Sind nicht die Männer stets die ersten zu behaupten, daß die Frauen andere Jnteressen haben, andere Geistes-, Seelen- und Körperbedürfnisse als sie die Männer? Je- mehr man die Verschiedenartigkeit der Geschlechter betont, umsomehr gibt man die Nothwendigkeit einer besonderen Frauenvertretung zu. Und sowie, nach Franklin, der Arme ein höheres Bedürfniß hat vertreten zu sein als der Reiche, ebenso hat die Frau, als das schwächere Ge- schlecht, ein höheres Bedürfniß vertreten zu sein als der Mann.
Es bedarf für diese Frage gar keiner besonders tiefen Argumentation. Die Thatsachen sprechen überlaut, und wenn die Männer ihre Ohren und Herzen nicht mit doppeltem Egoismus verstopfen wollten, so müßten sie diese Sprache verstehen.
Jch frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen u. s. w. denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimm- recht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese Gesetze von Grund aus ändern.
"Das Stimmrecht", sagt ein englischer Staatsrechts- lehrer, "ist die einzige friedliche Waffe der Selbstver- theidigung, die stark genug ist, diesem Zweck zu genügen
Diese Annahme ist grundfalsch.
Sind nicht die Männer stets die ersten zu behaupten, daß die Frauen andere Jnteressen haben, andere Geistes-, Seelen- und Körperbedürfnisse als sie die Männer? Je- mehr man die Verschiedenartigkeit der Geschlechter betont, umsomehr gibt man die Nothwendigkeit einer besonderen Frauenvertretung zu. Und sowie, nach Franklin, der Arme ein höheres Bedürfniß hat vertreten zu sein als der Reiche, ebenso hat die Frau, als das schwächere Ge- schlecht, ein höheres Bedürfniß vertreten zu sein als der Mann.
Es bedarf für diese Frage gar keiner besonders tiefen Argumentation. Die Thatsachen sprechen überlaut, und wenn die Männer ihre Ohren und Herzen nicht mit doppeltem Egoismus verstopfen wollten, so müßten sie diese Sprache verstehen.
Jch frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen u. s. w. denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimm- recht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese Gesetze von Grund aus ändern.
„Das Stimmrecht‟, sagt ein englischer Staatsrechts- lehrer, „ist die einzige friedliche Waffe der Selbstver- theidigung, die stark genug ist, diesem Zweck zu genügen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0176"n="168"/><p>Diese Annahme ist grundfalsch.</p><lb/><p>Sind nicht die Männer stets die ersten zu behaupten,<lb/>
daß die Frauen andere Jnteressen haben, andere Geistes-,<lb/>
Seelen- und Körperbedürfnisse als sie die Männer? Je-<lb/>
mehr man die Verschiedenartigkeit der Geschlechter betont,<lb/>
umsomehr gibt man die Nothwendigkeit einer besonderen<lb/>
Frauenvertretung zu. Und sowie, nach Franklin, der<lb/>
Arme ein höheres Bedürfniß hat vertreten zu sein als<lb/>
der Reiche, ebenso hat die Frau, als das schwächere Ge-<lb/>
schlecht, ein höheres Bedürfniß vertreten zu sein als der Mann.</p><lb/><p>Es bedarf für diese Frage gar keiner besonders tiefen<lb/>
Argumentation. Die Thatsachen sprechen überlaut, und<lb/>
wenn die Männer ihre Ohren und Herzen nicht mit<lb/>
doppeltem Egoismus verstopfen wollten, so müßten sie<lb/>
diese Sprache verstehen.</p><lb/><p>Jch frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze<lb/>
wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre<lb/>
Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen u. s. w.<lb/>
denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimm-<lb/>
recht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese<lb/>
Gesetze von Grund aus ändern.</p><lb/><p>„Das Stimmrecht‟, sagt ein englischer Staatsrechts-<lb/>
lehrer, „ist die einzige friedliche Waffe der Selbstver-<lb/>
theidigung, die stark genug ist, diesem Zweck zu genügen<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[168/0176]
Diese Annahme ist grundfalsch.
Sind nicht die Männer stets die ersten zu behaupten,
daß die Frauen andere Jnteressen haben, andere Geistes-,
Seelen- und Körperbedürfnisse als sie die Männer? Je-
mehr man die Verschiedenartigkeit der Geschlechter betont,
umsomehr gibt man die Nothwendigkeit einer besonderen
Frauenvertretung zu. Und sowie, nach Franklin, der
Arme ein höheres Bedürfniß hat vertreten zu sein als
der Reiche, ebenso hat die Frau, als das schwächere Ge-
schlecht, ein höheres Bedürfniß vertreten zu sein als der Mann.
Es bedarf für diese Frage gar keiner besonders tiefen
Argumentation. Die Thatsachen sprechen überlaut, und
wenn die Männer ihre Ohren und Herzen nicht mit
doppeltem Egoismus verstopfen wollten, so müßten sie
diese Sprache verstehen.
Jch frage jeden aufrichtigen Menschen, wären Gesetze
wie die über das Vermögensrecht der Frauen, über ihre
Rechte an den Kindern, über Ehe, Scheidungen u. s. w.
denkbar in einem Lande, wo die Frauen das Stimm-
recht ausübten? Hätten sie die Macht, sie würden diese
Gesetze von Grund aus ändern.
„Das Stimmrecht‟, sagt ein englischer Staatsrechts-
lehrer, „ist die einzige friedliche Waffe der Selbstver-
theidigung, die stark genug ist, diesem Zweck zu genügen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2017-07-10T17:06:15Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2017-07-10T17:06:15Z)
Weitere Informationen:
Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.
Bogensignaturen: keine Angabe;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: keine Angabe;
Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
i/j in Fraktur: keine Angabe;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
Kolumnentitel: keine Angabe;
Kustoden: keine Angabe;
langes s (ſ): als s transkribiert;
Normalisierungen: keine Angabe;
rundes r (ꝛ): keine Angabe;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: wie Vorlage;
u/v bzw. U/V: keine Angabe;
Vokale mit übergest. e: keine Angabe;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Berlin, 1873, S. 168. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_jesuitismus_1873/176>, abgerufen am 10.08.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.