derherzustellen; aber damit soll keineswegs jene laue Gleichgültigkeit, jene theilnahmlose Unbekümmerniß, jene flache Trivialität der Gesinnungen, jene klägliche Nüchternheit wiederkehren; und am wenigsten wollen wir jene Flickschusterey der vorletzten Zeit ohne Idee und Adel der Gesinnungen, ohne Kraft, Würde, blos durch einen verdumpften Rechtsbegriff im beßten Fall geleitet, uns zum Vorbild nehmen. Jene Cabinetts¬ willkühr, die in Italien zuerst ersonnen, in Frank¬ reich aber vor den Andern praktisch ausgeübt, von da in jener Zeit nach Teutschland herübergepflanzt wurde, kann uns den gemessenen Willen, der frey ist, weil er dem Gesetz gehorcht, und stark, weil er sich in seinen Gränzen hält, keineswegs ersetzen. Jene Finanzschwindeleyen, die Europa zu Grunde gerichtet, werden dadurch nicht gebessert und zu liberalen Insti¬ tutionen umgewandelt, wenn man nicht durch Nach¬ laß, sondern durch Mehranziehen Gleichheit in sie bringt; noch wird der Geiz, wenn er gleich dem Al¬ ter sich anzuhängen pflegt, dadurch eine alterthüm¬ liche Idee und ein würdiges Regierungsprinzip. Nicht ferner mag eine Ordnung der Dinge sich behaupten, wo Pflichten und Rechte nicht gleichmäßig in densel¬ ben Institutionen und Persönlichkeiten sich vereinigen, und im Steigen und Fallen wechselseitig sich bedin¬ gen, sondern vielmehr gesondert an verschiedene Trä¬ ger sich vertheilen wollen; nicht länger mehr mag jene persönliche Dienstbarkeit bestehen, als die freye wohl¬ verständigte Einwilligung sich ihr freywillig unterzieht. Nicht darum hat die Zeit nach der Rückkehr des Alten sich gesehnt, daß man es ihr, da wo es der Willkühr
derherzuſtellen; aber damit ſoll keineswegs jene laue Gleichgültigkeit, jene theilnahmloſe Unbekümmerniß, jene flache Trivialität der Geſinnungen, jene klägliche Nüchternheit wiederkehren; und am wenigſten wollen wir jene Flickſchuſterey der vorletzten Zeit ohne Idee und Adel der Geſinnungen, ohne Kraft, Würde, blos durch einen verdumpften Rechtsbegriff im beßten Fall geleitet, uns zum Vorbild nehmen. Jene Cabinetts¬ willkühr, die in Italien zuerſt erſonnen, in Frank¬ reich aber vor den Andern praktiſch ausgeübt, von da in jener Zeit nach Teutſchland herübergepflanzt wurde, kann uns den gemeſſenen Willen, der frey iſt, weil er dem Geſetz gehorcht, und ſtark, weil er ſich in ſeinen Gränzen hält, keineswegs erſetzen. Jene Finanzſchwindeleyen, die Europa zu Grunde gerichtet, werden dadurch nicht gebeſſert und zu liberalen Inſti¬ tutionen umgewandelt, wenn man nicht durch Nach¬ laß, ſondern durch Mehranziehen Gleichheit in ſie bringt; noch wird der Geiz, wenn er gleich dem Al¬ ter ſich anzuhängen pflegt, dadurch eine alterthüm¬ liche Idee und ein würdiges Regierungsprinzip. Nicht ferner mag eine Ordnung der Dinge ſich behaupten, wo Pflichten und Rechte nicht gleichmäßig in denſel¬ ben Inſtitutionen und Perſönlichkeiten ſich vereinigen, und im Steigen und Fallen wechſelſeitig ſich bedin¬ gen, ſondern vielmehr geſondert an verſchiedene Trä¬ ger ſich vertheilen wollen; nicht länger mehr mag jene perſönliche Dienſtbarkeit beſtehen, als die freye wohl¬ verſtändigte Einwilligung ſich ihr freywillig unterzieht. Nicht darum hat die Zeit nach der Rückkehr des Alten ſich geſehnt, daß man es ihr, da wo es der Willkühr
<TEI><text><body><p><pbfacs="#f0054"n="46"/>
derherzuſtellen; aber damit ſoll keineswegs jene laue<lb/>
Gleichgültigkeit, jene theilnahmloſe Unbekümmerniß,<lb/>
jene flache Trivialität der Geſinnungen, jene klägliche<lb/>
Nüchternheit wiederkehren; und am wenigſten wollen<lb/>
