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Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 107, Hamburg, 4. Mai 1848.

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[Spaltenumbruch] unsern Willen nach ihren Wünschen zu beugen. Aber
Alles war vergebens. Das Gefühl der Verletzung
unserer Rechte stellte sich immer mehr und mehr unter
den Einwohnern unsers Landes heraus. König
Christian bemerkte das wohl, aber noch während der
Tod an ihn kam, schlug er eine andere Richtung ein,
und suchte sein Vorhaben dadurch in's Werk zu setzen,
daß er die constitutionelle Entwickelung seiner ver-
schiedenen Länder als Mittel anwandte, um sie enger
zu verbinden und so die Herzogthümer ihrer beson-
dern Existenz als unabhängige Staaten zu berauben.
Dieses Unternehmen ward durch seinen Tod unter-
brochen, aber er vermachte es seinem Sohne, König
Friedrich VII. Dieser neue Herzog von Schleswig
und Holstein begann seine Regierung damit, den Her-
zogthümern die Formen und die Normen politischer
Freiheit zu versprechen, und suchte unter diesem Vor-
wand die lang widerstandene Einigung der Herzog-
thümer und Dännemarks zu vollenden.

Es ist natürlich genug, daß ein solcher Schritt nur
die Folge gehabt hat, den erschütterten Zustand un-
serer Gefühle zu erhöhen. Die Herzogthümer ent-
schlossen sich, jede Gelegenheit zu ergreifen, um den
Frieden zu wahren und einige Männer des öffent-
lichen Vertrauens abzusenden, mit dem Auftrag, mit
einer gleichen Anzahl von Männern aus den Herzog-
thümern zusammen zu treten, um auf Mittel zu denken,
ihre beiderseitigen Verfassungen aufrecht zu erhalten.
(Schluß folgt.)





Gestern langten am Bord eines durch ein Dampf-
schiff geschleppten Schiffes 6 Stück schweres Geschütz
(24-Pfunder) hier an, welche die preußische Regierung
von Minden herabschickt, um zur Montirung einer
Strandbatterie unterhalb Bremerhavens zu dienen.
Die Arbeiten zu diesem Behufe werden schon seit
mehreren Tagen unter Leitung eines preußischen Ar-
tillerie-Officiers mit Eifer betrieben. (W. Z.)


Der Senat hat in Beziehung auf die in den letzten
Versammlungen der Bürgerschaft gefaßten Beschlüsse
eine Mittheilung an die Bürgerschaft erlassen, in wel-
cher es in Beziehung auf die Verfassungs-Angelegen-
heit
heißt: Was sodann die Erwiederung der Bür-
gerschaft vom 19 April anlangt, so nimmt der Senat,
in der vertrauensvollen Voraussetzung, daß seine Mit-
bürger die Nothwendigkeit einer kräftigen Regierung
zu keiner Zeit verkennen werden, keinen Anstand,
hierdurch zu erklären, daß er nicht nur die Bürger-
schaft dazu berufen erachte, mit ihm die definitive Ver-
fassung des Staates zu vereinbaren, sondern auch
mit dem, was sie über ihre staatsrechtliche Mitwir-
kung vorgetragen, einverstanden sey. Diese unum-
wundene Erklärung will er um so weniger zurück-
halten, als es sich von selbst versteht, daß jene allge-
meinen Grundlagen durch die definitive Verfassung
die erforderlichen näheren Bestimmungen erhalten
werden. (Brem. Z.)


Der General der Jnfanterie v. Pfuel, früher com-
mandirender General des siebenten (westphälischen)
Armee-Corps und Gouverneur des abgefallenen Für-
stenthums Neuenburg-Valendis, dann bis zum Mit-
tage des 18 März Gouverneur der Residenz Berlin
und als solcher mit der Leitung aller militärischen An-
ordnungen und Maaßregeln beauftragt, ist nunmehr
zum Regierungs-Commissär im Großherzogthum
Posen ernannt worden und heute früh schon dahin
abgereist. Eine Deputation deutscher Einwohner der
letztgedachten Provinz ist gestern klagend und beschwe-
rend bei dem Minister des Jnnern v. Auerswald ge-
wesen und hat dort beruhigende Versicherungen und
den Auftrag erhalten, sich mit dem General v. Pfuel
in Vernehmen zu setzen.

Wegen der in Batern (?) ausgebrochenen ernstlichen
Unruhen haben vier preußische Jnfanterie- und zwei
Cavallerie-Regimenter Marschbefehl empfangen. Ein
Bataillon der Berliner Landwehr soll gleichfalls ein-
berufen werden.

Heute Vormittag wurde die Stadt durch den, die
Bürgerwehr zu den Waffen rufenden Generalmarsch
erschreckt, kam indeß glücklicher Weise mit dem Schrecken
davon. Es war nämlich ein Hausen unbeschäftigter
Arbeiter nach dem Rathhause zu dem Magistrate ge-
zogen, verlangte Arbeit und die Abstellung des Miß-
brauchs, daß Handwerksmeister ihre Lehrlinge zu den
von den Stadtbehörden unternommenen Erdarbeiten
aussendeten und den Taglohn von 1/2[] mit ihren
Burschen theilten!! Die Besorgniß, daß das Rath-
haus mit Sturm genommen werden könnte, hatte die
Berufung der B[ü]rgerwehr, welche die Lärmenden
auch mit leichter Mühe zerstreute, im Gefolge. Bis
Mittag umstanden Gruppen Neugieriger das Rath-
haus, ohne daß es jedoch zu Ansschreitungen gekom-
men wäre.

Die Angelegenheit der Buchdrucker-Gehülfen und
der Prinzipale ist noch nicht beendet. Jn dem am
vorigen Sonnabend vor dem Magistrat bewerkstellig-
ten Austrag wurde festgestellt, daß die Sache bis zum
1 Juni geregelt seyn solle. Die Setzer eilten wieder
zur Arbeit, doch wurde ihnen in den Officinen ein
Revers zur Unterschrift vorgelegt, worin sie nach
einer Art von Sündenbekenntniß sich auf Ehrenwort
verpflichten sollten, an Kundgebungen wie den jüngsten
keinen Theil zu nehmen. Das wollten die Setzer
nicht, und so wurde heute Mittag eine Berathung
der Druckerei Besitzer gehalten, worin man beschloß,
von der Unterschriftsforderung abzustehen und sich mit
einem mündlichen Ehrenworte zu begnügen. Man
ist gespannt, wie die Setzer-Gehülfen diesen letztern
Antrag aufnehmen werden.

Der Regierungs-Präsident von Seydewitz in Stral-
sund hat die schon früher wegen Augenleidens zum
1 Mai d. J. nachgesuchte Entlassung erhalten.

Der Generalmajor v. Willisen, der "Pacificator"
Posens, ist hier und ersch[ö]pft sich jetzt in vielen öffent-
lichen Erklärungen. Jn gewissen Kreisen wird es
ihm sehr verargt, daß er eine Abgeordnetenschaft des
radicalen politischen Clubs angenommen und sich mit
ihr über sein Verhalten in der Posener Angelegenheit
ausgesprochen hat.

Der gestrige große Wahltag ist ganz ruhig vorüber-
gegangen. Jn manchen Wahl-Bezirken dauerte die
Wahlhandlung 20 Stunden, ja in einem vertagte man
die einen Wahlmann betreffende Wahl. Der Finanz-
Minister Hansemann ist in seinem Bezirk zum Wahl-
mann für die zur deutschen National-Versammlung
gehenden Abgeordneten erwählt worden. Da derselbe
noch nicht sechs Monate seinen Wohnsitz in Berlin
hat, so konnte er, nach § 1 des Wahlgesetzes vom
8 April nicht stimmberechtigter Urwähler und dem-
gemaß auch nicht Wahlmann für die Wahlen zur
preußischen Verfassungs-Versammlung, sondern nur
zu der deutschen seyn, wo nach der Verordnung vom
11 April eine solche Beschränkung nicht besteht.


Der Preußische Staats-Anzeiger, der an die
Stelle der Allgem. Preuß. Zeitung getreten, enthält
in seiner No. 1 folgende K. Proclamation, contra-
signirt von dem neuen Kriegs-Minister Grafen v.
Canitz, an die Armee: "Jch habe bereits durch Meine
Proclamation vom 18 März Meine feste Ueberzeu-
gung dahin ausgesprochen, daß Unser gemeinschaft-
liches deutsches Vaterland nur dadurch zu seiner alten
Macht und Glorie und zu dem ihm gebührenden An-
sehen in Europa gelangen könne, wenn es selbst in
seiner Gesammtheit, so wie in allen Staaten, die es
bilden, durch verfassungsmäßige Freiheiten gekräftigt
und erhoben würde. Darauf habe Jch in Folge die-
ses Ausspruches Meinen Erblanden eine solche Ver-
fassung aus freiem Entschlusse verheißen [u]nd beschlossen,
sie für Mich und Meine Nachfolger in der Krone
anzunehmen. Jch werde Mich, unterstützt von Mei-
nem treuen und biederen Volke, ihrer vollsten Ent-
wickelung und Ausführung zum Heil des Vaterlan-
des weihen und sie durchführen, so Mir Gott hilft.
Jhr nun, treue und tapfere Krieger Meines Heeres,
seyd berufen, mitzuwirken an der Vollbringung dieses
großen Werkes, und um Euch dazu zu kräftigen, rufe
[Spaltenumbruch] Jch voran in Euch die Erinnerung auf, wie unter
Unseren glorreichen, mit Sieg und Segen gekrönten
Farben Eure Vorfahren den Ruhm des preußischen
Namens begründet und erhalten haben. Die Mühen
dieser oft schweren Kämpfe haben Eure Könige und
Eure Mitbürger zu allen Zeiten dankbar erkannt
und geehrt. Was Eure Vorfahren und Jhr bisher
für Preußen gethan und gewesen, das werdet Jhr
bei der unter Gottes gnädigem Beistande zu vollenden-
den Einigung Unseres deutschen Vaterlandes für die-
ses ferner thun und seyn, und so tragt Jhr neben
Unseren alten Farben zugleich die des tausendjährigen
deutschen Reiches, um stets eingedenk zu seyn, daß
Jhr mit Euren deutschen Waffenbrüdern des ganzen
einigen Deutschlands Schutz und Wehr seyd. Jn dem
Bewußtseyn dieses hohen Berufes werdet Jhr stre-
ben, immer die ersten zu seyn unter den tapferen
deutschen Brüdern, wenn es den Kampf gilt, mit
Blut und Leben für die Freiheit des theuren Vater-
landes. Aber nicht allein nach außen ruft Euch die
Pflicht, sondern Euer Arm soll auch dienen, um im
Jnnern die Ordnung zu wahren, dem Gesetz Achtung
und Gehorsam zu sichern und Unsere Verfassung auf-
recht zu erhalten. Für Erreichung dieses großen
hohen Zieles und Erfüllung dieser rühmlichen, aber
schweren Pflichten wird Euch kein Opfer zu theuer
seyn. Jch erwarte dieses mit fester Zuversicht von
Euch, Meine treuen und tapferen Krieger, in dem
Bewußtseyn, Euch mit Meinem Beispiele voranzu-
gehen. Potsdam, den 1 Mai 1848. (Gez.) Friedrich
Wilhelm.
(Gez.) Graf Canitz."

Die Regierungs-Präsidenten v. Raumer zu Köln
und v. Wedell zu Aachen sind auf ihr Ansuchen ent-
lassen und durch den Stadtrath v. Wittgenstein und
den Staatsprocurator Kuhlwetter ersetzt.

Zum Staats-Anwalt bei dem hiesigen Criminal-
gericht ist der bisherige Land- und Stadtgerichts-
director Temme zu Tilsit ernannt.

Eine letzte Berliner Freischaar nach Schleswig-Hol-
stein, welche manche traurige Schicksale erlebt hatte,
und endlich "zu spät" kam, hat sich zum Marsch nach
Polen entschlossen, um die Deutschen vor den ihnen
drohenden Gefahren schützen zu helfen.

Zum Schutze der preußischen Ostseeküsten sind be-
reits bewaffnete fliegende Corps bestimmt. Viele
Privatleute in England haben den Preußen zum
Schutze gegen die Dänen wohlbewaffnete Dampfböte
zum Kauf angeboten. Es sollen auch Vorkehrungen
zu schleuniger Einrichtung preußischer Kanonenböte
getroffen werden.

Einem Bundesbeschlusse zufolge wird bei Bamberg,
Nürnberg und Hof ein Armeecorps von 60,000 Mann
zusammengezogen werden, das aus 20,000 Oesterrei-
chern, 20,000 Bayern, Würtembergern und Nassauern,
und 20,000 Preußen bestehen würde.

Der Fürst Czartoryski, welcher vor einigen Wochen
aus Paris hier angekommen war, um an den Vor-
bereitungen zur Wiederherstellung Polens thätigen
Antheil zu nehmen, ist durch das von ihm gemißbil-
ligte feindselige Auftreten seiner Landsleute gegen die
Deutschen in der Provinz Posen veranlaßt worden,
nicht, wie er bei seiner Ankunft beabsichtigte, nach dem
Großherzogthum zu gehen, sondern wird nach Frank-
reich zurückkehren.

Gegen 800 Polen, welche von der österreichischen
Grenze zurückgewiesen sind, werden wieder hier durch-
gebracht werden, und erhalten ihre einstweiligen Woh[n]-
sitze zwischen der Elbe und Weser. (Berl. Bl.)


Die Jnsurgenten in Xions hatten sich dreier Bür-
ger als Geiseln bemächtigt, Oberst v. Brandt forderte
die Freilassung. Statt dieser erhielt er von dem Füh-
rer der Polen, Leo Dombrowski (Major aus dem
Kriege von 1830, nachher französischem Emigranten)
eine zweifellose Kriegserklärung. Jn Folge dessen
griffen die Truppen von der Schrimmer Seite her
an; es entspann sich ein Gefecht, welches nach 21/2
Stunde mit einem vollständigen Siege der Preußen
endete, obschon die Jnsurgenten einen heldenmüthigen
verzweifelten Widerstand leisteten. Hervorzuheben ist
ein Angriff der Husaren auf die polnische Reiterei;
die höchste Wuth des Kampfes entwickelte sich in Folge
des Heranziehens einer Hülfscolonne, der sogenann-
ten Kujawiaken, welche gegen die preußische Reiterei
Carre formirte, die sich lieber zernichten als sprengen
ließen. Der Kampf zog sich auf diese Weise durch
die verbarrikadirten Straßen der Stadt hindurch auf
das freie Feld vor derselben. Es konnte nicht fehlen,
daß bei dem Schießen aus den Scheunen die Stadt
in Feuer aufging, wozu absichtliche Brandstiftung das
Jhrige beitrug. Gefallen sind preußischer Seits 40
Gemeine, schwer verwundet 5 Officiere, 5 Gemeine.
Besonders zweifelt man an der Rettung des Lieute-
nant Michaelis vom sechsten Regiment, der durch
zwei Schüsse in den Kopf tödtlich verwundet ist. Die
Jnsurgenten sind völlig vernichtet; die Zahl der Tod-
ten ist noch nicht genau ermittelt; im Schrimm befin-
den sich 120 Verwundete, unter ihnen Leo Dombrowski.
Alle Uebrigen wurden, circa 700 an der Zahl, gefan-
gen, unter ihnen der Referendar Magdzinski; ein
Theil derselben wird nach Küstrin abgeführt. Die
Truppen haben sich gegen Neustadt und Miloslaw
gewendet, hierhin unter General Blum, dorthin un-
ter Oberst v. Brandt.

