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Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847.

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Beiträge zugeschlagener Gemeinen. 36.; deren Ressortverhält-
nisse
in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann sich dem
Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul-
lehrer
herbeizuholen. 37.
Gemeinheitstheilung, Berücksichtigung der Schullehrer bei ders. 31.;
Aufbringung der Kosten hierzu Seitens der Schulen. 33.
Generallandschulen-Reglement. 3.
Generalsuperintendent, Instruction für denselben. 40.; seine Beauf-
sichtigung der Elementar- und Bürgerschulen. 41.
Gerichte, haben die Schullehrer anzustellen. 18.; ihnen sind die Schul-
lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufsicht über die Schulleh. 25.;
haben die Schulbeiträge auszuschreiben. 32.; academische. 55.
Gottesdienst, Besuch desselben durch die Schuljugend. 8.
Gutsherrschaft, deren Verpflichtung zur Unterstützung ihrer Tagelöhner,
rücksichtlich der Schulkosten; ihre Leistungen zu Schulzwecken. 33.; ihre
Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuser. 36.
Gymnasiasten, Unterstützung hülfsbedürftiger; deren Militair-
dienst
. 47. Beherbergung und Pässe reisender Gymnasiasten. 58.;
deren Beaufsichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym-
nasii wohnen. 259.; sollen nicht mit Schauspielergesellschaften
umgehen, nicht in Leihbliothen lesen. 259 seq.; Verbot öffentlicher
Aufzüge derselben. 262.; Verbot des Besuchs der Schankstätten
Seitens derselben. 282.; ihre Beaufsichtigung, wenn sie nicht im elter-
lichen Hause
wohnen. 282.; Beaufsichtigung auswärtiger. 285.
Gymnasien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo-
rationen
. 47.; stehen unter Aufsicht der Behörden; Rechnenunter-
richt, Privatlectüre
, das Griechische, die philosoph. Vorbe-
reitung, die Mathematik
, der Gesang-, Geschichts- und
geographische Unterricht derselben. 47.; das Verhältniß der Mit-
telschulen
zu denselben. 48.; deren Grundstücke, Vermögen, Ge-
bäude
. 48.; sind bei Schenkungen nicht den Einschränkungen der
Kirchengesellschaften unterworfen. 48.; Anstellung der Zeichnen-, Ge-
sang
- und Schreiblehrer an denselben. 52.; die Ertheilung der
Zeugnisse der Schüler auf denselben. 53.; Entlassung der Abitu-
rienten
. 53.; die Lehrer an denselben haben privilegirten Gerichts-
stand
. 53.; Umzugs- und Reisekosten der Lehrer an denselben. 54.;
die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieselben. 87.;
Portofreiheit für dieselben. 88.; die polnische Sprache in den-
selben. 94.; Anstellung der Lehrer und Directoren an denselben. 95.;
Erweiterung der Bibliotheken derselben. 141.; Empfangsbeschei-
nigung
derselben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.;
das erforderliche Alter zur Aufnahme in die untersten Classen der-
selben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufsichtigen, deren Eltern
nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Gestattung und Einrichtung
des Turnens in denselben. 292 seq.
Gymnastische Uebungen. (s. Turnen.)
Beiträge zugeſchlagener Gemeinen. 36.; deren Reſſortverhält-
niſſe
in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann ſich dem
Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul-
lehrer
herbeizuholen. 37.
Gemeinheitstheilung, Berückſichtigung der Schullehrer bei derſ. 31.;
Aufbringung der Koſten hierzu Seitens der Schulen. 33.
Generallandſchulen-Reglement. 3.
Generalſuperintendent, Inſtruction für denſelben. 40.; ſeine Beauf-
ſichtigung der Elementar- und Bürgerſchulen. 41.
Gerichte, haben die Schullehrer anzuſtellen. 18.; ihnen ſind die Schul-
lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufſicht über die Schulleh. 25.;
haben die Schulbeiträge auszuſchreiben. 32.; academiſche. 55.
Gottesdienſt, Beſuch deſſelben durch die Schuljugend. 8.
Gutsherrſchaft, deren Verpflichtung zur Unterſtützung ihrer Tagelöhner,
rückſichtlich der Schulkoſten; ihre Leiſtungen zu Schulzwecken. 33.; ihre
Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuſer. 36.
Gymnaſiaſten, Unterſtützung hülfsbedürftiger; deren Militair-
dienſt
. 47. Beherbergung und Päſſe reiſender Gymnaſiaſten. 58.;
deren Beaufſichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym-
naſii wohnen. 259.; ſollen nicht mit Schauſpielergeſellſchaften
umgehen, nicht in Leihbliothen leſen. 259 seq.; Verbot öffentlicher
Aufzüge derſelben. 262.; Verbot des Beſuchs der Schankſtätten
Seitens derſelben. 282.; ihre Beaufſichtigung, wenn ſie nicht im elter-
lichen Hauſe
wohnen. 282.; Beaufſichtigung auswärtiger. 285.
