dem Tarif, nicht höher und nicht niedriger, ge- nommen werden.
IX. Waaren, die auf rußischen Schif- fen verladen sind, haben bisher einen geringern Zoll bezahlt: diese Verordnung ist nicht nur billig, sondern auch rühmlich. Da aber bis- her wenig oder fast gar nichts auf wirklich hie- sigen Schiffen verladen worden, und zu ver- muthen stehet, daß sich auch Fremde den Na- men hiesiger Kaufleute zu Nutze machen: so wird zur Erläuterung des obigen befohlen, nur von denen Waaren einen geringern Zoll zu neh- men, welche in Schiffe, die wirklich in Ruß- land erbauet worden, und auf denen die Ta- kelage ganz, die Equipage aber wenigstens zur Hälfte rußisch ist, verladen sind.
X. Es sind noch einige Waaren, von denen die Crone und nicht die Pächter den Zoll gehoben. Damit auch dieser Unterschied auf- höre, sollen ihnen selbige gleichfalls abgegeben werden, nachdem vorher durch die Mittelzahl von 5 Jahren ein Anschlag davon gemacht worden.
XI. Auf Abschlag der Pacht sollen sie nach Verlauf eines jeden Monats so viel ent- richten, als sie in Cassa haben, und zu Ende jeden Jahres, höchstens innerhalb den ersten
zwey
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Kayſerinn von Rußland.
dem Tarif, nicht hoͤher und nicht niedriger, ge- nommen werden.
IX. Waaren, die auf rußiſchen Schif- fen verladen ſind, haben bisher einen geringern Zoll bezahlt: dieſe Verordnung iſt nicht nur billig, ſondern auch ruͤhmlich. Da aber bis- her wenig oder faſt gar nichts auf wirklich hie- ſigen Schiffen verladen worden, und zu ver- muthen ſtehet, daß ſich auch Fremde den Na- men hieſiger Kaufleute zu Nutze machen: ſo wird zur Erlaͤuterung des obigen befohlen, nur von denen Waaren einen geringern Zoll zu neh- men, welche in Schiffe, die wirklich in Ruß- land erbauet worden, und auf denen die Ta- kelage ganz, die Equipage aber wenigſtens zur Haͤlfte rußiſch iſt, verladen ſind.
X. Es ſind noch einige Waaren, von denen die Crone und nicht die Paͤchter den Zoll gehoben. Damit auch dieſer Unterſchied auf- hoͤre, ſollen ihnen ſelbige gleichfalls abgegeben werden, nachdem vorher durch die Mittelzahl von 5 Jahren ein Anſchlag davon gemacht worden.
XI. Auf Abſchlag der Pacht ſollen ſie nach Verlauf eines jeden Monats ſo viel ent- richten, als ſie in Caſſa haben, und zu Ende jeden Jahres, hoͤchſtens innerhalb den erſten
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Kayſerinn von Rußland.
dem Tarif, nicht hoͤher und nicht niedriger, ge-
nommen werden.
IX. Waaren, die auf rußiſchen Schif-
fen verladen ſind, haben bisher einen geringern
Zoll bezahlt: dieſe Verordnung iſt nicht nur
billig, ſondern auch ruͤhmlich. Da aber bis-
her wenig oder faſt gar nichts auf wirklich hie-
ſigen Schiffen verladen worden, und zu ver-
muthen ſtehet, daß ſich auch Fremde den Na-
men hieſiger Kaufleute zu Nutze machen: ſo
wird zur Erlaͤuterung des obigen befohlen, nur
von denen Waaren einen geringern Zoll zu neh-
men, welche in Schiffe, die wirklich in Ruß-
land erbauet worden, und auf denen die Ta-
kelage ganz, die Equipage aber wenigſtens zur
Haͤlfte rußiſch iſt, verladen ſind.
X. Es ſind noch einige Waaren, von
denen die Crone und nicht die Paͤchter den Zoll
gehoben. Damit auch dieſer Unterſchied auf-
hoͤre, ſollen ihnen ſelbige gleichfalls abgegeben
werden, nachdem vorher durch die Mittelzahl
von 5 Jahren ein Anſchlag davon gemacht
worden.
XI. Auf Abſchlag der Pacht ſollen ſie
nach Verlauf eines jeden Monats ſo viel ent-
richten, als ſie in Caſſa haben, und zu Ende
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/159>, abgerufen am 11.09.2024.
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