Auch in dem Städtchen Grätz ist ein blutiges Tref-
fen vorgefallen. Der Ort war verbarrikadirt und
mußte mit Sturm genommen werden, wobei 20 Po-
len blieben.

Der General Blum hat eine Expedition gegen
Miloslaw, wo sich der Hauptstamm der bewaffneten
Polen befindet, gemacht. Es gelang zwar, den Ort,
der heftig vertheidigt wurde, zweimal zu nehmen, doch
konnte er nicht behauptet werden, weil ein Theil der
in den Truppen dienenden Polen übergegangen seyn
soll. Der Verlust auf beiden Seiten wäre, dem Ver-
nehmen nach, nicht unwesentlich gewesen, auch mehrere
Offiziere sind geblieben, es wird u. a. der Major v.
Thadden genannt.


Seit dem 14 d. wurde hier auf [hö]hern Befehl die
Visirung der Pässe nach Rußland ohne alle Ausnahme
verweigert. Das hiesige Vorsteheramt der Kaufmann-
schaft sah sich daher veranlaßt, sofort durch Stafette
den preußischen Gesandten zu Petersburg um Ver-
mittelung wegen Aufhebung der Paß-Verweigerung
anzugehen. Derselbe hat sich dieser Angelegenheit so-
fort und bereitwilligst angenommen. Es sind nun-
mehr die Ka[is]erl. russischen diplomatischen Agenten
angewiesen, die Pässe für alle Diejenigen zu visiren,
welche sich ausschließlich zu bedeutenden Handelszwecken
nach Rußland begeben wollen, und deren Grundsätze
hinlängliche Bürgschaft darbieten, dieses jedoch unter
Verantwortlichkeit der betreffenden Kaiserl. Missionen
und Consulate. (Kbg. Ztg.)


Die hiesige Staats-Regierung hat an die deutschen
Höfe ein wichtiges Rundschreiben gerichtet, worin sie,
auf die traurigen Antecedentien des Bundestags und
die dadurch herbeigeführte demüthigende Lage desselben
in jetziger Zeit hinweisend, den Vorschlag macht, den
Bundestag ganz aufzulösen. An seiner Statt möge
man eine andere provisorische Central-Behörde zur
Verhandlung mit dem National-Parlament einsetzen.
(K. Z.)


43ste Sitzung der deutschen Bundes-Versammlung
vom 29 d.
Eine Mittheilung des Fünfziger-Aus-
schusses, worin darauf angetragen wird, die Bundes-
Versammlung durch drei Mitglieder, welche, unter
eigener Verantwortlichkeit die vollziehende Gewalt aus-
zuüben haben, zu verstärken, wird an den Ausschuß
für Revision der Verfassung zur Begutachtung ver-
wiesen. -- Von Bayern wird angezeigt, daß General
v. Damboer zum Commandanten von Ulm ernannt
worden sey; desgleichen, daß in Landau die deutsche
Bundesfahne aufgepflanzt werden soll. -- Von Lan-
dau wird über die den Truppen-Commando's beige-
gebenen Civil-Commissäre Mittheilung gemacht. -- Der
Ausschuß für Revision der Verfassung beantragt, zur
Vorbereitung der formellen Angelegenheiten der con-
[Spaltenumbruch] stituirenden Versammlung eine aus Mitgliedern des
Bundestags, Vertrauensmännern, Mitgliedern des
Fünfziger-Ausschusses und des Frankfurter Senats
gemischte Commission niederzusehen; welcher Antrag
genehmigt wird. -- Auf eingekommene Nachricht, daß
die dänische Regierung auf deutsche Schiffe Beschlag
gelegt habe, wird beschlossen, gegen derartige Beschä-
digung deutschen Eigenthums die wirksamsten Maaß-
regeln zu treffen.

Nachstehender Aufruf (vom 28 d.) an alle Deutsche
ist von dem F[ü]nfziger-Ausschuß erlassen worden:
"Das verbrecherische Unternehmen Einzelner, mit be-
waffneter Hand Deutschland eine Staats-Verfassung
aufzudringen, ist aller Abmahnung ungeachtet, zum
blutigen Ausbruche gekommen. Nochmals erhebt der
Ausschuß des Vor-Parlaments seine Stimme; er er-
hebt sie Namens des deutschen Volks, er erhebt sie
für die Zukunft Deutschlands. Jene, die sich die
Freunde des deutschen Volkes nennen, sind seine
schlimmsten Feinde. Um ihren Willen geltend zu
machen, setzen sie Alles auf's Spiel, was Deutschland
nach K[ä]mpfen und mit schweren Opfern errungen hat:
seine Einheit, seine Freiheit. Der Reaction öffnen
sie Thür und Thor, den äußern Feind stellen sie das
deutsche Land bloß. Auf denn, ihr deutschen Brüder
in den bedrohten Landen, die ihr treu seyd der Sache
des Vaterlandes, unzugänglich der Verlockung zum
Abfall, fest in eurem Vertrauen, daß in den Tagen
des Mai freigewählte Abgeordnete aller deutschen Bru-
derstämme einen Bau deutscher Einheit und deutscher
Freiheit gründen werden, der fest steht für alle Zeiten --
auf denn zu männlicher That. Die badische Regie-
rung hat zur Unterdrückung des Aufruhrs ein Gesetz
verkündet, welches die Zustimmung aller wahren Va-
terlandsfreunde findet. Unterstützt die Ausführung
dieses Gesetzes. Deutsche Krieger eilen herbei zur
Bekämpfung der Empörer. Erkennt in diesen Krie-
gern eure Brüder. Als eure Freunde nehmt sie auf
und steht ihnen bei, so weit ihr könnnt. Wenn ihr
das thut, wenn ihr den Aufrührern Eure Städte,
Eure Dörfer verschließt, wenn ihr die Unterstützung
verhindert, die Uebelgesinnte ihnen bieten möchten, so
wird bald der Aufruhr unterdrückt, und in friedlicher
Weise der freie Ausdruck des wahren Volkswillens
m[ö]glich werden, von welchem allein die Aufrichtung
der künftigen Verfassung von ganz Deutschland und
von jedem deutschen Einzelstaate abhängen kann."


Der päpstliche Nuntius, Viala Prela, ist noch hier,
obgleich man die Gesandten von Neapel und Toscana
weggesendet hat. Noch ist der Bruch mit dem Papst
nicht ausgesprochen, allein Alles deutet darauf hin,
daß, wenn Se. Heiligkeit in der lombardischen Frage
sich nicht zum Vermittler aufwirft, Oesterreich sich
auch in geistlicher Beziehung ganz von dem römischen
Stuhl lossagen wird. (B. N.)


Am 24 d. wurde der National-Ausschuß zusam-
menberufen. Graf Stadion, Oberstburggraf, hatte
von Wien einen Auftrag erhalten, die Beschickung
des deutschen Parlaments und die Wahlen dazu in
Böhmen zu proclamiren. Die betreffende Section
hatte die Frage ausgearbeitet und legte dem National-
Ausschuß die Petition an Se. Majestät vor, daß kein
Anschluß an Deutschland von Seiten Böhmens und
keine Beschickung des Parlaments stattfinden möge,
in so lange nicht die alleinig competente Behörde, der
zu constituirende böhmische Landtag darüber entschie-
den habe. Es ergab sich bei der trefflich ausgearbei-
teten Petition gar keine Debatte und sie wurde ein-
stimmig unter lautem Jubel der massenhaft besetzten
Tribüne angenommen. Am 27 d. wurden die Ab-
geordneten des constitutionellen Vereins von dem
Minister des Jnnern empfangen und ihnen in Bezie-
hung auf die Parlaments-Wahlen für Frankfurt im
Wesentlichen die Antwort ertheilt, daß dieselben in
den deutschen Kreisen Böhmens ihren Fortgang neh-
men sollen und das Ministerium vor der Hand in
Betreff der andern Kreise nicht gegen die Wahlen ist,
sondern sich eine nähere Entscheidung vorbehält, welche
binnen 10--12 Tagen erfolgen wird.


Jn Würzburg und Nürnberg wurde an demselben
Tage Dr. Eisenmann zum Abgeordneten für Frank-
furt erwählt. Jn München sind Ministerialrath Her-
mann
und Prof. Fallmerayer gewählt worden. Jn
Stuttgart werden Paul Pfizer (der indessen an einem
wiederholten Schlaganfalle darniederliegt) und Federer
gewählt seyn. Die Wahl von Strauß zu Ludwigs-
burg ist vereitelt, und statt seiner ein Pietist, Namens
Hoffmann, gewählt. Jn Weinsberg ist Schlosser-
meister Nägele gewählt, ein bekannter Volksredner,
der treffend und klar sein constitutionelles Glaubens-
bekenntniß begründete. Justinus Kerner unterstützte
denselben auf der Volks-Versammlung mit folgen-
dem Ruf:
Nicht Doctors, nicht gelehrte Geister,
Wir wählen diesen Schlossermeister!
Er schwing' die Hämmer klein und groß,
Schlag' Deutschland seiner Fesseln los!

Jn Reutlingen ist Vischers gewählt. Uhland hat im
Bezirk von Rottenburg die überwiegende Mehrheit.
Calw und Wildbad haben sich für Mathy geeinigt.


Nach Beendigung der Wahlen zur gegenwärtigen
Stände-Versammlung war man auf Seiten derjenigen,
welche den Fortschritt in unsern politischen Verhält-
nissen wünschten, über die Composition der zweiten
Kammer sehr zufrieden und man hörte oder las nur
etwa eine befürchtende Aeußerung über den zu libe-
ralen Geist, der zur Herrschaft gelangen möchte.
Beim Zusammentritt der Kammer schieden noch einige
mißliebige Elemente aus, so daß nur noch ein paar
Deputirte blieben, die man wohl weg wünschte, die
aber auch ohne Nachtheil bleiben konnten, weil sie
mit dem Strome schwimmen mußten und thaten sie
es nicht, so schadete es auch nicht. Gewiß ist, die
zweite Kammer besaß in vollem Maaße das Ver-
trauen des Landes. Nun riefen die großen politischen
Ereignisse in Celle die Jdee hervor, Condeputirte mit
nach Hannover zu schicken, welche schleunigst ver-
breitet, an manchen Orten Anklang fand und durch
das Erscheinen von gewählten und nichtgewählten
Beimännern aus einigen Städten und ein paar Land-
districten verwirklicht ward. Diese, 87 an der Zahl,
hielten in Hannover einige Versammlungen, an wel-
chen sich 37 Deputirte der zweiten Kammer bethei-
ligten, und aus welchen als Resultat die Erklärung
hervorging:

1) daß eine Neugestaltung der Verfassung statt-
finden müsse;

2) daß die Adelskammer zu beseitigen, und

3) daß, wenn mit den jetzigen Ständen in möglichst
kurzer Frist eine Verfassung auf diesen Grundlagen
nicht vereinbart werde, eine constituirende Versamm-
lung zu berufen sey.

Mit dieser Erkl[ä]rung war sowohl das Ministerium
als die zweite Kammer durchaus einverstanden und
beide haben dies Ziel nie aus den Augen verloren,
vielmehr ihre Th[ä]tigkeit fortwährend auf die Er-
reichung desselben gerichtet, wenn auch nicht in der
Weise, wie einzelne Condeputirte wünschten, indem
sie verlangten, die zweite Kammer solle, nachdem sie
erklärt haben würde: Jedermann ist fähig zu wählen
und gewählt zu werden, sofort auseinander gehen.
Haben diese Herren es sich aber wohl einmal gedacht,
was die Folgen von solchem ungesetzlichen Schritte
gewesen seyn würde? Anarchie an allen Enden und
Orten des Landes wäre unabweisbar gewesen und
die erste Kammer konnte mit vollem Grunde das
Volk der krassesten Ungerechtigkeit zeihen. Die zweite
Kammer hat sich ein großes Verdienst um das Land
erworben, als sie sich den Grundsatz zur Norm
machte: den gesetzlichen Weg nicht eher zu verlassen,
bis sich die Unmöglichkeit zeige, auf demselben zum
vorgesteckten Ziele zu gelangen, und es ist ihr dafür
zu danken, daß sie sich weder durch Gerede noch Ge-
schreibsel hat irre machen lassen. Manche Beistim-
mung scheint der Vorwurf gefunden zu haben, die
zweite Kammer habe sich in ihren Verhandlungen bei
[Spaltenumbruch] Lapalien aufgehalten und die Hauptsachen vernach-
lässigt; und will man billig urtheilen, so muß man
die Ungeduld, die sich der Politiker in den Provinzen
bemächtigt, entschuldigen, wenn solche in den Land-
tags-Verhandlungen den Debatten Gegenstände unter-
gelegt finden, die allerdings nicht zu den großen
Fragen des Tages gehören. Allein man bedenke doch[,]
daß man sich noch immer, wenn auch das alte Re-
glement schon verbessert worden ist, in gewissen, Zeit
in Anspruch nehmenden Formen bewegen mußte; daß
die Hauptsachen, z. B. die Abänderung des §. 180 der
Verfassung, wodurch erst eine Verfassungs-Aenderung
n[ö]thig wurde; die in die Addresse aufzunehmenden
Grundsätze; die Verabnahme der Bestimmungen über
die kräftige ständische Repräsentation und das damit
verbundene, künftige Wahlgesetz etc. ohne Debatten
beschlossen wurden und alle übrigen zur Verhandlung
gekommenen Gegenstände nur zur Ausfüllung der
sonst leer gebliebenen Zwischenzeit dienten. Will man
aufrichtig zu Werke gehen, so stelle man die Frage so:
Hat die zweite Kammer etwas gethan oder unter-
lassen, das die Annahme begründet, es sey ihr mit der
Erreichung des in dem obigen Programme festgestellten
Zieles kein Ernst? Und wenn dieses nie und nim-
mer mit Grund behauptet werden mag, so kann es
doch gar nicht darauf ankommen, ob das Resultat
acht Tage früher oder später erreicht wird. Selbst
auf die Gefahr hin, verdächtig zu werden, machen
wir darauf aufmerksam, wie groß das Opfer ist, dass
die erste Kammer der Zeit bringen muß und das die
Humanität, die Pflicht erheischt, hierbei nicht so plump
sondern mit möglichster Schonung aufzutreten. Jhr
sollt aber, sagte man der zweiten Kammer, nicht so
zaudern und temporisiren, sonst treten Reactionen ein
und es bleibt nicht ruhig im Lande in der jetzigen
Zeit der Aufregung und der Noth! (?) Aber, fragen
wir: wie ist denn unter den jetzigen Umständen des
hiesigen Landes, Deutschlands und Europas, an eine
Reaction zu denken? Wo ist denn Aufregung oder
die Zeit der Noth? Jhr, die Jhr immer hiervon
sprecht. Jhr sollt den Teufel nur nicht an die Wand
malen! Dadurch entsteht erst Beunruhigung, denn
Einer leiert es dem Anderen nach.

