der Kirchengewalt im Staate gebühre. Weit schwerer als Unrecht dulden ist das Maas seiner Rechte halten.
224. So gewaltig aber der Kampf einer ihr Ziel über- springenden Kirchen-Herrschaft gegen den halb trotzig, halb verzagt widerstrebenden weltlichen Arm die Staaten des Welttheils bewegte, die Gewissen der Unterthanen verwir- rend, so war der Ausgang doch fast gehaltlos zu nennen gegen die stillen Siege, die das Christenthum inzwischen im innern Leben der Bevölkerungen feierte. Es entschied sich mehr und mehr dem Grundsatze nach (wie zögernd auch in der Vollführung), daß keine Menschen-Opfer länger dem Staats-Götzen gebracht werden dürfen; die Sclave- rei ward, so weit die Religion ihrer Herr werden kann, abgethan; das Strafrecht erhielt eine sittlichere Begrün- dung; es ward in der christlichen Freiheit ein lebendiges Menschenrecht, das den Menschen von Gottes wegen ge- bührt, geheiligt; in der christlichen Gesinnung lag die Si- cherheit, daß sie, die immer mit der eigenen Prüfung an- fängt, sich nicht über die weltliche Ordnung erhebe.
225. Es lag nicht allein daran, daß bloß der geist- liche Stand nachdenklich lebte und Bücher schrieb, es lag unmittelbar in den Thaten dieser umgestaltenden Religion, daß der Staat fast nur von der kirchlichen Seite ergriffen, Staatsweisheit aber unter der Form der Fürsten-Bildung gelehrt ward. So mit einigen Byzantinern Thomas von Aquino, Vinzenz von Beauvais; so auch der gelehrte Abt Engelbert von Admont. Die Staatslehrer des Alterthums handeln stets am ausführlichsten von der Erziehung des Staatsvolks; allein in den Tagen der Christenheit stand die Volksbildung in ihren leitenden Ideen durch die heili-
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Blick auf d. Syſtematik d. Staatswiſſenſch.
der Kirchengewalt im Staate gebuͤhre. Weit ſchwerer als Unrecht dulden iſt das Maas ſeiner Rechte halten.
224. So gewaltig aber der Kampf einer ihr Ziel uͤber- ſpringenden Kirchen-Herrſchaft gegen den halb trotzig, halb verzagt widerſtrebenden weltlichen Arm die Staaten des Welttheils bewegte, die Gewiſſen der Unterthanen verwir- rend, ſo war der Ausgang doch faſt gehaltlos zu nennen gegen die ſtillen Siege, die das Chriſtenthum inzwiſchen im innern Leben der Bevoͤlkerungen feierte. Es entſchied ſich mehr und mehr dem Grundſatze nach (wie zoͤgernd auch in der Vollfuͤhrung), daß keine Menſchen-Opfer laͤnger dem Staats-Goͤtzen gebracht werden duͤrfen; die Sclave- rei ward, ſo weit die Religion ihrer Herr werden kann, abgethan; das Strafrecht erhielt eine ſittlichere Begruͤn- dung; es ward in der chriſtlichen Freiheit ein lebendiges Menſchenrecht, das den Menſchen von Gottes wegen ge- buͤhrt, geheiligt; in der chriſtlichen Geſinnung lag die Si- cherheit, daß ſie, die immer mit der eigenen Pruͤfung an- faͤngt, ſich nicht uͤber die weltliche Ordnung erhebe.
225. Es lag nicht allein daran, daß bloß der geiſt- liche Stand nachdenklich lebte und Buͤcher ſchrieb, es lag unmittelbar in den Thaten dieſer umgeſtaltenden Religion, daß der Staat faſt nur von der kirchlichen Seite ergriffen, Staatsweisheit aber unter der Form der Fuͤrſten-Bildung gelehrt ward. So mit einigen Byzantinern Thomas von Aquino, Vinzenz von Beauvais; ſo auch der gelehrte Abt Engelbert von Admont. Die Staatslehrer des Alterthums handeln ſtets am ausfuͤhrlichſten von der Erziehung des Staatsvolks; allein in den Tagen der Chriſtenheit ſtand die Volksbildung in ihren leitenden Ideen durch die heili-
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Blick auf d. Syſtematik d. Staatswiſſenſch.
der Kirchengewalt im Staate gebuͤhre. Weit ſchwerer als
Unrecht dulden iſt das Maas ſeiner Rechte halten.
224. So gewaltig aber der Kampf einer ihr Ziel uͤber-
ſpringenden Kirchen-Herrſchaft gegen den halb trotzig, halb
verzagt widerſtrebenden weltlichen Arm die Staaten des
Welttheils bewegte, die Gewiſſen der Unterthanen verwir-
rend, ſo war der Ausgang doch faſt gehaltlos zu nennen
gegen die ſtillen Siege, die das Chriſtenthum inzwiſchen
im innern Leben der Bevoͤlkerungen feierte. Es entſchied ſich
mehr und mehr dem Grundſatze nach (wie zoͤgernd auch
in der Vollfuͤhrung), daß keine Menſchen-Opfer laͤnger
dem Staats-Goͤtzen gebracht werden duͤrfen; die Sclave-
rei ward, ſo weit die Religion ihrer Herr werden kann,
abgethan; das Strafrecht erhielt eine ſittlichere Begruͤn-
dung; es ward in der chriſtlichen Freiheit ein lebendiges
Menſchenrecht, das den Menſchen von Gottes wegen ge-
buͤhrt, geheiligt; in der chriſtlichen Geſinnung lag die Si-
cherheit, daß ſie, die immer mit der eigenen Pruͤfung an-
faͤngt, ſich nicht uͤber die weltliche Ordnung erhebe.
225. Es lag nicht allein daran, daß bloß der geiſt-
liche Stand nachdenklich lebte und Buͤcher ſchrieb, es lag
unmittelbar in den Thaten dieſer umgeſtaltenden Religion,
daß der Staat faſt nur von der kirchlichen Seite ergriffen,
Staatsweisheit aber unter der Form der Fuͤrſten-Bildung
gelehrt ward. So mit einigen Byzantinern Thomas von
Aquino, Vinzenz von Beauvais; ſo auch der gelehrte Abt
Engelbert von Admont. Die Staatslehrer des Alterthums
handeln ſtets am ausfuͤhrlichſten von der Erziehung des
Staatsvolks; allein in den Tagen der Chriſtenheit ſtand
die Volksbildung in ihren leitenden Ideen durch die heili-
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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 195. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/207>, abgerufen am 10.08.2024.
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