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Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893

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hölzerne Lochbrücken construirt, oder besass einen auf
massiven Pfeilern ruhenden hölzernen Ueberbau; dazu waren
sie sämtlich mit beweglichen Klappen versehen, um bei ihrer
den angrenzenden Strassen entsprechend tiefen Lage bei
höheren Wasserständen die Schiffsfahrzeuge durchzulassen.

Auch die Breitenabmessungen dieser Brücken waren
häufig sehr geringe und erreichten vielfach bei weitem nicht
die Breite der Strassen, in deren Zuge sie sich befanden; so
hatte beispielsweise die Weidendammerbrücke einschliesslich
der Bürgersteige nur eine Breite von 10 m, die Ebertsbrücke
eine solche von 8,45 m, die auf den Klappen sich bis auf
5,65 m verschmälerte.

Erst bei dem Bau des Spandauer Schiffahrtscanals ging
man dazu über, die ihn überschreitenden Brücken so hoch
zu legen, dass die Schiffe unter denselben bei jedem Wasser-
stande passiren konnten, und die seitdem über die Wasser-
läufe Berlins errichteten Brückenbauwerke sind fast ohne
Ausnahme mit festem Ueberbau versehen worden, wie z. B.
die in den Jahren 1858--65 vom Staate erbauten Alsen- und
Moltkebrücke und die von der Stadt in den Jahren 1870--74
über die Oberspree errichtete Schillingsbrücke.

Durch den bei der Besprechung der öffentlichen Strassen
bereits erwähnten, zwischen dem preussischen Staatsfiscus und
der Stadtgemeinde geschlossenen Vertrag, wonach die ge-
samte Strassen- und Brückenbaulast gegen eine jährliche, vom
Staate zu zahlende Rente von rot. 556 400 Mark, die später
durch eine einmalige Zahlung von 11 128 000 Mark abgelöst
worden ist, vom 1. Januar 1876 an die Stadtgemeinde über-
ging, wurde für alle Zukunft der Stadt die Verpflichtung auf-
erlegt, die Kosten sowohl für die bauliche Erhaltung aller
im Weichbilde Berlins befindlichen Brücken als auch die für
etwa neu zu errichtende Bauwerke zu übernehmen.

Besass die Stadtgemeinde in ihrer Unterhaltung bis zu
dem gedachten Zeitpunkte nicht mehr als 1 Brücke über die
Spree, 3 über den Landwehr- und Luisenstädtischen Canal,
3 über den Grünen Graben und 14 über die Panke und
sonstige offene Gräben, so traten mit Abschluss des Vertrages

hölzerne Lochbrücken construirt, oder besaſs einen auf
massiven Pfeilern ruhenden hölzernen Ueberbau; dazu waren
sie sämtlich mit beweglichen Klappen versehen, um bei ihrer
den angrenzenden Straſsen entsprechend tiefen Lage bei
höheren Wasserständen die Schiffsfahrzeuge durchzulassen.

Auch die Breitenabmessungen dieser Brücken waren
häufig sehr geringe und erreichten vielfach bei weitem nicht
die Breite der Straſsen, in deren Zuge sie sich befanden; so
hatte beispielsweise die Weidendammerbrücke einschlieſslich
der Bürgersteige nur eine Breite von 10 m, die Ebertsbrücke
eine solche von 8,45 m, die auf den Klappen sich bis auf
5,65 m verschmälerte.

Erst bei dem Bau des Spandauer Schiffahrtscanals ging
man dazu über, die ihn überschreitenden Brücken so hoch
zu legen, daſs die Schiffe unter denselben bei jedem Wasser-
stande passiren konnten, und die seitdem über die Wasser-
läufe Berlins errichteten Brückenbauwerke sind fast ohne
Ausnahme mit festem Ueberbau versehen worden, wie z. B.
die in den Jahren 1858—65 vom Staate erbauten Alsen- und
Moltkebrücke und die von der Stadt in den Jahren 1870—74
über die Oberspree errichtete Schillingsbrücke.