So war es auch geschehen in Betreff der Arbeiten
in der Stände-Versammlung, weshalb die Mitglieder
der zweiten Kammer es für angemessen hielten, durch
einen zu veröffentlichenden Rechenschafts-Bericht die
mißgeleitete [ö]ffentliche Meinung um so mehr zu be-
richtigen, als nicht Jeder im Stande ist, den Gang
der ständischen Angelegenheiten aus dem Landtags-
blatte in der Ferne richtig zu beurtheilen.

Nun wird dieses wieder in einem neulichen Artikel
von hier verdächtigt und die unwahre, schon abge-
droschene Behauptung wiederholt: Stände können das
Vertrauen nicht besitzen, weil sie unter ganz anderen
Umständen gewählt sind. Nach diesem Grundsatze
würde also jede Stände-Versammlung durch verän-
derte Umstände das Vertrauen des Landes verlieren,
wie z. B. bei eintretendem Kriege, bei Wechsel der
Regierung etc. Bei der Wahl eines Deputirten hat
die Wahl-Corporation das Vertrauen zu der Person
des Deputirten, daß derselbe in allen Angelegenheiten
des Landes das Beste desselben bef[ö]rdern werde, denn
er wird ja nicht für besondere Zustände, sondern für
alle auf das öffentliche Wohl Bezug habende Ange-
legenheiten gewählt. Und führt man dann ferner an,
daß manche Deputirte nicht in die Kammer gekom-
men seyn würden, wenn die Wahlen später stattge-
funden hätten, so wollen wir dieses nicht in Abrede
stellen, aber den Wahl-Corporationen, die in ihrer
politischen Schlaffheit und Stumpfsinnigkeit oder in
ihrem Servilismus Männer wählten, denen sie nun
nicht mehr trauen, anheimgeben, jetzt, nachdem sie sich
die Schlafmütze aus den Augen geschoben haben, die
betreffenden Deputirten zum Rücktritte aufzufordern;
sie werden bei einer motivirten Aufforderung und der
Gewalt der Oeffentlichkeit diesem Rufe schon folgen
müssen.

Die veränderten Umstände thun der Legalität der
zweiten Kammer auch nicht den mindesten Abbruch
und sie wird das Vertrauen des Landes erst dann
verlieren, wenn sie diese veränderten Umstände nicht
zum Wohle des Volkes benutzt.


Das neue hannoversche Preßgesetz lautet wie folgt:
§ 1. Die Censur der Erzeugnisse der Presse wird
aufgehoben. § 2. Verbrechen und Vergehen, welche
mittelst der Presse begangen werden, sind nach den
bestehenden Gesetzen zu bestrafen. Die gesetzlichen Be-
schränkungen, zufolge deren einzelnen Klassen von
Unterthanen die Verfolgung zugefügter Beleidigungen
im Civilverfahren nicht gestattet ist, kommen bei Preß-
vergehen nicht zur Anwendung. § 3. Es gelten je-
doch folgende nähere Bestimmungen: 1) Der Ver-
fasser, welcher den Druck genehmigt hat, der Heraus-
geber (Redacteur) und in dessen Ermangelung der
Verleger haften unbedingt als Urheber. § 4. 2) Die
Untersuchung von Preßvergehen ist nur auf Antrag
und zwar nur wider die in dem Antrage bezeichnete
Person einzuleiten. Jn den Fällen, wo die bestehen-
den Strafgesetze einen Antrag schon voraussetzen,
bleibt es bei den Bestimmungen derselben. Jn ande-
ren Fällen ist der Antrag der Regierung erforderlich.
§ 5. 3) Neben der Strafe ist, auf Begehren dessen,
der die Untersuchung beantragt hat, die Vertilgung
der strafbaren Stellen der in Untersuchung gezogenen
Druckschrift, und, so weit es für diesen Zweck erfor-
derlich ist, die Beschlagnahme und der Verfall der
noch nicht ausgegebenen, so wie der im Buchhandel
vorräthigen Exemplare vom Richter zu erkennen.
§ 6. 4) Die erkennende Behörde hat auf Begehren
dessen, der die Untersuchung beantragt hat, die Ver-
öffentlichung des ergangenen rechtskräftigen Erkennt-
nisses zu verfügen. Jnsofern das Vergehen in einer
Zeitschrift begangen, ist der Herausgeber zur Auf-
nahme verpflichtet. § 7. Preßerzeugnisse, auf deren
Verfall erkannt ist, konnen von der Polizei-Behörde
verboten werden. Jn diesem Falle kommt der § 64
des Polizei-Strafgesetzes zur Anwendung. § 8. Der
Herausgeber einer Zeitung oder Zeitschrift ist schul-
dig, jede amtliche Berichtigung der darin mitgetheilten
Thatsachen unentgeltlich, jede andere Berichtigung ge-
gen die gewöhnliche Einrückungs-Gebühr in das auf
den Empfang nächstfolgende Blatt oder den Umstän-
den nach spätestens in die zweite der auf den Empfang
folgenden Nummer des Blattes aufzunehmen. § 9.
Keine Druckschrift darf ausgegeben oder verbreitet
werden, auf welcher nicht der Name des Verlegers,
oder bei Zeitungen und Zeitschriften des verantwort-
lichen Redacteurs und des Druckorts angegeden ist.
§ 10. Die Uebertretung der Vorschriften der §§ 8
und 9 ist im Wege des Polizei-Strafverfahrens mit
einer Strafe bis zu 50 [] zu ahnden. Falsche An-
gaben über die Gegenstände des § 9 sind mit Gesäng-
niß bis zu 6 Wochen oder mit Geldbuße bis zu 100
[] zu bestrafen.


Die Wahl-Angelegenheit ist entschieden. Dahl-
mann
ist mit 45 Stimmen Sieger über Stadtdirector
Rumann geworden, indem Letzterer die übrigen von
77 Wahlmännern abzugebenden Stimmen hatte. Als
Ersatzmann ist Advocat, Rath Dr. Wachsmuth mit
39 Stimmen gewählt; die übrigen 38 hatte Rumann.
Von den in einer Volksversammlung aufgestellten Can-
didaten ist außer Rumann keiner auch nur einmal
genannt.

Gegen die Volksversammlungen erheben sich jetzt
sehr viele Stimmen, so daß binnen Kurzem entweder
die Auflösung oder doch gänzliche Umgestaltung dieser
Versammlungen zu erwarten ist. Lederhändler Schütze
ist nicht mehr Präsident der Volksversammlung, son-
dern Director Karmarsch. Schütze ist auch nicht
Wahlmann geworden.

Als künstigen Landdrosten in Hildesheim bezeichnet
man unter anderen Candidaten auch einen Amts-
Assessor in Uslar, welcher als Criminalrichter daselbst
den lärmenden Zuzügern von Göttingen mit der
größten Energie und Ruhe entgegengetreten ist und
ihren drohenden Forderungen, die Adelebser Gefan-
genen loszugeben, in nichts nachgegeben hat. Männer

[Spaltenumbruch] unſern Willen nach ihren Wünſchen zu beugen. Aber
Alles war vergebens. Das Gefühl der Verletzung
unſerer Rechte ſtellte ſich immer mehr und mehr unter
den Einwohnern unſers Landes heraus. König
Chriſtian bemerkte das wohl, aber noch während der
Tod an ihn kam, ſchlug er eine andere Richtung ein,
und ſuchte ſein Vorhaben dadurch in’s Werk zu ſetzen,
daß er die conſtitutionelle Entwickelung ſeiner ver-
ſchiedenen Länder als Mittel anwandte, um ſie enger
zu verbinden und ſo die Herzogthümer ihrer beſon-
dern Exiſtenz als unabhängige Staaten zu berauben.
Dieſes Unternehmen ward durch ſeinen Tod unter-
brochen, aber er vermachte es ſeinem Sohne, König
Friedrich VII. Dieſer neue Herzog von Schleswig
und Holſtein begann ſeine Regierung damit, den Her-
zogthümern die Formen und die Normen politiſcher
Freiheit zu verſprechen, und ſuchte unter dieſem Vor-
wand die lang widerſtandene Einigung der Herzog-
thümer und Dännemarks zu vollenden.

Es iſt natürlich genug, daß ein ſolcher Schritt nur
die Folge gehabt hat, den erſchütterten Zuſtand un-
ſerer Gefühle zu erhöhen. Die Herzogthümer ent-
ſchloſſen ſich, jede Gelegenheit zu ergreifen, um den
Frieden zu wahren und einige Männer des öffent-
lichen Vertrauens abzuſenden, mit dem Auftrag, mit
einer gleichen Anzahl von Männern aus den Herzog-
thümern zuſammen zu treten, um auf Mittel zu denken,
ihre beiderſeitigen Verfaſſungen aufrecht zu erhalten.
(Schluß folgt.)





Geſtern langten am Bord eines durch ein Dampf-
ſchiff geſchleppten Schiffes 6 Stück ſchweres Geſchütz
(24-Pfunder) hier an, welche die preußiſche Regierung
von Minden herabſchickt, um zur Montirung einer
Strandbatterie unterhalb Bremerhavens zu dienen.
Die Arbeiten zu dieſem Behufe werden ſchon ſeit
mehreren Tagen unter Leitung eines preußiſchen Ar-
tillerie-Officiers mit Eifer betrieben. (W. Z.)


Der Senat hat in Beziehung auf die in den letzten
Verſammlungen der Bürgerſchaft gefaßten Beſchlüſſe
eine Mittheilung an die Bürgerſchaft erlaſſen, in wel-
cher es in Beziehung auf die Verfaſſungs-Angelegen-
heit
heißt: Was ſodann die Erwiederung der Bür-
gerſchaft vom 19 April anlangt, ſo nimmt der Senat,
in der vertrauensvollen Vorausſetzung, daß ſeine Mit-
bürger die Nothwendigkeit einer kräftigen Regierung
zu keiner Zeit verkennen werden, keinen Anſtand,
hierdurch zu erklären, daß er nicht nur die Bürger-
ſchaft dazu berufen erachte, mit ihm die definitive Ver-
faſſung des Staates zu vereinbaren, ſondern auch
mit dem, was ſie über ihre ſtaatsrechtliche Mitwir-
kung vorgetragen, einverſtanden ſey. Dieſe unum-
wundene Erklärung will er um ſo weniger zurück-
halten, als es ſich von ſelbſt verſteht, daß jene allge-
meinen Grundlagen durch die definitive Verfaſſung
die erforderlichen näheren Beſtimmungen erhalten
werden. (Brem. Z.)


Der General der Jnfanterie v. Pfuel, früher com-
mandirender General des ſiebenten (weſtphäliſchen)
Armee-Corps und Gouverneur des abgefallenen Für-
ſtenthums Neuenburg-Valendis, dann bis zum Mit-
tage des 18 März Gouverneur der Reſidenz Berlin
und als ſolcher mit der Leitung aller militäriſchen An-
ordnungen und Maaßregeln beauftragt, iſt nunmehr
zum Regierungs-Commiſſär im Großherzogthum
Poſen ernannt worden und heute früh ſchon dahin
abgereiſt. Eine Deputation deutſcher Einwohner der
letztgedachten Provinz iſt geſtern klagend und beſchwe-
rend bei dem Miniſter des Jnnern v. Auerswald ge-
weſen und hat dort beruhigende Verſicherungen und
den Auftrag erhalten, ſich mit dem General v. Pfuel
in Vernehmen zu ſetzen.

Wegen der in Batern (?) ausgebrochenen ernſtlichen
Unruhen haben vier preußiſche Jnfanterie- und zwei
Cavallerie-Regimenter Marſchbefehl empfangen. Ein
Bataillon der Berliner Landwehr ſoll gleichfalls ein-
berufen werden.

Heute Vormittag wurde die Stadt durch den, die
Bürgerwehr zu den Waffen rufenden Generalmarſch
erſchreckt, kam indeß glücklicher Weiſe mit dem Schrecken
davon. Es war nämlich ein Hauſen unbeſchäftigter
Arbeiter nach dem Rathhauſe zu dem Magiſtrate ge-
zogen, verlangte Arbeit und die Abſtellung des Miß-
brauchs, daß Handwerksmeiſter ihre Lehrlinge zu den
von den Stadtbehörden unternommenen Erdarbeiten
ausſendeten und den Taglohn von ½[] mit ihren
Burſchen theilten!! Die Beſorgniß, daß das Rath-
haus mit Sturm genommen werden könnte, hatte die
Berufung der B[ü]rgerwehr, welche die Lärmenden
auch mit leichter Mühe zerſtreute, im Gefolge. Bis
Mittag umſtanden Gruppen Neugieriger das Rath-
haus, ohne daß es jedoch zu Ansſchreitungen gekom-
men wäre.

