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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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Aber der Besitz, welcher bis jetzt durch die Gesetzgebung zum Schaden der Armen
bevorrechtet war, ist durch die von uns geplante Steuerreform schärfer an-
gespannt. Mit Recht, denn seine Steuerkraft wächst stetig mit der Aufhäufung
des Reichtums und ist deshalb für die Gesamtheit möglichst nutzbar zu machen.
Dadurch, daß die Erbschaftssteuer stufenweise steigt nach der Größe des Erbguts,
ist eine Ueberlastung der schwachen Steuerkräfte vermieden. Je kleiner die Erb-
masse, desto geringer die Abgabe. Der Kleinbesitz, der kleine Bauer, der Händler,
der Handwerker werden auf diese Weise ihrer ganzen Stellung gemäß behandelt
und gebührend entlastet. Wer einige Morgen Land, ein Werkstättchen, einen
Kramladen ererbt, wird in einem anderen Verhältnis besteuert, als der Reiche,
dem große Besitzungen, Fabriken und dergleichen zufallen. Es gelten hier die
gleichen Grundsätze, wie bei der Einkommensteuer.

Aber die Erbschaftssteuer soll stufenweise steigen, nicht bloß nach dem Um-
fange des Erbgutes, sondern auch nach dem Grade der Verwandtschaft. Wo die Bande
der Blutsverwandtschaft Erblasser und Erben verbinden, ist ein niedrigerer
Steuersatz begründet, als in den Fällen, in welchen nur eine entfernte Ver-
wandtschaft besteht. Je lockerer die verwandtschaftlichen Beziehungen, desto
weniger gerechtfertigt ist der Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen, desto
mehr erhält die Erbschaft die Bedeutung eines unerwarteten Glücksfalles, eines
Spiels des Zufalls, desto stärker kann deshalb schon die Steuerschraube angezogen
werden. Für Eltern und Kinder sind andere Gesichtspunkte geltend, als für
Vettern und Muhmen zweiten oder dritten Grades; der weitläufige Verwandte
und der Fremde sind von einem gewissen Punkte an gleichzusetzen.

Von zwei Seiten also will unsere Erbschaftssteuer das Vermögen erfassen.
Sie wächst in entsprechendem Maße mit dem Wachsen der Erbmasse, sie fordert
höhere Beträge ferner je nach dem Verwandtschaftsgrade. Die deutschen Erb-
schaftsgesetze sind völlig unzureichend; sie sind von der ängstlichen Rücksicht auf
die bürgerliche Klasse erfüllt, ihre Unergiebigkeit und ihre Mängel springen in
die Augen. Eine weit bessere Erbschaftssteuer hat England, wo sie 1896
265 Millionen Mark einbrachte, während sie in Deutschland 1896 22 Millionen
Mark abwarf. Preußen bezog in den letzten Jahren durchschnittlich 10 Millionen
Mark, ein lächerlich kleiner Betrag gegenüber der gewaltigen zum Erbgang
kommenden Vermögensmenge.

Abschaffung aller indirekten Steuern, Zolle und sonstigen wirt-
schaftspolitischen Maßnahmen, welche Jnteressen der Allgemeinheit
den Jnteressen einer bevorzugten Minderheit opfern.

Ueber das Wesen der indirekten Steuern, der Verbrauchsabgaben, der
Schutzzölle sich des weiteren auszulassen, ist heute überflüssig. Die Wirkungen
der indirekten Besteuerung und der auf die notwendigen Lebensmittel gelegten
Schutzzölle, wie der gesamten Schutzzöllnerei überhaupt, hat Deutschland so
ausgiebig kennen gelernt, die Mißwirtschaft ist eine so unerträgliche geworden,
daß es genügt, die Hauptgesichtspunkte kurz anzudeuten. Seit 1879, dem An-
fangsjahre des berüchtigten "Schutzes der nationalen Arbeit", ist die Aus-
powerung der Massen durch die Steuerpolitik auf eine noch nie dagewesene Höhe
gebracht worden. Der Großgrundbesitz, Junker und Junkergenossen, die groß-
gewerblichen Unternehmer, Baumwollspinner und Eisenleute, haben ihre Beute-
züge gegen die große Masse in ungezügelter Lust ausführen, Millionen über
Millionen aufschatzen, den Lebensmaßstab der arbeitenden Klasse tiefer und
immer tiefer herabdrücken können. Brot, Fleisch, Holz, Branntwein, die ganze
Reihe der für den kleinen Mann unbedingt nötigen Lebensbedürfnisse ist zum
Gegenstand der schmählichsten Gewinnmacherei gemacht, der schleichende Notstand,
welcher ab und an, wie 1891/92, als offenbarste Teuerung zutage trat, ist eine

