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Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713.

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Recht köstlich ist / was ich im Glauben fasse / Drum ich mich drauf in Noht und Tod verlasse. Das aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach.

Nichts kan so sehr mich in dem Beten üben / Als das / was mir mein Heyland vorgeschrieben. Daß aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach.

Solt / durch die Tauff / dein ernstliches Verbinden / Mit mir GOtt / mich nicht halten ab von Sünden? Das aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach.

Tret ich getrost zu Christi Gnaden-Tische / Ich meine Seel recht sonderlich erfrische; Doch hier hab ich auch nöhtig deine Krafft / Die gibt / samt gutem Schluß der Wanderschafft.

Auf den Nahmen Ernst.

Mel. Es sollen Zeugen seyn die güldnen Sternen.

Es müssen Zeugen seyn viel fromme Seelen / Daß GOtt den nicht verläst / der ihm getreu; Drum will ich mich mit Ernst nur GOtt befehlen / Und dencken / daß sein Will der beste sey.

Reichstu / mein Vater / mir bis an mein Ende / Wie ich dir trau / stets deine Gnaden-

Recht köstlich ist / was ich im Glauben fasse / Drum ich mich drauf in Noht und Tod verlasse. Das aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach.

Nichts kan so sehr mich in dem Beten üben / Als das / was mir mein Heyland vorgeschrieben. Daß aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach.

Solt / durch die Tauff / dein ernstliches Verbinden / Mit mir GOtt / mich nicht halten ab von Sünden? Das aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach.

Tret ich getrost zu Christi Gnaden-Tische / Ich meine Seel recht sonderlich erfrische; Doch hier hab ich auch nöhtig deine Krafft / Die gibt / samt gutem Schluß der Wanderschafft.

Auf den Nahmen Ernst.

Mel. Es sollen Zeugen seyn die güldnen Sternen.

Es müssen Zeugen seyn viel fromme Seelen / Daß GOtt den nicht verläst / der ihm getreu; Drum will ich mich mit Ernst nur GOtt befehlen / Und dencken / daß sein Will der beste sey.

Reichstu / mein Vater / mir bis an mein Ende / Wie ich dir trau / stets deine Gnaden-

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[62/0120] Recht köstlich ist / was ich im Glauben fasse / Drum ich mich drauf in Noht und Tod verlasse. Das aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach. Nichts kan so sehr mich in dem Beten üben / Als das / was mir mein Heyland vorgeschrieben. Daß aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach. Solt / durch die Tauff / dein ernstliches Verbinden / Mit mir GOtt / mich nicht halten ab von Sünden? Das aber dieß ich recht vollbringen mag / Hilff mir / mein GOtt: Ich bin sonst viel zu schwach. Tret ich getrost zu Christi Gnaden-Tische / Ich meine Seel recht sonderlich erfrische; Doch hier hab ich auch nöhtig deine Krafft / Die gibt / samt gutem Schluß der Wanderschafft. Auf den Nahmen Ernst. Mel. Es sollen Zeugen seyn die güldnen Sternen. Es müssen Zeugen seyn viel fromme Seelen / Daß GOtt den nicht verläst / der ihm getreu; Drum will ich mich mit Ernst nur GOtt befehlen / Und dencken / daß sein Will der beste sey. Reichstu / mein Vater / mir bis an mein Ende / Wie ich dir trau / stets deine Gnaden-

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_rechte_1713/120>, abgerufen am 25.04.2024.