Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

Bild:
<< vorherige Seite

Bildung der zweiten Kammer.
ler Popularität verleiten, damit im Falle der Auslosung
die Wiederwahl ja nicht fehlschlage?

In England ist die Verzichtung bis auf Wiederwahl,
sobald ein Mitglied des Unterhauses ein Kronamt erhält,
altes Herkommen und hat, wenn auf die Minister-Ernen-
nungen eingeschränkt, guten Grund; auch Neu-Frankreich
legt Werth darauf und die letzte Charte verspricht ein Ge-
setz darüber. Wie in einem guten Theile von Deutsch-
land der Staatsbeamte steht, vor willkührlicher Entfernung
gesichert, kann er einen unabhängigen Charakter bewah-
ren, und wo die Gegenwart seiner Geschäftserfahrung in
so hohem Grade unentbehrlich ist wie auf unseren Land-
tagen, darf man ihm seine Stellung wol nicht erschweren.
Und auch dieses Messer hat wieder eine doppelte Schneide.
Oder wäre der Fall etwa nicht vorgekommen, daß unbe-
queme Widersacher durch eine kleine Beförderung im
Staatsdienst für den Augenblick entfernt worden sind?

1) -- un nombre de suppleans egal au tiers de celui des repre-
sentans.
Verfass. v. 1791. Cap. 1. Abschn. 3, A. 1.

162. Jeder Deputirte ist nach Auflösung der Kammer
wieder wählbar. Die Verfassung von 1791 paßte nicht
für Frankreich; sie war unaufrichtig, trug die Republik im
Schooße und wollte sie Hehl haben. Gleichwohl hätte sie
sich einige Dauer versprechen können; denn viele tausend
Familien datirten ihren Wohlstand von ihr und trugen
allen Enthusiasmus des Gehorsams, welchen sie der Krone
versagten, auf die National-Versammlung über. Aber
daß die Baumeister das Haus verließen, ehe es wohnbar
geworden war, sich thöricht die Wiederwählbarkeit ab-
schnitten, führte ohne Verweilen die Republik herbei.

Bildung der zweiten Kammer.
ler Popularitaͤt verleiten, damit im Falle der Ausloſung
die Wiederwahl ja nicht fehlſchlage?

In England iſt die Verzichtung bis auf Wiederwahl,
ſobald ein Mitglied des Unterhauſes ein Kronamt erhaͤlt,
altes Herkommen und hat, wenn auf die Miniſter-Ernen-
nungen eingeſchraͤnkt, guten Grund; auch Neu-Frankreich
legt Werth darauf und die letzte Charte verſpricht ein Ge-
ſetz daruͤber. Wie in einem guten Theile von Deutſch-
land der Staatsbeamte ſteht, vor willkuͤhrlicher Entfernung
geſichert, kann er einen unabhaͤngigen Charakter bewah-
ren, und wo die Gegenwart ſeiner Geſchaͤftserfahrung in
ſo hohem Grade unentbehrlich iſt wie auf unſeren Land-
tagen, darf man ihm ſeine Stellung wol nicht erſchweren.
Und auch dieſes Meſſer hat wieder eine doppelte Schneide.
Oder waͤre der Fall etwa nicht vorgekommen, daß unbe-
queme Widerſacher durch eine kleine Befoͤrderung im
Staatsdienſt fuͤr den Augenblick entfernt worden ſind?

1)un nombre de suppléans égal au tiers de celui des repré-
sentans.
Verfaſſ. v. 1791. Cap. 1. Abſchn. 3, A. 1.

