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Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896.

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sie von der Gemeinschaft der deutschen Regierungen und von
der gemeinschaftlichen Volksvertretung geregelt werden. Er,
der Minister, würde der Letzte sein, der aus dem Schulwesen
des Großherzogthums und aus der Landesuniversität Jena eine
Versuchsstation für die deutsche Frauenbewegung machen möchte.

Die Behandlung der Petition in der württembergischen
Kammer war etwas freundlicher. Zunächst war in der Com-
mission ein höheres Maß von Geneigtheit vorhanden, den
Wünschen der Petenten entgegenzukommen. Sie beantragte ein-
stimmig, die Bitte um Freigebung des Studiums der Medicin
an Frauen der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu über-
geben, derselben zugleich die Frage zur Erwägung zu empfehlen,
wie etwa die Zulassung der im Auslande geprüften Aerztinnen
im Deutschen Reich sich ermöglichen lasse, dagegen über die
Bitte um das weibliche Universitätsstudium für höhere Lehr-
zwecke zur Tagesordnung überzugehen. Aus den Verhandlungen
der Kammer ist die Rede des Kanzlers der Universität Tübingen
hervorzuheben, welcher über das bisherige Verhalten seiner
Universität zu dem Frauenstudium berichtete. Die Frage sei
zuerst im Jahre 1873 an sie herangekommen, nachdem die Ver-
ordnung der russischen Regierung dem Studium von Russinnen
an der Universität Zürich entgegengetreten war. Als sich da-
mals einzelne Russinnen nach Tübingen wendeten, habe man
sie einfach abgewiesen. Als später einmal eine deutsche junge
Dame, die Philologie studiren wollte, ihr Gesuch einreichte,
"haben wir mit Bedauern die Consequenz gezogen, daß, wenn
das Eine nicht gehe, das Andere auch nicht zu gewähren sei ".
Es sei auch die Hauptfrage, die Frage des medicinischen Frauen-
studiums, wieder angeregt worden; indessen sei sie mit der
Erwägung abgethan, theils daß kein Platz dafür in den Jn-
stituten von Tübingen übrig sei, theils daß eben dasselbe Zart-

sie von der Gemeinschaft der deutschen Regierungen und von
der gemeinschaftlichen Volksvertretung geregelt werden. Er,
der Minister, würde der Letzte sein, der aus dem Schulwesen
des Großherzogthums und aus der Landesuniversität Jena eine
Versuchsstation für die deutsche Frauenbewegung machen möchte.

Die Behandlung der Petition in der württembergischen
Kammer war etwas freundlicher. Zunächst war in der Com-
mission ein höheres Maß von Geneigtheit vorhanden, den
Wünschen der Petenten entgegenzukommen. Sie beantragte ein-
stimmig, die Bitte um Freigebung des Studiums der Medicin
an Frauen der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu über-
geben, derselben zugleich die Frage zur Erwägung zu empfehlen,
wie etwa die Zulassung der im Auslande geprüften Aerztinnen
im Deutschen Reich sich ermöglichen lasse, dagegen über die
Bitte um das weibliche Universitätsstudium für höhere Lehr-
zwecke zur Tagesordnung überzugehen. Aus den Verhandlungen
der Kammer ist die Rede des Kanzlers der Universität Tübingen
hervorzuheben, welcher über das bisherige Verhalten seiner
Universität zu dem Frauenstudium berichtete. Die Frage sei
zuerst im Jahre 1873 an sie herangekommen, nachdem die Ver-
ordnung der russischen Regierung dem Studium von Russinnen
an der Universität Zürich entgegengetreten war. Als sich da-
mals einzelne Russinnen nach Tübingen wendeten, habe man
sie einfach abgewiesen. Als später einmal eine deutsche junge
Dame, die Philologie studiren wollte, ihr Gesuch einreichte,
„haben wir mit Bedauern die Consequenz gezogen, daß, wenn
das Eine nicht gehe, das Andere auch nicht zu gewähren sei “.
Es sei auch die Hauptfrage, die Frage des medicinischen Frauen-
studiums, wieder angeregt worden; indessen sei sie mit der
Erwägung abgethan, theils daß kein Platz dafür in den Jn-
stituten von Tübingen übrig sei, theils daß eben dasselbe Zart-

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[32/0048] sie von der Gemeinschaft der deutschen Regierungen und von der gemeinschaftlichen Volksvertretung geregelt werden. Er, der Minister, würde der Letzte sein, der aus dem Schulwesen des Großherzogthums und aus der Landesuniversität Jena eine Versuchsstation für die deutsche Frauenbewegung machen möchte. Die Behandlung der Petition in der württembergischen Kammer war etwas freundlicher. Zunächst war in der Com- mission ein höheres Maß von Geneigtheit vorhanden, den Wünschen der Petenten entgegenzukommen. Sie beantragte ein- stimmig, die Bitte um Freigebung des Studiums der Medicin an Frauen der Staatsregierung zur Kenntnißnahme zu über- geben, derselben zugleich die Frage zur Erwägung zu empfehlen, wie etwa die Zulassung der im Auslande geprüften Aerztinnen im Deutschen Reich sich ermöglichen lasse, dagegen über die Bitte um das weibliche Universitätsstudium für höhere Lehr- zwecke zur Tagesordnung überzugehen. Aus den Verhandlungen der Kammer ist die Rede des Kanzlers der Universität Tübingen hervorzuheben, welcher über das bisherige Verhalten seiner Universität zu dem Frauenstudium berichtete. Die Frage sei zuerst im Jahre 1873 an sie herangekommen, nachdem die Ver- ordnung der russischen Regierung dem Studium von Russinnen an der Universität Zürich entgegengetreten war. Als sich da- mals einzelne Russinnen nach Tübingen wendeten, habe man sie einfach abgewiesen. Als später einmal eine deutsche junge Dame, die Philologie studiren wollte, ihr Gesuch einreichte, „haben wir mit Bedauern die Consequenz gezogen, daß, wenn das Eine nicht gehe, das Andere auch nicht zu gewähren sei “. Es sei auch die Hauptfrage, die Frage des medicinischen Frauen- studiums, wieder angeregt worden; indessen sei sie mit der Erwägung abgethan, theils daß kein Platz dafür in den Jn- stituten von Tübingen übrig sei, theils daß eben dasselbe Zart-

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Zitationshilfe: Cohn, Gustav: Die deutsche Frauenbewegung. Berlin, 1896, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cohn_frauenbewegung_1896/48>, abgerufen am 24.04.2024.