Aber der Besitz, welcher bis jetzt durch die Gesetzgebung zum Schaden der Armen
bevorrechtet war, ist durch die von uns geplante Steuerreform schärfer an-
gespannt. Mit Recht, denn seine Steuerkraft wächst stetig mit der Aufhäufung
des Reichtums und ist deshalb für die Gesamtheit möglichst nutzbar zu machen.
Dadurch, daß die Erbschaftssteuer stufenweise steigt nach der Größe des Erbguts,
ist eine Ueberlastung der schwachen Steuerkräfte vermieden. Je kleiner die Erb-
masse, desto geringer die Abgabe. Der Kleinbesitz, der kleine Bauer, der Händler,
der Handwerker werden auf diese Weise ihrer ganzen Stellung gemäß behandelt
und gebührend entlastet. Wer einige Morgen Land, ein Werkstättchen, einen
Kramladen ererbt, wird in einem anderen Verhältnis besteuert, als der Reiche,
dem große Besitzungen, Fabriken und dergleichen zufallen. Es gelten hier die
gleichen Grundsätze, wie bei der Einkommensteuer.

Aber die Erbschaftssteuer soll stufenweise steigen, nicht bloß nach dem Um-
fange des Erbgutes, sondern auch nach dem Grade der Verwandtschaft. Wo die Bande
der Blutsverwandtschaft Erblasser und Erben verbinden, ist ein niedrigerer
Steuersatz begründet, als in den Fällen, in welchen nur eine entfernte Ver-
wandtschaft besteht. Je lockerer die verwandtschaftlichen Beziehungen, desto
weniger gerechtfertigt ist der Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen, desto
mehr erhält die Erbschaft die Bedeutung eines unerwarteten Glücksfalles, eines
Spiels des Zufalls, desto stärker kann deshalb schon die Steuerschraube angezogen
werden. Für Eltern und Kinder sind andere Gesichtspunkte geltend, als für
Vettern und Muhmen zweiten oder dritten Grades; der weitläufige Verwandte
und der Fremde sind von einem gewissen Punkte an gleichzusetzen.

Von zwei Seiten also will unsere Erbschaftssteuer das Vermögen erfassen.
Sie wächst in entsprechendem Maße mit dem Wachsen der Erbmasse, sie fordert
höhere Beträge ferner je nach dem Verwandtschaftsgrade. Die deutschen Erb-
schaftsgesetze sind völlig unzureichend; sie sind von der ängstlichen Rücksicht auf
die bürgerliche Klasse erfüllt, ihre Unergiebigkeit und ihre Mängel springen in
die Augen. Eine weit bessere Erbschaftssteuer hat England, wo sie 1896
265 Millionen Mark einbrachte, während sie in Deutschland 1896 22 Millionen
Mark abwarf. Preußen bezog in den letzten Jahren durchschnittlich 10 Millionen
Mark, ein lächerlich kleiner Betrag gegenüber der gewaltigen zum Erbgang
kommenden Vermögensmenge.

Abschaffung aller indirekten Steuern, Zolle und sonstigen wirt-
schaftspolitischen Maßnahmen, welche Jnteressen der Allgemeinheit
den Jnteressen einer bevorzugten Minderheit opfern.

Ueber das Wesen der indirekten Steuern, der Verbrauchsabgaben, der
Schutzzölle sich des weiteren auszulassen, ist heute überflüssig. Die Wirkungen
der indirekten Besteuerung und der auf die notwendigen Lebensmittel gelegten
Schutzzölle, wie der gesamten Schutzzöllnerei überhaupt, hat Deutschland so
ausgiebig kennen gelernt, die Mißwirtschaft ist eine so unerträgliche geworden,
daß es genügt, die Hauptgesichtspunkte kurz anzudeuten. Seit 1879, dem An-
fangsjahre des berüchtigten „Schutzes der nationalen Arbeit“, ist die Aus-
powerung der Massen durch die Steuerpolitik auf eine noch nie dagewesene Höhe
gebracht worden. Der Großgrundbesitz, Junker und Junkergenossen, die groß-
gewerblichen Unternehmer, Baumwollspinner und Eisenleute, haben ihre Beute-
züge gegen die große Masse in ungezügelter Lust ausführen, Millionen über
Millionen aufschatzen, den Lebensmaßstab der arbeitenden Klasse tiefer und
immer tiefer herabdrücken können. Brot, Fleisch, Holz, Branntwein, die ganze
Reihe der für den kleinen Mann unbedingt nötigen Lebensbedürfnisse ist zum
Gegenstand der schmählichsten Gewinnmacherei gemacht, der schleichende Notstand,
welcher ab und an, wie 1891/92, als offenbarste Teuerung zutage trat, ist eine

