III. Verschiedene Auffassungen des pflanzlichen Individuums.
kannt und darauf die Lehre von der relativen Individualität der Pflanze begründet worden.
Dieser Auffassung gemäss, nach welcher verschiedene Potenzen der individuellen Entwickelung, verschiedene Grade oder Kategorieen (Ordnungen) von Individuen an der Pflanze unterschieden werden müssen, nimmt Decandolle deren fünf verschiedene an, nämlich: 1) die Zelle, 2) die Knospe, 3) der Ableger (nicht von der Knospe wesentlich verschieden, sondern ebenfalls ein Spross), 4) der Stock, 5) der Embryo (Alles, was aus einem einzigen Keim, wenn auch zahlreich durch Theilung vervielfältigt, hervorgeht). Schleiden unter- scheidet drei verschiedene Ordnungen von Individuen: 1) die Zelle oder das Elementarorgan, 2) die Einzelpflanze oder Knospe (Planta simplex), 3) der Stock oder die zusammengesetzte Pflanze (Planta com- posita). Weiter geht die Auffassung von Nägeli, welcher noch meh- rere andere Individualitäts-Kategorieen des Pflanzenreichs in seine Betrachtung hineinzieht, und deren sechs unterscheidet, nämlich: 1) die Moleküle der organischen vegetabilischen Substanz, 2) die Zelle, 3) das Organ, 4) die Knospe (das Individuum im engeren Sinne), 5) die Art, 6) das Pflanzenreich.
Wir glauben, dass allein diese Theorie von der relativen Individualität im Stande ist, uns die Tectologie der Pflanzen zu erklären und uns zu einer scharfen Begriffsbestimmung des pflanz- lichen Individuums zu verhelfen. Wir müssen, wie es von Decan- dolle, Schleiden, Naegeli und Anderen schon als nothwendig anerkannt ist, verschiedene subordinirte Kategorieen von pflanzlichen Individuen unterscheiden, von denen jede höhere als Einheit einen Complex von mehreren Einzelwesen niederer Stufe, jede niedere als Einheit einen Bestandtheil eines Einzelwesens höherer Stufe repräsen- tirt. Den oben bereits unterschiedenen fünf Stufen oder Ordnungen fügen wir noch eine sechste, bisher meist ganz vernachlässigte bei, das Gegenstück oder Antimer. Wir unterscheiden also an den höhe- ren, entwickelteren Pflanzen, von den niederen zu den höheren Stufen aufsteigend, allgemein folgende sechs Ordnungen: 1) die Zelle (Cellula), 2) das Organ (Blattorgan und Axorgan), 3) das Gegen- stück oder Antimer, 4) das Stengelglied oder Folgestück (Metamer), 5) den Spross (Gemma), 6) den Stock (Cormus).
IV. Verschiedene Auffassungen des protistischen Individuums.
Der wichtigste und am meisten ausgesprochene morphologische Character der Protisten, wodurch sie sich vorzüglich von den Thieren und Pflanzen unterscheiden, besteht in der höchst unvollkommenen Ausbildung ihrer Individualität und in dem vorherrschenden Stehen-
III. Verschiedene Auffassungen des pflanzlichen Individuums.
kannt und darauf die Lehre von der relativen Individualität der Pflanze begründet worden.
Dieser Auffassung gemäss, nach welcher verschiedene Potenzen der individuellen Entwickelung, verschiedene Grade oder Kategorieen (Ordnungen) von Individuen an der Pflanze unterschieden werden müssen, nimmt Decandolle deren fünf verschiedene an, nämlich: 1) die Zelle, 2) die Knospe, 3) der Ableger (nicht von der Knospe wesentlich verschieden, sondern ebenfalls ein Spross), 4) der Stock, 5) der Embryo (Alles, was aus einem einzigen Keim, wenn auch zahlreich durch Theilung vervielfältigt, hervorgeht). Schleiden unter- scheidet drei verschiedene Ordnungen von Individuen: 1) die Zelle oder das Elementarorgan, 2) die Einzelpflanze oder Knospe (Planta simplex), 3) der Stock oder die zusammengesetzte Pflanze (Planta com- posita). Weiter geht die Auffassung von Nägeli, welcher noch meh- rere andere Individualitäts-Kategorieen des Pflanzenreichs in seine Betrachtung hineinzieht, und deren sechs unterscheidet, nämlich: 1) die Moleküle der organischen vegetabilischen Substanz, 2) die Zelle, 3) das Organ, 4) die Knospe (das Individuum im engeren Sinne), 5) die Art, 6) das Pflanzenreich.
