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Staats- und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten. Nr. 131, Hamburg, 18. August 1789.

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[Spaltenumbruch] stratspersonen proscridirt. Der erste ist bereits zu Lo-
riol, in Dauphine, arretirt worden. Kömmt er zu
Marseille an, so dürfte er ein Opfer des Volks werden,
das ihn für einen Kornaufkäufer hält.

Die Bürgermiliz von Lyon hat mit den Königl.
Truppen an 100 Landstreicher und Plünderer nieder-
gemacht, welche die Schlösser in Dauphine verwüstet
und geplündert haben. Es sind auch 82 Gefangene
von ihnen eingebracht, die nächstens ihre verdiente
Strafe erhalten werden. Die mehresten derselben sind
fremde, die aus den Sardinischen Staaten gekommen
sind.

Die Mönche der Abtey Cheny, in Bourgogne, hat-
ten Nachricht erhalten, daß über 400 Räuber ihre
Abtey verwüsten wollten. Sie verlangten hierauf
Hülfe von den Unterthanen der Abtey, die selbige auch
unter der Bedingung versprachen, daß die Geistlichen
ihren Herrenrechten entsagen sollten. Diese capitulir-
ten mit ihnen, und entließen ihnen viele Rechte. Nun
begaben sich die Unterthanen mit verschiedenen Waffen
nach der Abtey; man lud 2 Kanonen mit Cartätschen,
die man auf dem Vorhofe versteckte. Die Räuber er-
schienen; man feuerte beyde Kanonen auf sie ab, und
die Unterthanen stürzten auf sie loß. Es blieben 100
Räuber, und 30 wurden gefangen genommen.

Die Einwohner von Duquesnoy, in Flandern, ver-
langten auch von dem Commandanten des Regiments
von Auvergne Schutz gegen die Räuber. Sie mußten
es schriftlich thun. Hierauf sandte er ihnen Soldaten.
Ein Soldat wollte auf die Räuber nicht schießen. Der
Commandant ließ ihn gleich todtschießen, und hieb
selbst einen Sergeanten mit dem Degen nieder, der
ihn tödten wollte. Hierauf commandirte der Com-
mandant seiner Truppe wieder, Feuer zu geben. Die
Soldaten gehorchten, 12 Räuber blieben auf der
Stelle, und die übrigen nahmen die Flucht.

Der Cardinal Rohan hat der Nationalversammlung
geschrieben, daß die im Elsaß herrschenden Unordnungen
ihm nicht erlaubten, die Provinz zu verlassen.

Jn Anjou und Poitou überläßt man sich ebenfalls
großen Ausschweifungen. Zu Niort, in Poitou, ließ
ein Edelmann die Cocarde einem Hund auf den
Schwanz binden, und ihn so durch die Gassen führen.
Das Volk ergriff den Junker, band ihn verkehrt auf
einem Esel, führte ihn durch die Stadt, und ließ ihn
unaufhörlich den Hintern des Hundes küssen. Der
Junker schätzte sich glücklich, so wohlfeil davon gekom-
men zu seyn.

Der militairische Hofstaat des Herrn Grafen von
Artois wird aufgehoben, und die Pferde werden ver-
kauft. Der Prinz hat dieses besohlen, und von dem
Betrage erhalten diejenigen ihr Geld, denen der Prinz
bey seiner Abreise noch etwas schuldig war.

Der König hat dem Herrn Chapelier, Präsidenten
der Nationalversammlung, den Eintritt in sein Zim-
mer bewilligt. Alle künftige Präsidenten dieser Ver-
sammlung werden eben diese Ehre genießen.

Der König hat auch dem Herrn Bailly, Maire von
Paris, und seinen Nachfolgern das Hotel bewilliget,
welches ehedem für den Polizey Lieutenant bestimmt war.

Am Donnerstage war hier in Paris der Vorrath an
Mehl und Korn nur auf 3 Tage, weil man bey Rouen
[Spaltenumbruch] alles hieher bestimmte Mehl und Korn angehalten
hatte. Herr Necker entschloß sich, den Donnerstag
Abend selbst nach Rouen zu reisen, um den angehal-
tenen Vorrath in Freyheit setzen zu lassen, als man
erfuhr, daß er schon freygegeben sey. Er kam auch
an, und seit dem Sonnabend ist das Brodt hier wohl-
feiler.

