den bekannten zwölf Artikeln, worin wenigstens eine aufrichtige Freyheit geboten war.
Der Streit dauerte nun einzig über die Form noch fort, als die Person des Regenten wechselte, und der Neue, der die Usurpation nicht als eignen Erwerb, son¬ dern als eine Erbschaft nur besaß, größeres Vertrauen gebot. Die zwölf Artikel wurden in eine Constitution ausgebreitet, und diese den Ständen vorgelegt. Aber in der Hitze des langwierigen Kampfes waren nun schon persönliche Leidenschaften erwacht, von denen der einmal in den Gemüthern wurzelnde Argwohn immer neue Nahrung zog; die Stände mißtrauten einem Werke das sich blos auf die Gnade und den guten aber seiner Natur nach wandelbaren Willen des Herrschers gründen wollte, und verlangten, daß es auf den Boden ihrer alten Rechte, Geschichten und Herkömmlichkeiten gesetzt werden solle, damit es auf dieser Wurzel durch die Sanktion der ganzen Vergan¬ genheit dieselbe, ja noch eine größere Legitimität als das Regentengeschlecht selbst erlange. Der Hof seiner guten Absicht diesmal sich bewußt, war entrüstet über einen Widerstand, der ihm, da er gegen so manches Gute gerichtet war, das die Gegenparthey selbst nicht abläugnen konnte, gänzlich unvernünftig schien; die Stände im Bewußtseyn ihres guten historischen Rechts, das stärker seyn muß, als eine wohlgemeinte Aufwal¬ lung der Gegenwart, waren ihrerseits in keine Weise zum Nachgeben geneigt; da sie richtig urtheilten, daß selbst die Gunst des Augenblickes zu verschmähen sey, wenn sie um den Preis einer ganzen Vergangenheit er¬ kauft seyn wolle; und daß, was im Volke schon ein altes
den bekannten zwölf Artikeln, worin wenigſtens eine aufrichtige Freyheit geboten war.
Der Streit dauerte nun einzig über die Form noch fort, als die Perſon des Regenten wechſelte, und der Neue, der die Uſurpation nicht als eignen Erwerb, ſon¬ dern als eine Erbſchaft nur beſaß, größeres Vertrauen gebot. Die zwölf Artikel wurden in eine Conſtitution ausgebreitet, und dieſe den Ständen vorgelegt. Aber in der Hitze des langwierigen Kampfes waren nun ſchon perſönliche Leidenſchaften erwacht, von denen der einmal in den Gemüthern wurzelnde Argwohn immer neue Nahrung zog; die Stände mißtrauten einem Werke das ſich blos auf die Gnade und den guten aber ſeiner Natur nach wandelbaren Willen des Herrſchers gründen wollte, und verlangten, daß es auf den Boden ihrer alten Rechte, Geſchichten und Herkömmlichkeiten geſetzt werden ſolle, damit es auf dieſer Wurzel durch die Sanktion der ganzen Vergan¬ genheit dieſelbe, ja noch eine größere Legitimität als das Regentengeſchlecht ſelbſt erlange. Der Hof ſeiner guten Abſicht diesmal ſich bewußt, war entrüſtet über einen Widerſtand, der ihm, da er gegen ſo manches Gute gerichtet war, das die Gegenparthey ſelbſt nicht abläugnen konnte, gänzlich unvernünftig ſchien; die Stände im Bewußtſeyn ihres guten hiſtoriſchen Rechts, das ſtärker ſeyn muß, als eine wohlgemeinte Aufwal¬ lung der Gegenwart, waren ihrerſeits in keine Weiſe zum Nachgeben geneigt; da ſie richtig urtheilten, daß ſelbſt die Gunſt des Augenblickes zu verſchmähen ſey, wenn ſie um den Preis einer ganzen Vergangenheit er¬ kauft ſeyn wolle; und daß, was im Volke ſchon ein altes
<TEI><text><body><p><pbfacs="#f0032"n="24"/>
den bekannten zwölf Artikeln, worin wenigſtens eine<lb/>
aufrichtige Freyheit geboten war.</p><lb/><p>Der Streit dauerte nun einzig über die Form noch<lb/>