162. Jeder Deputirte iſt nach Aufloͤſung der Kammer
wieder waͤhlbar. Die Verfaſſung von 1791 paßte nicht
fuͤr Frankreich; ſie war unaufrichtig, trug die Republik im
Schooße und wollte ſie Hehl haben. Gleichwohl haͤtte ſie
ſich einige Dauer verſprechen koͤnnen; denn viele tauſend
Familien datirten ihren Wohlſtand von ihr und trugen
allen Enthuſiasmus des Gehorſams, welchen ſie der Krone
verſagten, auf die National-Verſammlung uͤber. Aber
daß die Baumeiſter das Haus verließen, ehe es wohnbar
geworden war, ſich thoͤricht die Wiederwaͤhlbarkeit ab-
ſchnitten, fuͤhrte ohne Verweilen die Republik herbei.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <p><pb facs="#f0151" n="139"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Bildung der zweiten Kammer</hi>.</fw><lb/>
ler Popularita&#x0364;t verleiten, damit im Falle der Auslo&#x017F;ung<lb/>
die Wiederwahl ja nicht fehl&#x017F;chlage?</p><lb/>
              <p>In England i&#x017F;t die Verzichtung bis auf Wiederwahl,<lb/>
&#x017F;obald ein Mitglied des Unterhau&#x017F;es ein Kronamt erha&#x0364;lt,<lb/>
altes Herkommen und hat, wenn auf die Mini&#x017F;ter-Ernen-<lb/>
nungen einge&#x017F;chra&#x0364;nkt, guten Grund; auch Neu-Frankreich<lb/>
legt Werth darauf und die letzte Charte ver&#x017F;pricht ein Ge-<lb/>
&#x017F;etz daru&#x0364;ber. Wie in einem guten Theile von Deut&#x017F;ch-<lb/>
land der Staatsbeamte &#x017F;teht, vor willku&#x0364;hrlicher Entfernung<lb/>
ge&#x017F;ichert, kann er einen unabha&#x0364;ngigen Charakter bewah-<lb/>
ren, und wo die Gegenwart &#x017F;einer Ge&#x017F;cha&#x0364;ftserfahrung in<lb/>
&#x017F;o hohem Grade unentbehrlich i&#x017F;t wie auf un&#x017F;eren Land-<lb/>
tagen, darf man ihm &#x017F;eine Stellung wol nicht er&#x017F;chweren.<lb/>
Und auch die&#x017F;es Me&#x017F;&#x017F;er hat wieder eine doppelte Schneide.<lb/>
Oder wa&#x0364;re der Fall etwa nicht vorgekommen, daß unbe-<lb/>
queme Wider&#x017F;acher durch eine kleine Befo&#x0364;rderung im<lb/>
Staatsdien&#x017F;t fu&#x0364;r den Augenblick entfernt worden &#x017F;ind?</p><lb/>
              <note place="end" n="1)">&#x2014; <hi rendition="#aq">un nombre de suppléans égal au tiers de celui des repré-<lb/>
sentans.</hi> Verfa&#x017F;&#x017F;. v. 1791. Cap. 1. Ab&#x017F;chn. 3, A. 1.</note><lb/>
              <p>162. Jeder Deputirte i&#x017F;t nach Auflo&#x0364;&#x017F;ung der Kammer<lb/>
wieder wa&#x0364;hlbar. Die Verfa&#x017F;&#x017F;ung von 1791 paßte nicht<lb/>
fu&#x0364;r Frankreich; &#x017F;ie war unaufrichtig, trug die Republik im<lb/>
Schooße und wollte &#x017F;ie Hehl haben. Gleichwohl ha&#x0364;tte &#x017F;ie<lb/>
&#x017F;ich einige Dauer ver&#x017F;prechen ko&#x0364;nnen; denn viele tau&#x017F;end<lb/>
Familien datirten ihren Wohl&#x017F;tand von ihr und trugen<lb/>
allen Enthu&#x017F;iasmus des Gehor&#x017F;ams, welchen &#x017F;ie der Krone<lb/>
ver&#x017F;agten, auf die National-Ver&#x017F;ammlung u&#x0364;ber. Aber<lb/>
daß die Baumei&#x017F;ter das Haus verließen, ehe es wohnbar<lb/>
geworden war, &#x017F;ich tho&#x0364;richt die Wiederwa&#x0364;hlbarkeit ab-<lb/>
&#x017F;chnitten, fu&#x0364;hrte ohne Verweilen die Republik herbei.</p><lb/>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[139/0151] Bildung der zweiten Kammer. ler Popularitaͤt verleiten, damit im Falle der Ausloſung die Wiederwahl ja nicht fehlſchlage? In England iſt die Verzichtung bis auf Wiederwahl, ſobald ein Mitglied des Unterhauſes ein Kronamt erhaͤlt, altes Herkommen und hat, wenn auf die Miniſter-Ernen- nungen eingeſchraͤnkt, guten Grund; auch Neu-Frankreich legt Werth darauf und die letzte Charte verſpricht ein Ge- ſetz daruͤber. Wie in einem guten Theile von Deutſch- land der Staatsbeamte ſteht, vor willkuͤhrlicher Entfernung geſichert, kann er einen unabhaͤngigen Charakter bewah- ren, und wo die Gegenwart ſeiner Geſchaͤftserfahrung in ſo hohem Grade unentbehrlich iſt wie auf unſeren Land- tagen, darf man ihm ſeine Stellung wol nicht erſchweren. Und auch dieſes Meſſer hat wieder eine doppelte Schneide. Oder waͤre der Fall etwa nicht vorgekommen, daß unbe- queme Widerſacher durch eine kleine Befoͤrderung im Staatsdienſt fuͤr den Augenblick entfernt worden ſind? ¹⁾ — un nombre de suppléans égal au tiers de celui des repré- sentans. Verfaſſ. v. 1791. Cap. 1. Abſchn. 3, A. 1. 162. Jeder Deputirte iſt nach Aufloͤſung der Kammer wieder waͤhlbar. Die Verfaſſung von 1791 paßte nicht fuͤr Frankreich; ſie war unaufrichtig, trug die Republik im Schooße und wollte ſie Hehl haben. Gleichwohl haͤtte ſie ſich einige Dauer verſprechen koͤnnen; denn viele tauſend Familien datirten ihren Wohlſtand von ihr und trugen allen Enthuſiasmus des Gehorſams, welchen ſie der Krone verſagten, auf die National-Verſammlung uͤber. Aber daß die Baumeiſter das Haus verließen, ehe es wohnbar geworden war, ſich thoͤricht die Wiederwaͤhlbarkeit ab- ſchnitten, fuͤhrte ohne Verweilen die Republik herbei.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/151
Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 139. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/151>, abgerufen am 12.10.2024.