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Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893

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fürchteten Nachtheile sich etwa seitens der Communalbehörden
thun lasse.

Stadtverordnete zu Berlin.

gez. Desselmann. L. Becker.

An
Einen Hochedlen Magistrat
hiesiger Residenz.

Diese Frage beschäftigt längere Zeit den Magistrat und
wird endlich durch ein 30 Seiten langes Gutachten des Stadt-
raths Risch erledigt, der empfiehlt, keine Massregeln zu
ergreifen.

Nachdem die Neugierde des Publicums in Hinsicht auf
die Eisenbahnen befriedigt war, scheint der Verkehr abge-
nommen zu haben:

Die Vossische Zeitung vom 6. Januar 1843 schreibt:
Auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn sind gefahren:

1839. 664 828 Personen. Einnahme 178 108 Thlr.
1840. 660 162 " " 174 935 "
1841. 579 481 " " 157 958 "
1842. 500 906 " " 145 490 "

Für den Strassen-Verkehr führten zunächst die zahl-
reichen Niveau-Uebergänge der Eisenbahnen mancherlei Be-
lästigungen mit sich.

In dem Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt
Berlin in den Jahren 1861 bis 1876 heisst es:

Die Polizeibehörde versuchte, die Stockungen des Strassen-
verkehrs auf ein bestimmtes Zeitmass einzuschränken, indem
sie für die Berlin-Potsdam-Magdeburger und Anhalter Eisen-
bahn bestimmte, dass ausserhalb des fahrplanmässigen Be-
triebes die Sperrung der beiden Uferstrassen des Landwehr-
canals in der Regel nicht öfter als viermal in der Stunde
stattfinden, dass keine Sperrung länger als 7 Minuten dauern
dürfe und zwischen je zwei Sperrungen mindestens ein Zeit-
raum von 5 Minuten liegen müsse.

Erst im Jahre 1867 trat eine Besserung dadurch ein,
dass die beiden Bahnverwaltungen sich damit einverstanden

fürchteten Nachtheile sich etwa seitens der Communalbehörden
thun lasse.

Stadtverordnete zu Berlin.

gez. Deſselmann. L. Becker.

An
Einen Hochedlen Magistrat
hiesiger Residenz.

Diese Frage beschäftigt längere Zeit den Magistrat und
wird endlich durch ein 30 Seiten langes Gutachten des Stadt-
raths Risch erledigt, der empfiehlt, keine Maſsregeln zu
ergreifen.

Nachdem die Neugierde des Publicums in Hinsicht auf
die Eisenbahnen befriedigt war, scheint der Verkehr abge-
nommen zu haben:

Die Vossische Zeitung vom 6. Januar 1843 schreibt:
Auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn sind gefahren:

1839. 664 828 Personen. Einnahme 178 108 Thlr.
1840. 660 162 „ „ 174 935 „
1841. 579 481 „ „ 157 958 „
1842. 500 906 „ „ 145 490 „

Für den Straſsen-Verkehr führten zunächst die zahl-
reichen Niveau-Uebergänge der Eisenbahnen mancherlei Be-
lästigungen mit sich.

In dem Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt
Berlin in den Jahren 1861 bis 1876 heiſst es:

Die Polizeibehörde versuchte, die Stockungen des Straſsen-
verkehrs auf ein bestimmtes Zeitmaſs einzuschränken, indem
sie für die Berlin-Potsdam-Magdeburger und Anhalter Eisen-
bahn bestimmte, daſs auſserhalb des fahrplanmäſsigen Be-
triebes die Sperrung der beiden Uferstraſsen des Landwehr-
canals in der Regel nicht öfter als viermal in der Stunde
stattfinden, daſs keine Sperrung länger als 7 Minuten dauern
dürfe und zwischen je zwei Sperrungen mindestens ein Zeit-
raum von 5 Minuten liegen müsse.

Erst im Jahre 1867 trat eine Besserung dadurch ein,
daſs die beiden Bahnverwaltungen sich damit einverstanden

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[32/0038] fürchteten Nachtheile sich etwa seitens der Communalbehörden thun lasse. Stadtverordnete zu Berlin. gez. Deſselmann. L. Becker. An Einen Hochedlen Magistrat hiesiger Residenz. Diese Frage beschäftigt längere Zeit den Magistrat und wird endlich durch ein 30 Seiten langes Gutachten des Stadt- raths Risch erledigt, der empfiehlt, keine Maſsregeln zu ergreifen. Nachdem die Neugierde des Publicums in Hinsicht auf die Eisenbahnen befriedigt war, scheint der Verkehr abge- nommen zu haben: Die Vossische Zeitung vom 6. Januar 1843 schreibt: Auf der Berlin-Potsdamer Eisenbahn sind gefahren: 1839. 664 828 Personen. Einnahme 178 108 Thlr. 1840. 660 162 „ „ 174 935 „ 1841. 579 481 „ „ 157 958 „ 1842. 500 906 „ „ 145 490 „ Für den Straſsen-Verkehr führten zunächst die zahl- reichen Niveau-Uebergänge der Eisenbahnen mancherlei Be- lästigungen mit sich. In dem Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin in den Jahren 1861 bis 1876 heiſst es: Die Polizeibehörde versuchte, die Stockungen des Straſsen- verkehrs auf ein bestimmtes Zeitmaſs einzuschränken, indem sie für die Berlin-Potsdam-Magdeburger und Anhalter Eisen- bahn bestimmte, daſs auſserhalb des fahrplanmäſsigen Be- triebes die Sperrung der beiden Uferstraſsen des Landwehr- canals in der Regel nicht öfter als viermal in der Stunde stattfinden, daſs keine Sperrung länger als 7 Minuten dauern dürfe und zwischen je zwei Sperrungen mindestens ein Zeit- raum von 5 Minuten liegen müsse. Erst im Jahre 1867 trat eine Besserung dadurch ein, daſs die beiden Bahnverwaltungen sich damit einverstanden

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Zitationshilfe: Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893, S. 32. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hobrecht_verkehrsverhaeltnisse_1893/38>, abgerufen am 24.04.2024.