fort, als die Perſon des Regenten wechſelte, und der<lb/>
Neue, der die Uſurpation nicht als eignen Erwerb, ſon¬<lb/>
dern als eine Erbſchaft nur beſaß, größeres Vertrauen<lb/>
gebot. Die zwölf Artikel wurden in eine Conſtitution<lb/>
ausgebreitet, und dieſe den Ständen vorgelegt. Aber<lb/>
in der Hitze des langwierigen Kampfes waren nun<lb/>ſchon perſönliche Leidenſchaften erwacht, von denen<lb/>
der einmal in den Gemüthern wurzelnde Argwohn<lb/>
immer neue Nahrung zog; die Stände mißtrauten<lb/>
einem Werke das ſich blos auf die Gnade und den<lb/>
guten aber ſeiner Natur nach wandelbaren Willen des<lb/>
Herrſchers gründen wollte, und verlangten, daß es<lb/>
auf den Boden ihrer alten Rechte, Geſchichten und<lb/>
Herkömmlichkeiten geſetzt werden ſolle, damit es auf<lb/>
dieſer Wurzel durch die Sanktion der ganzen Vergan¬<lb/>
genheit dieſelbe, ja noch eine größere Legitimität als<lb/>
das Regentengeſchlecht ſelbſt erlange. Der Hof ſeiner<lb/>
guten Abſicht diesmal ſich bewußt, war entrüſtet über<lb/>
einen Widerſtand, der ihm, da er gegen ſo manches<lb/>
Gute gerichtet war, das die Gegenparthey ſelbſt nicht<lb/>
abläugnen konnte, gänzlich unvernünftig ſchien; die<lb/>
Stände im Bewußtſeyn ihres guten hiſtoriſchen Rechts,<lb/>
das ſtärker ſeyn muß, als eine wohlgemeinte Aufwal¬<lb/>
lung der Gegenwart, waren ihrerſeits in keine Weiſe<lb/>
zum Nachgeben geneigt; da ſie richtig urtheilten, daß<lb/>ſelbſt die Gunſt des Augenblickes zu verſchmähen ſey,<lb/>
wenn ſie um den Preis einer ganzen Vergangenheit er¬<lb/>
kauft ſeyn wolle; und daß, was im Volke ſchon ein altes<lb/></p></body></text></TEI>
[24/0032]
den bekannten zwölf Artikeln, worin wenigſtens eine
aufrichtige Freyheit geboten war.
Der Streit dauerte nun einzig über die Form noch
fort, als die Perſon des Regenten wechſelte, und der
Neue, der die Uſurpation nicht als eignen Erwerb, ſon¬
dern als eine Erbſchaft nur beſaß, größeres Vertrauen
gebot. Die zwölf Artikel wurden in eine Conſtitution
ausgebreitet, und dieſe den Ständen vorgelegt. Aber
in der Hitze des langwierigen Kampfes waren nun
ſchon perſönliche Leidenſchaften erwacht, von denen
der einmal in den Gemüthern wurzelnde Argwohn
immer neue Nahrung zog; die Stände mißtrauten
einem Werke das ſich blos auf die Gnade und den
guten aber ſeiner Natur nach wandelbaren Willen des
Herrſchers gründen wollte, und verlangten, daß es
auf den Boden ihrer alten Rechte, Geſchichten und
Herkömmlichkeiten geſetzt werden ſolle, damit es auf
dieſer Wurzel durch die Sanktion der ganzen Vergan¬
genheit dieſelbe, ja noch eine größere Legitimität als
das Regentengeſchlecht ſelbſt erlange. Der Hof ſeiner
guten Abſicht diesmal ſich bewußt, war entrüſtet über
einen Widerſtand, der ihm, da er gegen ſo manches
Gute gerichtet war, das die Gegenparthey ſelbſt nicht
abläugnen konnte, gänzlich unvernünftig ſchien; die
Stände im Bewußtſeyn ihres guten hiſtoriſchen Rechts,
das ſtärker ſeyn muß, als eine wohlgemeinte Aufwal¬
lung der Gegenwart, waren ihrerſeits in keine Weiſe
zum Nachgeben geneigt; da ſie richtig urtheilten, daß
ſelbſt die Gunſt des Augenblickes zu verſchmähen ſey,
wenn ſie um den Preis einer ganzen Vergangenheit er¬
kauft ſeyn wolle; und daß, was im Volke ſchon ein altes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/32>, abgerufen am 10.08.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.