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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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druckten Schrift: "Der königliche Zehnte" (Dime royale) vor. Er wollte in
Hinblick besonders auf das Los des von Adel und Königtum ausgewucherten, im
Elend verkommenden Landvolkes, dessen Geschick er ergreifend schildert, und
unter ausdrücklicher Schonung der Kleinhandwerker und Arbeiter, des "kleinen
Volkes", eine einzige Einkommensteuer, allerdings unter Beibehaltung einiger
Verbrauchsabgaben. Er lehrte schon, daß das Einkommen der Maßstab der
Steuer sein müsse. Der geheime Rat des Königs Ludwig XIV. antwortete
verständnisinnig auf die Vorschläge Vaubans durch einen Beschluß vom
14. Februar 1707, welcher anordnete, der "Königliche Zehnte" sei zu beschlag-
nahmen und in der Papierstampfe zu vernichten.

Vauban starb aus Gram. 1707 siegte der Polizeiminister Argenson, 1793
legte Ludwig XVI. sein Haupt auf den Richtblock: die gegen jede Reform sich
sperrende Selbstherrlichkeit hatte ihren Lohn dahin.

Die von uns geforderte einzige allgemeine Einkommensteuer ermöglicht ein
Verfahren, das den Bezug der für das Gemeinwesen nötigen Einnahmen ver-
einfacht, verbilligt und beschleunigt. Sie trifft den Steuerpflichtigen, ohne ihm
zu gestatten, seine Steuer auf andere abzuwälzen, wie dies bei anderen Steuern
der Fall ist, sie verteilt die Lasten je nach der Steuerkraft des einzelnen, wie
diese sich ausdrückt in der Höhe seines Einkommens. Je nach der Größe des
Einkommens ist, um eine gerechte Verteilung herbeizuführen, die Steuerlast des
Pflichtigen festzustellen, die Einkommensteuer muß sich stufenweise von unten
nach oben in bestimmten Verhältnissen erhöhen. Der Steuersatz muß mit der
Größe des Einkommens wachsen. Die Leistungsfähigkeit nimmt in stärkerem
Verhältnis als das Einkommen zu, da mit dem Wachstum des letzteren das
sogenannte "freie" Einkommen einen immer größeren Anteil des Einkommens
ausmacht. Wie hoch der Steuerfuß zu bemessen ist, hat die Praxis zu entscheiden.
Als allgemein gültiger Grundsatz ist daran festzuhalten, daß die kleinen Ein-
kommen, sofern sie gerade zur Deckung der allernotwendigsten Lebensbedürfnisse
(Existenzminimum) ausreichen, steuerfrei zu belassen, die übrigen stufenweise
nach ihrer Größe zu treffen sind. Die zaghaft-schwächliche Art der Einkommen-
besteuerung, wie sie das so viel gerühmte Miquelsche Gesetz für Preußen ge-
bracht hat, - das Höchstmaß für die größten Einkommen beträgt vier vom
Hundert - ist bei einer durchgreifenden Umgestaltung des Steuerwesens, das
mit der Einsteuer an Stelle einer Vielheit von Auflagen steh begnügt, ganz und
gar nicht zu gebrauchen. Der konservative Volkswirt Adolf Wagner, in Deutsch-
land wohl der beste Kenner des Steuerwesens, welcher die Einkommensteuer nur
als eine neben anderen Steuern bestehen lassen will, hält 4 bis 5 Prozent, aus-
nahmsweise 6 bis 8 Prozent in gewöhnlichen, 6 bis 10 Prozent in Kriegs- und
dergleichen Zeiten für angemessen. Daß die von uns angestrebte Einrichtung
über diesen Steuerfuß bei den großen Einkommen hinausgehen würde, dürfte
einleuchten. Einer der Vorteile der Einkommensteuer ist die Beweglichkeit des
Steuerfußes, die es gestattet, dem Bedarf und den Umständen entsprechend die
Steuer umzulegen.

Jn Verbindung mit der eben gekennzeichneten Einkommensteuer fordern wir
eine allgemeine Vermögenssteuer. Der Kernpunkt ist die Frage des verschiedenen
Ausmaßes der Steuer nach der Art des Einkommens, je nachdem dieses ein
auf Besitz, auf Vermögen, oder ein auf Arbeit gegründetes ist. (Ersteres nennt
man "fundiertes", letzteres "unfundiertes" Einkommen.) Die Vermögenssteuer
soll neben der Einkommensteuer eine höhere Besteuerung des fundierten Ein-
kommens bewirken. Mit ihrer Hülfe ist es möglich, in der Abstufung der
Steuern das durch geistige Tätigkeit, durch Kopfarbeit erzielte Einkommen,
welches mit dem Versiegen der geistigen Tätigkeit untergeht, von dem arbeits-
losen, auf Zinsgenuß, Grundrente usw. beruhenden Einkommen zu scheiden,

