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Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896.

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zu jenem heidnischen Hauptmann. Da dieser für die
kranken Knechte so besorgt war, wird er dieselben in ge-
sunden Tagen gewiß auch gut gehalten haben? Das nun
ist die hl. Pflicht aller Herrschaften. Dazu gehört vor
allem, daß dem Arbeiter der gerecht? Lohn bezahlt werde.
So schwierig es nun auch heute ist, in einzelnen Fällen
die Lohnverhältnisse genau zu bestimmen, so darf man
doch nie Armuth und Elend mißbrauchen, um die Arbeit
kaum bezahlen zu müssen, darf nie den Taglöhner betreff
seines Lohnes drücken (Malach. III. 5). Denn solche Leute
stellt Gott der Herr mit dem Zauberer, mit dem Ehe-
brecher, mit dem Meineidigen zusammen und droht ihnen
mit seinem Gerichte.

So lange nun die Arbeiter noch Christen sind, werden
sie sich gedulden und auf friedlichem Wege nach bessern
Umständen trachten, sobald sie aber den Glauben verloren
haben, erfolgen blutige Auftritte, wie sie vor nicht langer
Zeit in Belgien vorkamen.

Wenn es sich aber um Arbeiter handelt, welche in
der Familie sind, wie Dienstboten, Gesellen, Lehrlinge -
so haben die Herrschaften noch ganz andere Pflichten. Sie
haben für die Gesundheit dieser Leute dadurch zu sorgen,
daß sie ihnen den nothwendigen Schlaf, die genügende
Nahrung und gesunde Schlafstätte zukommen lassen. Das
ist um so nothwendiger, als die Gesundheit gewöhnlich das
einzige irdische Gut dieser geplagten Arbeiter ist. Oder
was soll eine arme Magd anfangen, nachdem ihre Gesund-
heit ruiniert ist? - Da spielt der Geiz oft eine traurige
Rolle, besonders wenn er noch den Mantel der Frömmigkeit
anzieht. Die Geizigen mögen sich in Speis und Trank
und in allen möglichen Dingen nur recht vieles versagen,
damit ihr Geld nicht abnehme sondern noch wachse - aber
wenn sie das von ihren Dienstboten verlangen, ist es
eine Sünde gegen das fünfte Gebot.

zu jenem heidnischen Hauptmann. Da dieser für die
kranken Knechte so besorgt war, wird er dieselben in ge-
sunden Tagen gewiß auch gut gehalten haben? Das nun
ist die hl. Pflicht aller Herrschaften. Dazu gehört vor
allem, daß dem Arbeiter der gerecht? Lohn bezahlt werde.
So schwierig es nun auch heute ist, in einzelnen Fällen
die Lohnverhältnisse genau zu bestimmen, so darf man
doch nie Armuth und Elend mißbrauchen, um die Arbeit
kaum bezahlen zu müssen, darf nie den Taglöhner betreff
seines Lohnes drücken (Malach. III. 5). Denn solche Leute
stellt Gott der Herr mit dem Zauberer, mit dem Ehe-
brecher, mit dem Meineidigen zusammen und droht ihnen
mit seinem Gerichte.

So lange nun die Arbeiter noch Christen sind, werden
sie sich gedulden und auf friedlichem Wege nach bessern
Umständen trachten, sobald sie aber den Glauben verloren
haben, erfolgen blutige Auftritte, wie sie vor nicht langer
Zeit in Belgien vorkamen.

Wenn es sich aber um Arbeiter handelt, welche in
der Familie sind, wie Dienstboten, Gesellen, Lehrlinge –
so haben die Herrschaften noch ganz andere Pflichten. Sie
haben für die Gesundheit dieser Leute dadurch zu sorgen,
daß sie ihnen den nothwendigen Schlaf, die genügende
Nahrung und gesunde Schlafstätte zukommen lassen. Das
ist um so nothwendiger, als die Gesundheit gewöhnlich das
einzige irdische Gut dieser geplagten Arbeiter ist. Oder
was soll eine arme Magd anfangen, nachdem ihre Gesund-
heit ruiniert ist? – Da spielt der Geiz oft eine traurige
Rolle, besonders wenn er noch den Mantel der Frömmigkeit
anzieht. Die Geizigen mögen sich in Speis und Trank
und in allen möglichen Dingen nur recht vieles versagen,
damit ihr Geld nicht abnehme sondern noch wachse – aber
wenn sie das von ihren Dienstboten verlangen, ist es
eine Sünde gegen das fünfte Gebot.

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[361/0373] zu jenem heidnischen Hauptmann. Da dieser für die kranken Knechte so besorgt war, wird er dieselben in ge- sunden Tagen gewiß auch gut gehalten haben? Das nun ist die hl. Pflicht aller Herrschaften. Dazu gehört vor allem, daß dem Arbeiter der gerecht? Lohn bezahlt werde. So schwierig es nun auch heute ist, in einzelnen Fällen die Lohnverhältnisse genau zu bestimmen, so darf man doch nie Armuth und Elend mißbrauchen, um die Arbeit kaum bezahlen zu müssen, darf nie den Taglöhner betreff seines Lohnes drücken (Malach. III. 5). Denn solche Leute stellt Gott der Herr mit dem Zauberer, mit dem Ehe- brecher, mit dem Meineidigen zusammen und droht ihnen mit seinem Gerichte. So lange nun die Arbeiter noch Christen sind, werden sie sich gedulden und auf friedlichem Wege nach bessern Umständen trachten, sobald sie aber den Glauben verloren haben, erfolgen blutige Auftritte, wie sie vor nicht langer Zeit in Belgien vorkamen. Wenn es sich aber um Arbeiter handelt, welche in der Familie sind, wie Dienstboten, Gesellen, Lehrlinge – so haben die Herrschaften noch ganz andere Pflichten. Sie haben für die Gesundheit dieser Leute dadurch zu sorgen, daß sie ihnen den nothwendigen Schlaf, die genügende Nahrung und gesunde Schlafstätte zukommen lassen. Das ist um so nothwendiger, als die Gesundheit gewöhnlich das einzige irdische Gut dieser geplagten Arbeiter ist. Oder was soll eine arme Magd anfangen, nachdem ihre Gesund- heit ruiniert ist? – Da spielt der Geiz oft eine traurige Rolle, besonders wenn er noch den Mantel der Frömmigkeit anzieht. Die Geizigen mögen sich in Speis und Trank und in allen möglichen Dingen nur recht vieles versagen, damit ihr Geld nicht abnehme sondern noch wachse – aber wenn sie das von ihren Dienstboten verlangen, ist es eine Sünde gegen das fünfte Gebot.

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Zitationshilfe: Hug, Gallus Joseph: Die christliche Familie im Kampfe gegen feindliche Mächte. Vorträge über christliche Ehe und Erziehung. Freiburg (Schweiz), 1896, S. 361. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hug_familie_1896/373>, abgerufen am 26.04.2024.