Am Sonnabend frühe fand man in einer wenig
frequentirten Straße dieser Stadt 2 große Körbe voll
Lunten in Leinwand mit Schwefel überstrichen. Man
brachte sie nach dem Hotel de Ville, und man hat ge-
funden, daß sie von Weinhändlern verfertigt worden,
um den Wein zu schwefeln. Vermuthlich hat ein Ar-
beitsmann aus Furcht sie stehen lassen, und niemand
will sie nun reclamiren. Jndessen soll öffentlich an-
geschlagen werden, daß der Gebrauch dieser Schwefel-
Leinewand zu nichts anders als zum Wein bestimmt
gewesen.

Seitdem die Jagdgerechtigkeit abgeschafft worden,
haben sich die Bürger und Bauern haufenweise in
unserer Nachbarschaft eingefunden, um Wild zu
schießen, woran in allen Capitainerien großer Vorrath
ist. Man hat zwar dem Getraide geschont, es ist aber
doch sonst verschiedenes verdorben worden. Natürlich
wird nun das Wild bey uns bald selten werden.

Der Ausschuß der Repräsentanten der Gemeinen
hatte einen Befehl gegeben, daß keine Schrift ohne
Censur der 3 von diesem Ausschuß ernannten Glieder
gedruckt werden solle. Diese Verordnung ist sehr übel
aufgenommen, und verschiedene Districte der Stadt
haben dagegen öffentliche Protestationen anschlagen
lassen; auch wird selbige nicht mehr beobachtet.

Die Jnsurrection der Schweizergarden gegen ihre
Officiers dauert noch fort. Einige derselben haben
ihre Fahnen verlassen, andere haben sich nach der Ca-
serne von Courtevoix begeben, und die daselbst befind-
lichen Kanonen weggeholt. Die Officiers reclamiren
diese Soldaten als Schweizer, aber die Soldaten ver-
langen bey der Pariser Bürgermiliz Dienste zu nehmen.

Der Ausschuß der Repräsentanten der Gemeinen hatte
beschlossen, jedem von der Französischen Garde, die zu
der Revolution mitgewirkt haben, eine goldene Me-
daille zu schenken, aber diese Garden schickten eine
Deputation nach dem Hotel de Ville, um zu declari-
ren, daß sie keine solche geldeswerthe Medaille anneh-
men würden, indem sie genug an der Ehre hätten, zum
öffentlichen Wohl das ihrige beygetragen zu haben. Nach
dieser Declaration beschloß das Hotel de Ville am 7ten
jedem dieser Soldaten eine vergoldete Medaille zu geben,
auf deren einen Seite das Bildniß des Königs, und
auf der andern das Stadtwapen befindlich ist, mit fol-
gender Umschrift: Pariser National-Garde 1789.
Die Soldaten können diese Medaille tragen, wenn sie
auch nicht mehr dienen.




Auch von dem Schlosse der Gräfinn von Brione,
Mutter des Prinzen von Lambese, hat man verschiedene
Kanonen hieher gebracht.

Es ist gewiß, daß der Graf von Montmorin nach
Havre geschrieben, daß der Herzog de la Vauguyon in
Freyheit gesetzt werden soll. Er hat auch den Auftrag
von der Nationalversammlung dazu gehabt.


[Spaltenumbruch] ſtratsperſonen proſcridirt. Der erſte iſt bereits zu Lo-
riol, in Dauphiné, arretirt worden. Koͤmmt er zu
Marſeille an, ſo duͤrfte er ein Opfer des Volks werden,
das ihn fuͤr einen Kornaufkaͤufer haͤlt.