wir jene Flickſchuſterey der vorletzten Zeit ohne Idee<lb/>
und Adel der Geſinnungen, ohne Kraft, Würde, blos<lb/>
durch einen verdumpften Rechtsbegriff im beßten Fall<lb/>
geleitet, uns zum Vorbild nehmen. Jene Cabinetts¬<lb/>
willkühr, die in Italien zuerſt erſonnen, in Frank¬<lb/>
reich aber vor den Andern praktiſch ausgeübt, von<lb/>
da in jener Zeit nach Teutſchland herübergepflanzt<lb/>
wurde, kann uns den gemeſſenen Willen, der frey<lb/>
iſt, weil er dem Geſetz gehorcht, und ſtark, weil er<lb/>ſich in ſeinen Gränzen hält, keineswegs erſetzen. Jene<lb/>
Finanzſchwindeleyen, die Europa zu Grunde gerichtet,<lb/>
werden dadurch nicht gebeſſert und zu liberalen Inſti¬<lb/>
tutionen umgewandelt, wenn man nicht durch Nach¬<lb/>
laß, ſondern durch Mehranziehen Gleichheit in ſie<lb/>
bringt; noch wird der Geiz, wenn er gleich dem Al¬<lb/>
ter ſich anzuhängen pflegt, dadurch eine alterthüm¬<lb/>
liche Idee und ein würdiges Regierungsprinzip. Nicht<lb/>
ferner mag eine Ordnung der Dinge ſich behaupten,<lb/>
wo Pflichten und Rechte nicht gleichmäßig in denſel¬<lb/>
ben Inſtitutionen und Perſönlichkeiten ſich vereinigen,<lb/>
und im Steigen und Fallen wechſelſeitig ſich bedin¬<lb/>
gen, ſondern vielmehr geſondert an verſchiedene Trä¬<lb/>
ger ſich vertheilen wollen; nicht länger mehr mag jene<lb/>
perſönliche Dienſtbarkeit beſtehen, als die freye wohl¬<lb/>
verſtändigte Einwilligung ſich ihr freywillig unterzieht.<lb/>
Nicht darum hat die Zeit nach der Rückkehr des Alten<lb/>ſich geſehnt, daß man es ihr, da wo es der Willkühr<lb/></p></body></text></TEI>
[46/0054]
derherzuſtellen; aber damit ſoll keineswegs jene laue
Gleichgültigkeit, jene theilnahmloſe Unbekümmerniß,
jene flache Trivialität der Geſinnungen, jene klägliche
Nüchternheit wiederkehren; und am wenigſten wollen
wir jene Flickſchuſterey der vorletzten Zeit ohne Idee
und Adel der Geſinnungen, ohne Kraft, Würde, blos
durch einen verdumpften Rechtsbegriff im beßten Fall
geleitet, uns zum Vorbild nehmen. Jene Cabinetts¬
willkühr, die in Italien zuerſt erſonnen, in Frank¬
reich aber vor den Andern praktiſch ausgeübt, von
da in jener Zeit nach Teutſchland herübergepflanzt
wurde, kann uns den gemeſſenen Willen, der frey
iſt, weil er dem Geſetz gehorcht, und ſtark, weil er
ſich in ſeinen Gränzen hält, keineswegs erſetzen. Jene
Finanzſchwindeleyen, die Europa zu Grunde gerichtet,
werden dadurch nicht gebeſſert und zu liberalen Inſti¬
tutionen umgewandelt, wenn man nicht durch Nach¬
laß, ſondern durch Mehranziehen Gleichheit in ſie
bringt; noch wird der Geiz, wenn er gleich dem Al¬
ter ſich anzuhängen pflegt, dadurch eine alterthüm¬
liche Idee und ein würdiges Regierungsprinzip. Nicht
ferner mag eine Ordnung der Dinge ſich behaupten,
wo Pflichten und Rechte nicht gleichmäßig in denſel¬
ben Inſtitutionen und Perſönlichkeiten ſich vereinigen,
und im Steigen und Fallen wechſelſeitig ſich bedin¬
gen, ſondern vielmehr geſondert an verſchiedene Trä¬
ger ſich vertheilen wollen; nicht länger mehr mag jene
perſönliche Dienſtbarkeit beſtehen, als die freye wohl¬
verſtändigte Einwilligung ſich ihr freywillig unterzieht.
Nicht darum hat die Zeit nach der Rückkehr des Alten
ſich geſehnt, daß man es ihr, da wo es der Willkühr
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend
gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien
von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem
DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/54>, abgerufen am 10.08.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.