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Gizycki, Lily von: Die Bürgerpflicht der Frau. Berlin, 1895.

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Konferenz die Mitteilung, daß, wenn in den Gemeinden zwischen
einem männlichen und einem weiblichen Theologen die Wahl
ist, das Volk sich meist für die Frau entscheide. Eine der
bekanntesten weiblichen Pastoren ist Miß Kollock, die in Chicago
12 Jahre lang die segensreichste Wirksamkeit ausübte.

Ein weiblicher Advokat wurde bereits 1869 in Jowa zu-
gelassen. Seitdem haben weibliche Advokaten in 23 Staaten
der nordamerikanischen Union das Recht zu praktizieren. Den
höchsten Triumph nach dieser Richtung feierten sie im Jahre 1879,
wo ihnen der hohe Gerichtshof der Vereinigten Staaten, eine
Einrichtung ähnlich unserem Reichsgericht, geöffnet wurde.
82 % aller Schullehrer sind in Amerika Frauen. Jn 22 Staaten
haben Frauen das aktive und passive Wahlrecht zum Aufsichts-
rate der Schulen. Das kommunale und Gemeindewahlrecht
haben sie in Wyoming, Kansas, Colorado und Utah erreicht. Die
Gefängnisse für Frauen haben fast sämtlich weibliche Angestellte,
Kinder- und Frauenhospitäler haben weibliche Direktoren und
weibliche Ärzte. Jn allen Staaten Amerikas sind weibliche
Fabrikinspektoren angestellt, denen die Arbeiterinnen schon mannig-
fache Verbesserungen ihrer Lage zu verdanken haben. Jede
große Stadt hat weibliche Polizeibeamte, die unter dem Namen
Polizei-Matronen den Polizeistationen für weibliche Verbrecher
vorstehen. Seit dem 12. Dezember 1869 besitzen die Frauen
Wyomings vollständig gleiche Rechte mit den Männern.

Artikel 1 der Konstitution dieses Staates lautet:

"Sekt. 1. Alle Gewalt geht vom Volke aus, und jede
freie Regierung ruht auf des Volkes Autorität und ist für dessen
Frieden, Sicherheit und Glückseligkeit eingesetzt. Zur Erreichung
dieser Ziele hat das Volk jeder Zeit das unveräußerliche Recht,
die Regierung zu wechseln, zu reformieren oder abzuschaffen ...
Sekt. 2. Jn diesem angeborenen Recht auf Leben, Frei-
heit und Streben nach Glück sind alle Glieder der Menschheit
gleich.
Sekt. 3. Da Gleichheit im Genüsse natürlicher und
sozialer Rechte durch politische Gleichheit bedingt wird, so
gewähren die Gesetze dieses Staates allen Bürgern, ohne Unter-

Konferenz die Mitteilung, daß, wenn in den Gemeinden zwischen
einem männlichen und einem weiblichen Theologen die Wahl
ist, das Volk sich meist für die Frau entscheide. Eine der
bekanntesten weiblichen Pastoren ist Miß Kollock, die in Chicago
12 Jahre lang die segensreichste Wirksamkeit ausübte.

Ein weiblicher Advokat wurde bereits 1869 in Jowa zu-
gelassen. Seitdem haben weibliche Advokaten in 23 Staaten
der nordamerikanischen Union das Recht zu praktizieren. Den
höchsten Triumph nach dieser Richtung feierten sie im Jahre 1879,
wo ihnen der hohe Gerichtshof der Vereinigten Staaten, eine
Einrichtung ähnlich unserem Reichsgericht, geöffnet wurde.
82 % aller Schullehrer sind in Amerika Frauen. Jn 22 Staaten
haben Frauen das aktive und passive Wahlrecht zum Aufsichts-
rate der Schulen. Das kommunale und Gemeindewahlrecht
haben sie in Wyoming, Kansas, Colorado und Utah erreicht. Die
Gefängnisse für Frauen haben fast sämtlich weibliche Angestellte,
Kinder- und Frauenhospitäler haben weibliche Direktoren und
weibliche Ärzte. Jn allen Staaten Amerikas sind weibliche
Fabrikinspektoren angestellt, denen die Arbeiterinnen schon mannig-
fache Verbesserungen ihrer Lage zu verdanken haben. Jede
große Stadt hat weibliche Polizeibeamte, die unter dem Namen
Polizei-Matronen den Polizeistationen für weibliche Verbrecher
vorstehen. Seit dem 12. Dezember 1869 besitzen die Frauen
Wyomings vollständig gleiche Rechte mit den Männern.