Die Buͤrgermiliz von Lyon hat mit den Koͤnigl.
Truppen an 100 Landſtreicher und Pluͤnderer nieder-
gemacht, welche die Schloͤſſer in Dauphiné verwuͤſtet
und gepluͤndert haben. Es ſind auch 82 Gefangene
von ihnen eingebracht, die naͤchſtens ihre verdiente
Strafe erhalten werden. Die mehreſten derſelben ſind
fremde, die aus den Sardiniſchen Staaten gekommen
ſind.

Die Moͤnche der Abtey Cheny, in Bourgogne, hat-
ten Nachricht erhalten, daß uͤber 400 Raͤuber ihre
Abtey verwuͤſten wollten. Sie verlangten hierauf
Huͤlfe von den Unterthanen der Abtey, die ſelbige auch
unter der Bedingung verſprachen, daß die Geiſtlichen
ihren Herrenrechten entſagen ſollten. Dieſe capitulir-
ten mit ihnen, und entließen ihnen viele Rechte. Nun
begaben ſich die Unterthanen mit verſchiedenen Waffen
nach der Abtey; man lud 2 Kanonen mit Cartaͤtſchen,
die man auf dem Vorhofe verſteckte. Die Raͤuber er-
ſchienen; man feuerte beyde Kanonen auf ſie ab, und
die Unterthanen ſtuͤrzten auf ſie loß. Es blieben 100
Raͤuber, und 30 wurden gefangen genommen.

Die Einwohner von Duquesnoy, in Flandern, ver-
langten auch von dem Commandanten des Regiments
von Auvergne Schutz gegen die Raͤuber. Sie mußten
es ſchriftlich thun. Hierauf ſandte er ihnen Soldaten.
Ein Soldat wollte auf die Raͤuber nicht ſchießen. Der
Commandant ließ ihn gleich todtſchießen, und hieb
ſelbſt einen Sergeanten mit dem Degen nieder, der
ihn toͤdten wollte. Hierauf commandirte der Com-
mandant ſeiner Truppe wieder, Feuer zu geben. Die
Soldaten gehorchten, 12 Raͤuber blieben auf der
Stelle, und die uͤbrigen nahmen die Flucht.

Der Cardinal Rohan hat der Nationalverſammlung
geſchrieben, daß die im Elſaß herrſchenden Unordnungen
ihm nicht erlaubten, die Provinz zu verlaſſen.

Jn Anjou und Poitou uͤberlaͤßt man ſich ebenfalls
großen Ausſchweifungen. Zu Niort, in Poitou, ließ
ein Edelmann die Cocarde einem Hund auf den
Schwanz binden, und ihn ſo durch die Gaſſen fuͤhren.
Das Volk ergriff den Junker, band ihn verkehrt auf
einem Eſel, fuͤhrte ihn durch die Stadt, und ließ ihn
unaufhoͤrlich den Hintern des Hundes kuͤſſen. Der
Junker ſchaͤtzte ſich gluͤcklich, ſo wohlfeil davon gekom-
men zu ſeyn.

Der militairiſche Hofſtaat des Herrn Grafen von
Artois wird aufgehoben, und die Pferde werden ver-
kauft. Der Prinz hat dieſes beſohlen, und von dem
Betrage erhalten diejenigen ihr Geld, denen der Prinz
bey ſeiner Abreiſe noch etwas ſchuldig war.

Der Koͤnig hat dem Herrn Chapelier, Praͤſidenten
der Nationalverſammlung, den Eintritt in ſein Zim-
mer bewilligt. Alle kuͤnftige Praͤſidenten dieſer Ver-
ſammlung werden eben dieſe Ehre genießen.

Der Koͤnig hat auch dem Herrn Bailly, Maire von
Paris, und ſeinen Nachfolgern das Hotel bewilliget,
welches ehedem fuͤr den Polizey Lieutenant beſtimmt war.

Am Donnerſtage war hier in Paris der Vorrath an
Mehl und Korn nur auf 3 Tage, weil man bey Rouen
[Spaltenumbruch] alles hieher beſtimmte Mehl und Korn angehalten
hatte. Herr Necker entſchloß ſich, den Donnerſtag
Abend ſelbſt nach Rouen zu reiſen, um den angehal-
tenen Vorrath in Freyheit ſetzen zu laſſen, als man
erfuhr, daß er ſchon freygegeben ſey. Er kam auch
an, und ſeit dem Sonnabend iſt das Brodt hier wohl-
feiler.