Wir glauben, dass allein diese Theorie von der relativen Individualität im Stande ist, uns die Tectologie der Pflanzen zu erklären und uns zu einer scharfen Begriffsbestimmung des pflanz- lichen Individuums zu verhelfen. Wir müssen, wie es von Decan- dolle, Schleiden, Naegeli und Anderen schon als nothwendig anerkannt ist, verschiedene subordinirte Kategorieen von pflanzlichen Individuen unterscheiden, von denen jede höhere als Einheit einen Complex von mehreren Einzelwesen niederer Stufe, jede niedere als Einheit einen Bestandtheil eines Einzelwesens höherer Stufe repräsen- tirt. Den oben bereits unterschiedenen fünf Stufen oder Ordnungen fügen wir noch eine sechste, bisher meist ganz vernachlässigte bei, das Gegenstück oder Antimer. Wir unterscheiden also an den höhe- ren, entwickelteren Pflanzen, von den niederen zu den höheren Stufen aufsteigend, allgemein folgende sechs Ordnungen: 1) die Zelle (Cellula), 2) das Organ (Blattorgan und Axorgan), 3) das Gegen- stück oder Antimer, 4) das Stengelglied oder Folgestück (Metamer), 5) den Spross (Gemma), 6) den Stock (Cormus).
IV. Verschiedene Auffassungen des protistischen Individuums.
Der wichtigste und am meisten ausgesprochene morphologische Character der Protisten, wodurch sie sich vorzüglich von den Thieren und Pflanzen unterscheiden, besteht in der höchst unvollkommenen Ausbildung ihrer Individualität und in dem vorherrschenden Stehen-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0290"n="251"/><fwplace="top"type="header">III. Verschiedene Auffassungen des pflanzlichen Individuums.</fw><lb/>
kannt und darauf die Lehre von der <hirendition="#g">relativen Individualität</hi> der<lb/>
Pflanze begründet worden.</p><lb/><p>Dieser Auffassung gemäss, nach welcher verschiedene Potenzen<lb/>
der individuellen Entwickelung, verschiedene Grade oder Kategorieen<lb/>
(Ordnungen) von Individuen an der Pflanze unterschieden werden<lb/>
müssen, nimmt <hirendition="#g">Decandolle</hi> deren <hirendition="#g">fünf</hi> verschiedene an, nämlich:<lb/>
1) die Zelle, 2) die Knospe, 3) der Ableger (nicht von der Knospe<lb/>
wesentlich verschieden, sondern ebenfalls ein Spross), 4) der Stock,<lb/>
5) der Embryo (Alles, was aus einem einzigen Keim, wenn auch<lb/>
zahlreich durch Theilung vervielfältigt, hervorgeht). <hirendition="#g">Schleiden</hi> unter-<lb/>
scheidet <hirendition="#g">drei</hi> verschiedene Ordnungen von Individuen: 1) die Zelle<lb/>
oder das Elementarorgan, 2) die Einzelpflanze oder Knospe (Planta<lb/>
simplex), 3) der Stock oder die zusammengesetzte Pflanze (Planta com-<lb/>
posita). Weiter geht die Auffassung von <hirendition="#g">Nägeli,</hi> welcher noch meh-<lb/>
rere andere Individualitäts-Kategorieen des Pflanzenreichs in seine<lb/>
Betrachtung hineinzieht, und deren sechs unterscheidet, nämlich:<lb/>
1) die Moleküle der organischen vegetabilischen Substanz, 2) die<lb/>
Zelle, 3) das Organ, 4) die Knospe (das Individuum im engeren<lb/>
Sinne), 5) die Art, 6) das Pflanzenreich.</p><lb/><p>Wir glauben, dass allein diese <hirendition="#g">Theorie von der relativen<lb/>
Individualität</hi> im Stande ist, uns die Tectologie der Pflanzen zu<lb/>
erklären und uns zu einer scharfen Begriffsbestimmung des pflanz-<lb/>
lichen Individuums zu verhelfen. Wir müssen, wie es von <hirendition="#g">Decan-<lb/>
dolle, Schleiden, Naegeli</hi> und Anderen schon als nothwendig<lb/>
anerkannt ist, verschiedene subordinirte Kategorieen von pflanzlichen<lb/>
Individuen unterscheiden, von denen jede höhere als Einheit einen<lb/>
Complex von mehreren Einzelwesen niederer Stufe, jede niedere als<lb/>
Einheit einen Bestandtheil eines Einzelwesens höherer Stufe repräsen-<lb/>
tirt. Den oben bereits unterschiedenen fünf Stufen oder Ordnungen<lb/>
fügen wir noch eine sechste, bisher meist ganz vernachlässigte bei,<lb/>
das Gegenstück oder Antimer. Wir unterscheiden also an den höhe-<lb/>
ren, entwickelteren Pflanzen, von den niederen zu den höheren Stufen<lb/>
aufsteigend, allgemein folgende sechs Ordnungen: 1) die Zelle<lb/>
(Cellula), 2) das Organ (Blattorgan und Axorgan), 3) das Gegen-<lb/>
stück oder Antimer, 4) das Stengelglied oder Folgestück (Metamer),<lb/>
5) den Spross (Gemma), 6) den Stock (Cormus).</p></div><lb/><divn="3"><head><hirendition="#b">IV. Verschiedene Auffassungen des protistischen Individuums.</hi></head><lb/><p>Der wichtigste und am meisten ausgesprochene morphologische<lb/>
Character der Protisten, wodurch sie sich vorzüglich von den Thieren<lb/>
und Pflanzen unterscheiden, besteht in der höchst unvollkommenen<lb/>
Ausbildung ihrer Individualität und in dem vorherrschenden Stehen-<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[251/0290]
