Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.der Rebellen Kriegsvolck gleich vor vnser Residentz vnd Kay: Angesicht führen lassen / vnd alles / was zu schmelerung Vnserer Kay: Hochait / auch vns zu Schaden vnd verderben geraichen möchte / im werck erwisen / vnd dardurch vns zu weitterer natürlichen notdefensions bereitschafft / deren Wir vmb der darauß entstehenden vngelenhait willen / Lieber vberhaben gebliben weren / gezwungen. Vber diß alles / mehrgedachter Pfaltzgraff / beneben seinem Rebellischen Anhang / wider Vns / alß Regierenden Römischen Kayser / Königen / Herrn vnd Landtsfursten / zubehueff erstgenandter Behem vnd Jhrer Adhaerenten, Hochschädlich: weit aussehende Bundnussen vnd verainigung getroffen vnd eingangen / auch sonsten allerhandt gefahrliche vnd solche Practicken gepflogen / Dardurch gemainer Christenhait Erbvheindt der Türck / leichtlichen in dise Ländter / so für deß Hey: Reichs Vormawr allezeit gehalten worden / hette gelockt / vnd in dieses vnwesen mit eingeflochten werden mögen. Wie nun Er Pfaltzgraf / zu Vnsers / seines Kaysers vnd Herrn Höchsten verkleinerung / sich vorangeregter der Behem / an vns begangnen Rebellischen Hoch schmehlichen belaidigung angemaßt / vnd vnsere Königliche Hoheit / Königreich / Landt vnd Leuthe / souil an Jhm gewesen / mit gewalt zu entziehen / vnnd solcher mit den Rebellischen Waffen / vnd allerhand geschwinden gefahrlichen practicen, durch zutringen sich vnterstanden / Also nach dem vns der gerechte Gott / den Sig wider Jhn verliehen / vnd Er sich mit der schändlichen Flucht saluiren müssen: Hatt Er sich noch vheindtlicher massen vnterstehen dörffen / ettliche Orter in Vnserm Königreich Behem zubesetzen / newe practicen anzuspinnen, in Vnserm Hertzogthumb Schlesien zusammenkunfften zuhalten / dieselben vnsere Vnderthanen in jhrer Rebellion zu stercken / von jhnen Hülffen vnd Contributiones wider vns zubegern / vns verkleinerlich bey jhnen anzuziehen / vnsern Königlichen Titul vnd Namen berharrlichen zuführen / vnd allenthalben occasion zusuchen / die von jhm vervrsachte Kriegsentpörung / ferner wider vns fortzustellen. Wann dann oberzehlte / von viel gedachten Pfaltzgrafen verübte Thättlicheit vnd Handlungen / dermassen notorisch / Weltkündig / beharrlich vnd also bewandt sein / daß Er durch dieselbige Crimen Lese Majestatis in viel weg begangen / vnd in die auff dieses allerhöchste verbrechen beleidigter Mayestett / in deß Heil. Reichs Constitutionen außgemeßne hohe der Rebellen Kriegsvolck gleich vor vnser Residentz vnd Kay: Angesicht führen lassen / vnd alles / was zu schmelerung Vnserer Kay: Hochait / auch vns zu Schaden vnd verderben geraichen möchte / im werck erwisen / vnd dardurch vns zu weitterer natürlichen notdefensions bereitschafft / deren Wir vmb der darauß entstehenden vngelenhait willen / Lieber vberhaben gebliben weren / gezwungen. Vber diß alles / mehrgedachter Pfaltzgraff / beneben seinem Rebellischen Anhang / wider Vns / alß Regierenden Römischen Kayser / Königen / Herrn vnd Landtsfursten / zubehueff erstgenandter Behem vnd Jhrer Adhaerenten, Hochschädlich: weit aussehende Bundnussen vnd verainigung getroffen vnd eingangen / auch sonsten allerhandt gefahrliche vnd solche Practicken gepflogen / Dardurch gemainer Christenhait Erbvheindt der Türck / leichtlichen in dise Ländter / so für deß Hey: Reichs Vormawr allezeit gehalten worden / hette gelockt / vnd in dieses vnwesen mit eingeflochten werden mögen. Wie nun Er Pfaltzgraf / zu Vnsers / seines Kaysers vnd Herrn Höchsten verkleinerung / sich vorangeregter der Behem / an vns begangnen Rebellischen Hoch schmehlichen belaidigung angemaßt / vnd vnsere Königliche Hoheit / Königreich / Landt vnd Leuthe / souil an Jhm gewesen / mit gewalt zu entziehen / vnnd solcher mit den Rebellischen Waffen / vnd allerhand geschwinden gefahrlichen practicen, durch zutringen sich vnterstanden / Also nach dem vns der gerechte Gott / den Sig wider Jhn verliehen / vnd Er sich mit der schändlichen Flucht saluiren müssen: Hatt Er sich noch vheindtlicher massen vnterstehen dörffen / ettliche Orter in Vnserm Königreich Behem zubesetzen / newe practicen anzuspinnen, in Vnserm Hertzogthumb Schlesien zusammenkunfften zuhalten / dieselben vnsere Vnderthanen in jhrer Rebellion zu stercken / von jhnen Hülffen vnd Contributiones wider vns zubegern / vns verkleinerlich bey jhnen anzuziehen / vnsern Königlichen Titul vnd Namen berharrlichen zuführen / vnd allenthalben occasion zusuchen / die von jhm vervrsachte Kriegsentpörung / ferner wider vns fortzustellen. Wann dann oberzehlte / von viel gedachten Pfaltzgrafen verübte Thättlicheit vnd Handlungen / dermassen notorisch / Weltkündig / beharrlich vnd also bewandt sein / daß Er durch dieselbige Crimen Lese Majestatis in viel weg begangen / vnd in die auff dieses allerhöchste verbrechen beleidigter Mayestett / in deß Heil. Reichs Constitutionen außgemeßne hohe <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0008"/> der Rebellen Kriegsvolck gleich vor vnser <hi rendition="#aq">Residentz</hi> vnd Kay: Angesicht führen lassen / vnd alles / was zu schmelerung Vnserer Kay: Hochait / auch vns zu Schaden vnd verderben geraichen möchte / im werck erwisen / vnd dardurch vns zu weitterer natürlichen not<hi rendition="#aq">defensions</hi> bereitschafft / deren Wir vmb der darauß entstehenden vngelenhait willen / Lieber vberhaben gebliben weren / gezwungen. 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Zitationshilfe: | Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/8>, abgerufen am 03.12.2023. |