Die Angelegenheit der Buchdrucker-Gehülfen und
der Prinzipale iſt noch nicht beendet. Jn dem am
vorigen Sonnabend vor dem Magiſtrat bewerkſtellig-
ten Austrag wurde feſtgeſtellt, daß die Sache bis zum
1 Juni geregelt ſeyn ſolle. Die Setzer eilten wieder
zur Arbeit, doch wurde ihnen in den Officinen ein
Revers zur Unterſchrift vorgelegt, worin ſie nach
einer Art von Sündenbekenntniß ſich auf Ehrenwort
verpflichten ſollten, an Kundgebungen wie den jüngſten
keinen Theil zu nehmen. Das wollten die Setzer
nicht, und ſo wurde heute Mittag eine Berathung
der Druckerei Beſitzer gehalten, worin man beſchloß,
von der Unterſchriftsforderung abzuſtehen und ſich mit
einem mündlichen Ehrenworte zu begnügen. Man
iſt geſpannt, wie die Setzer-Gehülfen dieſen letztern
Antrag aufnehmen werden.

Der Regierungs-Präſident von Seydewitz in Stral-
ſund hat die ſchon früher wegen Augenleidens zum
1 Mai d. J. nachgeſuchte Entlaſſung erhalten.

Der Generalmajor v. Williſen, der “Pacificator”
Poſens, iſt hier und erſch[ö]pft ſich jetzt in vielen öffent-
lichen Erklärungen. Jn gewiſſen Kreiſen wird es
ihm ſehr verargt, daß er eine Abgeordnetenſchaft des
radicalen politiſchen Clubs angenommen und ſich mit
ihr über ſein Verhalten in der Poſener Angelegenheit
ausgeſprochen hat.

Der geſtrige große Wahltag iſt ganz ruhig vorüber-
gegangen. Jn manchen Wahl-Bezirken dauerte die
Wahlhandlung 20 Stunden, ja in einem vertagte man
die einen Wahlmann betreffende Wahl. Der Finanz-
Miniſter Hanſemann iſt in ſeinem Bezirk zum Wahl-
mann für die zur deutſchen National-Verſammlung
gehenden Abgeordneten erwählt worden. Da derſelbe
noch nicht ſechs Monate ſeinen Wohnſitz in Berlin
hat, ſo konnte er, nach § 1 des Wahlgeſetzes vom
8 April nicht ſtimmberechtigter Urwähler und dem-
gemaß auch nicht Wahlmann für die Wahlen zur
preußiſchen Verfaſſungs-Verſammlung, ſondern nur
zu der deutſchen ſeyn, wo nach der Verordnung vom
11 April eine ſolche Beſchränkung nicht beſteht.


Der Preußiſche Staats-Anzeiger, der an die
Stelle der Allgem. Preuß. Zeitung getreten, enthält
in ſeiner No. 1 folgende K. Proclamation, contra-
ſignirt von dem neuen Kriegs-Miniſter Grafen v.
Canitz, an die Armee: “Jch habe bereits durch Meine
Proclamation vom 18 März Meine feſte Ueberzeu-
gung dahin ausgeſprochen, daß Unſer gemeinſchaft-
liches deutſches Vaterland nur dadurch zu ſeiner alten
Macht und Glorie und zu dem ihm gebührenden An-
ſehen in Europa gelangen könne, wenn es ſelbſt in
ſeiner Geſammtheit, ſo wie in allen Staaten, die es
bilden, durch verfaſſungsmäßige Freiheiten gekräftigt
und erhoben würde. Darauf habe Jch in Folge die-
ſes Ausſpruches Meinen Erblanden eine ſolche Ver-
faſſung aus freiem Entſchluſſe verheißen [u]nd beſchloſſen,
ſie für Mich und Meine Nachfolger in der Krone
anzunehmen. Jch werde Mich, unterſtützt von Mei-
nem treuen und biederen Volke, ihrer vollſten Ent-
wickelung und Ausführung zum Heil des Vaterlan-
des weihen und ſie durchführen, ſo Mir Gott hilft.
Jhr nun, treue und tapfere Krieger Meines Heeres,
ſeyd berufen, mitzuwirken an der Vollbringung dieſes
großen Werkes, und um Euch dazu zu kräftigen, rufe
[Spaltenumbruch] Jch voran in Euch die Erinnerung auf, wie unter
Unſeren glorreichen, mit Sieg und Segen gekrönten
Farben Eure Vorfahren den Ruhm des preußiſchen
Namens begründet und erhalten haben. Die Mühen
dieſer oft ſchweren Kämpfe haben Eure Könige und
Eure Mitbürger zu allen Zeiten dankbar erkannt
und geehrt. Was Eure Vorfahren und Jhr bisher
für Preußen gethan und geweſen, das werdet Jhr
bei der unter Gottes gnädigem Beiſtande zu vollenden-
den Einigung Unſeres deutſchen Vaterlandes für die-
ſes ferner thun und ſeyn, und ſo tragt Jhr neben
Unſeren alten Farben zugleich die des tauſendjährigen
deutſchen Reiches, um ſtets eingedenk zu ſeyn, daß
Jhr mit Euren deutſchen Waffenbrüdern des ganzen
einigen Deutſchlands Schutz und Wehr ſeyd. Jn dem
Bewußtſeyn dieſes hohen Berufes werdet Jhr ſtre-
ben, immer die erſten zu ſeyn unter den tapferen
deutſchen Brüdern, wenn es den Kampf gilt, mit
Blut und Leben für die Freiheit des theuren Vater-
landes. Aber nicht allein nach außen ruft Euch die
Pflicht, ſondern Euer Arm ſoll auch dienen, um im
Jnnern die Ordnung zu wahren, dem Geſetz Achtung
und Gehorſam zu ſichern und Unſere Verfaſſung auf-
recht zu erhalten. Für Erreichung dieſes großen
hohen Zieles und Erfüllung dieſer rühmlichen, aber
ſchweren Pflichten wird Euch kein Opfer zu theuer
ſeyn. Jch erwarte dieſes mit feſter Zuverſicht von
Euch, Meine treuen und tapferen Krieger, in dem
Bewußtſeyn, Euch mit Meinem Beiſpiele voranzu-
gehen. Potsdam, den 1 Mai 1848. (Gez.) Friedrich
Wilhelm.
(Gez.) Graf Canitz.

Die Regierungs-Präſidenten v. Raumer zu Köln
und v. Wedell zu Aachen ſind auf ihr Anſuchen ent-
laſſen und durch den Stadtrath v. Wittgenſtein und
den Staatsprocurator Kuhlwetter erſetzt.

Zum Staats-Anwalt bei dem hieſigen Criminal-
gericht iſt der bisherige Land- und Stadtgerichts-
director Temme zu Tilſit ernannt.

Eine letzte Berliner Freiſchaar nach Schleswig-Hol-
ſtein, welche manche traurige Schickſale erlebt hatte,
und endlich “zu ſpät” kam, hat ſich zum Marſch nach
Polen entſchloſſen, um die Deutſchen vor den ihnen
drohenden Gefahren ſchützen zu helfen.

Zum Schutze der preußiſchen Oſtſeeküſten ſind be-
reits bewaffnete fliegende Corps beſtimmt. Viele
Privatleute in England haben den Preußen zum
Schutze gegen die Dänen wohlbewaffnete Dampfböte
zum Kauf angeboten. Es ſollen auch Vorkehrungen
zu ſchleuniger Einrichtung preußiſcher Kanonenböte
getroffen werden.

Einem Bundesbeſchluſſe zufolge wird bei Bamberg,
Nürnberg und Hof ein Armeecorps von 60,000 Mann
zuſammengezogen werden, das aus 20,000 Oeſterrei-
chern, 20,000 Bayern, Würtembergern und Naſſauern,
und 20,000 Preußen beſtehen würde.

Der Fürſt Czartoryski, welcher vor einigen Wochen
aus Paris hier angekommen war, um an den Vor-
bereitungen zur Wiederherſtellung Polens thätigen
Antheil zu nehmen, iſt durch das von ihm gemißbil-
ligte feindſelige Auftreten ſeiner Landsleute gegen die
Deutſchen in der Provinz Poſen veranlaßt worden,
nicht, wie er bei ſeiner Ankunft beabſichtigte, nach dem
Großherzogthum zu gehen, ſondern wird nach Frank-
reich zurückkehren.

Gegen 800 Polen, welche von der öſterreichiſchen
Grenze zurückgewieſen ſind, werden wieder hier durch-
gebracht werden, und erhalten ihre einſtweiligen Woh[n]-
ſitze zwiſchen der Elbe und Weſer. (Berl. Bl.)


Die Jnſurgenten in Xions hatten ſich dreier Bür-
ger als Geiſeln bemächtigt, Oberſt v. Brandt forderte
die Freilaſſung. Statt dieſer erhielt er von dem Füh-
rer der Polen, Leo Dombrowski (Major aus dem
Kriege von 1830, nachher franzöſiſchem Emigranten)
eine zweifelloſe Kriegserklärung. Jn Folge deſſen
griffen die Truppen von der Schrimmer Seite her
an; es entſpann ſich ein Gefecht, welches nach 2½
Stunde mit einem vollſtändigen Siege der Preußen
endete, obſchon die Jnſurgenten einen heldenmüthigen
verzweifelten Widerſtand leiſteten. Hervorzuheben iſt
ein Angriff der Huſaren auf die polniſche Reiterei;
die höchſte Wuth des Kampfes entwickelte ſich in Folge
des Heranziehens einer Hülfscolonne, der ſogenann-
ten Kujawiaken, welche gegen die preußiſche Reiterei
Carré formirte, die ſich lieber zernichten als ſprengen
ließen. Der Kampf zog ſich auf dieſe Weiſe durch
die verbarrikadirten Straßen der Stadt hindurch auf
das freie Feld vor derſelben. Es konnte nicht fehlen,
daß bei dem Schießen aus den Scheunen die Stadt
in Feuer aufging, wozu abſichtliche Brandſtiftung das
Jhrige beitrug. Gefallen ſind preußiſcher Seits 40
Gemeine, ſchwer verwundet 5 Officiere, 5 Gemeine.
Beſonders zweifelt man an der Rettung des Lieute-
nant Michaelis vom ſechſten Regiment, der durch
zwei Schüſſe in den Kopf tödtlich verwundet iſt. Die
Jnſurgenten ſind völlig vernichtet; die Zahl der Tod-
ten iſt noch nicht genau ermittelt; im Schrimm befin-
den ſich 120 Verwundete, unter ihnen Leo Dombrowski.
Alle Uebrigen wurden, circa 700 an der Zahl, gefan-
gen, unter ihnen der Referendar Magdzinski; ein
Theil derſelben wird nach Küſtrin abgeführt. Die
Truppen haben ſich gegen Neuſtadt und Miloslaw
gewendet, hierhin unter General Blum, dorthin un-
ter Oberſt v. Brandt.

Auch in dem Städtchen Grätz iſt ein blutiges Tref-
fen vorgefallen. Der Ort war verbarrikadirt und
mußte mit Sturm genommen werden, wobei 20 Po-
len blieben.

Der General Blum hat eine Expedition gegen
Miloslaw, wo ſich der Hauptſtamm der bewaffneten
Polen befindet, gemacht. Es gelang zwar, den Ort,
der heftig vertheidigt wurde, zweimal zu nehmen, doch
konnte er nicht behauptet werden, weil ein Theil der
in den Truppen dienenden Polen übergegangen ſeyn
ſoll. Der Verluſt auf beiden Seiten wäre, dem Ver-
nehmen nach, nicht unweſentlich geweſen, auch mehrere
Offiziere ſind geblieben, es wird u. a. der Major v.
Thadden genannt.


Seit dem 14 d. wurde hier auf [hö]hern Befehl die
Viſirung der Päſſe nach Rußland ohne alle Ausnahme
verweigert. Das hieſige Vorſteheramt der Kaufmann-
ſchaft ſah ſich daher veranlaßt, ſofort durch Stafette
den preußiſchen Geſandten zu Petersburg um Ver-
mittelung wegen Aufhebung der Paß-Verweigerung
anzugehen. Derſelbe hat ſich dieſer Angelegenheit ſo-
fort und bereitwilligſt angenommen. Es ſind nun-
mehr die Ka[iſ]erl. ruſſiſchen diplomatiſchen Agenten
angewieſen, die Päſſe für alle Diejenigen zu viſiren,
welche ſich ausſchließlich zu bedeutenden Handelszwecken
nach Rußland begeben wollen, und deren Grundſätze
hinlängliche Bürgſchaft darbieten, dieſes jedoch unter
Verantwortlichkeit der betreffenden Kaiſerl. Miſſionen
und Conſulate. (Kbg. Ztg.)


Die hieſige Staats-Regierung hat an die deutſchen
Höfe ein wichtiges Rundſchreiben gerichtet, worin ſie,
auf die traurigen Antecedentien des Bundestags und
die dadurch herbeigeführte demüthigende Lage deſſelben
in jetziger Zeit hinweiſend, den Vorſchlag macht, den
Bundestag ganz aufzulöſen. An ſeiner Statt möge
man eine andere proviſoriſche Central-Behörde zur
Verhandlung mit dem National-Parlament einſetzen.
(K. Z.)


43ſte Sitzung der deutſchen Bundes-Verſammlung
vom 29 d.
Eine Mittheilung des Fünfziger-Aus-
ſchuſſes, worin darauf angetragen wird, die Bundes-
Verſammlung durch drei Mitglieder, welche, unter
eigener Verantwortlichkeit die vollziehende Gewalt aus-
zuüben haben, zu verſtärken, wird an den Ausſchuß
für Reviſion der Verfaſſung zur Begutachtung ver-
wieſen. — Von Bayern wird angezeigt, daß General
v. Damboer zum Commandanten von Ulm ernannt
worden ſey; desgleichen, daß in Landau die deutſche
Bundesfahne aufgepflanzt werden ſoll. — Von Lan-
dau wird über die den Truppen-Commando’s beige-
gebenen Civil-Commiſſäre Mittheilung gemacht. — Der
Ausſchuß für Reviſion der Verfaſſung beantragt, zur
Vorbereitung der formellen Angelegenheiten der con-
[Spaltenumbruch] ſtituirenden Verſammlung eine aus Mitgliedern des
Bundestags, Vertrauensmännern, Mitgliedern des
Fünfziger-Ausſchuſſes und des Frankfurter Senats
gemiſchte Commiſſion niederzuſehen; welcher Antrag
genehmigt wird. — Auf eingekommene Nachricht, daß
die däniſche Regierung auf deutſche Schiffe Beſchlag
gelegt habe, wird beſchloſſen, gegen derartige Beſchä-
digung deutſchen Eigenthums die wirkſamſten Maaß-
regeln zu treffen.

