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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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derselben Memorir-Abschnitte für sämmtliche Gymnasien und Pro-
gymnasien einer Provinz vorbereitet werde.

Wo bereits Memorir-Uebungen genau nach den Ruthardtschen
Vorschlägen eingeführt worden, da sind dieselben einstweilen fortzusetzen
und bis in die obersten Klassen durchzuführen, damit das Eigenthüm-
liche derselben genau erkannt und sein Werth nach den in der An-
wendung gewonnenen Resultaten mit Sicherheit beurtheilt werden
könne.

Die Gymnasial-Directoren sind zu verpflichten, diesen Uebungen,
in welcher Weise sie auch angestellt werden mögen, ihre fortgesetzte,
sorgfältige Aufmerksamkeit zu widmen, sich von ihren Resultaten selbst
zu überzeugen, und in den Jahresberichten sich sowohl über die Art
der Ausführung, als auch über die wahrgenommenen Erfolge aus-
führlich auszusprechen.

Die Königl. Provinzial-Schulcollegien veranlasse ich, über den
Erfolg der nach Maßgabe dieser Verfügung zu treffenden Anordnungen,
von deren pünktlichen Ausführung sich Dieselben durch Ihre Com-
missarien bei den Revisionen der Gymnasien zu überzeugen haben, am
Schlusse des künftigen Jahres Bericht zu erstatten.

a.

Die Ruthardtsche Methode unterscheidet sich von andern Sprach-
methoden der neueren Zeit zunächst dadurch, daß sie den rationalen
Sprachunterricht
, wie er sich nach und nach in unseren Gymna-
sien geltend gemacht hat, in seiner vollen Berechtigung stehen
läßt und nur durch Hinzufügung einer stofflichen Grundlage zu
veranschaulichen und zu stützen sucht. Für die formale Behandlung
bleibt dem lehrenden und lernenden Individuum der freieste Spielraum;
nur wird in Bezug auf jenen Normalstoff auf einen Grad von Ver-
tiefung
und Verlebendigung gedrungen, wie er bei dem Ver-
fahren der herkömmlichen Praxis, das in seiner unvermittelten Aus-
breitung nothwendig zu einem desultorischen werden muß, schlechthin
unerreichbar ist. Am wenigsten ist hiebei eine Vergleichung mit der
Hamiltonschen oder Jacototschen Methode am Platze, außer insofern
am Ende bei jedem Unterrichtsgegenstande die verschiedenen Behand-
lungsweisen desselben unvermeidlich gewisse Berührungspunkte haben
müssen. Es wird sich dies deutlicher ergeben, wenn wir diejenigen

derſelben Memorir-Abſchnitte für ſämmtliche Gymnaſien und Pro-
gymnaſien einer Provinz vorbereitet werde.

Wo bereits Memorir-Uebungen genau nach den Ruthardtſchen
Vorſchlägen eingeführt worden, da ſind dieſelben einſtweilen fortzuſetzen
und bis in die oberſten Klaſſen durchzuführen, damit das Eigenthüm-
liche derſelben genau erkannt und ſein Werth nach den in der An-
wendung gewonnenen Reſultaten mit Sicherheit beurtheilt werden
könne.

Die Gymnaſial-Directoren ſind zu verpflichten, dieſen Uebungen,
in welcher Weiſe ſie auch angeſtellt werden mögen, ihre fortgeſetzte,
ſorgfältige Aufmerkſamkeit zu widmen, ſich von ihren Reſultaten ſelbſt
zu überzeugen, und in den Jahresberichten ſich ſowohl über die Art
der Ausführung, als auch über die wahrgenommenen Erfolge aus-
führlich auszuſprechen.

Die Königl. Provinzial-Schulcollegien veranlaſſe ich, über den
Erfolg der nach Maßgabe dieſer Verfügung zu treffenden Anordnungen,
von deren pünktlichen Ausführung ſich Dieſelben durch Ihre Com-
miſſarien bei den Reviſionen der Gymnaſien zu überzeugen haben, am
Schluſſe des künftigen Jahres Bericht zu erſtatten.

a.