druckten Schrift: „Der königliche Zehnte“ (Dime royale) vor. Er wollte in
Hinblick besonders auf das Los des von Adel und Königtum ausgewucherten, im
Elend verkommenden Landvolkes, dessen Geschick er ergreifend schildert, und
unter ausdrücklicher Schonung der Kleinhandwerker und Arbeiter, des „kleinen
Volkes“, eine einzige Einkommensteuer, allerdings unter Beibehaltung einiger
Verbrauchsabgaben. Er lehrte schon, daß das Einkommen der Maßstab der
Steuer sein müsse. Der geheime Rat des Königs Ludwig XIV. antwortete
verständnisinnig auf die Vorschläge Vaubans durch einen Beschluß vom
14. Februar 1707, welcher anordnete, der „Königliche Zehnte“ sei zu beschlag-
nahmen und in der Papierstampfe zu vernichten.

Vauban starb aus Gram. 1707 siegte der Polizeiminister Argenson, 1793
legte Ludwig XVI. sein Haupt auf den Richtblock: die gegen jede Reform sich
sperrende Selbstherrlichkeit hatte ihren Lohn dahin.

Die von uns geforderte einzige allgemeine Einkommensteuer ermöglicht ein
Verfahren, das den Bezug der für das Gemeinwesen nötigen Einnahmen ver-
einfacht, verbilligt und beschleunigt. Sie trifft den Steuerpflichtigen, ohne ihm
zu gestatten, seine Steuer auf andere abzuwälzen, wie dies bei anderen Steuern
der Fall ist, sie verteilt die Lasten je nach der Steuerkraft des einzelnen, wie
diese sich ausdrückt in der Höhe seines Einkommens. Je nach der Größe des
Einkommens ist, um eine gerechte Verteilung herbeizuführen, die Steuerlast des
Pflichtigen festzustellen, die Einkommensteuer muß sich stufenweise von unten
nach oben in bestimmten Verhältnissen erhöhen. Der Steuersatz muß mit der
Größe des Einkommens wachsen. Die Leistungsfähigkeit nimmt in stärkerem
Verhältnis als das Einkommen zu, da mit dem Wachstum des letzteren das
sogenannte „freie“ Einkommen einen immer größeren Anteil des Einkommens
ausmacht. Wie hoch der Steuerfuß zu bemessen ist, hat die Praxis zu entscheiden.
Als allgemein gültiger Grundsatz ist daran festzuhalten, daß die kleinen Ein-
kommen, sofern sie gerade zur Deckung der allernotwendigsten Lebensbedürfnisse
(Existenzminimum) ausreichen, steuerfrei zu belassen, die übrigen stufenweise
nach ihrer Größe zu treffen sind. Die zaghaft-schwächliche Art der Einkommen-
besteuerung, wie sie das so viel gerühmte Miquelsche Gesetz für Preußen ge-
bracht hat, – das Höchstmaß für die größten Einkommen beträgt vier vom
Hundert – ist bei einer durchgreifenden Umgestaltung des Steuerwesens, das
mit der Einsteuer an Stelle einer Vielheit von Auflagen steh begnügt, ganz und
gar nicht zu gebrauchen. Der konservative Volkswirt Adolf Wagner, in Deutsch-
land wohl der beste Kenner des Steuerwesens, welcher die Einkommensteuer nur
als eine neben anderen Steuern bestehen lassen will, hält 4 bis 5 Prozent, aus-
nahmsweise 6 bis 8 Prozent in gewöhnlichen, 6 bis 10 Prozent in Kriegs- und
dergleichen Zeiten für angemessen. Daß die von uns angestrebte Einrichtung
über diesen Steuerfuß bei den großen Einkommen hinausgehen würde, dürfte
einleuchten. Einer der Vorteile der Einkommensteuer ist die Beweglichkeit des
Steuerfußes, die es gestattet, dem Bedarf und den Umständen entsprechend die
Steuer umzulegen.

Jn Verbindung mit der eben gekennzeichneten Einkommensteuer fordern wir
eine allgemeine Vermögenssteuer. Der Kernpunkt ist die Frage des verschiedenen
Ausmaßes der Steuer nach der Art des Einkommens, je nachdem dieses ein
auf Besitz, auf Vermögen, oder ein auf Arbeit gegründetes ist. (Ersteres nennt
man „fundiertes“, letzteres „unfundiertes“ Einkommen.) Die Vermögenssteuer
soll neben der Einkommensteuer eine höhere Besteuerung des fundierten Ein-
kommens bewirken. Mit ihrer Hülfe ist es möglich, in der Abstufung der
Steuern das durch geistige Tätigkeit, durch Kopfarbeit erzielte Einkommen,
welches mit dem Versiegen der geistigen Tätigkeit untergeht, von dem arbeits-
losen, auf Zinsgenuß, Grundrente usw. beruhenden Einkommen zu scheiden,