Nachſtehender Aufruf (vom 28 d.) an alle Deutſche
iſt von dem F[ü]nfziger-Ausſchuß erlaſſen worden:
“Das verbrecheriſche Unternehmen Einzelner, mit be-
waffneter Hand Deutſchland eine Staats-Verfaſſung
aufzudringen, iſt aller Abmahnung ungeachtet, zum
blutigen Ausbruche gekommen. Nochmals erhebt der
Ausſchuß des Vor-Parlaments ſeine Stimme; er er-
hebt ſie Namens des deutſchen Volks, er erhebt ſie
für die Zukunft Deutſchlands. Jene, die ſich die
Freunde des deutſchen Volkes nennen, ſind ſeine
ſchlimmſten Feinde. Um ihren Willen geltend zu
machen, ſetzen ſie Alles auf’s Spiel, was Deutſchland
nach K[ä]mpfen und mit ſchweren Opfern errungen hat:
ſeine Einheit, ſeine Freiheit. Der Reaction öffnen
ſie Thür und Thor, den äußern Feind ſtellen ſie das
deutſche Land bloß. Auf denn, ihr deutſchen Brüder
in den bedrohten Landen, die ihr treu ſeyd der Sache
des Vaterlandes, unzugänglich der Verlockung zum
Abfall, feſt in eurem Vertrauen, daß in den Tagen
des Mai freigewählte Abgeordnete aller deutſchen Bru-
derſtämme einen Bau deutſcher Einheit und deutſcher
Freiheit gründen werden, der feſt ſteht für alle Zeiten —
auf denn zu männlicher That. Die badiſche Regie-
rung hat zur Unterdrückung des Aufruhrs ein Geſetz
verkündet, welches die Zuſtimmung aller wahren Va-
terlandsfreunde findet. Unterſtützt die Ausführung
dieſes Geſetzes. Deutſche Krieger eilen herbei zur
Bekämpfung der Empörer. Erkennt in dieſen Krie-
gern eure Brüder. Als eure Freunde nehmt ſie auf
und ſteht ihnen bei, ſo weit ihr könnnt. Wenn ihr
das thut, wenn ihr den Aufrührern Eure Städte,
Eure Dörfer verſchließt, wenn ihr die Unterſtützung
verhindert, die Uebelgeſinnte ihnen bieten möchten, ſo
wird bald der Aufruhr unterdrückt, und in friedlicher
Weiſe der freie Ausdruck des wahren Volkswillens
m[ö]glich werden, von welchem allein die Aufrichtung
der künftigen Verfaſſung von ganz Deutſchland und
von jedem deutſchen Einzelſtaate abhängen kann.”


Der päpſtliche Nuntius, Viala Prela, iſt noch hier,
obgleich man die Geſandten von Neapel und Toscana
weggeſendet hat. Noch iſt der Bruch mit dem Papſt
nicht ausgeſprochen, allein Alles deutet darauf hin,
daß, wenn Se. Heiligkeit in der lombardiſchen Frage
ſich nicht zum Vermittler aufwirft, Oeſterreich ſich
auch in geiſtlicher Beziehung ganz von dem römiſchen
Stuhl losſagen wird. (B. N.)


Am 24 d. wurde der National-Ausſchuß zuſam-
menberufen. Graf Stadion, Oberſtburggraf, hatte
von Wien einen Auftrag erhalten, die Beſchickung
des deutſchen Parlaments und die Wahlen dazu in
Böhmen zu proclamiren. Die betreffende Section
hatte die Frage ausgearbeitet und legte dem National-
Ausſchuß die Petition an Se. Majeſtät vor, daß kein
Anſchluß an Deutſchland von Seiten Böhmens und
keine Beſchickung des Parlaments ſtattfinden möge,
in ſo lange nicht die alleinig competente Behörde, der
zu conſtituirende böhmiſche Landtag darüber entſchie-
den habe. Es ergab ſich bei der trefflich ausgearbei-
teten Petition gar keine Debatte und ſie wurde ein-
ſtimmig unter lautem Jubel der maſſenhaft beſetzten
Tribüne angenommen. Am 27 d. wurden die Ab-
geordneten des conſtitutionellen Vereins von dem
Miniſter des Jnnern empfangen und ihnen in Bezie-
hung auf die Parlaments-Wahlen für Frankfurt im
Weſentlichen die Antwort ertheilt, daß dieſelben in
den deutſchen Kreiſen Böhmens ihren Fortgang neh-
men ſollen und das Miniſterium vor der Hand in
Betreff der andern Kreiſe nicht gegen die Wahlen iſt,
ſondern ſich eine nähere Entſcheidung vorbehält, welche
binnen 10—12 Tagen erfolgen wird.


Jn Würzburg und Nürnberg wurde an demſelben
Tage Dr. Eiſenmann zum Abgeordneten für Frank-
furt erwählt. Jn München ſind Miniſterialrath Her-
mann
und Prof. Fallmerayer gewählt worden. Jn
Stuttgart werden Paul Pfizer (der indeſſen an einem
wiederholten Schlaganfalle darniederliegt) und Federer
gewählt ſeyn. Die Wahl von Strauß zu Ludwigs-
burg iſt vereitelt, und ſtatt ſeiner ein Pietiſt, Namens
Hoffmann, gewählt. Jn Weinsberg iſt Schloſſer-
meiſter Nägele gewählt, ein bekannter Volksredner,
der treffend und klar ſein conſtitutionelles Glaubens-
bekenntniß begründete. Juſtinus Kerner unterſtützte
denſelben auf der Volks-Verſammlung mit folgen-
dem Ruf:
Nicht Doctors, nicht gelehrte Geiſter,
Wir wählen dieſen Schloſſermeiſter!
Er ſchwing’ die Hämmer klein und groß,
Schlag’ Deutſchland ſeiner Feſſeln los!

Jn Reutlingen iſt Viſchers gewählt. Uhland hat im
Bezirk von Rottenburg die überwiegende Mehrheit.
Calw und Wildbad haben ſich für Mathy geeinigt.


Nach Beendigung der Wahlen zur gegenwärtigen
Stände-Verſammlung war man auf Seiten derjenigen,
welche den Fortſchritt in unſern politiſchen Verhält-
niſſen wünſchten, über die Compoſition der zweiten
Kammer ſehr zufrieden und man hörte oder las nur
etwa eine befürchtende Aeußerung über den zu libe-
ralen Geiſt, der zur Herrſchaft gelangen möchte.
Beim Zuſammentritt der Kammer ſchieden noch einige
mißliebige Elemente aus, ſo daß nur noch ein paar
Deputirte blieben, die man wohl weg wünſchte, die
aber auch ohne Nachtheil bleiben konnten, weil ſie
mit dem Strome ſchwimmen mußten und thaten ſie
es nicht, ſo ſchadete es auch nicht. Gewiß iſt, die
zweite Kammer beſaß in vollem Maaße das Ver-
trauen des Landes. Nun riefen die großen politiſchen
Ereigniſſe in Celle die Jdee hervor, Condeputirte mit
nach Hannover zu ſchicken, welche ſchleunigſt ver-
breitet, an manchen Orten Anklang fand und durch
das Erſcheinen von gewählten und nichtgewählten
Beimännern aus einigen Städten und ein paar Land-
diſtricten verwirklicht ward. Dieſe, 87 an der Zahl,
hielten in Hannover einige Verſammlungen, an wel-
chen ſich 37 Deputirte der zweiten Kammer bethei-
ligten, und aus welchen als Reſultat die Erklärung
hervorging:

1) daß eine Neugeſtaltung der Verfaſſung ſtatt-
finden müſſe;

2) daß die Adelskammer zu beſeitigen, und

3) daß, wenn mit den jetzigen Ständen in möglichſt
kurzer Friſt eine Verfaſſung auf dieſen Grundlagen
nicht vereinbart werde, eine conſtituirende Verſamm-
lung zu berufen ſey.

Mit dieſer Erkl[ä]rung war ſowohl das Miniſterium
als die zweite Kammer durchaus einverſtanden und
beide haben dies Ziel nie aus den Augen verloren,
vielmehr ihre Th[ä]tigkeit fortwährend auf die Er-
reichung deſſelben gerichtet, wenn auch nicht in der
Weiſe, wie einzelne Condeputirte wünſchten, indem
ſie verlangten, die zweite Kammer ſolle, nachdem ſie
erklärt haben würde: Jedermann iſt fähig zu wählen
und gewählt zu werden, ſofort auseinander gehen.
Haben dieſe Herren es ſich aber wohl einmal gedacht,
was die Folgen von ſolchem ungeſetzlichen Schritte
geweſen ſeyn würde? Anarchie an allen Enden und
Orten des Landes wäre unabweisbar geweſen und
die erſte Kammer konnte mit vollem Grunde das
Volk der kraſſeſten Ungerechtigkeit zeihen. Die zweite
Kammer hat ſich ein großes Verdienſt um das Land
erworben, als ſie ſich den Grundſatz zur Norm
machte: den geſetzlichen Weg nicht eher zu verlaſſen,
bis ſich die Unmöglichkeit zeige, auf demſelben zum
vorgeſteckten Ziele zu gelangen, und es iſt ihr dafür
zu danken, daß ſie ſich weder durch Gerede noch Ge-
ſchreibſel hat irre machen laſſen. Manche Beiſtim-
mung ſcheint der Vorwurf gefunden zu haben, die
zweite Kammer habe ſich in ihren Verhandlungen bei
[Spaltenumbruch] Lapalien aufgehalten und die Hauptſachen vernach-
läſſigt; und will man billig urtheilen, ſo muß man
die Ungeduld, die ſich der Politiker in den Provinzen
bemächtigt, entſchuldigen, wenn ſolche in den Land-
tags-Verhandlungen den Debatten Gegenſtände unter-
gelegt finden, die allerdings nicht zu den großen
Fragen des Tages gehören. Allein man bedenke doch[,]
daß man ſich noch immer, wenn auch das alte Re-
glement ſchon verbeſſert worden iſt, in gewiſſen, Zeit
in Anſpruch nehmenden Formen bewegen mußte; daß
die Hauptſachen, z. B. die Abänderung des §. 180 der
Verfaſſung, wodurch erſt eine Verfaſſungs-Aenderung
n[ö]thig wurde; die in die Addreſſe aufzunehmenden
Grundſätze; die Verabnahme der Beſtimmungen über
die kräftige ſtändiſche Repräſentation und das damit
verbundene, künftige Wahlgeſetz ꝛc. ohne Debatten
beſchloſſen wurden und alle übrigen zur Verhandlung
gekommenen Gegenſtände nur zur Ausfüllung der
ſonſt leer gebliebenen Zwiſchenzeit dienten. Will man
aufrichtig zu Werke gehen, ſo ſtelle man die Frage ſo:
Hat die zweite Kammer etwas gethan oder unter-
laſſen, das die Annahme begründet, es ſey ihr mit der
Erreichung des in dem obigen Programme feſtgeſtellten
Zieles kein Ernſt? Und wenn dieſes nie und nim-
mer mit Grund behauptet werden mag, ſo kann es
doch gar nicht darauf ankommen, ob das Reſultat
acht Tage früher oder ſpäter erreicht wird. Selbſt
auf die Gefahr hin, verdächtig zu werden, machen
wir darauf aufmerkſam, wie groß das Opfer iſt, dass
die erſte Kammer der Zeit bringen muß und das die
Humanität, die Pflicht erheiſcht, hierbei nicht ſo plump
ſondern mit möglichſter Schonung aufzutreten. Jhr
ſollt aber, ſagte man der zweiten Kammer, nicht ſo
zaudern und temporiſiren, ſonſt treten Reactionen ein
und es bleibt nicht ruhig im Lande in der jetzigen
Zeit der Aufregung und der Noth! (?) Aber, fragen
wir: wie iſt denn unter den jetzigen Umſtänden des
hieſigen Landes, Deutſchlands und Europas, an eine
Reaction zu denken? Wo iſt denn Aufregung oder
die Zeit der Noth? Jhr, die Jhr immer hiervon
ſprecht. Jhr ſollt den Teufel nur nicht an die Wand
malen! Dadurch entſteht erſt Beunruhigung, denn
Einer leiert es dem Anderen nach.

So war es auch geſchehen in Betreff der Arbeiten
in der Stände-Verſammlung, weshalb die Mitglieder
der zweiten Kammer es für angemeſſen hielten, durch
einen zu veröffentlichenden Rechenſchafts-Bericht die
mißgeleitete [ö]ffentliche Meinung um ſo mehr zu be-
richtigen, als nicht Jeder im Stande iſt, den Gang
der ſtändiſchen Angelegenheiten aus dem Landtags-
blatte in der Ferne richtig zu beurtheilen.

Nun wird dieſes wieder in einem neulichen Artikel
von hier verdächtigt und die unwahre, ſchon abge-
droſchene Behauptung wiederholt: Stände können das
Vertrauen nicht beſitzen, weil ſie unter ganz anderen
Umſtänden gewählt ſind. Nach dieſem Grundſatze
würde alſo jede Stände-Verſammlung durch verän-
derte Umſtände das Vertrauen des Landes verlieren,
wie z. B. bei eintretendem Kriege, bei Wechſel der
Regierung ꝛc. Bei der Wahl eines Deputirten hat
die Wahl-Corporation das Vertrauen zu der Perſon
des Deputirten, daß derſelbe in allen Angelegenheiten
des Landes das Beſte deſſelben bef[ö]rdern werde, denn
er wird ja nicht für beſondere Zuſtände, ſondern für
alle auf das öffentliche Wohl Bezug habende Ange-
legenheiten gewählt. Und führt man dann ferner an,
daß manche Deputirte nicht in die Kammer gekom-
men ſeyn würden, wenn die Wahlen ſpäter ſtattge-
funden hätten, ſo wollen wir dieſes nicht in Abrede
ſtellen, aber den Wahl-Corporationen, die in ihrer
politiſchen Schlaffheit und Stumpfſinnigkeit oder in
ihrem Servilismus Männer wählten, denen ſie nun
nicht mehr trauen, anheimgeben, jetzt, nachdem ſie ſich
die Schlafmütze aus den Augen geſchoben haben, die
betreffenden Deputirten zum Rücktritte aufzufordern;
ſie werden bei einer motivirten Aufforderung und der
Gewalt der Oeffentlichkeit dieſem Rufe ſchon folgen
müſſen.

Die veränderten Umſtände thun der Legalität der
zweiten Kammer auch nicht den mindeſten Abbruch
und ſie wird das Vertrauen des Landes erſt dann
verlieren, wenn ſie dieſe veränderten Umſtände nicht
zum Wohle des Volkes benutzt.


