Finen, Eberhard: Der Gläubigen Nicht untergehende Lebens-Sonne. Braunschweig, 1710.wol nicht den Verlust einer der Hoffnung nach so gütigen Landes-Mutter / und den Fall dieser Krone von unserm Haupte? Wenn ich Befehl hätte / denen hohen Fürsten-Tugenden Ihrer Hochseeligsten Hoheiten eine Lob-Rede zu halten / solte ich nicht viel Redners-Künste gebrauchen / denn dergleichen bedarffs nicht / wo die Warheit selbst die Worte in den Mund leget. So aber bin ich aufgetreten / E. L. in einer kurtzen / GOtt gebe / erbaulichen Leich- und Gedächtniß-Predigt öffentlich kund zu thun / daß diese theure Landes-Sonne mitten in der Todes-Finsterniß nicht verfinstert worden / und bey Ihrem Untergange nicht untergangen / sondern in der Ewigkeit der Seelen nach schon jetzo scheine / und an jenem Tage mit verklärten Leib und Seele in unverdunckelten Glantz ohne Untergang scheinen werde: ich wil sagen / daß die Durchl. Erb-Princessinn nicht gestorben / sondern lebe / bey JEsu lebe und in Ewigkeit nicht sterben werde; Zugleich aber nach Anleitung des aufgegebenen Leichen-Textes mich mit euch dahin zu disponiren / daß wir des Todes dieser Gerechten sterben / und im Sterben und nach dem Sterben leben mögen. GOtt verleihe dazu seines Geistes Krafft und Beystand / welchen wir auf unsern Knien erbitten in einem andächtigen Vater Unser etc. Der auf Hoch-Fürstl. Gnädigste Verordnung zu erklärende Leich-Text ist aus dem
Munde JEsu aufgezeichnet von dem H. Johanne in seinem Evangelio Cap. XI. v. 28.
29. ICh bin die Auferstehung und das Leben / wer an mich gläubet der wird leben / ob er gleich stürbe / und wer da lebet und gläubet an mich / der wird nimmermehr sterben. Eingang. DEine Sonne wird nicht mehr untergehen; Mit dieser herrlichen Verheissung wird die vorhin gehörte Dräuung wieder gut gemacht durch den Propheten Jes. cap. LX. v. 20. Es wird aber dadurch verheissen: Ein wol nicht den Verlust einer der Hoffnung nach so gütigen Landes-Mutter / und den Fall dieser Krone von unserm Haupte? Wenn ich Befehl hätte / denen hohen Fürsten-Tugenden Ihrer Hochseeligsten Hoheiten eine Lob-Rede zu halten / solte ich nicht viel Redners-Künste gebrauchen / denn dergleichen bedarffs nicht / wo die Warheit selbst die Worte in den Mund leget. So aber bin ich aufgetreten / E. L. in einer kurtzen / GOtt gebe / erbaulichen Leich- und Gedächtniß-Predigt öffentlich kund zu thun / daß diese theure Landes-Sonne mitten in der Todes-Finsterniß nicht verfinstert worden / und bey Ihrem Untergange nicht untergangen / sondern in der Ewigkeit der Seelen nach schon jetzo scheine / und an jenem Tage mit verklärten Leib und Seele in unverdunckelten Glantz ohne Untergang scheinen werde: ich wil sagen / daß die Durchl. Erb-Princessinn nicht gestorben / sondern lebe / bey JEsu lebe und in Ewigkeit nicht sterben werde; Zugleich aber nach Anleitung des aufgegebenen Leichen-Textes mich mit euch dahin zu disponiren / daß wir des Todes dieser Gerechten sterben / und im Sterben und nach dem Sterben leben mögen. GOtt verleihe dazu seines Geistes Krafft und Beystand / welchen wir auf unsern Knien erbitten in einem andächtigen Vater Unser etc. Der auf Hoch-Fürstl. Gnädigste Verordnung zu erklärende Leich-Text ist aus dem
Munde JEsu aufgezeichnet von dem H. Johanne in seinem Evangelio Cap. XI. v. 28.