Die Ruthardtſche Methode unterſcheidet ſich von andern Sprach-
methoden der neueren Zeit zunächſt dadurch, daß ſie den rationalen
Sprachunterricht
, wie er ſich nach und nach in unſeren Gymna-
ſien geltend gemacht hat, in ſeiner vollen Berechtigung ſtehen
läßt und nur durch Hinzufügung einer ſtofflichen Grundlage zu
veranſchaulichen und zu ſtützen ſucht. Für die formale Behandlung
bleibt dem lehrenden und lernenden Individuum der freieſte Spielraum;
nur wird in Bezug auf jenen Normalſtoff auf einen Grad von Ver-
tiefung
und Verlebendigung gedrungen, wie er bei dem Ver-
fahren der herkömmlichen Praxis, das in ſeiner unvermittelten Aus-
breitung nothwendig zu einem deſultoriſchen werden muß, ſchlechthin
unerreichbar iſt. Am wenigſten iſt hiebei eine Vergleichung mit der
Hamiltonſchen oder Jacototſchen Methode am Platze, außer inſofern
am Ende bei jedem Unterrichtsgegenſtande die verſchiedenen Behand-
lungsweiſen deſſelben unvermeidlich gewiſſe Berührungspunkte haben
müſſen. Es wird ſich dies deutlicher ergeben, wenn wir diejenigen

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[162/0176] derſelben Memorir-Abſchnitte für ſämmtliche Gymnaſien und Pro- gymnaſien einer Provinz vorbereitet werde. Wo bereits Memorir-Uebungen genau nach den Ruthardtſchen Vorſchlägen eingeführt worden, da ſind dieſelben einſtweilen fortzuſetzen und bis in die oberſten Klaſſen durchzuführen, damit das Eigenthüm- liche derſelben genau erkannt und ſein Werth nach den in der An- wendung gewonnenen Reſultaten mit Sicherheit beurtheilt werden könne. Die Gymnaſial-Directoren ſind zu verpflichten, dieſen Uebungen, in welcher Weiſe ſie auch angeſtellt werden mögen, ihre fortgeſetzte, ſorgfältige Aufmerkſamkeit zu widmen, ſich von ihren Reſultaten ſelbſt zu überzeugen, und in den Jahresberichten ſich ſowohl über die Art der Ausführung, als auch über die wahrgenommenen Erfolge aus- führlich auszuſprechen. Die Königl. Provinzial-Schulcollegien veranlaſſe ich, über den Erfolg der nach Maßgabe dieſer Verfügung zu treffenden Anordnungen, von deren pünktlichen Ausführung ſich Dieſelben durch Ihre Com- miſſarien bei den Reviſionen der Gymnaſien zu überzeugen haben, am Schluſſe des künftigen Jahres Bericht zu erſtatten. a. Die Ruthardtſche Methode unterſcheidet ſich von andern Sprach- methoden der neueren Zeit zunächſt dadurch, daß ſie den rationalen Sprachunterricht, wie er ſich nach und nach in unſeren Gymna- ſien geltend gemacht hat, in ſeiner vollen Berechtigung ſtehen läßt und nur durch Hinzufügung einer ſtofflichen Grundlage zu veranſchaulichen und zu ſtützen ſucht. Für die formale Behandlung bleibt dem lehrenden und lernenden Individuum der freieſte Spielraum; nur wird in Bezug auf jenen Normalſtoff auf einen Grad von Ver- tiefung und Verlebendigung gedrungen, wie er bei dem Ver- fahren der herkömmlichen Praxis, das in ſeiner unvermittelten Aus- breitung nothwendig zu einem deſultoriſchen werden muß, ſchlechthin unerreichbar iſt. Am wenigſten iſt hiebei eine Vergleichung mit der Hamiltonſchen oder Jacototſchen Methode am Platze, außer inſofern am Ende bei jedem Unterrichtsgegenſtande die verſchiedenen Behand- lungsweiſen deſſelben unvermeidlich gewiſſe Berührungspunkte haben müſſen. Es wird ſich dies deutlicher ergeben, wenn wir diejenigen

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 162. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/176>, abgerufen am 19.04.2024.