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Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893

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"Ich habe," erwiderte Sieyes, "die stärksten daselbst vor-
gefunden; breite, zum Theil wohlgebaute Strassen und das
ärgste Pflaster, das man in einer grossen Stadt zu finden
vermöchte; Jakobiner, die bei uns alles recht fanden, was
Robespiere, Couthon, Marat Schreckliches vollführten, und in
ihrem Lande zugleich die zahmsten und titelsüchtigsten Narren
waren, die man antreffen konnte, usw."

In dem Werke: "Berlin im neunzehnten Jahrhundert"
von Adolph Streckfuss. (II. Band Seite 508--509), berichtet
derselbe:

"Im Jahre 1825 sprach der König den Wunsch aus, dass
in den besseren Stadtgegenden die sogenannten Trottoirs,
breite Granitbahnen, gelegt würden. Zuerst wurden vier
Strassen, die Leipziger-, die Jäger-, die neue Friedrich- und
die Königstrasse als solche bezeichnet, in welchen der König
die Anlage der Trottoirs vorzugsweise wünsche; er gab das
Versprechen, dass, wenn die Bürger sich bereit erklärten,
Trottoirs zu legen, dass dann auch vor allen Königlichen
Gebäuden der Bürgersteig in gleicher Weise auf Königliche
Kosten verbessert werden solle."

"Der Magistrat bestrebte sich, den Wünschen des Königs
zu entsprechen. Nicht nur in vier Strassen, sondern auch in
einer Anzahl anderer bedeutender Verkehrswege gelang es,
auch in der Breitenstrasse, der Brüderstrasse, auf dem Schloss-
platz usw. die Hauseigenthümer zu den von ihnen geforderten
Opfern zu gewinnen."

"Durch eine Königliche Cabinets-Ordre vom 18. Mai 1828
wurde demnächst bestimmt, dass überall, wo nach sach-
verständigem Ermessen die Instandsetzung der Bürgersteige
in den Strassen Berlins und an den Plätzen polizeilich noth-
wendig erachtet werde, die Hauseigenthümer angehalten
werden sollten, Trottoirs von Granitplatten anzulegen."

"Unter dem 26. Mai 1829 beschloss die Commune, dass
die Hauseigenthümer nur mit 1/3 der Kosten herangezogen
werden sollten, dass aber 2/3 derselben durch eine neu ein-
zuführende Steuer, die Hundesteuer, aufgebracht werden
müssten, dass ferner die Legung der Trottoirs, soweit der

„Ich habe,“ erwiderte Sieyés, „die stärksten daselbst vor-
gefunden; breite, zum Theil wohlgebaute Straſsen und das
ärgste Pflaster, das man in einer groſsen Stadt zu finden
vermöchte; Jakobiner, die bei uns alles recht fanden, was
Robespiere, Couthon, Marat Schreckliches vollführten, und in
ihrem Lande zugleich die zahmsten und titelsüchtigsten Narren
waren, die man antreffen konnte, usw.“

In dem Werke: „Berlin im neunzehnten Jahrhundert“
von Adolph Streckfuſs. (II. Band Seite 508—509), berichtet
derselbe:

„Im Jahre 1825 sprach der König den Wunsch aus, daſs
in den besseren Stadtgegenden die sogenannten Trottoirs,
breite Granitbahnen, gelegt würden. Zuerst wurden vier
Straſsen, die Leipziger-, die Jäger-, die neue Friedrich- und
die Königstraſse als solche bezeichnet, in welchen der König
die Anlage der Trottoirs vorzugsweise wünsche; er gab das
Versprechen, daſs, wenn die Bürger sich bereit erklärten,
Trottoirs zu legen, daſs dann auch vor allen Königlichen
Gebäuden der Bürgersteig in gleicher Weise auf Königliche
Kosten verbessert werden solle.“

„Der Magistrat bestrebte sich, den Wünschen des Königs
zu entsprechen. Nicht nur in vier Straſsen, sondern auch in
einer Anzahl anderer bedeutender Verkehrswege gelang es,
auch in der Breitenstraſse, der Brüderstraſse, auf dem Schloſs-
platz usw. die Hauseigenthümer zu den von ihnen geforderten
Opfern zu gewinnen.“

„Durch eine Königliche Cabinets-Ordre vom 18. Mai 1828
wurde demnächst bestimmt, daſs überall, wo nach sach-
verständigem Ermessen die Instandsetzung der Bürgersteige
in den Straſsen Berlins und an den Plätzen polizeilich noth-
wendig erachtet werde, die Hauseigenthümer angehalten
werden sollten, Trottoirs von Granitplatten anzulegen.“

„Unter dem 26. Mai 1829 beschloſs die Commune, daſs
die Hauseigenthümer nur mit ⅓ der Kosten herangezogen
werden sollten, daſs aber ⅔ derselben durch eine neu ein-
zuführende Steuer, die Hundesteuer, aufgebracht werden
müſsten, daſs ferner die Legung der Trottoirs, soweit der

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[12/0018] „Ich habe,“ erwiderte Sieyés, „die stärksten daselbst vor- gefunden; breite, zum Theil wohlgebaute Straſsen und das ärgste Pflaster, das man in einer groſsen Stadt zu finden vermöchte; Jakobiner, die bei uns alles recht fanden, was Robespiere, Couthon, Marat Schreckliches vollführten, und in ihrem Lande zugleich die zahmsten und titelsüchtigsten Narren waren, die man antreffen konnte, usw.“ In dem Werke: „Berlin im neunzehnten Jahrhundert“ von Adolph Streckfuſs. (II. Band Seite 508—509), berichtet derselbe: „Im Jahre 1825 sprach der König den Wunsch aus, daſs in den besseren Stadtgegenden die sogenannten Trottoirs, breite Granitbahnen, gelegt würden. Zuerst wurden vier Straſsen, die Leipziger-, die Jäger-, die neue Friedrich- und die Königstraſse als solche bezeichnet, in welchen der König die Anlage der Trottoirs vorzugsweise wünsche; er gab das Versprechen, daſs, wenn die Bürger sich bereit erklärten, Trottoirs zu legen, daſs dann auch vor allen Königlichen Gebäuden der Bürgersteig in gleicher Weise auf Königliche Kosten verbessert werden solle.“ „Der Magistrat bestrebte sich, den Wünschen des Königs zu entsprechen. Nicht nur in vier Straſsen, sondern auch in einer Anzahl anderer bedeutender Verkehrswege gelang es, auch in der Breitenstraſse, der Brüderstraſse, auf dem Schloſs- platz usw. die Hauseigenthümer zu den von ihnen geforderten Opfern zu gewinnen.“ „Durch eine Königliche Cabinets-Ordre vom 18. Mai 1828 wurde demnächst bestimmt, daſs überall, wo nach sach- verständigem Ermessen die Instandsetzung der Bürgersteige in den Straſsen Berlins und an den Plätzen polizeilich noth- wendig erachtet werde, die Hauseigenthümer angehalten werden sollten, Trottoirs von Granitplatten anzulegen.“ „Unter dem 26. Mai 1829 beschloſs die Commune, daſs die Hauseigenthümer nur mit ⅓ der Kosten herangezogen werden sollten, daſs aber ⅔ derselben durch eine neu ein- zuführende Steuer, die Hundesteuer, aufgebracht werden müſsten, daſs ferner die Legung der Trottoirs, soweit der

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Zitationshilfe: Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hobrecht_verkehrsverhaeltnisse_1893/18>, abgerufen am 24.04.2024.