedicht ist das starke und

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einem längern Gedichte auch nicht ganz unbefriedigt seyn. p2c_682.002
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Zitationshilfe: Clodius, Christian August Heinrich: Entwurf einer systematischen Poetik nebst Collectaneen zu ihrer Ausführung. Zweiter Theil. Leipzig, 1804, S. 682. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/clodius_poetik02_1804/206>, abgerufen am 27.04.2024.