Artikel 1 der Konstitution dieses Staates lautet:

„Sekt. 1. Alle Gewalt geht vom Volke aus, und jede
freie Regierung ruht auf des Volkes Autorität und ist für dessen
Frieden, Sicherheit und Glückseligkeit eingesetzt. Zur Erreichung
dieser Ziele hat das Volk jeder Zeit das unveräußerliche Recht,
die Regierung zu wechseln, zu reformieren oder abzuschaffen …
Sekt. 2. Jn diesem angeborenen Recht auf Leben, Frei-
heit und Streben nach Glück sind alle Glieder der Menschheit
gleich.
Sekt. 3. Da Gleichheit im Genüsse natürlicher und
sozialer Rechte durch politische Gleichheit bedingt wird, so
gewähren die Gesetze dieses Staates allen Bürgern, ohne Unter-
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[9/0010] Konferenz die Mitteilung, daß, wenn in den Gemeinden zwischen einem männlichen und einem weiblichen Theologen die Wahl ist, das Volk sich meist für die Frau entscheide. Eine der bekanntesten weiblichen Pastoren ist Miß Kollock, die in Chicago 12 Jahre lang die segensreichste Wirksamkeit ausübte. Ein weiblicher Advokat wurde bereits 1869 in Jowa zu- gelassen. Seitdem haben weibliche Advokaten in 23 Staaten der nordamerikanischen Union das Recht zu praktizieren. Den höchsten Triumph nach dieser Richtung feierten sie im Jahre 1879, wo ihnen der hohe Gerichtshof der Vereinigten Staaten, eine Einrichtung ähnlich unserem Reichsgericht, geöffnet wurde. 82 % aller Schullehrer sind in Amerika Frauen. Jn 22 Staaten haben Frauen das aktive und passive Wahlrecht zum Aufsichts- rate der Schulen. Das kommunale und Gemeindewahlrecht haben sie in Wyoming, Kansas, Colorado und Utah erreicht. Die Gefängnisse für Frauen haben fast sämtlich weibliche Angestellte, Kinder- und Frauenhospitäler haben weibliche Direktoren und weibliche Ärzte. Jn allen Staaten Amerikas sind weibliche Fabrikinspektoren angestellt, denen die Arbeiterinnen schon mannig- fache Verbesserungen ihrer Lage zu verdanken haben. Jede große Stadt hat weibliche Polizeibeamte, die unter dem Namen Polizei-Matronen den Polizeistationen für weibliche Verbrecher vorstehen. Seit dem 12. Dezember 1869 besitzen die Frauen Wyomings vollständig gleiche Rechte mit den Männern. Artikel 1 der Konstitution dieses Staates lautet: „Sekt. 1. Alle Gewalt geht vom Volke aus, und jede freie Regierung ruht auf des Volkes Autorität und ist für dessen Frieden, Sicherheit und Glückseligkeit eingesetzt. Zur Erreichung dieser Ziele hat das Volk jeder Zeit das unveräußerliche Recht, die Regierung zu wechseln, zu reformieren oder abzuschaffen … Sekt. 2. Jn diesem angeborenen Recht auf Leben, Frei- heit und Streben nach Glück sind alle Glieder der Menschheit gleich. Sekt. 3. Da Gleichheit im Genüsse natürlicher und sozialer Rechte durch politische Gleichheit bedingt wird, so gewähren die Gesetze dieses Staates allen Bürgern, ohne Unter-

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Zitationshilfe: Gizycki, Lily von: Die Bürgerpflicht der Frau. Berlin, 1895, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gizycki_buergerpflicht_1895/10>, abgerufen am 23.04.2024.