"besonders zu errichtende Commission, oder "bey einem schon vorhandenen Gerichtshofe, "nach der strengsten Gerechtigkeit und Wahr- "heit gerichtet werden.
XI. "Sollte Unser Senat außer allem "bisher angeführten noch etwas finden, das "diesem Unserm Willen gemäß wäre, und be- "sonders dazu diente, wie man ungegründete "Angaben verwehren, Unschuldige auch nicht "das geringste erleiden lassen, die Verbrecher "aber auf die kürzeste und sicherste Art ohne "Folter entdecken und überführen könnte: so "ist demselben solches nicht nur erlaubt, son- "dern Wir werden auch den dem ganzen Reich "hiedurch erwiesenen Dienst als den wichtig- "sten Uns Selbst erwiesenen ansehen. Unser "Vergnügen wird alsdenn vollkommen wer- "den, wenn Wir sehen, daß alle Unsre getreue "Unterthanen, in Ansehung Unsrer mütterli- "chen Huld und Gnade, ihre Wünsche für "das Glück Unsers kayserlichen Hauses und "des ganzen Vaterlandes mit den Unsrigen "vereinen, sich die Erfüllung und Beobachtung "ihres Amtes und ihrer Eidespflicht äußerst
"ange-
Kayſerinn von Rußland.
„beſonders zu errichtende Commiſſion, oder „bey einem ſchon vorhandenen Gerichtshofe, „nach der ſtrengſten Gerechtigkeit und Wahr- „heit gerichtet werden.
XI. „Sollte Unſer Senat außer allem „bisher angefuͤhrten noch etwas finden, das „dieſem Unſerm Willen gemaͤß waͤre, und be- „ſonders dazu diente, wie man ungegruͤndete „Angaben verwehren, Unſchuldige auch nicht „das geringſte erleiden laſſen, die Verbrecher „aber auf die kuͤrzeſte und ſicherſte Art ohne „Folter entdecken und uͤberfuͤhren koͤnnte: ſo „iſt demſelben ſolches nicht nur erlaubt, ſon- „dern Wir werden auch den dem ganzen Reich „hiedurch erwieſenen Dienſt als den wichtig- „ſten Uns Selbſt erwieſenen anſehen. Unſer „Vergnuͤgen wird alsdenn vollkommen wer- „den, wenn Wir ſehen, daß alle Unſre getreue „Unterthanen, in Anſehung Unſrer muͤtterli- „chen Huld und Gnade, ihre Wuͤnſche fuͤr „das Gluͤck Unſers kayſerlichen Hauſes und „des ganzen Vaterlandes mit den Unſrigen „vereinen, ſich die Erfuͤllung und Beobachtung „ihres Amtes und ihrer Eidespflicht aͤußerſt
„ange-
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Kayſerinn von Rußland.
„beſonders zu errichtende Commiſſion, oder
„bey einem ſchon vorhandenen Gerichtshofe,
„nach der ſtrengſten Gerechtigkeit und Wahr-
„heit gerichtet werden.
XI. „Sollte Unſer Senat außer allem
„bisher angefuͤhrten noch etwas finden, das
„dieſem Unſerm Willen gemaͤß waͤre, und be-
„ſonders dazu diente, wie man ungegruͤndete
„Angaben verwehren, Unſchuldige auch nicht
„das geringſte erleiden laſſen, die Verbrecher
„aber auf die kuͤrzeſte und ſicherſte Art ohne
„Folter entdecken und uͤberfuͤhren koͤnnte: ſo
„iſt demſelben ſolches nicht nur erlaubt, ſon-
„dern Wir werden auch den dem ganzen Reich
„hiedurch erwieſenen Dienſt als den wichtig-
„ſten Uns Selbſt erwieſenen anſehen. Unſer
„Vergnuͤgen wird alsdenn vollkommen wer-
„den, wenn Wir ſehen, daß alle Unſre getreue
„Unterthanen, in Anſehung Unſrer muͤtterli-
„chen Huld und Gnade, ihre Wuͤnſche fuͤr
„das Gluͤck Unſers kayſerlichen Hauſes und
„des ganzen Vaterlandes mit den Unſrigen
„vereinen, ſich die Erfuͤllung und Beobachtung
„ihres Amtes und ihrer Eidespflicht aͤußerſt
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[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/199>, abgerufen am 11.09.2024.
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