Oct. 1763 gegebenen Vorschrift, oder durch andre Mittel, vermehret werde: so daß nach alljährigem Anwachse der Summe der Ueber- schuß theils zum Unterhalte mehrerer Pensio- närs, theils zu Zulagen über die etatsmäßigen Besoldungen, theils zu andern Bedürfnissen, angewandt werden könne.
Damit die Sachen ordentlicher und ge- schwinder gehen, soll das Comtoir der Acade- mie, mit Vermeidung der sonst gewöhnlichen Weitläuftigkeiten, die Bücher jederzeit in der besten Ordnung zu halten sich befleißen, seine Rechnungen beym Schlusse des Jahrs unver- züglich revidiren lassen, und sobald sie richtig befunden worden, Quittungen darüber em- pfangen: sind sie aber nicht richtig, so soll die Sache aufs genaueste untersucht, und sodann abgethan werden. Diese Rechnungen und Bücher sollen sammt den dazu gehörigen Ur- kunden in dem academischen Archive beygelegt, weiter aber an kein andres Collegium zur Revision verschicket werden.
Es soll genau darauf gesehen werden, daß alle Bedienten durch ihre Aufführung und Kenntnisse dasjenige erfüllen, was ihr Beruf und Amt bey der Academie von ihnen erfor- dert, als woselbst Geschicklichkeit und gute Sitten stets mit einander verbunden seyn sol-
len.
Leben Catharinaͤ der zweyten
Oct. 1763 gegebenen Vorſchrift, oder durch andre Mittel, vermehret werde: ſo daß nach alljaͤhrigem Anwachſe der Summe der Ueber- ſchuß theils zum Unterhalte mehrerer Penſio- naͤrs, theils zu Zulagen uͤber die etatsmaͤßigen Beſoldungen, theils zu andern Beduͤrfniſſen, angewandt werden koͤnne.
Damit die Sachen ordentlicher und ge- ſchwinder gehen, ſoll das Comtoir der Acade- mie, mit Vermeidung der ſonſt gewoͤhnlichen Weitlaͤuftigkeiten, die Buͤcher jederzeit in der beſten Ordnung zu halten ſich befleißen, ſeine Rechnungen beym Schluſſe des Jahrs unver- zuͤglich revidiren laſſen, und ſobald ſie richtig befunden worden, Quittungen daruͤber em- pfangen: ſind ſie aber nicht richtig, ſo ſoll die Sache aufs genaueſte unterſucht, und ſodann abgethan werden. Dieſe Rechnungen und Buͤcher ſollen ſammt den dazu gehoͤrigen Ur- kunden in dem academiſchen Archive beygelegt, weiter aber an kein andres Collegium zur Reviſion verſchicket werden.
Es ſoll genau darauf geſehen werden, daß alle Bedienten durch ihre Auffuͤhrung und Kenntniſſe dasjenige erfuͤllen, was ihr Beruf und Amt bey der Academie von ihnen erfor- dert, als woſelbſt Geſchicklichkeit und gute Sitten ſtets mit einander verbunden ſeyn ſol-
len.
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0226"n="202"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Leben Catharinaͤ der zweyten</hi></fw><lb/>
Oct. 1763 gegebenen Vorſchrift, oder durch<lb/>
andre Mittel, vermehret werde: ſo daß nach<lb/>
alljaͤhrigem Anwachſe der Summe der Ueber-<lb/>ſchuß theils zum Unterhalte mehrerer Penſio-<lb/>
naͤrs, theils zu Zulagen uͤber die etatsmaͤßigen<lb/>
Beſoldungen, theils zu andern Beduͤrfniſſen,<lb/>
angewandt werden koͤnne.</p><lb/><p>Damit die Sachen ordentlicher und ge-<lb/>ſchwinder gehen, ſoll das Comtoir der Acade-<lb/>
mie, mit Vermeidung der ſonſt gewoͤhnlichen<lb/>
Weitlaͤuftigkeiten, die Buͤcher jederzeit in der<lb/>
beſten Ordnung zu halten ſich befleißen, ſeine<lb/>
Rechnungen beym Schluſſe des Jahrs unver-<lb/>
zuͤglich revidiren laſſen, und ſobald ſie richtig<lb/>
befunden worden, Quittungen daruͤber em-<lb/>
pfangen: ſind ſie aber nicht richtig, ſo ſoll die<lb/>
Sache aufs genaueſte unterſucht, und ſodann<lb/>
abgethan werden. Dieſe Rechnungen und<lb/>
Buͤcher ſollen ſammt den dazu gehoͤrigen Ur-<lb/>
kunden in dem academiſchen Archive beygelegt,<lb/>
weiter aber an kein andres Collegium<lb/>
zur Reviſion verſchicket werden.</p><lb/><p>Es ſoll genau darauf geſehen werden, daß<lb/>
alle Bedienten durch ihre Auffuͤhrung und<lb/>
Kenntniſſe dasjenige erfuͤllen, was ihr Beruf<lb/>
und Amt bey der Academie von ihnen erfor-<lb/>
dert, als woſelbſt Geſchicklichkeit und gute<lb/>
Sitten ſtets mit einander verbunden ſeyn ſol-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">len.</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[202/0226]
Leben Catharinaͤ der zweyten
Oct. 1763 gegebenen Vorſchrift, oder durch
andre Mittel, vermehret werde: ſo daß nach
alljaͤhrigem Anwachſe der Summe der Ueber-
ſchuß theils zum Unterhalte mehrerer Penſio-
naͤrs, theils zu Zulagen uͤber die etatsmaͤßigen
Beſoldungen, theils zu andern Beduͤrfniſſen,
angewandt werden koͤnne.
Damit die Sachen ordentlicher und ge-
ſchwinder gehen, ſoll das Comtoir der Acade-
mie, mit Vermeidung der ſonſt gewoͤhnlichen
Weitlaͤuftigkeiten, die Buͤcher jederzeit in der
beſten Ordnung zu halten ſich befleißen, ſeine
Rechnungen beym Schluſſe des Jahrs unver-
zuͤglich revidiren laſſen, und ſobald ſie richtig
befunden worden, Quittungen daruͤber em-
pfangen: ſind ſie aber nicht richtig, ſo ſoll die
Sache aufs genaueſte unterſucht, und ſodann
abgethan werden. Dieſe Rechnungen und
Buͤcher ſollen ſammt den dazu gehoͤrigen Ur-
kunden in dem academiſchen Archive beygelegt,
weiter aber an kein andres Collegium
zur Reviſion verſchicket werden.
Es ſoll genau darauf geſehen werden, daß
alle Bedienten durch ihre Auffuͤhrung und
Kenntniſſe dasjenige erfuͤllen, was ihr Beruf
und Amt bey der Academie von ihnen erfor-
dert, als woſelbſt Geſchicklichkeit und gute
Sitten ſtets mit einander verbunden ſeyn ſol-
len.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
[Schlözer, August Ludwig von]: Neuverändertes Rußland oder Leben Catharinä der Zweyten Kayserinn von Rußland. Bd. 1. Riga u. a., 1767, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/haigold_russland01_1767/226>, abgerufen am 11.09.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.