III. Verschiedene Auffassungen des pflanzlichen Individuums.
kannt und darauf die Lehre von der relativen Individualität der
Pflanze begründet worden.
Dieser Auffassung gemäss, nach welcher verschiedene Potenzen
der individuellen Entwickelung, verschiedene Grade oder Kategorieen
(Ordnungen) von Individuen an der Pflanze unterschieden werden
müssen, nimmt Decandolle deren fünf verschiedene an, nämlich:
1) die Zelle, 2) die Knospe, 3) der Ableger (nicht von der Knospe
wesentlich verschieden, sondern ebenfalls ein Spross), 4) der Stock,
5) der Embryo (Alles, was aus einem einzigen Keim, wenn auch
zahlreich durch Theilung vervielfältigt, hervorgeht). Schleiden unter-
scheidet drei verschiedene Ordnungen von Individuen: 1) die Zelle
oder das Elementarorgan, 2) die Einzelpflanze oder Knospe (Planta
simplex), 3) der Stock oder die zusammengesetzte Pflanze (Planta com-
posita). Weiter geht die Auffassung von Nägeli, welcher noch meh-
rere andere Individualitäts-Kategorieen des Pflanzenreichs in seine
Betrachtung hineinzieht, und deren sechs unterscheidet, nämlich:
1) die Moleküle der organischen vegetabilischen Substanz, 2) die
Zelle, 3) das Organ, 4) die Knospe (das Individuum im engeren
Sinne), 5) die Art, 6) das Pflanzenreich.
Wir glauben, dass allein diese Theorie von der relativen
Individualität im Stande ist, uns die Tectologie der Pflanzen zu
erklären und uns zu einer scharfen Begriffsbestimmung des pflanz-
lichen Individuums zu verhelfen. Wir müssen, wie es von Decan-
dolle, Schleiden, Naegeli und Anderen schon als nothwendig
anerkannt ist, verschiedene subordinirte Kategorieen von pflanzlichen
Individuen unterscheiden, von denen jede höhere als Einheit einen
Complex von mehreren Einzelwesen niederer Stufe, jede niedere als
Einheit einen Bestandtheil eines Einzelwesens höherer Stufe repräsen-
tirt. Den oben bereits unterschiedenen fünf Stufen oder Ordnungen
fügen wir noch eine sechste, bisher meist ganz vernachlässigte bei,
das Gegenstück oder Antimer. Wir unterscheiden also an den höhe-
ren, entwickelteren Pflanzen, von den niederen zu den höheren Stufen
aufsteigend, allgemein folgende sechs Ordnungen: 1) die Zelle
(Cellula), 2) das Organ (Blattorgan und Axorgan), 3) das Gegen-
stück oder Antimer, 4) das Stengelglied oder Folgestück (Metamer),
5) den Spross (Gemma), 6) den Stock (Cormus).
IV. Verschiedene Auffassungen des protistischen Individuums.
Der wichtigste und am meisten ausgesprochene morphologische
Character der Protisten, wodurch sie sich vorzüglich von den Thieren
und Pflanzen unterscheiden, besteht in der höchst unvollkommenen
Ausbildung ihrer Individualität und in dem vorherrschenden Stehen-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Haeckel, Erich: Generelle Morphologie der Organismen. Bd. 1. Berlin, 1866, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haeckel_morphologie01_1866/290>, abgerufen am 07.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.