wortlich bin. An Unterhaltung wird es nur für Miß *** in meinem Buche fehlen; denn ich bin noch immer nicht im Stande, es dieser Dame recht zu machen. Sie verachtet meine Schriften, weil sie nur das schildern, was man alle Tage selbst sehen kann. Mich beunruhigt dieß, weil es möglich ist, daß sie, eines Tages einmal ihre Frühlinge zählend, sich noch entschließt, Schriftstellerin zu werden, und es mir gehen würde, wie Orpheus unter den Mänaden, wenn sie nämlich die Freiheit bekäme, anonym an einer kritischen Anstalt mitzuarbeiten.
Uebrigens, wie immer, Jhr ergebenster Diener E. L. B.
Herfortstreat, im October 1836.
wortlich bin. An Unterhaltung wird es nur für Miß *** in meinem Buche fehlen; denn ich bin noch immer nicht im Stande, es dieser Dame recht zu machen. Sie verachtet meine Schriften, weil sie nur das schildern, was man alle Tage selbst sehen kann. Mich beunruhigt dieß, weil es möglich ist, daß sie, eines Tages einmal ihre Frühlinge zählend, sich noch entschließt, Schriftstellerin zu werden, und es mir gehen würde, wie Orpheus unter den Mänaden, wenn sie nämlich die Freiheit bekäme, anonym an einer kritischen Anstalt mitzuarbeiten.
Uebrigens, wie immer, Jhr ergebenster Diener E. L. B.
Herfortstreat, im October 1836.
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[XXIV/0028]
wortlich bin. An Unterhaltung wird es nur für Miß *** in meinem Buche fehlen; denn ich bin noch immer nicht im Stande, es dieser Dame recht zu machen. Sie verachtet meine Schriften, weil sie nur das schildern, was man alle Tage selbst sehen kann. Mich beunruhigt dieß, weil es möglich ist, daß sie, eines Tages einmal ihre Frühlinge zählend, sich noch entschließt, Schriftstellerin zu werden, und es mir gehen würde, wie Orpheus unter den Mänaden, wenn sie nämlich die Freiheit bekäme, anonym an einer kritischen Anstalt mitzuarbeiten.
Uebrigens, wie immer,
Jhr ergebenster Diener
E. L. B.
Herfortstreat, im October 1836.
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Gutzkow, Karl: Die Zeitgenossen. 1. Bd. 2. Aufl. Pforzheim, 1842, S. XXIV. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gutzkow_zeitgenossen01_1842/28>, abgerufen am 01.04.2023.
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