Das neue hannoverſche Preßgeſetz lautet wie folgt:
§ 1. Die Cenſur der Erzeugniſſe der Preſſe wird
aufgehoben. § 2. Verbrechen und Vergehen, welche
mittelſt der Preſſe begangen werden, ſind nach den
beſtehenden Geſetzen zu beſtrafen. Die geſetzlichen Be-
ſchränkungen, zufolge deren einzelnen Klaſſen von
Unterthanen die Verfolgung zugefügter Beleidigungen
im Civilverfahren nicht geſtattet iſt, kommen bei Preß-
vergehen nicht zur Anwendung. § 3. Es gelten je-
doch folgende nähere Beſtimmungen: 1) Der Ver-
faſſer, welcher den Druck genehmigt hat, der Heraus-
geber (Redacteur) und in deſſen Ermangelung der
Verleger haften unbedingt als Urheber. § 4. 2) Die
Unterſuchung von Preßvergehen iſt nur auf Antrag
und zwar nur wider die in dem Antrage bezeichnete
Perſon einzuleiten. Jn den Fällen, wo die beſtehen-
den Strafgeſetze einen Antrag ſchon vorausſetzen,
bleibt es bei den Beſtimmungen derſelben. Jn ande-
ren Fällen iſt der Antrag der Regierung erforderlich.
§ 5. 3) Neben der Strafe iſt, auf Begehren deſſen,
der die Unterſuchung beantragt hat, die Vertilgung
der ſtrafbaren Stellen der in Unterſuchung gezogenen
Druckſchrift, und, ſo weit es für dieſen Zweck erfor-
derlich iſt, die Beſchlagnahme und der Verfall der
noch nicht ausgegebenen, ſo wie der im Buchhandel
vorräthigen Exemplare vom Richter zu erkennen.
§ 6. 4) Die erkennende Behörde hat auf Begehren
deſſen, der die Unterſuchung beantragt hat, die Ver-
öffentlichung des ergangenen rechtskräftigen Erkennt-
niſſes zu verfügen. Jnſofern das Vergehen in einer
Zeitſchrift begangen, iſt der Herausgeber zur Auf-
nahme verpflichtet. § 7. Preßerzeugniſſe, auf deren
Verfall erkannt iſt, konnen von der Polizei-Behörde
verboten werden. Jn dieſem Falle kommt der § 64
des Polizei-Strafgeſetzes zur Anwendung. § 8. Der
Herausgeber einer Zeitung oder Zeitſchrift iſt ſchul-
dig, jede amtliche Berichtigung der darin mitgetheilten
Thatſachen unentgeltlich, jede andere Berichtigung ge-
gen die gewöhnliche Einrückungs-Gebühr in das auf
den Empfang nächſtfolgende Blatt oder den Umſtän-
den nach ſpäteſtens in die zweite der auf den Empfang
folgenden Nummer des Blattes aufzunehmen. § 9.
Keine Druckſchrift darf ausgegeben oder verbreitet
werden, auf welcher nicht der Name des Verlegers,
oder bei Zeitungen und Zeitſchriften des verantwort-
lichen Redacteurs und des Druckorts angegeden iſt.
§ 10. Die Uebertretung der Vorſchriften der §§ 8
und 9 iſt im Wege des Polizei-Strafverfahrens mit
einer Strafe bis zu 50 [] zu ahnden. Falſche An-
gaben über die Gegenſtände des § 9 ſind mit Geſäng-
niß bis zu 6 Wochen oder mit Geldbuße bis zu 100
[] zu beſtrafen.


Die Wahl-Angelegenheit iſt entſchieden. Dahl-
mann
iſt mit 45 Stimmen Sieger über Stadtdirector
Rumann geworden, indem Letzterer die übrigen von
77 Wahlmännern abzugebenden Stimmen hatte. Als
Erſatzmann iſt Advocat, Rath Dr. Wachsmuth mit
39 Stimmen gewählt; die übrigen 38 hatte Rumann.
Von den in einer Volksverſammlung aufgeſtellten Can-
didaten iſt außer Rumann keiner auch nur einmal
genannt.

Gegen die Volksverſammlungen erheben ſich jetzt
ſehr viele Stimmen, ſo daß binnen Kurzem entweder
die Auflöſung oder doch gänzliche Umgeſtaltung dieſer
Verſammlungen zu erwarten iſt. Lederhändler Schütze
iſt nicht mehr Präſident der Volksverſammlung, ſon-
dern Director Karmarſch. Schütze iſt auch nicht
Wahlmann geworden.

Als künſtigen Landdroſten in Hildesheim bezeichnet
man unter anderen Candidaten auch einen Amts-
Aſſeſſor in Uslar, welcher als Criminalrichter daſelbſt
den lärmenden Zuzügern von Göttingen mit der
größten Energie und Ruhe entgegengetreten iſt und
ihren drohenden Forderungen, die Adelebſer Gefan-
genen loszugeben, in nichts nachgegeben hat. Männer