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[52/0054] Aber der Besitz, welcher bis jetzt durch die Gesetzgebung zum Schaden der Armen bevorrechtet war, ist durch die von uns geplante Steuerreform schärfer an- gespannt. Mit Recht, denn seine Steuerkraft wächst stetig mit der Aufhäufung des Reichtums und ist deshalb für die Gesamtheit möglichst nutzbar zu machen. Dadurch, daß die Erbschaftssteuer stufenweise steigt nach der Größe des Erbguts, ist eine Ueberlastung der schwachen Steuerkräfte vermieden. Je kleiner die Erb- masse, desto geringer die Abgabe. Der Kleinbesitz, der kleine Bauer, der Händler, der Handwerker werden auf diese Weise ihrer ganzen Stellung gemäß behandelt und gebührend entlastet. Wer einige Morgen Land, ein Werkstättchen, einen Kramladen ererbt, wird in einem anderen Verhältnis besteuert, als der Reiche, dem große Besitzungen, Fabriken und dergleichen zufallen. Es gelten hier die gleichen Grundsätze, wie bei der Einkommensteuer. Aber die Erbschaftssteuer soll stufenweise steigen, nicht bloß nach dem Um- fange des Erbgutes, sondern auch nach dem Grade der Verwandtschaft. Wo die Bande der Blutsverwandtschaft Erblasser und Erben verbinden, ist ein niedrigerer Steuersatz begründet, als in den Fällen, in welchen nur eine entfernte Ver- wandtschaft besteht. Je lockerer die verwandtschaftlichen Beziehungen, desto weniger gerechtfertigt ist der Anspruch auf das Vermögen des Verstorbenen, desto mehr erhält die Erbschaft die Bedeutung eines unerwarteten Glücksfalles, eines Spiels des Zufalls, desto stärker kann deshalb schon die Steuerschraube angezogen werden. Für Eltern und Kinder sind andere Gesichtspunkte geltend, als für Vettern und Muhmen zweiten oder dritten Grades; der weitläufige Verwandte und der Fremde sind von einem gewissen Punkte an gleichzusetzen. Von zwei Seiten also will unsere Erbschaftssteuer das Vermögen erfassen. Sie wächst in entsprechendem Maße mit dem Wachsen der Erbmasse, sie fordert höhere Beträge ferner je nach dem Verwandtschaftsgrade. Die deutschen Erb- schaftsgesetze sind völlig unzureichend; sie sind von der ängstlichen Rücksicht auf die bürgerliche Klasse erfüllt, ihre Unergiebigkeit und ihre Mängel springen in die Augen. Eine weit bessere Erbschaftssteuer hat England, wo sie 1896 265 Millionen Mark einbrachte, während sie in Deutschland 1896 22 Millionen Mark abwarf. Preußen bezog in den letzten Jahren durchschnittlich 10 Millionen Mark, ein lächerlich kleiner Betrag gegenüber der gewaltigen zum Erbgang kommenden Vermögensmenge. Abschaffung aller indirekten Steuern, Zolle und sonstigen wirt- schaftspolitischen Maßnahmen, welche Jnteressen der Allgemeinheit den Jnteressen einer bevorzugten Minderheit opfern. Ueber das Wesen der indirekten Steuern, der Verbrauchsabgaben, der Schutzzölle sich des weiteren auszulassen, ist heute überflüssig. Die Wirkungen der indirekten Besteuerung und der auf die notwendigen Lebensmittel gelegten Schutzzölle, wie der gesamten Schutzzöllnerei überhaupt, hat Deutschland so ausgiebig kennen gelernt, die Mißwirtschaft ist eine so unerträgliche geworden, daß es genügt, die Hauptgesichtspunkte kurz anzudeuten. Seit 1879, dem An- fangsjahre des berüchtigten „Schutzes der nationalen Arbeit“, ist die Aus- powerung der Massen durch die Steuerpolitik auf eine noch nie dagewesene Höhe gebracht worden. Der Großgrundbesitz, Junker und Junkergenossen, die groß- gewerblichen Unternehmer, Baumwollspinner und Eisenleute, haben ihre Beute- züge gegen die große Masse in ungezügelter Lust ausführen, Millionen über Millionen aufschatzen, den Lebensmaßstab der arbeitenden Klasse tiefer und immer tiefer herabdrücken können. Brot, Fleisch, Holz, Branntwein, die ganze Reihe der für den kleinen Mann unbedingt nötigen Lebensbedürfnisse ist zum Gegenstand der schmählichsten Gewinnmacherei gemacht, der schleichende Notstand, welcher ab und an, wie 1891/92, als offenbarste Teuerung zutage trat, ist eine

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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/54>, abgerufen am 19.03.2024.