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Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720.

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be wiederum verbunden. Ist das nicht was sonderliches? Ist es nicht was merckwürdiges? Billig sollte dieser ungewöhnliche Casus mit ungewöhnlichen und Sinnreichen Grabschriften von mir bemercket werden; Wann aber solches von meinen unberedten Lippen nicht zu hoffen / als wil ich nur der jetzigen Todes-Vereinigung unserer Seligverstorbenen Ehe-Leute folgendes Lemma beyfügen:

CONJVNCTIO RARA.
Bedenckliches Zusammenfügen! Da zwey in einem Grabe liegen.

Jene Edle Neapolitanische Ehe-Leute / Antonius ab Alexandro und sein Weib Magdalena Ricia, sturben auch mit einander / und hat man derowegen auf ihr Grab diese Worte gesetzet: Quos Deus conjunxit, mors non separet, das ist / was GOtt zusammen gefüget, das soll der Tod nicht scheiden. Der löbliche Chur-Fürst Johann Friedrich glorwürdigsten Andenckens meinte seine Gemahlin im Leben recht treulich und redlich. Daher wolte er auch im Tode nicht von ihr gesondert seyn. In Erwegung dessen / als er seiner jezt verstorbenen Frau Gemahlin den Ort / da sie ruhen sollte / in der Kirche zu Weimar auslase / sagte er in Gegenwart derer / die das Grab verfertigen musten: Lasset mir nebst ihr einen Raum, ich wil bald nachfolgen. Hat auch / wie unser selige Herr Vice-Dominus, just 11. Tage nach seiner Gemahlin Tod / dieses Zeitliche gesegnet.

Was sonst vom seligen Herrn D. Mayern aus dem Engelgraven angeführet wird / lassen wir andere beurtheilen. Da soll nemlich zuerst eine Frau und bald hernach ihr Mann gestorben seyn. Ob sie nun gleich auf dem Kirchhofe weit von einander begraben worden / so wären sie doch die erste Nacht flugs zusammen gerücket / zum Zeichen / daß auch ihre See-

be wiederum verbunden. Ist das nicht was sonderliches? Ist es nicht was merckwürdiges? Billig sollte dieser ungewöhnliche Casus mit ungewöhnlichen und Sinnreichen Grabschriften von mir bemercket werden; Wann aber solches von meinen unberedten Lippen nicht zu hoffen / als wil ich nur der jetzigen Todes-Vereinigung unserer Seligverstorbenen Ehe-Leute folgendes Lemma beyfügen:

CONJVNCTIO RARA.
Bedenckliches Zusammenfügen! Da zwey in einem Grabe liegen.

Jene Edle Neapolitanische Ehe-Leute / Antonius ab Alexandro und sein Weib Magdalena Ricia, sturben auch mit einander / und hat man derowegen auf ihr Grab diese Worte gesetzet: Quos Deus conjunxit, mors non separet, das ist / was GOtt zusammen gefüget, das soll der Tod nicht scheiden. Der löbliche Chur-Fürst Johann Friedrich glorwürdigsten Andenckens meinte seine Gemahlin im Leben recht treulich und redlich. Daher wolte er auch im Tode nicht von ihr gesondert seyn. In Erwegung dessen / als er seiner jezt verstorbenen Frau Gemahlin den Ort / da sie ruhen sollte / in der Kirche zu Weimar auslase / sagte er in Gegenwart derer / die das Grab verfertigen musten: Lasset mir nebst ihr einen Raum, ich wil bald nachfolgen. Hat auch / wie unser selige Herr Vice-Dominus, just 11. Tage nach seiner Gemahlin Tod / dieses Zeitliche gesegnet.

Was sonst vom seligen Herrn D. Mayern aus dem Engelgraven angeführet wird / lassen wir andere beurtheilen. Da soll nemlich zuerst eine Frau und bald hernach ihr Mann gestorben seyn. Ob sie nun gleich auf dem Kirchhofe weit von einander begraben worden / so wären sie doch die erste Nacht flugs zusammen gerücket / zum Zeichen / daß auch ihre See-

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be wiederum
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                     Grabschriften von mir bemercket werden; Wann aber solches von meinen unberedten
                     Lippen nicht zu hoffen / als wil ich nur der jetzigen Todes-Vereinigung unserer
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                     diese Worte gesetzet: Quos Deus conjunxit, mors non separet, das ist / was GOtt
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                     Johann Friedrich glorwürdigsten Andenckens meinte seine Gemahlin im Leben recht
                     treulich und redlich. Daher wolte er auch im Tode nicht von ihr gesondert seyn.
                     In Erwegung dessen / als er seiner jezt verstorbenen Frau Gemahlin den Ort / da
                     sie ruhen sollte / in der Kirche zu Weimar auslase / sagte er in Gegenwart derer
                     / die das Grab verfertigen musten: Lasset mir nebst ihr einen Raum, ich wil bald
                     nachfolgen. Hat auch / wie unser selige Herr Vice-Dominus, just 11. Tage nach
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[51/0055] be wiederum verbunden. Ist das nicht was sonderliches? Ist es nicht was merckwürdiges? Billig sollte dieser ungewöhnliche Casus mit ungewöhnlichen und Sinnreichen Grabschriften von mir bemercket werden; Wann aber solches von meinen unberedten Lippen nicht zu hoffen / als wil ich nur der jetzigen Todes-Vereinigung unserer Seligverstorbenen Ehe-Leute folgendes Lemma beyfügen: CONJVNCTIO RARA. Bedenckliches Zusammenfügen! Da zwey in einem Grabe liegen. Jene Edle Neapolitanische Ehe-Leute / Antonius ab Alexandro und sein Weib Magdalena Ricia, sturben auch mit einander / und hat man derowegen auf ihr Grab diese Worte gesetzet: Quos Deus conjunxit, mors non separet, das ist / was GOtt zusammen gefüget, das soll der Tod nicht scheiden. Der löbliche Chur-Fürst Johann Friedrich glorwürdigsten Andenckens meinte seine Gemahlin im Leben recht treulich und redlich. Daher wolte er auch im Tode nicht von ihr gesondert seyn. In Erwegung dessen / als er seiner jezt verstorbenen Frau Gemahlin den Ort / da sie ruhen sollte / in der Kirche zu Weimar auslase / sagte er in Gegenwart derer / die das Grab verfertigen musten: Lasset mir nebst ihr einen Raum, ich wil bald nachfolgen. Hat auch / wie unser selige Herr Vice-Dominus, just 11. Tage nach seiner Gemahlin Tod / dieses Zeitliche gesegnet. Was sonst vom seligen Herrn D. Mayern aus dem Engelgraven angeführet wird / lassen wir andere beurtheilen. Da soll nemlich zuerst eine Frau und bald hernach ihr Mann gestorben seyn. Ob sie nun gleich auf dem Kirchhofe weit von einander begraben worden / so wären sie doch die erste Nacht flugs zusammen gerücket / zum Zeichen / daß auch ihre See-

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Eine selige Veränderung Worauf die Christen harren und die darinn zu suchende Beste Veränderung. Braunschweig, 1720, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_veraenderung_1720/55>, abgerufen am 14.10.2024.