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Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809.

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D. 3. Gesch. d. Eur. Colonialw. 1618--1660.
der Schottischen Küste entstanden, sowohl zu den
politischen Händeln, als zu den Ansprüchen Eng-
lands auf die Meerherrschaft (s. unten) bey.

Der Streit über den Heringsfang an der Brittischen Kü-
ste ward zuerst rege gemacht von Jacob I. 1608; erneuert
von Carl I. 1635; und von Cromwell 1652; jedoch be-
haupteten sich die Holländer (bis auf 10 Meilen von der
Küste) im Besitz. -- Der Wallfischfang ward seit der Auf-
hebung der Compagnie 1645 allen frey gegeben.

8. Unter den Zweigen des Europäischen
Handels ward der nach der Ostsee besonders politisch
wichtig, da er die Republik öftrer in die Händel des
Nordens verflocht (s. unten); wenn auch der
Rheinhandel an Wichtigkeit ihn übertraf. Zu
diesem kam aber vor allen die unermeßliche Fracht-
schifffahrt
; -- (es fehlte den übrigen Völkern
noch an Schiffen;) -- die jedoch durch die Britti-
sche Navigationsacte einen Hauptstoß erhielt.

9. Indem die Republik auf diese Weise ihren
Handel zu einem Grade erhob, der nahe an ein
Monopol grenzte, wurde es unausbleiblich, daß da-
durch eine Rivalität mit dem gleichfalls aufstreben-
den England entstand. Allerdings trug diese Ri-
valität wesentlich zu den beyden Kriegen unter Crom-
well und Carl II. bey; allein die politischen Verhält-
nisse verhinderten es nachmals, daß sie nicht blei-
bend werden konnte; und damals waren die Strei-

tigkeiten
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D. 3. Geſch. d. Eur. Colonialw. 1618--1660.
der Schottiſchen Kuͤſte entſtanden, ſowohl zu den
politiſchen Haͤndeln, als zu den Anſpruͤchen Eng-
lands auf die Meerherrſchaft (ſ. unten) bey.

Der Streit uͤber den Heringsfang an der Brittiſchen Kuͤ-
ſte ward zuerſt rege gemacht von Jacob I. 1608; erneuert
von Carl I. 1635; und von Cromwell 1652; jedoch be-
haupteten ſich die Hollaͤnder (bis auf 10 Meilen von der
Kuͤſte) im Beſitz. — Der Wallfiſchfang ward ſeit der Auf-
hebung der Compagnie 1645 allen frey gegeben.

8. Unter den Zweigen des Europaͤiſchen
Handels ward der nach der Oſtſee beſonders politiſch
wichtig, da er die Republik oͤftrer in die Haͤndel des
Nordens verflocht (ſ. unten); wenn auch der
Rheinhandel an Wichtigkeit ihn uͤbertraf. Zu
dieſem kam aber vor allen die unermeßliche Fracht-
ſchifffahrt
; — (es fehlte den uͤbrigen Voͤlkern
noch an Schiffen;) — die jedoch durch die Britti-
ſche Navigationsacte einen Hauptſtoß erhielt.

9. Indem die Republik auf dieſe Weiſe ihren
Handel zu einem Grade erhob, der nahe an ein
Monopol grenzte, wurde es unausbleiblich, daß da-
durch eine Rivalitaͤt mit dem gleichfalls aufſtreben-
den England entſtand. Allerdings trug dieſe Ri-
valitaͤt weſentlich zu den beyden Kriegen unter Crom-
well und Carl II. bey; allein die politiſchen Verhaͤlt-
niſſe verhinderten es nachmals, daß ſie nicht blei-
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tigkeiten
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[181/0219] D. 3. Geſch. d. Eur. Colonialw. 1618--1660. der Schottiſchen Kuͤſte entſtanden, ſowohl zu den politiſchen Haͤndeln, als zu den Anſpruͤchen Eng- lands auf die Meerherrſchaft (ſ. unten) bey. Der Streit uͤber den Heringsfang an der Brittiſchen Kuͤ- ſte ward zuerſt rege gemacht von Jacob I. 1608; erneuert von Carl I. 1635; und von Cromwell 1652; jedoch be- haupteten ſich die Hollaͤnder (bis auf 10 Meilen von der Kuͤſte) im Beſitz. — Der Wallfiſchfang ward ſeit der Auf- hebung der Compagnie 1645 allen frey gegeben. 8. Unter den Zweigen des Europaͤiſchen Handels ward der nach der Oſtſee beſonders politiſch wichtig, da er die Republik oͤftrer in die Haͤndel des Nordens verflocht (ſ. unten); wenn auch der Rheinhandel an Wichtigkeit ihn uͤbertraf. Zu dieſem kam aber vor allen die unermeßliche Fracht- ſchifffahrt; — (es fehlte den uͤbrigen Voͤlkern noch an Schiffen;) — die jedoch durch die Britti- ſche Navigationsacte einen Hauptſtoß erhielt. 9. Indem die Republik auf dieſe Weiſe ihren Handel zu einem Grade erhob, der nahe an ein Monopol grenzte, wurde es unausbleiblich, daß da- durch eine Rivalitaͤt mit dem gleichfalls aufſtreben- den England entſtand. Allerdings trug dieſe Ri- valitaͤt weſentlich zu den beyden Kriegen unter Crom- well und Carl II. bey; allein die politiſchen Verhaͤlt- niſſe verhinderten es nachmals, daß ſie nicht blei- bend werden konnte; und damals waren die Strei- tigkeiten M 3

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Zitationshilfe: Heeren, Arnold H. L.: Geschichte des Europäischen Staatensystems und seiner Kolonien. Göttingen, 1809, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heeren_staatensystem_1809/219>, abgerufen am 28.03.2024.