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Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842.

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Gedankensprünge zu warnen. Allein zu eini-
ger Entschuldigung, wenn etwa wirklich ein
solcher Sprung nicht ganz vermieden wäre,
habe ich schon vorhin das Recht der Univer-
sität angeführt, einen Deputirten zur Stände-
Versammlung zu senden. Nun ist freilich die
Wahl eines Deputirten noch immer weit ver-
schieden vom Stimmrecht; denn der Deputirte
soll nach eigner Ueberzeugung seine Stimme
abgeben, die vielleicht nicht genau die Stimme
der Pluralität unter denen ist, welche ihn ge-
wählt haben. Und wiederum giebt es noch
eine Distanz zwischen der Pluralität und ir-
gend welchen einzelnen Gliedern der wählen-
den Corporation. Allein man sieht doch unge-
fähr, wie ein solches einzelnes Mitglied dazu
kommen kann, Schritte zu thun, deren Würdi-
gung einen ganz andern Standpunkt voraussez-
zen soll, als den, worauf das Individuum wirk-
lich steht.

Wo ist denn dieser andre Standpunkt zu
suchen? Er liegt vermuthlich höher, als der,
worauf man die Nachtheile der Universität zu
verhüten sich verpflichtet finden würde; denn
er soll ja dem Tadel, über den Beruf des
Professors hinauszugehen, nicht zugänglich
seyn. Man stelle sich also auf die Höhe ei-

Gedankensprünge zu warnen. Allein zu eini-
ger Entschuldigung, wenn etwa wirklich ein
solcher Sprung nicht ganz vermieden wäre,
habe ich schon vorhin das Recht der Univer-
sität angeführt, einen Deputirten zur Stände-
Versammlung zu senden. Nun ist freilich die
Wahl eines Deputirten noch immer weit ver-
schieden vom Stimmrecht; denn der Deputirte
soll nach eigner Ueberzeugung seine Stimme
abgeben, die vielleicht nicht genau die Stimme
der Pluralität unter denen ist, welche ihn ge-
wählt haben. Und wiederum giebt es noch
eine Distanz zwischen der Pluralität und ir-
gend welchen einzelnen Gliedern der wählen-
den Corporation. Allein man sieht doch unge-
fähr, wie ein solches einzelnes Mitglied dazu
kommen kann, Schritte zu thun, deren Würdi-
gung einen ganz andern Standpunkt voraussez-
zen soll, als den, worauf das Individuum wirk-
lich steht.

Wo ist denn dieser andre Standpunkt zu
suchen? Er liegt vermuthlich höher, als der,
worauf man die Nachtheile der Universität zu
verhüten sich verpflichtet finden würde; denn
er soll ja dem Tadel, über den Beruf des
Professors hinauszugehen, nicht zugänglich
seyn. Man stelle sich also auf die Höhe ei-

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[29/0033] Gedankensprünge zu warnen. Allein zu eini- ger Entschuldigung, wenn etwa wirklich ein solcher Sprung nicht ganz vermieden wäre, habe ich schon vorhin das Recht der Univer- sität angeführt, einen Deputirten zur Stände- Versammlung zu senden. Nun ist freilich die Wahl eines Deputirten noch immer weit ver- schieden vom Stimmrecht; denn der Deputirte soll nach eigner Ueberzeugung seine Stimme abgeben, die vielleicht nicht genau die Stimme der Pluralität unter denen ist, welche ihn ge- wählt haben. Und wiederum giebt es noch eine Distanz zwischen der Pluralität und ir- gend welchen einzelnen Gliedern der wählen- den Corporation. Allein man sieht doch unge- fähr, wie ein solches einzelnes Mitglied dazu kommen kann, Schritte zu thun, deren Würdi- gung einen ganz andern Standpunkt voraussez- zen soll, als den, worauf das Individuum wirk- lich steht. Wo ist denn dieser andre Standpunkt zu suchen? Er liegt vermuthlich höher, als der, worauf man die Nachtheile der Universität zu verhüten sich verpflichtet finden würde; denn er soll ja dem Tadel, über den Beruf des Professors hinauszugehen, nicht zugänglich seyn. Man stelle sich also auf die Höhe ei-

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Zitationshilfe: Herbart, Johann Friedrich: Erinnerung an die Göttingische Katastrophe im Jahr 1837. Königsberg, 1842, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_goettingen_1842/33>, abgerufen am 12.10.2024.