Am Sonnabend fruͤhe fand man in einer wenig
frequentirten Straße dieſer Stadt 2 große Koͤrbe voll
Lunten in Leinwand mit Schwefel uͤberſtrichen. Man
brachte ſie nach dem Hotel de Ville, und man hat ge-
funden, daß ſie von Weinhaͤndlern verfertigt worden,
um den Wein zu ſchwefeln. Vermuthlich hat ein Ar-
beitsmann aus Furcht ſie ſtehen laſſen, und niemand
will ſie nun reclamiren. Jndeſſen ſoll oͤffentlich an-
geſchlagen werden, daß der Gebrauch dieſer Schwefel-
Leinewand zu nichts anders als zum Wein beſtimmt
geweſen.

Seitdem die Jagdgerechtigkeit abgeſchafft worden,
haben ſich die Buͤrger und Bauern haufenweiſe in
unſerer Nachbarſchaft eingefunden, um Wild zu
ſchießen, woran in allen Capitainerien großer Vorrath
iſt. Man hat zwar dem Getraide geſchont, es iſt aber
doch ſonſt verſchiedenes verdorben worden. Natuͤrlich
wird nun das Wild bey uns bald ſelten werden.

Der Ausſchuß der Repraͤſentanten der Gemeinen
hatte einen Befehl gegeben, daß keine Schrift ohne
Cenſur der 3 von dieſem Ausſchuß ernannten Glieder
gedruckt werden ſolle. Dieſe Verordnung iſt ſehr uͤbel
aufgenommen, und verſchiedene Diſtricte der Stadt
haben dagegen oͤffentliche Proteſtationen anſchlagen
laſſen; auch wird ſelbige nicht mehr beobachtet.

Die Jnſurrection der Schweizergarden gegen ihre
Officiers dauert noch fort. Einige derſelben haben
ihre Fahnen verlaſſen, andere haben ſich nach der Ca-
ſerne von Courtevoix begeben, und die daſelbſt befind-
lichen Kanonen weggeholt. Die Officiers reclamiren
dieſe Soldaten als Schweizer, aber die Soldaten ver-
langen bey der Pariſer Buͤrgermiliz Dienſte zu nehmen.

Der Ausſchuß der Repraͤſentanten der Gemeinen hatte
beſchloſſen, jedem von der Franzoͤſiſchen Garde, die zu
der Revolution mitgewirkt haben, eine goldene Me-
daille zu ſchenken, aber dieſe Garden ſchickten eine
Deputation nach dem Hotel de Ville, um zu declari-
ren, daß ſie keine ſolche geldeswerthe Medaille anneh-
men wuͤrden, indem ſie genug an der Ehre haͤtten, zum
oͤffentlichen Wohl das ihrige beygetragen zu haben. Nach
dieſer Declaration beſchloß das Hotel de Ville am 7ten
jedem dieſer Soldaten eine vergoldete Medaille zu geben,
auf deren einen Seite das Bildniß des Koͤnigs, und
auf der andern das Stadtwapen befindlich iſt, mit fol-
gender Umſchrift: Pariſer National-Garde 1789.
Die Soldaten koͤnnen dieſe Medaille tragen, wenn ſie
auch nicht mehr dienen.




Auch von dem Schloſſe der Graͤfinn von Brione,
Mutter des Prinzen von Lambeſe, hat man verſchiedene
Kanonen hieher gebracht.

Es iſt gewiß, daß der Graf von Montmorin nach
Havre geſchrieben, daß der Herzog de la Vauguyon in
Freyheit geſetzt werden ſoll. Er hat auch den Auftrag
von der Nationalverſammlung dazu gehabt.


