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Grimm, Jacob; Grimm, Wilhelm: Kinder und Hausmärchen. 5. Aufl. Bd. 1. Göttingen, 1843.

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und Theil an seinem Glück nehmen. Als die Brautleute nun zur Kirche giengen, war die älteste zur rechten, die jüngste zur linken Seite, da pickten die Tauben einer jeden das eine Auge aus; hernach als sie heraus giengen, war die älteste zur linken, und die jüngste zur rechten, da pickten die Tauben einer jeden das andere Auge aus: und waren sie also für ihre Bosheit und Falschheit mit Blindheit auf ihr Lebtag gestraft.



und Theil an seinem Glück nehmen. Als die Brautleute nun zur Kirche giengen, war die älteste zur rechten, die jüngste zur linken Seite, da pickten die Tauben einer jeden das eine Auge aus; hernach als sie heraus giengen, war die älteste zur linken, und die jüngste zur rechten, da pickten die Tauben einer jeden das andere Auge aus: und waren sie also für ihre Bosheit und Falschheit mit Blindheit auf ihr Lebtag gestraft.



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[147/0185] und Theil an seinem Glück nehmen. Als die Brautleute nun zur Kirche giengen, war die älteste zur rechten, die jüngste zur linken Seite, da pickten die Tauben einer jeden das eine Auge aus; hernach als sie heraus giengen, war die älteste zur linken, und die jüngste zur rechten, da pickten die Tauben einer jeden das andere Auge aus: und waren sie also für ihre Bosheit und Falschheit mit Blindheit auf ihr Lebtag gestraft.

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Zitationshilfe: Grimm, Jacob; Grimm, Wilhelm: Kinder und Hausmärchen. 5. Aufl. Bd. 1. Göttingen, 1843, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grimm_maerchen01_1843/185>, abgerufen am 19.04.2024.