der Apostel verlassen hatte, um dem Herren zu fol¬ gen; als man endlich weiterhin erfuhr, wie schon aus einem benachbarten Lande das Aufhebungsdecret des Cölibates bis zur Unterzeichnung rein mundirt, bey den Akten eingelaufen, seine Vollziehung aber von einem der berathenden Höfe nur der Wittwengehalte wegen abgerathen worden. Das alles mußte den widrig¬ sten Einfluß auf die Meinung äußern, obgleich die Resul¬ tate dieser Commission wenigstens diejenigen beruhigten, denen sie bekannt geworden, indem man vollkommen die Ausdehnung des Wahlrechts auf die untere Geistlichkeit in den Dekanen billigen mußte; nicht minder auch den Grund¬ satz, daß angeklagte Bischöfe von einem Pairsgerichte Recht nehmen sollten; übrigens aber sich versichert hielt, daß die Curie ihrem Rechte, bey solchen Gerichten einen Delegir¬ ten zu haben, der das öffentliche Ministerium zu vertreten berufen sey, nicht vergeben werde; noch dulden den Bruch, der mit Abschaffung der Erzbischöfe, durch kleinliche Eifersucht der weltlichen Souverainität ge¬ trieben, in die Hierarchie geschehen; noch weniger aber jemals, protestantischen Fürsten das Ernennungs¬ recht katholischer Bischöfe zu gestatten, sich vergessen werde.
Preußen, mehr als vier Millionen Catholische in sei¬ nem Umkreis hegend, war jenem Vereine nicht bey¬ getreten, und man deutete die Weigerung dahin, daß es auch hier, an Liberalität sich übertreffen zu lassen, nicht gesonnen sey. Der König hatte bestimmte Ver¬ sprechungen bey der Besitznahme geleistet; der Kanz¬ ler hatte sie in jener Audienz wiederholt; auch hatte man die Wiedereinräumung des Wahlrechts, die das
der Apoſtel verlaſſen hatte, um dem Herren zu fol¬ gen; als man endlich weiterhin erfuhr, wie ſchon aus einem benachbarten Lande das Aufhebungsdecret des Cölibates bis zur Unterzeichnung rein mundirt, bey den Akten eingelaufen, ſeine Vollziehung aber von einem der berathenden Höfe nur der Wittwengehalte wegen abgerathen worden. Das alles mußte den widrig¬ ſten Einfluß auf die Meinung äußern, obgleich die Reſul¬ tate dieſer Commiſſion wenigſtens diejenigen beruhigten, denen ſie bekannt geworden, indem man vollkommen die Ausdehnung des Wahlrechts auf die untere Geiſtlichkeit in den Dekanen billigen mußte; nicht minder auch den Grund¬ ſatz, daß angeklagte Biſchöfe von einem Pairsgerichte Recht nehmen ſollten; übrigens aber ſich verſichert hielt, daß die Curie ihrem Rechte, bey ſolchen Gerichten einen Delegir¬ ten zu haben, der das öffentliche Miniſterium zu vertreten berufen ſey, nicht vergeben werde; noch dulden den Bruch, der mit Abſchaffung der Erzbiſchöfe, durch kleinliche Eiferſucht der weltlichen Souverainität ge¬ trieben, in die Hierarchie geſchehen; noch weniger aber jemals, proteſtantiſchen Fürſten das Ernennungs¬ recht katholiſcher Biſchöfe zu geſtatten, ſich vergeſſen werde.
Preußen, mehr als vier Millionen Catholiſche in ſei¬ nem Umkreis hegend, war jenem Vereine nicht bey¬ getreten, und man deutete die Weigerung dahin, daß es auch hier, an Liberalität ſich übertreffen zu laſſen, nicht geſonnen ſey. Der König hatte beſtimmte Ver¬ ſprechungen bey der Beſitznahme geleiſtet; der Kanz¬ ler hatte ſie in jener Audienz wiederholt; auch hatte man die Wiedereinräumung des Wahlrechts, die das
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[77/0085]
der Apoſtel verlaſſen hatte, um dem Herren zu fol¬
gen; als man endlich weiterhin erfuhr, wie ſchon aus
einem benachbarten Lande das Aufhebungsdecret des
Cölibates bis zur Unterzeichnung rein mundirt, bey
den Akten eingelaufen, ſeine Vollziehung aber von
einem der berathenden Höfe nur der Wittwengehalte
wegen abgerathen worden. Das alles mußte den widrig¬
ſten Einfluß auf die Meinung äußern, obgleich die Reſul¬
tate dieſer Commiſſion wenigſtens diejenigen beruhigten,
denen ſie bekannt geworden, indem man vollkommen die
Ausdehnung des Wahlrechts auf die untere Geiſtlichkeit in
den Dekanen billigen mußte; nicht minder auch den Grund¬
ſatz, daß angeklagte Biſchöfe von einem Pairsgerichte Recht
nehmen ſollten; übrigens aber ſich verſichert hielt, daß die
Curie ihrem Rechte, bey ſolchen Gerichten einen Delegir¬
ten zu haben, der das öffentliche Miniſterium zu vertreten
berufen ſey, nicht vergeben werde; noch dulden den
Bruch, der mit Abſchaffung der Erzbiſchöfe, durch
kleinliche Eiferſucht der weltlichen Souverainität ge¬
trieben, in die Hierarchie geſchehen; noch weniger
aber jemals, proteſtantiſchen Fürſten das Ernennungs¬
recht katholiſcher Biſchöfe zu geſtatten, ſich vergeſſen
werde.
Preußen, mehr als vier Millionen Catholiſche in ſei¬
nem Umkreis hegend, war jenem Vereine nicht bey¬
getreten, und man deutete die Weigerung dahin, daß
es auch hier, an Liberalität ſich übertreffen zu laſſen,
nicht geſonnen ſey. Der König hatte beſtimmte Ver¬
ſprechungen bey der Beſitznahme geleiſtet; der Kanz¬
ler hatte ſie in jener Audienz wiederholt; auch hatte
man die Wiedereinräumung des Wahlrechts, die das
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Görres, Joseph von: Teutschland und die Revolution. Koblenz, 1819, S. 77. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/goerres_revolution_1819/85>, abgerufen am 10.08.2024.
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