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Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702.

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Gemeine. Das öffentliche Lehr-Amt bleibt ihnen untersagt / und die sich dessen unternehmen wolten / müsten vergessen haben / daß Eva von der verbotenen Frucht zuerst genaschet / und sich und ihre Nachkommen dadurch um dieses Privilegium gebracht. Doch ich sage nur das öffentliche Lehr-Amt; Denn daheim die Ihrigen auf dem Wege des HErrn zu unterweisen / den Kindern die ersten Buchstaben des Wortes GOttes zu lehren / bleibt ihnen nicht nur nicht verwehret / sondern einiger massen anbefohlen; Hat doch die Schrifft selbst ihre Laides, Eunices und Priscillas, die hieran das Ihrige gethan. Die Kirchen-Historien wissen zu rühmen die Luciliam, welche ihren Liebsten den Valerianum: Nathaliam, welche Adrianum; Monica, welche Patritium; Clotildis, die den Clodovaeum, zum Christlichen Glauben gebracht. Und wäre dieser Befehl: Mulier taceat in ecclesia, unumschrencket anzunehmen / so wüste ich nicht / wie ich diese liebe Frau entschuldigen solte / ich meyne die weiland Viel-Ehr- und Tugend-begabte Anna Elisabeth Schäfferin / Seel. Curdt Schäffers nachgelassene Witwe. Denn dieselbe hat diesen Befehl nicht eher erfüllet / biß Sie ein kühles Grab gefüllet; Denn wie Sie eines Lehrers Tochter war / hörete Sie selbst nicht auf zu lehren / biß Ihr der Tod den Mund zuhielte / den Sie nun 30. Jahr gebrauchet hatte zu Unterweisung frommer Leute Kinder. Ich kan mich nicht erinnern die selbe gekant zu haben / doch die / welche ich in Trauer vor mir sehe / bezeugen mit ihrem Liebes-Dienste / daß sie diese Lehrerin gar wol gekandt und dieselbe der Ehre ihrer Begleitung würdig erkandt. Freylich ist sie dieser Ehre würdig gewesen; Denn wenn ich aus ihrem öffentlich-verlesenem Lebens-Lauff nur dieses herauß nehme / daß Sie so viele Jahre mit unermüdetem

Gemeine. Das öffentliche Lehr-Amt bleibt ihnen untersagt / und die sich dessen unternehmen wolten / müsten vergessen haben / daß Eva von der verbotenen Frucht zuerst genaschet / und sich und ihre Nachkommen dadurch um dieses Privilegium gebracht. Doch ich sage nur das öffentliche Lehr-Amt; Denn daheim die Ihrigen auf dem Wege des HErrn zu unterweisen / den Kindern die ersten Buchstaben des Wortes GOttes zu lehren / bleibt ihnen nicht nur nicht verwehret / sondern einiger massen anbefohlen; Hat doch die Schrifft selbst ihre Laides, Eunices und Priscillas, die hieran das Ihrige gethan. Die Kirchen-Historien wissen zu rühmen die Luciliam, welche ihren Liebsten den Valerianum: Nathaliam, welche Adrianum; Monica, welche Patritium; Clotildis, die den Clodovaeum, zum Christlichen Glauben gebracht. Und wäre dieser Befehl: Mulier taceat in ecclesia, unumschrencket anzunehmen / so wüste ich nicht / wie ich diese liebe Frau entschuldigen solte / ich meyne die weiland Viel-Ehr- und Tugend-begabte Anna Elisabeth Schäfferin / Seel. Curdt Schäffers nachgelassene Witwe. Denn dieselbe hat diesen Befehl nicht eher erfüllet / biß Sie ein kühles Grab gefüllet; Denn wie Sie eines Lehrers Tochter war / hörete Sie selbst nicht auf zu lehren / biß Ihr der Tod den Mund zuhielte / den Sie nun 30. Jahr gebrauchet hatte zu Unterweisung frommer Leute Kinder. Ich kan mich nicht erinnern die selbe gekant zu haben / doch die / welche ich in Trauer vor mir sehe / bezeugen mit ihrem Liebes-Dienste / daß sie diese Lehrerin gar wol gekandt und dieselbe der Ehre ihrer Begleitung würdig erkandt. Freylich ist sie dieser Ehre würdig gewesen; Denn wenn ich aus ihrem öffentlich-verlesenem Lebens-Lauff nur dieses herauß nehme / daß Sie so viele Jahre mit unermüdetem

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                     Tugend-begabte Anna Elisabeth Schäfferin / Seel. Curdt Schäffers nachgelassene
                     Witwe. Denn dieselbe hat diesen Befehl nicht eher erfüllet / biß Sie ein kühles
                     Grab gefüllet; Denn wie Sie eines Lehrers Tochter war / hörete Sie selbst nicht
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[41/0047] Gemeine. Das öffentliche Lehr-Amt bleibt ihnen untersagt / und die sich dessen unternehmen wolten / müsten vergessen haben / daß Eva von der verbotenen Frucht zuerst genaschet / und sich und ihre Nachkommen dadurch um dieses Privilegium gebracht. Doch ich sage nur das öffentliche Lehr-Amt; Denn daheim die Ihrigen auf dem Wege des HErrn zu unterweisen / den Kindern die ersten Buchstaben des Wortes GOttes zu lehren / bleibt ihnen nicht nur nicht verwehret / sondern einiger massen anbefohlen; Hat doch die Schrifft selbst ihre Laides, Eunices und Priscillas, die hieran das Ihrige gethan. Die Kirchen-Historien wissen zu rühmen die Luciliam, welche ihren Liebsten den Valerianum: Nathaliam, welche Adrianum; Monica, welche Patritium; Clotildis, die den Clodovaeum, zum Christlichen Glauben gebracht. Und wäre dieser Befehl: Mulier taceat in ecclesia, unumschrencket anzunehmen / so wüste ich nicht / wie ich diese liebe Frau entschuldigen solte / ich meyne die weiland Viel-Ehr- und Tugend-begabte Anna Elisabeth Schäfferin / Seel. Curdt Schäffers nachgelassene Witwe. Denn dieselbe hat diesen Befehl nicht eher erfüllet / biß Sie ein kühles Grab gefüllet; Denn wie Sie eines Lehrers Tochter war / hörete Sie selbst nicht auf zu lehren / biß Ihr der Tod den Mund zuhielte / den Sie nun 30. Jahr gebrauchet hatte zu Unterweisung frommer Leute Kinder. Ich kan mich nicht erinnern die selbe gekant zu haben / doch die / welche ich in Trauer vor mir sehe / bezeugen mit ihrem Liebes-Dienste / daß sie diese Lehrerin gar wol gekandt und dieselbe der Ehre ihrer Begleitung würdig erkandt. Freylich ist sie dieser Ehre würdig gewesen; Denn wenn ich aus ihrem öffentlich-verlesenem Lebens-Lauff nur dieses herauß nehme / daß Sie so viele Jahre mit unermüdetem

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Helmstädtsche Denk- und Dank-Reden. Helmstedt, 1702, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_dankreden_1702/47>, abgerufen am 25.04.2024.