Durch den bei der Besprechung der öffentlichen Straſsen
bereits erwähnten, zwischen dem preuſsischen Staatsfiscus und
der Stadtgemeinde geschlossenen Vertrag, wonach die ge-
samte Straſsen- und Brückenbaulast gegen eine jährliche, vom
Staate zu zahlende Rente von rot. 556 400 Mark, die später
durch eine einmalige Zahlung von 11 128 000 Mark abgelöst
worden ist, vom 1. Januar 1876 an die Stadtgemeinde über-
ging, wurde für alle Zukunft der Stadt die Verpflichtung auf-
erlegt, die Kosten sowohl für die bauliche Erhaltung aller
im Weichbilde Berlins befindlichen Brücken als auch die für
etwa neu zu errichtende Bauwerke zu übernehmen.

Besaſs die Stadtgemeinde in ihrer Unterhaltung bis zu
dem gedachten Zeitpunkte nicht mehr als 1 Brücke über die
Spree, 3 über den Landwehr- und Luisenstädtischen Canal,
3 über den Grünen Graben und 14 über die Panke und
sonstige offene Gräben, so traten mit Abschluſs des Vertrages

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[39/0045] hölzerne Lochbrücken construirt, oder besaſs einen auf massiven Pfeilern ruhenden hölzernen Ueberbau; dazu waren sie sämtlich mit beweglichen Klappen versehen, um bei ihrer den angrenzenden Straſsen entsprechend tiefen Lage bei höheren Wasserständen die Schiffsfahrzeuge durchzulassen. Auch die Breitenabmessungen dieser Brücken waren häufig sehr geringe und erreichten vielfach bei weitem nicht die Breite der Straſsen, in deren Zuge sie sich befanden; so hatte beispielsweise die Weidendammerbrücke einschlieſslich der Bürgersteige nur eine Breite von 10 m, die Ebertsbrücke eine solche von 8,45 m, die auf den Klappen sich bis auf 5,65 m verschmälerte. Erst bei dem Bau des Spandauer Schiffahrtscanals ging man dazu über, die ihn überschreitenden Brücken so hoch zu legen, daſs die Schiffe unter denselben bei jedem Wasser- stande passiren konnten, und die seitdem über die Wasser- läufe Berlins errichteten Brückenbauwerke sind fast ohne Ausnahme mit festem Ueberbau versehen worden, wie z. B. die in den Jahren 1858—65 vom Staate erbauten Alsen- und Moltkebrücke und die von der Stadt in den Jahren 1870—74 über die Oberspree errichtete Schillingsbrücke. Durch den bei der Besprechung der öffentlichen Straſsen bereits erwähnten, zwischen dem preuſsischen Staatsfiscus und der Stadtgemeinde geschlossenen Vertrag, wonach die ge- samte Straſsen- und Brückenbaulast gegen eine jährliche, vom Staate zu zahlende Rente von rot. 556 400 Mark, die später durch eine einmalige Zahlung von 11 128 000 Mark abgelöst worden ist, vom 1. Januar 1876 an die Stadtgemeinde über- ging, wurde für alle Zukunft der Stadt die Verpflichtung auf- erlegt, die Kosten sowohl für die bauliche Erhaltung aller im Weichbilde Berlins befindlichen Brücken als auch die für etwa neu zu errichtende Bauwerke zu übernehmen. Besaſs die Stadtgemeinde in ihrer Unterhaltung bis zu dem gedachten Zeitpunkte nicht mehr als 1 Brücke über die Spree, 3 über den Landwehr- und Luisenstädtischen Canal, 3 über den Grünen Graben und 14 über die Panke und sonstige offene Gräben, so traten mit Abschluſs des Vertrages

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Zitationshilfe: Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 1893, S. 39. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hobrecht_verkehrsverhaeltnisse_1893/45>, abgerufen am 24.04.2024.