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Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909.

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§ 2. Heinrich III. (1039-1056).
schlagen wollte, so hat er sich durch die Ehrenhaftigkeit seines
gesamten Wandels, die hohe Richtung seines Geistes und die ge-
wissenhafte Verfolgung seiner idealen Ziele den Anspruch auf un-
bedingte Achtung erworben. Das Gefühl seines Rechtes gab ihm
auch eine gewisse Zähigkeit und Selbständigkeit; er ist seiner Natur
nie untreu geworden. Aber vertragen sich die Grundsätze christ-
licher Sittenlehre in dem Maße, wie Heinrich sie übte, noch mit
den Forderungen einer erfolgreichen Staatskunst? Durch edel-
mütiges Verzeihen hoffte er so oft seine Gegner zu entwaffnen
und gab doch nur nutzlos seine Machtmittel aus der Hand. Dazu
traten der schwerflüssige Ernst, die einseitige Starrheit und freud-
lose Verschlossenheit seines Wesens seiner Beliebtheit hindernd in
den Weg. Seine zweite Gemahlin Agnes von Poitou, die Tochter
Wilhelms V. von Aquitanien, bestärkte ihn nur in dieser Richtung.
Wenn er bei der Vermählung mit ihr (1043) die fahrenden Spiel-
leute, damals nicht unwesentliche Träger der öffentlichen Meinung,
von Hofe wies, so steigerte das gewiß nicht seine Popularität. Je
länger, desto mehr klagte man im Volke über die Unnahbarkeit
des Königs und mangelnden Rechtschutz. Vielleicht haben auch
die häufigen Krankheiten in seiner zweiten Regierungshälfte seine
Kräfte geschwächt, wie sie ihm zum Verhängnis des Reiches ein
vorzeitiges Ende bereitet haben.

Eine Natur wie die Heinrichs III. mußte den kirchlichen
Reformbestrebungen gegenüber eine ganz andere Haltung einnehmen,
als sein Vater. Jenes Mißverhältnis zwischen den kanonischen
Forderungen und der Wirklichkeit, das Konrad II. geduldet, ja
ausgebeutet hatte, war seiner kirchlichen Gesinnung, seiner Ge-
wissenhaftigkeit unerträglich. Nur in Reinheit konnte die Kirche
ihre hohen Aufgaben als treue Gehilfin des Staates erfüllen! Auch
hier ging Heinrich persönlich voran. Mit dem ernstlichen Verzicht
auf die Simonie gab er ansehnliche Reichseinnahmen preis. In
völliger Umkehrung der väterlichen Politik stellte er sofort den
Kampf gegen den unkanonisch abgesetzten Aribert von Mailand
ein und erkannte ihn als Erzbischof wieder an. Damit wollte er
keineswegs auf seine oberherrlichen Rechte den Bischöfen und
Reichsäbten gegenüber verzichten. Im Gegenteil, gerade ihre, die
geistliche Befähigung sorgsam berücksichtigende Einsetzung, bei der
er zuerst neben dem Hirtenstabe auch den Ring, das Symbol der
Vermählung mit der Kirche, anwandte, bot ihm die sicherste Hand-
habe zur Durchführung der Reformen, wie er auch sonst seine
oberherrlichen Befugnisse durch Berufung und Leitung von Syno-
den, durch eine Fülle kirchlicher Entscheidungen zu dem gleichen
Zwecke geltend machte.

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§ 2. Heinrich III. (1039‒1056).
schlagen wollte, so hat er sich durch die Ehrenhaftigkeit seines
gesamten Wandels, die hohe Richtung seines Geistes und die ge-
wissenhafte Verfolgung seiner idealen Ziele den Anspruch auf un-
bedingte Achtung erworben. Das Gefühl seines Rechtes gab ihm
auch eine gewisse Zähigkeit und Selbständigkeit; er ist seiner Natur
nie untreu geworden. Aber vertragen sich die Grundsätze christ-
licher Sittenlehre in dem Maße, wie Heinrich sie übte, noch mit
den Forderungen einer erfolgreichen Staatskunst? Durch edel-
mütiges Verzeihen hoffte er so oft seine Gegner zu entwaffnen
und gab doch nur nutzlos seine Machtmittel aus der Hand. Dazu
traten der schwerflüssige Ernst, die einseitige Starrheit und freud-
lose Verschlossenheit seines Wesens seiner Beliebtheit hindernd in
den Weg. Seine zweite Gemahlin Agnes von Poitou, die Tochter
Wilhelms V. von Aquitanien, bestärkte ihn nur in dieser Richtung.
Wenn er bei der Vermählung mit ihr (1043) die fahrenden Spiel-
leute, damals nicht unwesentliche Träger der öffentlichen Meinung,
von Hofe wies, so steigerte das gewiß nicht seine Popularität. Je
länger, desto mehr klagte man im Volke über die Unnahbarkeit
des Königs und mangelnden Rechtschutz. Vielleicht haben auch
die häufigen Krankheiten in seiner zweiten Regierungshälfte seine
Kräfte geschwächt, wie sie ihm zum Verhängnis des Reiches ein
vorzeitiges Ende bereitet haben.

Eine Natur wie die Heinrichs III. mußte den kirchlichen
Reformbestrebungen gegenüber eine ganz andere Haltung einnehmen,
als sein Vater. Jenes Mißverhältnis zwischen den kanonischen
Forderungen und der Wirklichkeit, das Konrad II. geduldet, ja
ausgebeutet hatte, war seiner kirchlichen Gesinnung, seiner Ge-
wissenhaftigkeit unerträglich. Nur in Reinheit konnte die Kirche
ihre hohen Aufgaben als treue Gehilfin des Staates erfüllen! Auch
hier ging Heinrich persönlich voran. Mit dem ernstlichen Verzicht
auf die Simonie gab er ansehnliche Reichseinnahmen preis. In
völliger Umkehrung der väterlichen Politik stellte er sofort den
Kampf gegen den unkanonisch abgesetzten Aribert von Mailand
ein und erkannte ihn als Erzbischof wieder an. Damit wollte er
keineswegs auf seine oberherrlichen Rechte den Bischöfen und
Reichsäbten gegenüber verzichten. Im Gegenteil, gerade ihre, die
geistliche Befähigung sorgsam berücksichtigende Einsetzung, bei der
er zuerst neben dem Hirtenstabe auch den Ring, das Symbol der
Vermählung mit der Kirche, anwandte, bot ihm die sicherste Hand-
habe zur Durchführung der Reformen, wie er auch sonst seine
oberherrlichen Befugnisse durch Berufung und Leitung von Syno-
den, durch eine Fülle kirchlicher Entscheidungen zu dem gleichen
Zwecke geltend machte.

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Zitationshilfe: Hampe, Karl: Deutsche Kaisergeschichte in der Zeit der Salier und Staufer. Leipzig, 1909, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hampe_kaisergeschichte_1909/27>, abgerufen am 29.03.2024.