Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915.

Bild:
<< vorherige Seite

Es wird sich dann zeigen . . . daß die eingehobne 6. Rthlr. von dem Garthoffen, als auch das übrige vor des Meissels Lehr Brieffe empfangene Geld bereitst in der Barbier Innungs Lade verwahrt liegen, zum theil aber in Rechnung vor die Innung verwandt sind, Worauff ich alsdenn solches Ober Meister Ampt selbst aufgeben werde. Und da mit denn Inquisitions Acten hier Niemanden gedienet, als daß mich meine Feinde in beständiger Unruhe dadurch erhalten können, als lebe der . . . Zuversicht, daß Solche Ew. Königl. Mayestät . . . in dasigem Archiv reponiren zu laßen geruhen werden. Der ich ersterbe . . ."



Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.

". . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen Magistrats Deputirten abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . ."

"NB. Die zu dieser Sache gehörige acta . . . sollen alhier bey der Geh. Registratur bleiben, und nicht remittiret werden."



Totenregister der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726:

"Eodem die [Dienstags den 13. Augusti] ist Frau Elisabeth, Herrn Johann Dietzens Bürgers und Chirurgi, wie auch Acht-Manns zu S. Moritz uxor, welche den 11. dicti gestorben, ohne Ceremonien begraben worden; aetatis 76. Jahr; dedit gantze Schule."



Es wird sich dann zeigen . . . daß die eingehobne 6. Rthlr. von dem Garthoffen, als auch das übrige vor des Meissels Lehr Brieffe empfangene Geld bereitst in der Barbier Innungs Lade verwahrt liegen, zum theil aber in Rechnung vor die Innung verwandt sind, Worauff ich alsdenn solches Ober Meister Ampt selbst aufgeben werde. Und da mit denn Inquisitions Acten hier Niemanden gedienet, als daß mich meine Feinde in beständiger Unruhe dadurch erhalten können, als lebe der . . . Zuversicht, daß Solche Ew. Königl. Mayestät . . . in dasigem Archiv reponiren zu laßen geruhen werden. Der ich ersterbe . . .“



Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.

„. . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen Magistrats Deputirten abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . .“

NB. Die zu dieser Sache gehörige acta . . . sollen alhier bey der Geh. Registratur bleiben, und nicht remittiret werden.“



Totenregister der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726:

„Eodem die [Dienstags den 13. Augusti] ist Frau Elisabeth, Herrn Johann Dietzens Bürgers und Chirurgi, wie auch Acht-Manns zu S. Moritz uxor, welche den 11. dicti gestorben, ohne Ceremonien begraben worden; aetatis 76. Jahr; dedit gantze Schule.“