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[[3]/0003] ſtratsperſonen proſcridirt. Der erſte iſt bereits zu Lo- riol, in Dauphiné, arretirt worden. Koͤmmt er zu Marſeille an, ſo duͤrfte er ein Opfer des Volks werden, das ihn fuͤr einen Kornaufkaͤufer haͤlt. Die Buͤrgermiliz von Lyon hat mit den Koͤnigl. Truppen an 100 Landſtreicher und Pluͤnderer nieder- gemacht, welche die Schloͤſſer in Dauphiné verwuͤſtet und gepluͤndert haben. Es ſind auch 82 Gefangene von ihnen eingebracht, die naͤchſtens ihre verdiente Strafe erhalten werden. Die mehreſten derſelben ſind fremde, die aus den Sardiniſchen Staaten gekommen ſind. Die Moͤnche der Abtey Cheny, in Bourgogne, hat- ten Nachricht erhalten, daß uͤber 400 Raͤuber ihre Abtey verwuͤſten wollten. Sie verlangten hierauf Huͤlfe von den Unterthanen der Abtey, die ſelbige auch unter der Bedingung verſprachen, daß die Geiſtlichen ihren Herrenrechten entſagen ſollten. Dieſe capitulir- ten mit ihnen, und entließen ihnen viele Rechte. Nun begaben ſich die Unterthanen mit verſchiedenen Waffen nach der Abtey; man lud 2 Kanonen mit Cartaͤtſchen, die man auf dem Vorhofe verſteckte. Die Raͤuber er- ſchienen; man feuerte beyde Kanonen auf ſie ab, und die Unterthanen ſtuͤrzten auf ſie loß. Es blieben 100 Raͤuber, und 30 wurden gefangen genommen. Die Einwohner von Duquesnoy, in Flandern, ver- langten auch von dem Commandanten des Regiments von Auvergne Schutz gegen die Raͤuber. Sie mußten es ſchriftlich thun. Hierauf ſandte er ihnen Soldaten. Ein Soldat wollte auf die Raͤuber nicht ſchießen. Der Commandant ließ ihn gleich todtſchießen, und hieb ſelbſt einen Sergeanten mit dem Degen nieder, der ihn toͤdten wollte. Hierauf commandirte der Com- mandant ſeiner Truppe wieder, Feuer zu geben. Die Soldaten gehorchten, 12 Raͤuber blieben auf der Stelle, und die uͤbrigen nahmen die Flucht. Der Cardinal Rohan hat der Nationalverſammlung geſchrieben, daß die im Elſaß herrſchenden Unordnungen ihm nicht erlaubten, die Provinz zu verlaſſen. Jn Anjou und Poitou uͤberlaͤßt man ſich ebenfalls großen Ausſchweifungen. Zu Niort, in Poitou, ließ ein Edelmann die Cocarde einem Hund auf den Schwanz binden, und ihn ſo durch die Gaſſen fuͤhren. Das Volk ergriff den Junker, band ihn verkehrt auf einem Eſel, fuͤhrte ihn durch die Stadt, und ließ ihn unaufhoͤrlich den Hintern des Hundes kuͤſſen. Der Junker ſchaͤtzte ſich gluͤcklich, ſo wohlfeil davon gekom- men zu ſeyn. Der militairiſche Hofſtaat des Herrn Grafen von Artois wird aufgehoben, und die Pferde werden ver- kauft. Der Prinz hat dieſes beſohlen, und von dem Betrage erhalten diejenigen ihr Geld, denen der Prinz bey ſeiner Abreiſe noch etwas ſchuldig war. Der Koͤnig hat dem Herrn Chapelier, Praͤſidenten der Nationalverſammlung, den Eintritt in ſein Zim- mer bewilligt. Alle kuͤnftige Praͤſidenten dieſer Ver- ſammlung werden eben dieſe Ehre genießen. Der Koͤnig hat auch dem Herrn Bailly, Maire von Paris, und ſeinen Nachfolgern das Hotel bewilliget, welches ehedem fuͤr den Polizey Lieutenant beſtimmt war. Am Donnerſtage war hier in Paris der Vorrath an Mehl und Korn nur auf 3 Tage, weil man bey Rouen alles hieher beſtimmte Mehl und Korn angehalten hatte. Herr Necker entſchloß