begünstigen. Keine dieser verschiedenen Arten darf von der gegenwärtigen Prüfung ausgeschlossen werden.
Die erste derselben, welche allein auf Verbesserung zu Ver- brechen nöthigender Lagen gerichtet ist, scheint unter allen die wenigsten Nachtheile mit sich zu führen. Es ist an sich so wohlthätig, den Reichthum der Mittel der Kraft, wie des Ge- nusses, zu erhöhen; die freie Wirksamkeit des Menschen wird dadurch nicht unmittelbar beschränkt; und wenn freilich unläug- bar auch hier alle Folgen anerkannt werden müssen, die ich, im Anfange dieses Aufsatzes, als Wirkungen der Sorgfalt des Staats für das physische Wohl der Bürger darstellte, so treten sie doch hier, da eine solche Sorgfalt hier nur auf so wenige Personen ausgedehnt wird, nur in sehr geringem Grade ein. Allein immer finden dieselben doch wirklich Statt; gerade der Kampf der inneren Moralität mit der äusseren Lage wird auf- gehoben, und mit ihm seine heilsame Wirkung auf die Festig- keit des Charakters des Handlenden, und auf das gegenseitig sich unterstützende Wohlwollen der Bürger überhaupt; und eben, dass diese Sorgfalt nur einzelne Personen treffen muss, macht ein Bekümmern des Staats um die individuelle Lage der Bürger nothwendig -- lauter Nachtheile, welche nur die Ueberzeugung vergessen machen könnte, dass die Sicherheit des Staats, ohne eine solche Einrichtung, leiden würde. Aber gerade diese Nothwendigkeit kann, dünkt mich, mit Recht be- zweifelt werden. In einem Staate, dessen Verfassung den Bür- ger nicht selbst in dringende Lagen versetzt, welcher denselben vielmehr eine solche Freiheit sichert, als diese Blätter zu em- pfehlen versuchen, ist es kaum möglich, dass Lagen der beschrie- benen Art überhaupt entstehen, und nicht in der freiwilligen Hülfsleistung der Bürger selbst, ohne Hinzukommen des Staats, Heilmittel finden sollten; der Grund müsste denn in dem Be- tragen des Menschen selbst liegen. In diesem Falle aber ist
begünstigen. Keine dieser verschiedenen Arten darf von der gegenwärtigen Prüfung ausgeschlossen werden.
Die erste derselben, welche allein auf Verbesserung zu Ver- brechen nöthigender Lagen gerichtet ist, scheint unter allen die wenigsten Nachtheile mit sich zu führen. Es ist an sich so wohlthätig, den Reichthum der Mittel der Kraft, wie des Ge- nusses, zu erhöhen; die freie Wirksamkeit des Menschen wird dadurch nicht unmittelbar beschränkt; und wenn freilich unläug- bar auch hier alle Folgen anerkannt werden müssen, die ich, im Anfange dieses Aufsatzes, als Wirkungen der Sorgfalt des Staats für das physische Wohl der Bürger darstellte, so treten sie doch hier, da eine solche Sorgfalt hier nur auf so wenige Personen ausgedehnt wird, nur in sehr geringem Grade ein. Allein immer finden dieselben doch wirklich Statt; gerade der Kampf der inneren Moralität mit der äusseren Lage wird auf- gehoben, und mit ihm seine heilsame Wirkung auf die Festig- keit des Charakters des Handlenden, und auf das gegenseitig sich unterstützende Wohlwollen der Bürger überhaupt; und eben, dass diese Sorgfalt nur einzelne Personen treffen muss, macht ein Bekümmern des Staats um die individuelle Lage der Bürger nothwendig — lauter Nachtheile, welche nur die Ueberzeugung vergessen machen könnte, dass die Sicherheit des Staats, ohne eine solche Einrichtung, leiden würde. Aber gerade diese Nothwendigkeit kann, dünkt mich, mit Recht be- zweifelt werden. In einem Staate, dessen Verfassung den Bür- ger nicht selbst in dringende Lagen versetzt, welcher denselben vielmehr eine solche Freiheit sichert, als diese Blätter zu em- pfehlen versuchen, ist es kaum möglich, dass Lagen der beschrie- benen Art überhaupt entstehen, und nicht in der freiwilligen Hülfsleistung der Bürger selbst, ohne Hinzukommen des Staats, Heilmittel finden sollten; der Grund müsste denn in dem Be- tragen des Menschen selbst liegen. In diesem Falle aber ist
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begünstigen. Keine dieser verschiedenen Arten darf von der
gegenwärtigen Prüfung ausgeschlossen werden.
Die erste derselben, welche allein auf Verbesserung zu Ver-
brechen nöthigender Lagen gerichtet ist, scheint unter allen die
wenigsten Nachtheile mit sich zu führen. Es ist an sich so
wohlthätig, den Reichthum der Mittel der Kraft, wie des Ge-
nusses, zu erhöhen; die freie Wirksamkeit des Menschen wird
dadurch nicht unmittelbar beschränkt; und wenn freilich unläug-
bar auch hier alle Folgen anerkannt werden müssen, die ich,
im Anfange dieses Aufsatzes, als Wirkungen der Sorgfalt des
Staats für das physische Wohl der Bürger darstellte, so treten
sie doch hier, da eine solche Sorgfalt hier nur auf so wenige
Personen ausgedehnt wird, nur in sehr geringem Grade ein.
Allein immer finden dieselben doch wirklich Statt; gerade der
Kampf der inneren Moralität mit der äusseren Lage wird auf-
gehoben, und mit ihm seine heilsame Wirkung auf die Festig-
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eben, dass diese Sorgfalt nur einzelne Personen treffen muss,
macht ein Bekümmern des Staats um die individuelle Lage
der Bürger nothwendig — lauter Nachtheile, welche nur die
Ueberzeugung vergessen machen könnte, dass die Sicherheit
des Staats, ohne eine solche Einrichtung, leiden würde. Aber
gerade diese Nothwendigkeit kann, dünkt mich, mit Recht be-
zweifelt werden. In einem Staate, dessen Verfassung den Bür-
ger nicht selbst in dringende Lagen versetzt, welcher denselben
vielmehr eine solche Freiheit sichert, als diese Blätter zu em-
pfehlen versuchen, ist es kaum möglich, dass Lagen der beschrie-
benen Art überhaupt entstehen, und nicht in der freiwilligen
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wilhelm von Humboldt schrieb seine 'Ideen zu eine… [mehr]
Wilhelm von Humboldt schrieb seine 'Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen' zwischen März und Mai des Jahres 1792 nieder. Einzelne Abschnitte wurden im selben Jahr in Friedrich Schillers Thalia bzw. in der Berlinischen Monatsschrift gedruckt. Der gesamte Text wurde jedoch erst postum, 1851, aus dem Nachlass publiziert (Wilhelm von Humboldt † 8. April 1835). Gemäß den Richtlinien des DTA wurde diese Ausgabe digitalisiert.
Humboldt, Wilhelm von: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen. Breslau, 1851, S. 151. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/humboldt_grenzen_1851/187>, abgerufen am 25.09.2024.
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