Gymnaſien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo-
rationen
. 47.; ſtehen unter Aufſicht der Behörden; Rechnenunter-
richt, Privatlectüre
, das Griechiſche, die philoſoph. Vorbe-
reitung, die Mathematik
, der Geſang-, Geſchichts- und
geographiſche Unterricht derſelben. 47.; das Verhältniß der Mit-
telſchulen
zu denſelben. 48.; deren Grundſtücke, Vermögen, Ge-
bäude
. 48.; ſind bei Schenkungen nicht den Einſchränkungen der
Kirchengeſellſchaften unterworfen. 48.; Anſtellung der Zeichnen-, Ge-
ſang
- und Schreiblehrer an denſelben. 52.; die Ertheilung der
Zeugniſſe der Schüler auf denſelben. 53.; Entlaſſung der Abitu-
rienten
. 53.; die Lehrer an denſelben haben privilegirten Gerichts-
ſtand
. 53.; Umzugs- und Reiſekoſten der Lehrer an denſelben. 54.;
die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieſelben. 87.;
Portofreiheit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in den-
ſelben. 94.; Anſtellung der Lehrer und Directoren an denſelben. 95.;
Erweiterung der Bibliotheken derſelben. 141.; Empfangsbeſchei-
nigung
derſelben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.;
das erforderliche Alter zur Aufnahme in die unterſten Claſſen der-
ſelben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufſichtigen, deren Eltern
nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Geſtattung und Einrichtung
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Gymnaſtiſche Uebungen. (ſ. Turnen.)
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[619/0633] Beiträge zugeſchlagener Gemeinen. 36.; deren Reſſortverhält- niſſe in Schulhausbauten. 37.; keines ihrer Mitglieder kann ſich dem Beitrage zu Bauten entziehen. 37.; ihre Verpflichtung, den Schul- lehrer herbeizuholen. 37. Gemeinheitstheilung, Berückſichtigung der Schullehrer bei derſ. 31.; Aufbringung der Koſten hierzu Seitens der Schulen. 33. Generallandſchulen-Reglement. 3. Generalſuperintendent, Inſtruction für denſelben. 40.; ſeine Beauf- ſichtigung der Elementar- und Bürgerſchulen. 41. Gerichte, haben die Schullehrer anzuſtellen. 18.; ihnen ſind die Schul- lehrer unterworfen. 25.; haben die Aufſicht über die Schulleh. 25.; haben die Schulbeiträge auszuſchreiben. 32.; academiſche. 55. Gottesdienſt, Beſuch deſſelben durch die Schuljugend. 8. Gutsherrſchaft, deren Verpflichtung zur Unterſtützung ihrer Tagelöhner, rückſichtlich der Schulkoſten; ihre Leiſtungen zu Schulzwecken. 33.; ihre Verpflichtungen bei Reparaturen der Schulhäuſer. 36. Gymnaſiaſten, Unterſtützung hülfsbedürftiger; deren Militair- dienſt. 47. Beherbergung und Päſſe reiſender Gymnaſiaſten. 58.; deren Beaufſichtigung, wenn ihre Eltern nicht am Orte des Gym- naſii wohnen. 259.; ſollen nicht mit Schauſpielergeſellſchaften umgehen, nicht in Leihbliothen leſen. 259 seq.; Verbot öffentlicher Aufzüge derſelben. 262.; Verbot des Beſuchs der Schankſtätten Seitens derſelben. 282.; ihre Beaufſichtigung, wenn ſie nicht im elter- lichen Hauſe wohnen. 282.; Beaufſichtigung auswärtiger. 285. Gymnaſien, deren Portofreiheit. 6.; haben die Rechte der Corpo- rationen. 47.; ſtehen unter Aufſicht der Behörden; Rechnenunter- richt, Privatlectüre, das Griechiſche, die philoſoph. Vorbe- reitung, die Mathematik, der Geſang-, Geſchichts- und geographiſche Unterricht derſelben. 47.; das Verhältniß der Mit- telſchulen zu denſelben. 48.; deren Grundſtücke, Vermögen, Ge- bäude. 48.; ſind bei Schenkungen nicht den Einſchränkungen der Kirchengeſellſchaften unterworfen. 48.; Anſtellung der Zeichnen-, Ge- ſang- und Schreiblehrer an denſelben. 52.; die Ertheilung der Zeugniſſe der Schüler auf denſelben. 53.; Entlaſſung der Abitu- rienten. 53.; die Lehrer an denſelben haben privilegirten Gerichts- ſtand. 53.; Umzugs- und Reiſekoſten der Lehrer an denſelben. 54.; die Nichtbewilligung von Amtsblatts-Freiexemplaren an dieſelben. 87.; Portofreiheit für dieſelben. 88.; die polniſche Sprache in den- ſelben. 94.; Anſtellung der Lehrer und Directoren an denſelben. 95.; Erweiterung der Bibliotheken derſelben. 141.; Empfangsbeſchei- nigung derſelben über Bücher. 152.; deren Programme. 153.; das erforderliche Alter zur Aufnahme in die unterſten Claſſen der- ſelben. 158.; haben diejenigen Schüler zu beaufſichtigen, deren Eltern nicht am Orte des G. wohnen. 259.; die Geſtattung und Einrichtung des Turnens in denſelben. 292 seq. Gymnaſtiſche Uebungen. (ſ. Turnen.)

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Zitationshilfe: Heckert, Adolph (Hrsg.): Handbuch der Schulgesetzgebung Preußens. Berlin, 1847, S. 619. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heckert_schulgesetzgebung_1847/633>, abgerufen am 29.03.2024.