ſich, den Donnerſtag Abend ſelbſt nach Rouen zu reiſen, um den angehal- tenen Vorrath in Freyheit ſetzen zu laſſen, als man erfuhr, daß er ſchon freygegeben ſey. Er kam auch an, und ſeit dem Sonnabend iſt das Brodt hier wohl- feiler. Am Sonnabend fruͤhe fand man in einer wenig frequentirten Straße dieſer Stadt 2 große Koͤrbe voll Lunten in Leinwand mit Schwefel uͤberſtrichen. Man brachte ſie nach dem Hotel de Ville, und man hat ge- funden, daß ſie von Weinhaͤndlern verfertigt worden, um den Wein zu ſchwefeln. Vermuthlich hat ein Ar- beitsmann aus Furcht ſie ſtehen laſſen, und niemand will ſie nun reclamiren. Jndeſſen ſoll oͤffentlich an- geſchlagen werden, daß der Gebrauch dieſer Schwefel- Leinewand zu nichts anders als zum Wein beſtimmt geweſen. Seitdem die Jagdgerechtigkeit abgeſchafft worden, haben ſich die Buͤrger und Bauern haufenweiſe in unſerer Nachbarſchaft eingefunden, um Wild zu ſchießen, woran in allen Capitainerien großer Vorrath iſt. Man hat zwar dem Getraide geſchont, es iſt aber doch ſonſt verſchiedenes verdorben worden. Natuͤrlich wird nun das Wild bey uns bald ſelten werden. Der Ausſchuß der Repraͤſentanten der Gemeinen hatte einen Befehl gegeben, daß keine Schrift ohne Cenſur der 3 von dieſem Ausſchuß ernannten Glieder gedruckt werden ſolle. Dieſe Verordnung iſt ſehr uͤbel aufgenommen, und verſchiedene Diſtricte der Stadt haben dagegen oͤffentliche Proteſtationen anſchlagen laſſen; auch wird ſelbige nicht mehr beobachtet. Die Jnſurrection der Schweizergarden gegen ihre Officiers dauert noch fort. Einige derſelben haben ihre Fahnen verlaſſen, andere haben ſich nach der Ca- ſerne von Courtevoix begeben, und die daſelbſt befind- lichen Kanonen weggeholt. Die Officiers reclamiren dieſe Soldaten als Schweizer, aber die Soldaten ver- langen bey der Pariſer Buͤrgermiliz Dienſte zu nehmen. Der Ausſchuß der Repraͤſentanten der Gemeinen hatte beſchloſſen, jedem von der Franzoͤſiſchen Garde, die zu der Revolution mitgewirkt haben, eine goldene Me- daille zu ſchenken, aber dieſe Garden ſchickten eine Deputation nach dem Hotel de Ville, um zu declari- ren, daß ſie keine ſolche geldeswerthe Medaille anneh- men wuͤrden, indem ſie genug an der Ehre haͤtten, zum oͤffentlichen Wohl das ihrige beygetragen zu haben. Nach dieſer Declaration beſchloß das Hotel de Ville am 7ten jedem dieſer Soldaten eine vergoldete Medaille zu geben, auf deren einen Seite das Bildniß des Koͤnigs, und auf der andern das Stadtwapen befindlich iſt, mit fol- gender Umſchrift: Pariſer National-Garde 1789. Die Soldaten koͤnnen dieſe Medaille tragen, wenn ſie auch nicht mehr dienen. Auch von dem Schloſſe der Graͤfinn von Brione, Mutter des Prinzen von Lambeſe, hat man verſchiedene Kanonen hieher gebracht. Es iſt gewiß, daß der Graf von Montmorin nach Havre geſchrieben, daß der Herzog de la Vauguyon in Freyheit geſetzt werden ſoll. Er hat auch den Auftrag von der Nationalverſammlung dazu gehabt.

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Zitationshilfe: Staats- und Gelehrte Zeitung des Hamburgischen unpartheyischen Correspondenten. Nr. 131, Hamburg, 18. August 1789, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hc_1311808_1789/3>, abgerufen am 29.03.2024.