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Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711.

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und die Buße zu predigen vergessen / hat Lutherus schon zu seiner Zeit gestrafft / und das Volck zur Buße und zum Glauben anzuführen befohlen. Daß wir aber keine wahre Priester hätten / die das Sacrament nicht könten consecriren / noch die Sünde vergeben / ist von den Unsrigen so wohl weitläufftig als gründlich widerleget / sonderlich in Herrn D. Joh. Günthers Schutz-Schrifft vor die Evangelisch-Lutherischen Prediger / welche auch hernach wider alle Einwürffe seiner Augspurgischen und Breßlauischen Widersacher in noch zwey Schrifften so ist vindiciret worden / daß seine Gegner darauf haben verstummen müssen. Auf das Päbstische Schmirament mit vielem Oel und Salbung kömmt es nicht an / daß einer ein rechter Priester sey / sondern auf den rechtmäßigen Beruff von derjenigen Gemeine / welcher er vorgesetzet ist. Im übrigen daß wir nichts anders lehren / als was die erste Christliche Kirche und uhralten Väter gelehret haben / kan der Autor in Compendio beysammen sehen in D. Joh. Güntheri Demonstratione, quod Ecclesia hodierna Romana non sit Apostolica, sed apostatica. Zuletzt macht der Autor den Beschluß mit einer ziemlichen Unwarheit / als

und die Buße zu predigen vergessen / hat Lutherus schon zu seiner Zeit gestrafft / und das Volck zur Buße und zum Glauben anzuführen befohlen. Daß wir aber keine wahre Priester hätten / die das Sacrament nicht könten consecriren / noch die Sünde vergeben / ist von den Unsrigen so wohl weitläufftig als gründlich widerleget / sonderlich in Herrn D. Joh. Günthers Schutz-Schrifft vor die Evangelisch-Lutherischen Prediger / welche auch hernach wider alle Einwürffe seiner Augspurgischen und Breßlauischen Widersacher in noch zwey Schrifften so ist vindiciret worden / daß seine Gegner darauf haben verstummen müssen. Auf das Päbstische Schmirament mit vielem Oel und Salbung köm̃t es nicht an / daß einer ein rechter Priester sey / sondern auf den rechtmäßigen Beruff von derjenigen Gemeine / welcher er vorgesetzet ist. Im übrigen daß wir nichts anders lehren / als was die erste Christliche Kirche und uhralten Väter gelehret haben / kan der Autor in Compendio beysammen sehen in D. Joh. Güntheri Demonstratione, quod Ecclesia hodierna Romana non sit Apostolica, sed apostatica. Zuletzt macht der Autor den Beschluß mit einer ziemlichen Unwarheit / als

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[106/0106] und die Buße zu predigen vergessen / hat Lutherus schon zu seiner Zeit gestrafft / und das Volck zur Buße und zum Glauben anzuführen befohlen. Daß wir aber keine wahre Priester hätten / die das Sacrament nicht könten consecriren / noch die Sünde vergeben / ist von den Unsrigen so wohl weitläufftig als gründlich widerleget / sonderlich in Herrn D. Joh. Günthers Schutz-Schrifft vor die Evangelisch-Lutherischen Prediger / welche auch hernach wider alle Einwürffe seiner Augspurgischen und Breßlauischen Widersacher in noch zwey Schrifften so ist vindiciret worden / daß seine Gegner darauf haben verstummen müssen. Auf das Päbstische Schmirament mit vielem Oel und Salbung köm̃t es nicht an / daß einer ein rechter Priester sey / sondern auf den rechtmäßigen Beruff von derjenigen Gemeine / welcher er vorgesetzet ist. Im übrigen daß wir nichts anders lehren / als was die erste Christliche Kirche und uhralten Väter gelehret haben / kan der Autor in Compendio beysammen sehen in D. Joh. Güntheri Demonstratione, quod Ecclesia hodierna Romana non sit Apostolica, sed apostatica. Zuletzt macht der Autor den Beschluß mit einer ziemlichen Unwarheit / als

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Zitationshilfe: Günther, Johann: Send-Schreiben an einen S. Theologum. Leipzig, 1711, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/guenther_sendschreiben_1711/106>, abgerufen am 19.04.2024.