29. ICh bin die Auferstehung und das Leben / wer an mich gläubet der wird leben / ob er gleich stürbe / und wer da lebet und gläubet an mich / der wird nimmermehr sterben. Eingang. DEine Sonne wird nicht mehr untergehen; Mit dieser herrlichen Verheissung wird die vorhin gehörte Dräuung wieder gut gemacht durch den Propheten Jes. cap. LX. v. 20. Es wird aber dadurch verheissen: Ein <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0007" n="3"/> wol nicht den Verlust einer der Hoffnung nach so gütigen Landes-Mutter / und den Fall dieser Krone von unserm Haupte?</p> <p>Wenn ich Befehl hätte / denen hohen Fürsten-Tugenden Ihrer Hochseeligsten Hoheiten eine Lob-Rede zu halten / solte ich nicht viel Redners-Künste gebrauchen / denn dergleichen bedarffs nicht / wo die Warheit selbst die Worte in den Mund leget. So aber bin ich aufgetreten / E. L. in einer kurtzen / GOtt gebe / erbaulichen Leich- und Gedächtniß-Predigt öffentlich kund zu thun / daß diese theure Landes-Sonne mitten in der Todes-Finsterniß nicht verfinstert worden / und bey Ihrem Untergange nicht untergangen / sondern in der Ewigkeit der Seelen nach schon jetzo scheine / und an jenem Tage mit verklärten Leib und Seele in unverdunckelten Glantz ohne Untergang scheinen werde: ich wil sagen / daß die Durchl. Erb-Princessinn nicht gestorben / sondern lebe / bey JEsu lebe und in Ewigkeit nicht sterben werde; Zugleich aber nach Anleitung des aufgegebenen Leichen-Textes mich mit euch dahin zu disponiren / daß wir des Todes dieser Gerechten sterben / und im Sterben und nach dem Sterben leben mögen. GOtt verleihe dazu seines Geistes Krafft und Beystand / welchen wir auf unsern Knien erbitten in einem andächtigen Vater Unser etc.</p> </div> <div> <head>Der auf Hoch-Fürstl. Gnädigste Verordnung zu erklärende Leich-Text ist aus dem Munde JEsu aufgezeichnet von dem H. Johanne in seinem Evangelio Cap. XI. v. 28. 29.<lb/></head> <p>ICh bin die Auferstehung und das Leben / wer an mich gläubet der wird leben / ob er gleich stürbe / und wer da lebet und gläubet an mich / der wird nimmermehr sterben.</p> </div> <div> <head>Eingang.<lb/></head> <p>DEine Sonne wird nicht mehr untergehen; Mit dieser herrlichen Verheissung wird die vorhin gehörte Dräuung wieder gut gemacht durch den Propheten Jes. cap. LX. v. 20. Es wird aber dadurch verheissen: Ein </p> </div> </body> </text> </TEI> [3/0007]
wol nicht den Verlust einer der Hoffnung nach so gütigen Landes-Mutter / und den Fall dieser Krone von unserm Haupte?
Wenn ich Befehl hätte / denen hohen Fürsten-Tugenden Ihrer Hochseeligsten Hoheiten eine Lob-Rede zu halten / solte ich nicht viel Redners-Künste gebrauchen / denn dergleichen bedarffs nicht / wo die Warheit selbst die Worte in den Mund leget. So aber bin ich aufgetreten / E. L. in einer kurtzen / GOtt gebe / erbaulichen Leich- und Gedächtniß-Predigt öffentlich kund zu thun / daß diese theure Landes-Sonne mitten in der Todes-Finsterniß nicht verfinstert worden / und bey Ihrem Untergange nicht untergangen / sondern in der Ewigkeit der Seelen nach schon jetzo scheine / und an jenem Tage mit verklärten Leib und Seele in unverdunckelten Glantz ohne Untergang scheinen werde: ich wil sagen / daß die Durchl. Erb-Princessinn nicht gestorben / sondern lebe / bey JEsu lebe und in Ewigkeit nicht sterben werde; Zugleich aber nach Anleitung des aufgegebenen Leichen-Textes mich mit euch dahin zu disponiren / daß wir des Todes dieser Gerechten sterben / und im Sterben und nach dem Sterben leben mögen. GOtt verleihe dazu seines Geistes Krafft und Beystand / welchen wir auf unsern Knien erbitten in einem andächtigen Vater Unser etc.
Der auf Hoch-Fürstl. Gnädigste Verordnung zu erklärende Leich-Text ist aus dem Munde JEsu aufgezeichnet von dem H. Johanne in seinem Evangelio Cap. XI. v. 28. 29.
ICh bin die Auferstehung und das Leben / wer an mich gläubet der wird leben / ob er gleich stürbe / und wer da lebet und gläubet an mich / der wird nimmermehr sterben.
Eingang.
DEine Sonne wird nicht mehr untergehen; Mit dieser herrlichen Verheissung wird die vorhin gehörte Dräuung wieder gut gemacht durch den Propheten Jes. cap. LX. v. 20. Es wird aber dadurch verheissen: Ein
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Zitationshilfe: | Finen, Eberhard: Der Gläubigen Nicht untergehende Lebens-Sonne. Braunschweig, 1710, S. 3. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_lebenssonne_1710/7>, abgerufen am 07.12.2023. |