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[[2]/0002] unſern Willen nach ihren Wünſchen zu beugen. Aber Alles war vergebens. Das Gefühl der Verletzung unſerer Rechte ſtellte ſich immer mehr und mehr unter den Einwohnern unſers Landes heraus. König Chriſtian bemerkte das wohl, aber noch während der Tod an ihn kam, ſchlug er eine andere Richtung ein, und ſuchte ſein Vorhaben dadurch in’s Werk zu ſetzen, daß er die conſtitutionelle Entwickelung ſeiner ver- ſchiedenen Länder als Mittel anwandte, um ſie enger zu verbinden und ſo die Herzogthümer ihrer beſon- dern Exiſtenz als unabhängige Staaten zu berauben. Dieſes Unternehmen ward durch ſeinen Tod unter- brochen, aber er vermachte es ſeinem Sohne, König Friedrich VII. Dieſer neue Herzog von Schleswig und Holſtein begann ſeine Regierung damit, den Her- zogthümern die Formen und die Normen politiſcher Freiheit zu verſprechen, und ſuchte unter dieſem Vor- wand die lang widerſtandene Einigung der Herzog- thümer und Dännemarks zu vollenden. Es iſt natürlich genug, daß ein ſolcher Schritt nur die Folge gehabt hat, den erſchütterten Zuſtand un- ſerer Gefühle zu erhöhen. Die Herzogthümer ent- ſchloſſen ſich, jede Gelegenheit zu ergreifen, um den Frieden zu wahren und einige Männer des öffent- lichen Vertrauens abzuſenden, mit dem Auftrag, mit einer gleichen Anzahl von Männern aus den Herzog- thümern zuſammen zu treten, um auf Mittel zu denken, ihre beiderſeitigen Verfaſſungen aufrecht zu erhalten. (Schluß folgt.) Bremen, den 3 Mai. Geſtern langten am Bord eines durch ein Dampf- ſchiff geſchleppten Schiffes 6 Stück ſchweres Geſchütz (24-Pfunder) hier an, welche die preußiſche Regierung von Minden herabſchickt, um zur Montirung einer Strandbatterie unterhalb Bremerhavens zu dienen. Die Arbeiten zu dieſem Behufe werden ſchon ſeit mehreren Tagen unter Leitung eines preußiſchen Ar- tillerie-Officiers mit Eifer betrieben. (W. Z.) Bremen, den 2 Mai. Der Senat hat in Beziehung auf die in den letzten Verſammlungen der Bürgerſchaft gefaßten Beſchlüſſe eine Mittheilung an die Bürgerſchaft erlaſſen, in wel- cher es in Beziehung auf die Verfaſſungs-Angelegen- heit heißt: Was ſodann die Erwiederung der Bür- gerſchaft vom 19 April anlangt, ſo nimmt der Senat, in der vertrauensvollen Vorausſetzung, daß ſeine Mit- bürger die Nothwendigkeit einer kräftigen Regierung zu keiner Zeit verkennen werden, keinen Anſtand, hierdurch zu erklären, daß er nicht nur die Bürger- ſchaft dazu berufen erachte, mit ihm die definitive Ver- faſſung des Staates zu vereinbaren, ſondern auch mit dem, was ſie über ihre ſtaatsrechtliche Mitwir- kung vorgetragen, einverſtanden ſey. Dieſe unum- wundene Erklärung will er um ſo weniger zurück- halten, als es ſich von ſelbſt verſteht, daß jene allge- meinen Grundlagen durch die definitive Verfaſſung die erforderlichen näheren Beſtimmungen erhalten werden. (Brem. Z.) ∆ Berlin, den 2 Mai. Der General der Jnfanterie v. Pfuel, früher com- mandirender General des ſiebenten (weſtphäliſchen) Armee-Corps und Gouverneur des abgefallenen Für- ſtenthums Neuenburg-Valendis, dann bis zum Mit- tage des 18 März Gouverneur der Reſidenz Berlin und als ſolcher mit der Leitung aller militäriſchen An- ordnungen und Maaßregeln beauftragt, iſt nunmehr zum Regierungs-Commiſſär im Großherzogthum Poſen ernannt worden und heute früh ſchon dahin abgereiſt. Eine Deputation deutſcher Einwohner der letztgedachten Provinz iſt geſtern klagend und beſchwe- rend bei dem Miniſter des Jnnern v. Auerswald ge- weſen und hat dort beruhigende Verſicherungen und den Auftrag erhalten, ſich mit dem General v. Pfuel in Vernehmen zu ſetzen. Wegen der in Batern (?) ausgebrochenen ernſtlichen Unruhen haben vier preußiſche Jnfanterie- und zwei Cavallerie-Regimenter Marſchbefehl empfangen. Ein Bataillon der Berliner Landwehr ſoll gleichfalls ein- berufen werden. Heute Vormittag wurde die Stadt durch den, die Bürgerwehr zu den Waffen rufenden Generalmarſch erſchreckt, kam indeß glücklicher Weiſe mit dem Schrecken davon. Es war nämlich ein Hauſen unbeſchäftigter Arbeiter nach dem Rathhauſe zu dem Magiſtrate ge- zogen, verlangte Arbeit und die Abſtellung des Miß- brauchs, daß Handwerksmeiſter ihre Lehrlinge zu den von den Stadtbehörden unternommenen Erdarbeiten ausſendeten und den Taglohn von ½_ mit ihren Burſchen theilten!! Die Beſorgniß, daß das Rath- haus mit Sturm genommen werden könnte, hatte die Berufung der Bürgerwehr, welche die Lärmenden auch mit leichter Mühe zerſtreute, im Gefolge. Bis Mittag umſtanden Gruppen Neugieriger das Rath- haus, ohne daß es jedoch zu Ansſchreitungen gekom- men wäre. Die Angelegenheit der Buchdrucker-Gehülfen und der Prinzipale iſt noch nicht beendet. Jn dem am vorigen Sonnabend vor dem Magiſtrat bewerkſtellig- ten Austrag wurde feſtgeſtellt, daß die Sache bis zum 1 Juni geregelt ſeyn ſolle. Die Setzer eilten wieder zur Arbeit, doch wurde ihnen in den Officinen ein Revers zur Unterſchrift vorgelegt, worin ſie nach einer Art von Sündenbekenntniß ſich auf Ehrenwort verpflichten ſollten, an Kundgebungen wie den jüngſten keinen Theil zu nehmen. Das wollten die Setzer nicht, und ſo wurde heute Mittag eine Berathung der Druckerei Beſitzer gehalten, worin man beſchloß, von der Unterſchriftsforderung abzuſtehen und ſich mit einem mündlichen Ehrenworte zu begnügen. Man iſt geſpannt, wie die Setzer-Gehülfen dieſen letztern Antrag aufnehmen werden. Der Regierungs-Präſident von Seydewitz in Stral- ſund hat die ſchon früher wegen Augenleidens zum 1 Mai d. J. nachgeſuchte Entlaſſung erhalten. Der Generalmajor v. Williſen, der “Pacificator” Poſens, iſt hier und erſchöpft ſich jetzt in vielen öffent- lichen Erklärungen. Jn gewiſſen Kreiſen wird es ihm ſehr verargt, daß er eine Abgeordnetenſchaft des radicalen politiſchen Clubs angenommen und ſich mit ihr über ſein Verhalten in der Poſener Angelegenheit ausgeſprochen hat. Der geſtrige große Wahltag iſt ganz ruhig vorüber- gegangen. Jn manchen Wahl-Bezirken dauerte die Wahlhandlung 20 Stunden, ja in einem vertagte man die einen Wahlmann betreffende Wahl. Der Finanz- Miniſter Hanſemann iſt in ſeinem Bezirk zum Wahl- mann für die zur deutſchen National-Verſammlung gehenden Abgeordneten erwählt worden. Da derſelbe noch nicht ſechs Monate ſeinen Wohnſitz in Berlin hat, ſo konnte er, nach § 1 des Wahlgeſetzes vom 8 April nicht ſtimmberechtigter Urwähler und dem- gemaß auch nicht Wahlmann für die Wahlen zur preußiſchen Verfaſſungs-Verſammlung, ſondern nur zu der deutſchen ſeyn, wo nach der Verordnung vom 11 April eine ſolche Beſchränkung nicht beſteht. Berlin, den 8 Mai. Der Preußiſche Staats-Anzeiger, der an die Stelle der Allgem. Preuß. Zeitung getreten, enthält in ſeiner No. 1 folgende K. Proclamation, contra- ſignirt von dem neuen Kriegs-Miniſter Grafen v. Canitz, an die Armee: “Jch habe bereits durch Meine Proclamation vom 18 März Meine feſte Ueberzeu- gung dahin ausgeſprochen, daß Unſer gemeinſchaft- liches deutſches Vaterland nur dadurch zu ſeiner alten Macht und Glorie und zu dem ihm gebührenden An- ſehen in Europa gelangen könne, wenn es ſelbſt in ſeiner Geſammtheit, ſo wie in allen Staaten, die es bilden, durch verfaſſungsmäßige Freiheiten gekräftigt und erhoben würde. Darauf habe Jch in Folge die- ſes Ausſpruches Meinen Erblanden eine ſolche Ver- faſſung aus freiem Entſchluſſe verheißen und beſchloſſen, ſie für Mich und Meine Nachfolger in der Krone anzunehmen. Jch werde Mich, unterſtützt von Mei- nem treuen und biederen Volke, ihrer vollſten Ent- wickelung und Ausführung zum Heil des Vaterlan- des weihen und ſie durchführen, ſo Mir Gott hilft. Jhr nun, treue und tapfere Krieger Meines Heeres, ſeyd berufen, mitzuwirken an der Vollbringung dieſes großen Werkes, und um Euch dazu zu kräftigen, rufe Jch voran in Euch die Erinnerung auf, wie unter Unſeren glorreichen, mit Sieg und Segen gekrönten Farben Eure Vorfahren den Ruhm des preußiſchen Namens begründet und erhalten haben. Die Mühen dieſer oft ſchweren Kämpfe haben Eure Könige und Eure Mitbürger zu allen Zeiten dankbar erkannt und geehrt. Was Eure Vorfahren und Jhr bisher für Preußen gethan und geweſen, das werdet Jhr bei der unter Gottes gnädigem Beiſtande zu vollenden- den Einigung Unſeres deutſchen Vaterlandes für die- ſes ferner thun und ſeyn, und ſo tragt Jhr neben Unſeren alten Farben zugleich die des tauſendjährigen deutſchen Reiches, um ſtets eingedenk zu ſeyn, daß Jhr mit Euren deutſchen Waffenbrüdern des ganzen einigen Deutſchlands Schutz und Wehr ſeyd. Jn dem Bewußtſeyn dieſes hohen Berufes werdet Jhr ſtre- ben, immer die erſten zu ſeyn unter den tapferen deutſchen Brüdern, wenn es den Kampf gilt, mit Blut und Leben für die Freiheit des theuren Vater- landes. Aber nicht allein nach außen ruft Euch die Pflicht, ſondern Euer Arm ſoll auch dienen, um im Jnnern die Ordnung zu wahren, dem Geſetz Achtung und Gehorſam zu ſichern und Unſere Verfaſſung auf- recht zu erhalten. Für Erreichung dieſes großen hohen Zieles und Erfüllung dieſer rühmlichen, aber ſchweren Pflichten wird Euch kein Opfer zu theuer ſeyn. Jch erwarte dieſes mit feſter Zuverſicht von Euch, Meine treuen und tapferen Krieger, in dem Bewußtſeyn, Euch mit Meinem Beiſpiele voranzu- gehen. Potsdam, den 1 Mai 1848. (Gez.) Friedrich Wilhelm. (Gez.) Graf Canitz.” Die Regierungs-Präſidenten v. Raumer zu Köln und v. Wedell zu Aachen ſind auf ihr Anſuchen ent- laſſen und durch den Stadtrath v. Wittgenſtein und den Staatsprocurator Kuhlwetter erſetzt. Zum Staats-Anwalt bei dem hieſigen Criminal- gericht iſt der bisherige Land- und Stadtgerichts- director Temme zu Tilſit ernannt. Eine letzte Berliner Freiſchaar nach Schleswig-Hol- ſtein, welche manche traurige Schickſale erlebt hatte, und endlich “zu ſpät” kam, hat ſich zum Marſch nach Polen entſchloſſen, um die Deutſchen vor den ihnen drohenden Gefahren ſchützen zu helfen. Zum Schutze der preußiſchen Oſtſeeküſten ſind be- reits bewaffnete fliegende Corps beſtimmt. Viele Privatleute in England haben den Preußen zum Schutze gegen die Dänen wohlbewaffnete Dampfböte zum Kauf angeboten. Es ſollen auch Vorkehrungen zu ſchleuniger Einrichtung preußiſcher Kanonenböte getroffen werden. Einem Bundesbeſchluſſe zufolge wird bei Bamberg, Nürnberg und Hof ein Armeecorps von 60,000 Mann zuſammengezogen werden, das aus 20,000 Oeſterrei- chern, 20,000 Bayern, Würtembergern und Naſſauern, und 20,000 Preußen beſtehen würde. Der Fürſt Czartoryski, welcher vor einigen Wochen aus Paris hier angekommen war, um an den Vor- bereitungen zur Wiederherſtellung Polens thätigen Antheil zu nehmen, iſt durch das von ihm gemißbil- ligte feindſelige Auftreten ſeiner Landsleute gegen die Deutſchen in der Provinz Poſen veranlaßt worden, nicht, wie er bei ſeiner Ankunft beabſichtigte, nach dem Großherzogthum zu gehen, ſondern wird nach Frank- reich zurückkehren. Gegen 800 Polen, welche von der öſterreichiſchen Grenze zurückgewieſen ſind, werden wieder hier durch- gebracht werden, und erhalten ihre einſtweiligen Wohn- ſitze zwiſchen der Elbe und Weſer. (Berl. Bl.) Poſen, den 30 April. Die Jnſurgenten in Xions hatten ſich dreier Bür- ger als Geiſeln bemächtigt, Oberſt v. Brandt forderte die Freilaſſung. Statt dieſer erhielt er von dem Füh- rer der Polen, Leo Dombrowski (Major aus dem Kriege von 1830, nachher franzöſiſchem Emigranten) eine zweifelloſe Kriegserklärung. Jn Folge deſſen griffen die Truppen von der Schrimmer Seite her an; es entſpann ſich ein Gefecht, welches nach 2½ Stunde mit einem vollſtändigen Siege der Preußen endete, obſchon die Jnſurgenten einen heldenmüthigen verzweifelten Widerſtand leiſteten. Hervorzuheben iſt ein Angriff der Huſaren auf die polniſche Reiterei; die höchſte Wuth des Kampfes entwickelte ſich in Folge des Heranziehens einer Hülfscolonne, der ſogenann- ten Kujawiaken, welche gegen die preußiſche Reiterei Carré formirte, die ſich lieber zernichten als ſprengen ließen. Der Kampf zog ſich auf dieſe Weiſe durch die verbarrikadirten Straßen der Stadt hindurch auf das freie Feld vor derſelben. Es konnte nicht fehlen, daß bei dem Schießen aus den Scheunen die Stadt in Feuer aufging, wozu abſichtliche Brandſtiftung das Jhrige beitrug. Gefallen ſind preußiſcher Seits 40 Gemeine, ſchwer verwundet 5 Officiere, 5 Gemeine. Beſonders zweifelt man an der Rettung des Lieute- nant Michaelis vom ſechſten Regiment, der durch zwei Schüſſe in den Kopf tödtlich verwundet iſt. Die Jnſurgenten ſind völlig vernichtet; die Zahl der Tod- ten iſt noch nicht genau ermittelt; im Schrimm befin- den ſich 120 Verwundete, unter ihnen Leo Dombrowski. Alle Uebrigen wurden, circa 700 an der Zahl, gefan- gen, unter ihnen der Referendar Magdzinski; ein Theil derſelben wird nach Küſtrin abgeführt. Die Truppen haben ſich gegen Neuſtadt und Miloslaw gewendet, hierhin unter General Blum, dorthin un- ter Oberſt v. Brandt. Auch in dem Städtchen Grätz iſt ein blutiges Tref- fen vorgefallen. Der Ort war verbarrikadirt und mußte mit Sturm genommen werden, wobei 20 Po- len blieben. Der General Blum hat eine Expedition gegen Miloslaw, wo ſich der Hauptſtamm der bewaffneten Polen befindet, gemacht. Es gelang zwar, den Ort, der heftig vertheidigt wurde, zweimal zu nehmen, doch konnte er nicht behauptet werden, weil ein Theil der in den Truppen dienenden Polen übergegangen ſeyn ſoll. Der Verluſt auf beiden Seiten wäre, dem Ver- nehmen nach, nicht unweſentlich geweſen, auch mehrere Offiziere ſind geblieben, es wird u. a. der Major v. Thadden genannt. Königsberg, den 29 April. Seit dem 14 d. wurde hier auf höhern Befehl die Viſirung der Päſſe nach Rußland ohne alle Ausnahme verweigert. Das hieſige Vorſteheramt der Kaufmann- ſchaft ſah ſich daher veranlaßt, ſofort durch Stafette den preußiſchen Geſandten zu Petersburg um Ver- mittelung wegen Aufhebung der Paß-Verweigerung anzugehen. Derſelbe hat ſich dieſer Angelegenheit ſo- fort und bereitwilligſt angenommen. Es ſind nun- mehr die Kaiſerl. ruſſiſchen diplomatiſchen Agenten angewieſen, die Päſſe für alle Diejenigen zu viſiren, welche ſich ausſchließlich zu bedeutenden Handelszwecken nach Rußland begeben wollen, und deren Grundſätze hinlängliche Bürgſchaft darbieten, dieſes jedoch unter Verantwortlichkeit der betreffenden Kaiſerl. Miſſionen und Conſulate. (Kbg. Ztg.) Weimar, den 27 April. Die hieſige Staats-Regierung hat an die deutſchen Höfe ein wichtiges Rundſchreiben gerichtet, worin ſie, auf die traurigen Antecedentien des Bundestags und die dadurch herbeigeführte demüthigende Lage deſſelben in jetziger Zeit hinweiſend, den Vorſchlag macht, den Bundestag ganz aufzulöſen. An ſeiner Statt möge man eine andere proviſoriſche Central-Behörde zur Verhandlung mit dem National-Parlament einſetzen. (K. Z.) Frankfurt, den 30 April. 