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Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835.

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Staatsverfassung der Alten. Sparta.
Spartanischen Stämme so viele waren, aus drei Haupt-
Stämmen abgeleitet. Den Alten-Rath ergänzte die Volks-
versammlung aus der Zahl mindestens sechzigjähriger Män-
ner, wie einer abstarb. Auch die peinliche Gerichtsbarkeit
stand nebst der Sittenaufsicht bei diesem, ohne alle Ver-
antwortlichkeit der Greise.

31. Volksversammlung, das heißt Spartaner-Ver-
sammlung, gab es selten. Nur einmahl jeden Vollmond
trat sie zusammen und entschied über Veränderungen in
den Gesetzen, welche die Regierung vorlegte, mit Ja und
Nein. Sie wählte den Rath, und als Ephoren wurden
auch diese, und beschloß über Krieg und Frieden.

32. Der monarchische Theil der Verfassung erfuhr ein
widriges Schicksal. Das uralte Königthum ward gleich
nach der Eroberung durch Theilung geschwächt. Zwei
meist uneinige Königshäuser. Der Versuch lag nahe genug
für einen ächten Herrscher nach dem Beispiel anderer Do-
rischer Staaten durch Niederreißung der Schranke, welche
zwischen der freien Bevölkerung trennend stand, den Thron
wiederherzustellen. Dennoch ist gerade das Gegentheil ge-
schehen. Die Sprossen des Herakles, die das Ohr der
Delphischen Gottheit waren, hatten als erbliche Senatoren,
Vorsitzer im Senat und in der Volksversammlung, Ver-
walter von zwei Priesterthümern, Richter in Familien-
sachen, in der Heimath nur geringen Antheil an der Re-
gierung, bloß als Kriegsfürsten, wenn es draußen galt,
waren sie Herrscher, bis man ihnen im Fortgang der Zeit
die Feldherrnwürde durch Beaufsichtigung schmälerte, manch-
mal ganz entzog, und weiter vollends eine verantwortliche
Obrigkeit aus ihnen machte.

Staatsverfaſſung der Alten. Sparta.
Spartaniſchen Staͤmme ſo viele waren, aus drei Haupt-
Staͤmmen abgeleitet. Den Alten-Rath ergaͤnzte die Volks-
verſammlung aus der Zahl mindeſtens ſechzigjaͤhriger Maͤn-
ner, wie einer abſtarb. Auch die peinliche Gerichtsbarkeit
ſtand nebſt der Sittenaufſicht bei dieſem, ohne alle Ver-
antwortlichkeit der Greiſe.

31. Volksverſammlung, das heißt Spartaner-Ver-
ſammlung, gab es ſelten. Nur einmahl jeden Vollmond
trat ſie zuſammen und entſchied uͤber Veraͤnderungen in
den Geſetzen, welche die Regierung vorlegte, mit Ja und
Nein. Sie waͤhlte den Rath, und als Ephoren wurden
auch dieſe, und beſchloß uͤber Krieg und Frieden.

32. Der monarchiſche Theil der Verfaſſung erfuhr ein
widriges Schickſal. Das uralte Koͤnigthum ward gleich
nach der Eroberung durch Theilung geſchwaͤcht. Zwei
meiſt uneinige Koͤnigshaͤuſer. Der Verſuch lag nahe genug
fuͤr einen aͤchten Herrſcher nach dem Beiſpiel anderer Do-
riſcher Staaten durch Niederreißung der Schranke, welche
zwiſchen der freien Bevoͤlkerung trennend ſtand, den Thron
wiederherzuſtellen. Dennoch iſt gerade das Gegentheil ge-
ſchehen. Die Sproſſen des Herakles, die das Ohr der
Delphiſchen Gottheit waren, hatten als erbliche Senatoren,
Vorſitzer im Senat und in der Volksverſammlung, Ver-
walter von zwei Prieſterthuͤmern, Richter in Familien-
ſachen, in der Heimath nur geringen Antheil an der Re-
gierung, bloß als Kriegsfuͤrſten, wenn es draußen galt,
waren ſie Herrſcher, bis man ihnen im Fortgang der Zeit
die Feldherrnwuͤrde durch Beaufſichtigung ſchmaͤlerte, manch-
mal ganz entzog, und weiter vollends eine verantwortliche
Obrigkeit aus ihnen machte.

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[21/0033] Staatsverfaſſung der Alten. Sparta. Spartaniſchen Staͤmme ſo viele waren, aus drei Haupt- Staͤmmen abgeleitet. Den Alten-Rath ergaͤnzte die Volks- verſammlung aus der Zahl mindeſtens ſechzigjaͤhriger Maͤn- ner, wie einer abſtarb. Auch die peinliche Gerichtsbarkeit ſtand nebſt der Sittenaufſicht bei dieſem, ohne alle Ver- antwortlichkeit der Greiſe. 31. Volksverſammlung, das heißt Spartaner-Ver- ſammlung, gab es ſelten. Nur einmahl jeden Vollmond trat ſie zuſammen und entſchied uͤber Veraͤnderungen in den Geſetzen, welche die Regierung vorlegte, mit Ja und Nein. Sie waͤhlte den Rath, und als Ephoren wurden auch dieſe, und beſchloß uͤber Krieg und Frieden. 32. Der monarchiſche Theil der Verfaſſung erfuhr ein widriges Schickſal. Das uralte Koͤnigthum ward gleich nach der Eroberung durch Theilung geſchwaͤcht. Zwei meiſt uneinige Koͤnigshaͤuſer. Der Verſuch lag nahe genug fuͤr einen aͤchten Herrſcher nach dem Beiſpiel anderer Do- riſcher Staaten durch Niederreißung der Schranke, welche zwiſchen der freien Bevoͤlkerung trennend ſtand, den Thron wiederherzuſtellen. Dennoch iſt gerade das Gegentheil ge- ſchehen. Die Sproſſen des Herakles, die das Ohr der Delphiſchen Gottheit waren, hatten als erbliche Senatoren, Vorſitzer im Senat und in der Volksverſammlung, Ver- walter von zwei Prieſterthuͤmern, Richter in Familien- ſachen, in der Heimath nur geringen Antheil an der Re- gierung, bloß als Kriegsfuͤrſten, wenn es draußen galt, waren ſie Herrſcher, bis man ihnen im Fortgang der Zeit die Feldherrnwuͤrde durch Beaufſichtigung ſchmaͤlerte, manch- mal ganz entzog, und weiter vollends eine verantwortliche Obrigkeit aus ihnen machte.

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Zitationshilfe: Dahlmann, Friedrich Christoph: Die Politik, auf den Grund und das Maaß der gegebenen Zustände zurückgeführt. Bd. 1: Staatsverfassung. Volksbildung. Göttingen, 1835, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dahlmann_politik_1835/33>, abgerufen am 23.04.2024.