<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0351"/>
        <p>Es wird sich dann zeigen . . . daß die eingehobne 6. Rthlr. von dem <hi rendition="#aq">Garthoffen</hi>, als auch das übrige vor des <hi rendition="#aq">Meissels</hi> Lehr Brieffe empfangene Geld bereitst in der Barbier Innungs Lade verwahrt liegen, zum theil aber in Rechnung vor die Innung verwandt sind, Worauff ich alsdenn solches Ober Meister Ampt selbst aufgeben werde. Und da mit denn <hi rendition="#aq">Inquisitions Acten</hi> hier Niemanden gedienet, als daß mich meine Feinde in beständiger Unruhe dadurch erhalten können, als lebe der . . . Zuversicht, daß Solche Ew. Königl. Mayestät . . . in dasigem <hi rendition="#aq">Archiv reponiren</hi> zu laßen geruhen werden. Der ich ersterbe . . .&#x201C;</p>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <p> <hi rendition="#aq">Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O.</hi> </p>
        <p>&#x201E;. . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen <hi rendition="#aq">Magistrats Deputirten</hi> abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . .&#x201C;</p>
        <p>&#x201E;<hi rendition="#aq">NB</hi>. Die zu dieser Sache gehörige <hi rendition="#aq">acta</hi> . . . sollen alhier bey der Geh. <hi rendition="#aq">Registratur</hi> bleiben, und nicht <hi rendition="#aq">remittiret</hi> werden.&#x201C;</p>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
        <p><hi rendition="#aq">Totenregister</hi> der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726:</p>
        <p><hi rendition="#aq">&#x201E;Eodem die</hi> [Dienstags den 13. <hi rendition="#aq">Augusti</hi>] ist Frau <hi rendition="#aq">Elisabeth</hi>, Herrn <hi rendition="#aq">Johann Dietzens</hi> Bürgers und <hi rendition="#aq">Chirurgi</hi>, wie auch Acht-Manns zu S. Moritz <hi rendition="#aq">uxor</hi>, welche den 11. <hi rendition="#aq">dicti</hi> gestorben, ohne <hi rendition="#aq">Ceremonien</hi> begraben worden; <hi rendition="#aq">aetatis</hi> 76. Jahr; <hi rendition="#aq">dedit</hi> gantze Schule.&#x201C;</p>
        <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0351] Es wird sich dann zeigen . . . daß die eingehobne 6. Rthlr. von dem Garthoffen, als auch das übrige vor des Meissels Lehr Brieffe empfangene Geld bereitst in der Barbier Innungs Lade verwahrt liegen, zum theil aber in Rechnung vor die Innung verwandt sind, Worauff ich alsdenn solches Ober Meister Ampt selbst aufgeben werde. Und da mit denn Inquisitions Acten hier Niemanden gedienet, als daß mich meine Feinde in beständiger Unruhe dadurch erhalten können, als lebe der . . . Zuversicht, daß Solche Ew. Königl. Mayestät . . . in dasigem Archiv reponiren zu laßen geruhen werden. Der ich ersterbe . . .“ Berlin, 16. Juli 1726. Reskript des Kriegs-, Hof- und Kriminal-Gerichts an den Magistrat zu Halle, daß die gegen Dietz angestellte Inquisition aufgehoben sein soll, wenn er Quittung vorweist, daß von ihm 200 Taler zur General-Straf-Kasse gezahlt. Entwurf unterzeichnet von Christoph von Katsch. A. a. O. „. . . Es muß aber derselbe zugleich seinem Erbiethen gemäß nachweisen, daß hie . . . vor die Lehr-Brieffe eingehobene Gelder entweder bereits der Lade berechnet seyn, oder . . . deren Mangel so fort baar ersetzen, und kan derselbe alsdann bey seinem Ober Meister Amt so lange bleiben, biß er die Rechnung vor einigen Magistrats Deputirten abgeleget. Wann aber dieses geschehen . . . soll und muß er sein Ober Meister Amt niederlegen, doch soll ihm dieserhalb kein Vorwurff geschehen, noch es seinem sonst habenden guthen Leymuth nachtheilig seyn . . .“ „NB. Die zu dieser Sache gehörige acta . . . sollen alhier bey der Geh. Registratur bleiben, und nicht remittiret werden.“ Totenregister der St. Moritz-Kirche zu Halle. Vom Jahre 1726: „Eodem die [Dienstags den 13. Augusti] ist Frau Elisabeth, Herrn Johann Dietzens Bürgers und Chirurgi, wie auch Acht-Manns zu S. Moritz uxor, welche den 11. dicti gestorben, ohne Ceremonien begraben worden; aetatis 76. Jahr; dedit gantze Schule.“

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Projekt Gutenberg-DE: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-06-28T07:11:29Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frank Wiegand: Bearbeitung der digitalen Edition (2012-09-04T07:11:29Z)
Frederike Neuber: Überarbeitung der digitalen Edition (2014-01-10T14:11:29Z)
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-06-28T07:11:29Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dietz_leben_1915
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dietz_leben_1915/351
Zitationshilfe: Consentius, Ernst: Meister Johann Dietz erzählt sein Leben. Nach der alten Handschrift in der Königlichen Bibliothek zu Berlin. Ebenhausen, 1915, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dietz_leben_1915/351>, abgerufen am 19.04.2024.