43ſte Sitzung der deutſchen Bundes-Verſammlung vom 29 d. Eine Mittheilung des Fünfziger-Aus- ſchuſſes, worin darauf angetragen wird, die Bundes- Verſammlung durch drei Mitglieder, welche, unter eigener Verantwortlichkeit die vollziehende Gewalt aus- zuüben haben, zu verſtärken, wird an den Ausſchuß für Reviſion der Verfaſſung zur Begutachtung ver- wieſen. — Von Bayern wird angezeigt, daß General v. Damboer zum Commandanten von Ulm ernannt worden ſey; desgleichen, daß in Landau die deutſche Bundesfahne aufgepflanzt werden ſoll. — Von Lan- dau wird über die den Truppen-Commando’s beige- gebenen Civil-Commiſſäre Mittheilung gemacht. — Der Ausſchuß für Reviſion der Verfaſſung beantragt, zur Vorbereitung der formellen Angelegenheiten der con- ſtituirenden Verſammlung eine aus Mitgliedern des Bundestags, Vertrauensmännern, Mitgliedern des Fünfziger-Ausſchuſſes und des Frankfurter Senats gemiſchte Commiſſion niederzuſehen; welcher Antrag genehmigt wird. — Auf eingekommene Nachricht, daß die däniſche Regierung auf deutſche Schiffe Beſchlag gelegt habe, wird beſchloſſen, gegen derartige Beſchä- digung deutſchen Eigenthums die wirkſamſten Maaß- regeln zu treffen. Nachſtehender Aufruf (vom 28 d.) an alle Deutſche iſt von dem Fünfziger-Ausſchuß erlaſſen worden: “Das verbrecheriſche Unternehmen Einzelner, mit be- waffneter Hand Deutſchland eine Staats-Verfaſſung aufzudringen, iſt aller Abmahnung ungeachtet, zum blutigen Ausbruche gekommen. Nochmals erhebt der Ausſchuß des Vor-Parlaments ſeine Stimme; er er- hebt ſie Namens des deutſchen Volks, er erhebt ſie für die Zukunft Deutſchlands. Jene, die ſich die Freunde des deutſchen Volkes nennen, ſind ſeine ſchlimmſten Feinde. Um ihren Willen geltend zu machen, ſetzen ſie Alles auf’s Spiel, was Deutſchland nach Kämpfen und mit ſchweren Opfern errungen hat: ſeine Einheit, ſeine Freiheit. Der Reaction öffnen ſie Thür und Thor, den äußern Feind ſtellen ſie das deutſche Land bloß. Auf denn, ihr deutſchen Brüder in den bedrohten Landen, die ihr treu ſeyd der Sache des Vaterlandes, unzugänglich der Verlockung zum Abfall, feſt in eurem Vertrauen, daß in den Tagen des Mai freigewählte Abgeordnete aller deutſchen Bru- derſtämme einen Bau deutſcher Einheit und deutſcher Freiheit gründen werden, der feſt ſteht für alle Zeiten — auf denn zu männlicher That. Die badiſche Regie- rung hat zur Unterdrückung des Aufruhrs ein Geſetz verkündet, welches die Zuſtimmung aller wahren Va- terlandsfreunde findet. Unterſtützt die Ausführung dieſes Geſetzes. Deutſche Krieger eilen herbei zur Bekämpfung der Empörer. Erkennt in dieſen Krie- gern eure Brüder. Als eure Freunde nehmt ſie auf und ſteht ihnen bei, ſo weit ihr könnnt. Wenn ihr das thut, wenn ihr den Aufrührern Eure Städte, Eure Dörfer verſchließt, wenn ihr die Unterſtützung verhindert, die Uebelgeſinnte ihnen bieten möchten, ſo wird bald der Aufruhr unterdrückt, und in friedlicher Weiſe der freie Ausdruck des wahren Volkswillens möglich werden, von welchem allein die Aufrichtung der künftigen Verfaſſung von ganz Deutſchland und von jedem deutſchen Einzelſtaate abhängen kann.” Wien, den 30 April. Der päpſtliche Nuntius, Viala Prela, iſt noch hier, obgleich man die Geſandten von Neapel und Toscana weggeſendet hat. Noch iſt der Bruch mit dem Papſt nicht ausgeſprochen, allein Alles deutet darauf hin, daß, wenn Se. Heiligkeit in der lombardiſchen Frage ſich nicht zum Vermittler aufwirft, Oeſterreich ſich auch in geiſtlicher Beziehung ganz von dem römiſchen Stuhl losſagen wird. (B. N.) Prag, den 28 April. Am 24 d. wurde der National-Ausſchuß zuſam- menberufen. Graf Stadion, Oberſtburggraf, hatte von Wien einen Auftrag erhalten, die Beſchickung des deutſchen Parlaments und die Wahlen dazu in Böhmen zu proclamiren. Die betreffende Section hatte die Frage ausgearbeitet und legte dem National- Ausſchuß die Petition an Se. Majeſtät vor, daß kein Anſchluß an Deutſchland von Seiten Böhmens und keine Beſchickung des Parlaments ſtattfinden möge, in ſo lange nicht die alleinig competente Behörde, der zu conſtituirende böhmiſche Landtag darüber entſchie- den habe. Es ergab ſich bei der trefflich ausgearbei- teten Petition gar keine Debatte und ſie wurde ein- ſtimmig unter lautem Jubel der maſſenhaft beſetzten Tribüne angenommen. Am 27 d. wurden die Ab- geordneten des conſtitutionellen Vereins von dem Miniſter des Jnnern empfangen und ihnen in Bezie- hung auf die Parlaments-Wahlen für Frankfurt im Weſentlichen die Antwort ertheilt, daß dieſelben in den deutſchen Kreiſen Böhmens ihren Fortgang neh- men ſollen und das Miniſterium vor der Hand in Betreff der andern Kreiſe nicht gegen die Wahlen iſt, ſondern ſich eine nähere Entſcheidung vorbehält, welche binnen 10—12 Tagen erfolgen wird. Vom Main, Ende Aprils. Jn Würzburg und Nürnberg wurde an demſelben Tage Dr. Eiſenmann zum Abgeordneten für Frank- furt erwählt. Jn München ſind Miniſterialrath Her- mann und Prof. Fallmerayer gewählt worden. Jn Stuttgart werden Paul Pfizer (der indeſſen an einem wiederholten Schlaganfalle darniederliegt) und Federer gewählt ſeyn. Die Wahl von Strauß zu Ludwigs- burg iſt vereitelt, und ſtatt ſeiner ein Pietiſt, Namens Hoffmann, gewählt. Jn Weinsberg iſt Schloſſer- meiſter Nägele gewählt, ein bekannter Volksredner, der treffend und klar ſein conſtitutionelles Glaubens- bekenntniß begründete. Juſtinus Kerner unterſtützte denſelben auf der Volks-Verſammlung mit folgen- dem Ruf: Nicht Doctors, nicht gelehrte Geiſter, Wir wählen dieſen Schloſſermeiſter! Er ſchwing’ die Hämmer klein und groß, Schlag’ Deutſchland ſeiner Feſſeln los! Jn Reutlingen iſt Viſchers gewählt. Uhland hat im Bezirk von Rottenburg die überwiegende Mehrheit. Calw und Wildbad haben ſich für Mathy geeinigt. _ Hannover, den 27 April. Nach Beendigung der Wahlen zur gegenwärtigen Stände-Verſammlung war man auf Seiten derjenigen, welche den Fortſchritt in unſern politiſchen Verhält- niſſen wünſchten, über die Compoſition der zweiten Kammer ſehr zufrieden und man hörte oder las nur etwa eine befürchtende Aeußerung über den zu libe- ralen Geiſt, der zur Herrſchaft gelangen möchte. Beim Zuſammentritt der Kammer ſchieden noch einige mißliebige Elemente aus, ſo daß nur noch ein paar Deputirte blieben, die man wohl weg wünſchte, die aber auch ohne Nachtheil bleiben konnten, weil ſie mit dem Strome ſchwimmen mußten und thaten ſie es nicht, ſo ſchadete es auch nicht. Gewiß iſt, die zweite Kammer beſaß in vollem Maaße das Ver- trauen des Landes. Nun riefen die großen politiſchen Ereigniſſe in Celle die Jdee hervor, Condeputirte mit nach Hannover zu ſchicken, welche ſchleunigſt ver- breitet, an manchen Orten Anklang fand und durch das Erſcheinen von gewählten und nichtgewählten Beimännern aus einigen Städten und ein paar Land- diſtricten verwirklicht ward. Dieſe, 87 an der Zahl, hielten in Hannover einige Verſammlungen, an wel- chen ſich 37 Deputirte der zweiten Kammer bethei- ligten, und aus welchen als Reſultat die Erklärung hervorging: 1) daß eine Neugeſtaltung der Verfaſſung ſtatt- finden müſſe; 2) daß die Adelskammer zu beſeitigen, und 3) daß, wenn mit den jetzigen Ständen in möglichſt kurzer Friſt eine Verfaſſung auf dieſen Grundlagen nicht vereinbart werde, eine conſtituirende Verſamm- lung zu berufen ſey. Mit dieſer Erklärung war ſowohl das Miniſterium als die zweite Kammer durchaus einverſtanden und beide haben dies Ziel nie aus den Augen verloren, vielmehr ihre Thätigkeit fortwährend auf die Er- reichung deſſelben gerichtet, wenn auch nicht in der Weiſe, wie einzelne Condeputirte wünſchten, indem ſie verlangten, die zweite Kammer ſolle, nachdem ſie erklärt haben würde: Jedermann iſt fähig zu wählen und gewählt zu werden, ſofort auseinander gehen. Haben dieſe Herren es ſich aber wohl einmal gedacht, was die Folgen von ſolchem ungeſetzlichen Schritte geweſen ſeyn würde? Anarchie an allen Enden und Orten des Landes wäre unabweisbar geweſen und die erſte Kammer konnte mit vollem Grunde das Volk der kraſſeſten Ungerechtigkeit zeihen. Die zweite Kammer hat ſich ein großes Verdienſt um das Land erworben, als ſie ſich den Grundſatz zur Norm machte: den geſetzlichen Weg nicht eher zu verlaſſen, bis ſich die Unmöglichkeit zeige, auf demſelben zum vorgeſteckten Ziele zu gelangen, und es iſt ihr dafür zu danken, daß ſie ſich weder durch Gerede noch Ge- ſchreibſel hat irre machen laſſen. Manche Beiſtim- mung ſcheint der Vorwurf gefunden zu haben, die zweite Kammer habe ſich in ihren Verhandlungen bei Lapalien aufgehalten und die Hauptſachen vernach- läſſigt; und will man billig urtheilen, ſo muß man die Ungeduld, die ſich der Politiker in den Provinzen bemächtigt, entſchuldigen, wenn ſolche in den Land- tags-Verhandlungen den Debatten Gegenſtände unter- gelegt finden, die allerdings nicht zu den großen Fragen des Tages gehören. Allein man bedenke doch, daß man ſich noch immer, wenn auch das alte Re- glement ſchon verbeſſert worden iſt, in gewiſſen, Zeit in Anſpruch nehmenden Formen bewegen mußte; daß die Hauptſachen, z. B. die Abänderung des §. 180 der Verfaſſung, wodurch erſt eine Verfaſſungs-Aenderung nöthig wurde; die in die Addreſſe aufzunehmenden Grundſätze; die Verabnahme der Beſtimmungen über die kräftige ſtändiſche Repräſentation und das damit verbundene, künftige Wahlgeſetz ꝛc. ohne Debatten beſchloſſen wurden und alle übrigen zur Verhandlung gekommenen Gegenſtände nur zur Ausfüllung der ſonſt leer gebliebenen Zwiſchenzeit dienten. Will man aufrichtig zu Werke gehen, ſo ſtelle man die Frage ſo: Hat die zweite Kammer etwas gethan oder unter- laſſen, das die Annahme begründet, es ſey ihr mit der Erreichung des in dem obigen Programme feſtgeſtellten Zieles kein Ernſt? Und wenn dieſes nie und nim- mer mit Grund behauptet werden mag, ſo kann es doch gar nicht darauf ankommen, ob das Reſultat acht Tage früher oder ſpäter erreicht wird. Selbſt auf die Gefahr hin, verdächtig zu werden, machen wir darauf aufmerkſam, wie groß das Opfer iſt, dass die erſte Kammer der Zeit bringen muß und das die Humanität, die Pflicht erheiſcht, hierbei nicht ſo plump ſondern mit möglichſter Schonung aufzutreten. Jhr ſollt aber, ſagte man der zweiten Kammer, nicht ſo zaudern und temporiſiren, ſonſt treten Reactionen ein und es bleibt nicht ruhig im Lande in der jetzigen Zeit der Aufregung und der Noth! (?) Aber, fragen wir: wie iſt denn unter den jetzigen Umſtänden des hieſigen Landes, Deutſchlands und Europas, an eine Reaction zu denken? Wo iſt denn Aufregung oder die Zeit der Noth? Jhr, die Jhr immer hiervon ſprecht. Jhr ſollt den Teufel nur nicht an die Wand malen! Dadurch entſteht erſt Beunruhigung, denn Einer leiert es dem Anderen nach. So war es auch geſchehen in Betreff der Arbeiten in der Stände-Verſammlung, weshalb die Mitglieder der zweiten Kammer es für angemeſſen hielten, durch einen zu veröffentlichenden Rechenſchafts-Bericht die mißgeleitete öffentliche Meinung um ſo mehr zu be- richtigen, als nicht Jeder im Stande iſt, den Gang der ſtändiſchen Angelegenheiten aus dem Landtags- blatte in der Ferne richtig zu beurtheilen. Nun wird dieſes wieder in einem neulichen Artikel von hier verdächtigt und die unwahre, ſchon abge- droſchene Behauptung wiederholt: Stände können das Vertrauen nicht beſitzen, weil ſie unter ganz anderen Umſtänden gewählt ſind. Nach dieſem Grundſatze würde alſo jede Stände-Verſammlung durch verän- derte Umſtände das Vertrauen des Landes verlieren, wie z. B. bei eintretendem Kriege, bei Wechſel der Regierung ꝛc. Bei der Wahl eines Deputirten hat die Wahl-Corporation das Vertrauen zu der Perſon des Deputirten, daß derſelbe in allen Angelegenheiten des Landes das Beſte deſſelben befördern werde, denn er wird ja nicht für beſondere Zuſtände, ſondern für alle auf das öffentliche Wohl Bezug habende Ange- legenheiten gewählt. Und führt man dann ferner an, daß manche Deputirte nicht in die Kammer gekom- men ſeyn würden, wenn die Wahlen ſpäter ſtattge- funden hätten, ſo wollen wir dieſes nicht in Abrede ſtellen, aber den Wahl-Corporationen, die in ihrer politiſchen Schlaffheit und Stumpfſinnigkeit oder in ihrem Servilismus Männer wählten, denen ſie nun nicht mehr trauen, anheimgeben, jetzt, nachdem ſie ſich die Schlafmütze aus den Augen geſchoben haben, die betreffenden Deputirten zum Rücktritte aufzufordern; ſie werden bei einer motivirten Aufforderung und der Gewalt der Oeffentlichkeit dieſem Rufe ſchon folgen müſſen. Die veränderten Umſtände thun der Legalität der zweiten Kammer auch nicht den mindeſten Abbruch und ſie wird das Vertrauen des Landes erſt dann verlieren, wenn ſie dieſe veränderten Umſtände nicht zum Wohle des Volkes benutzt. Hannover, den 1 Mai. Das neue hannoverſche Preßgeſetz lautet wie folgt: § 1. Die Cenſur der Erzeugniſſe der Preſſe wird aufgehoben. § 2. Verbrechen und Vergehen, welche mittelſt der Preſſe begangen werden, ſind nach den beſtehenden Geſetzen zu beſtrafen. Die geſetzlichen Be- ſchränkungen, zufolge deren einzelnen Klaſſen von Unterthanen die Verfolgung zugefügter Beleidigungen im Civilverfahren nicht geſtattet iſt, kommen bei Preß- vergehen nicht zur Anwendung. § 3. Es gelten je- doch folgende nähere Beſtimmungen: 1) Der Ver- faſſer, welcher den Druck genehmigt hat, der Heraus- geber (Redacteur) und in deſſen Ermangelung der Verleger haften unbedingt als Urheber. § 4. 2) Die Unterſuchung von Preßvergehen iſt nur auf Antrag und zwar nur wider die in dem Antrage bezeichnete Perſon einzuleiten. Jn den Fällen, wo die beſtehen- den Strafgeſetze einen Antrag ſchon vorausſetzen, bleibt es bei den Beſtimmungen derſelben. Jn ande- ren Fällen iſt der Antrag der Regierung erforderlich. § 5. 3) Neben der Strafe iſt, auf Begehren deſſen, der die Unterſuchung beantragt hat, die Vertilgung der ſtrafbaren Stellen der in Unterſuchung gezogenen Druckſchrift, und, ſo weit es für dieſen Zweck erfor- derlich iſt, die Beſchlagnahme und der Verfall der noch nicht ausgegebenen, ſo wie der im Buchhandel vorräthigen Exemplare vom Richter zu erkennen. § 6. 4) Die erkennende Behörde hat auf Begehren deſſen, der die Unterſuchung beantragt hat, die Ver- öffentlichung des ergangenen rechtskräftigen Erkennt- niſſes zu verfügen. Jnſofern das Vergehen in einer Zeitſchrift begangen, iſt der Herausgeber zur Auf- nahme verpflichtet. § 7. Preßerzeugniſſe, auf deren Verfall erkannt iſt, konnen von der Polizei-Behörde verboten werden. Jn dieſem Falle kommt der § 64 des Polizei-Strafgeſetzes zur Anwendung. § 8. Der Herausgeber einer Zeitung oder Zeitſchrift iſt ſchul- dig, jede amtliche Berichtigung der darin mitgetheilten Thatſachen unentgeltlich, jede andere Berichtigung ge- gen die gewöhnliche Einrückungs-Gebühr in das auf den Empfang nächſtfolgende Blatt oder den Umſtän- den nach ſpäteſtens in die zweite der auf den Empfang folgenden Nummer des Blattes aufzunehmen. § 9. Keine Druckſchrift darf ausgegeben oder verbreitet werden, auf welcher nicht der Name des Verlegers, oder bei Zeitungen und Zeitſchriften des verantwort- lichen Redacteurs und des Druckorts angegeden iſt. § 10. Die Uebertretung der Vorſchriften der §§ 8 und 9 iſt im Wege des Polizei-Strafverfahrens mit einer Strafe bis zu 50 _ zu ahnden. Falſche An- gaben über die Gegenſtände des § 9 ſind mit Geſäng- niß bis zu 6 Wochen oder mit Geldbuße bis zu 100 _ zu beſtrafen. *** Hannover, den 2 Mai. Die Wahl-Angelegenheit iſt entſchieden. Dahl- mann iſt mit 45 Stimmen Sieger über Stadtdirector Rumann geworden, indem Letzterer die übrigen von 77 Wahlmännern abzugebenden Stimmen hatte. Als Erſatzmann iſt Advocat, Rath Dr. Wachsmuth mit 39 Stimmen gewählt; die übrigen 38 hatte Rumann. Von den in einer Volksverſammlung aufgeſtellten Can- didaten iſt außer Rumann keiner auch nur einmal genannt. Gegen die Volksverſammlungen erheben ſich jetzt ſehr viele Stimmen, ſo daß binnen Kurzem entweder die Auflöſung oder doch gänzliche Umgeſtaltung dieſer Verſammlungen zu erwarten iſt. Lederhändler Schütze iſt nicht mehr Präſident der Volksverſammlung, ſon- dern Director Karmarſch. Schütze iſt auch nicht Wahlmann geworden. Als künſtigen Landdroſten in Hildesheim bezeichnet man unter anderen Candidaten auch einen Amts- Aſſeſſor in Uslar, welcher als Criminalrichter daſelbſt den lärmenden Zuzügern von Göttingen mit der größten Energie und Ruhe entgegengetreten iſt und ihren drohenden Forderungen, die Adelebſer Gefan- genen loszugeben, in nichts nachgegeben hat. Männer

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Zitationshilfe: Staats und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheiischen Correspondenten. Nr. 107, Hamburg, 4. Mai 1848, S. [2]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1070405_1848/2>, abgerufen am 23.04.2024.