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[50/0052] druckten Schrift: „Der königliche Zehnte“ (Dime royale) vor. Er wollte in Hinblick besonders auf das Los des von Adel und Königtum ausgewucherten, im Elend verkommenden Landvolkes, dessen Geschick er ergreifend schildert, und unter ausdrücklicher Schonung der Kleinhandwerker und Arbeiter, des „kleinen Volkes“, eine einzige Einkommensteuer, allerdings unter Beibehaltung einiger Verbrauchsabgaben. Er lehrte schon, daß das Einkommen der Maßstab der Steuer sein müsse. Der geheime Rat des Königs Ludwig XIV. antwortete verständnisinnig auf die Vorschläge Vaubans durch einen Beschluß vom 14. Februar 1707, welcher anordnete, der „Königliche Zehnte“ sei zu beschlag- nahmen und in der Papierstampfe zu vernichten. Vauban starb aus Gram. 1707 siegte der Polizeiminister Argenson, 1793 legte Ludwig XVI. sein Haupt auf den Richtblock: die gegen jede Reform sich sperrende Selbstherrlichkeit hatte ihren Lohn dahin. Die von uns geforderte einzige allgemeine Einkommensteuer ermöglicht ein Verfahren, das den Bezug der für das Gemeinwesen nötigen Einnahmen ver- einfacht, verbilligt und beschleunigt. Sie trifft den Steuerpflichtigen, ohne ihm zu gestatten, seine Steuer auf andere abzuwälzen, wie dies bei anderen Steuern der Fall ist, sie verteilt die Lasten je nach der Steuerkraft des einzelnen, wie diese sich ausdrückt in der Höhe seines Einkommens. Je nach der Größe des Einkommens ist, um eine gerechte Verteilung herbeizuführen, die Steuerlast des Pflichtigen festzustellen, die Einkommensteuer muß sich stufenweise von unten nach oben in bestimmten Verhältnissen erhöhen. Der Steuersatz muß mit der Größe des Einkommens wachsen. Die Leistungsfähigkeit nimmt in stärkerem Verhältnis als das Einkommen zu, da mit dem Wachstum des letzteren das sogenannte „freie“ Einkommen einen immer größeren Anteil des Einkommens ausmacht. Wie hoch der Steuerfuß zu bemessen ist, hat die Praxis zu entscheiden. Als allgemein gültiger Grundsatz ist daran festzuhalten, daß die kleinen Ein- kommen, sofern sie gerade zur Deckung der allernotwendigsten Lebensbedürfnisse (Existenzminimum) ausreichen, steuerfrei zu belassen, die übrigen stufenweise nach ihrer Größe zu treffen sind. Die zaghaft-schwächliche Art der Einkommen- besteuerung, wie sie das so viel gerühmte Miquelsche Gesetz für Preußen ge- bracht hat, – das Höchstmaß für die größten Einkommen beträgt vier vom Hundert – ist bei einer durchgreifenden Umgestaltung des Steuerwesens, das mit der Einsteuer an Stelle einer Vielheit von Auflagen steh begnügt, ganz und gar nicht zu gebrauchen. Der konservative Volkswirt Adolf Wagner, in Deutsch- land wohl der beste Kenner des Steuerwesens, welcher die Einkommensteuer nur als eine neben anderen Steuern bestehen lassen will, hält 4 bis 5 Prozent, aus- nahmsweise 6 bis 8 Prozent in gewöhnlichen, 6 bis 10 Prozent in Kriegs- und dergleichen Zeiten für angemessen. Daß die von uns angestrebte Einrichtung über diesen Steuerfuß bei den großen Einkommen hinausgehen würde, dürfte einleuchten. Einer der Vorteile der Einkommensteuer ist die Beweglichkeit des Steuerfußes, die es gestattet, dem Bedarf und den Umständen entsprechend die Steuer umzulegen. Jn Verbindung mit der eben gekennzeichneten Einkommensteuer fordern wir eine allgemeine Vermögenssteuer. Der Kernpunkt ist die Frage des verschiedenen Ausmaßes der Steuer nach der Art des Einkommens, je nachdem dieses ein auf Besitz, auf Vermögen, oder ein auf Arbeit gegründetes ist. (Ersteres nennt man „fundiertes“, letzteres „unfundiertes“ Einkommen.) Die Vermögenssteuer soll neben der Einkommensteuer eine höhere Besteuerung des fundierten Ein- kommens bewirken. Mit ihrer Hülfe ist es möglich, in der Abstufung der Steuern das durch geistige Tätigkeit, durch Kopfarbeit erzielte Einkommen, welches mit dem Versiegen der geistigen Tätigkeit untergeht, von dem arbeits- losen, auf Zinsgenuß, Grundrente usw. beruhenden Einkommen zu scheiden,

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-08T17:50:02Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/52>, abgerufen am 19.03.2024.